Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem, qualifizierten Auswahlverfahren nach VOF/RPW 2013 Fassung vom 31.1.2013 § 3 Abs. 2), für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Igstadt. (Aktenzeichen beim Auftraggeber 64-946/15).
II.1.2)Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Wiesbaden plant auf dem ausgewiesenen Grundstück den Neubau einer Feuer- und Rettungswache, welche die bestehende Feuerwache in Bierstadt und die provisorische Rettungswache in WI-Igstadt ersetzen soll. Ferner soll für die Freiwillige Feuerwehr im Stadtteil WI-Igstadt eine neue Unterbringung integriert werden. Mit dem Neubau können die östlichen Vororte durch die Feuerwehren sowie den Rettungsdienst versorgt werden und somit die derzeitige Versorgungslücke geschlossen werden. Durch die gleichzeitige Unterbringung von drei Nutzern sollen Synergieeffekte genutzt werden.
Ziel des Wettbewerbs ist es, ein zukunftsweisendes Gebäude zu entwickeln, welches den gestalterischen und technischen Anforderungen einer modernen Feuer-und Rettungswache entspricht.
Das Wettbewerbsgrundstück befindet sich am südlichen Ortsrand WI-Igstadts. Angebunden an die Nordenstadter Straße im Norden, wird das Baugebiet im Westen und Süden von geplanten Wohngebieten flankiert. Im Osten bildet das Grundstück den Ortsabschluss. Hier ist mittelfristig keine Erweiterung von WI-Igstadt geplant.
Nutzer + Raumprogramm.
Berufsfeuerwehr:
Die Feuerwehr Wiesbaden besitzt innerhalb des Stadtgebietes drei Feuerwachen, wovon eine im Stadtteil Bierstadt betrieben wird. Hier sind 10 Einsatzbeamte ganzjährig im 24-Stunden-Schichtbetrieb im Dienst. Durch den Wechsel zwischen drei Wachabteilungen sind 45 Einsatzkräfte auf der Wache untergebracht.
Freiwillige Feuerwehr:
Die Freiwillige Feuerwehr WI-Igstadt verfügt aktuell über 23 aktive männliche und weibliche Einsatzkräfte. Als Einsatzfahrzeuge stehen ein Tragkraftspritzenfahrzeug – Wasser (TSF-W) und ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) zur Verfügung. Angegliedert ist eine Jugendabteilung mit 10 aktiven Jungen und Mädchen.
Rettungsdienst:
Die Rettungswachenversorgungsbereiche werden auf Basis von Isochronen definiert. Somit ist gewährleistet, dass alle Ortsteile innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten Fahrzeit erreicht werden. Aktuell wird die notfallmedizinische Versorgung durch die Vorhaltung von zwei Mehrzweckfahrzeugen (MZF) im 24-Stunden-Dienst realisiert. Zukunftsorientiert sollte die Stationierung von einem weiteren MZF zur Spitzenabdeckung während der Tagesstunden, sowie eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) im 24-Stunden-Dienst möglich sein.
Konstruktion.
Gemäß den Standards der Landeshauptstadt Wiesbaden soll die neue Feuer- und Rettungswache als Passivhaus ausgebildet werden. Begründete Ausnahmen (in Teilen des Gebäudes), wie z.B. bei den Fahrzeughallen, werden geprüft.
II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer.
Mit Erfüllung der formalen und fachlichen Mindestkriterien belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
1. Bewerbung zum Auswahlverfahren.
Der Wettbewerb wird als nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit qualifiziertem, vorgeschaltetem Auswahlverfahren gemäß VOF/RPW ausgelobt. Die Verfasser bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-Staaten. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
2. Anzahl und Auswahl der Teilnehmer.
Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf max. 25 beschränkt. Davon werden 7 Teilnehmer vom Auslober benannt. Die gesetzten Teilnehmer erfüllen ebenfalls die unten genannten Teilnahmekriterien. Qualifizieren sich mehr als 18 weitere Bewerber, entscheidet das Los. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
3. Auswahl der Bewerber
Es sind nur schriftliche Bewerbungen unter Verwendung des formalisierten Bewerbungsbogens zulässig. Der Bewerbungsbogen kann unter www.grueningerarchitekten.de/wbw-igstadt heruntergeladen oder unter MTZxXHEnY2FtbltebjphbG9faGNoYV9sW2xdYmNuX2VuX2goXl8= angefordert werden. Zum Auswahlverfahren werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen zugelassen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail werden nicht berücksichtigt. Das Auswahlverfahren wird dokumentiert, die Bewerber werden im Anschluss per E-Mail benachrichtigt.
4. Geforderte Nachweise.
Vollständig ausgefüllter und vom Bewerber – ggf. von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft – rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied einen eigenen Bewerbungsbogen den Unterlagen beifügen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen sowie das ausgefüllte Formblatt zur Bewerbergemeinschaftserklärung.
Dies gilt auch für Nachunternehmer, die im Falle der Beauftragung bei der Leistungserbringung mitwirken werden. In diesem Falle sind die Nachunternehmer mit der Bewerbung zu nennen und von diesen eine unterschriebene Verpflichtungserklärung vorzulegen aus der hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Auftragserteilung deren Dienstleistungen beanspruchen kann.
Die Bewerbung muss folgende Angaben/Nachweise enthalten:
A) Angaben zum Bewerber, Kontaktdaten, Ansprechpartner, Vertretungsberechtigter.
B) Angabe zur Rechtsform des Bewerbers, bei Bewerbergemeinschaften zu jedem Bewerber einzeln.
C) Angabe zur Art der wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen gem. § 4 (2) VOF.
D) Angaben zur beabsichtigten Rechtsform im Auftragsfall gemäß § 4 (4) VOF.
E1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 4 (6) + (9).
E2) Verpflichtungserklärung gemäß Hessischem Vergabe und Tariftreuegesetz (HVTG).
F) Erklärung, dass der Jahresumsatz für der Aufgabe entsprechende Leistungen des Bewerbers in den Jahren 2012-2014 durchschnittlich mindestens 200 000 EUR netto betragen hat.
Bei Bewerbergemeinschaften bzw. beim Einsatz von Nachunternehmer ist die Summe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaften bzw. unter Einschluss des Nachunternehmers maßgeblich und im Bewerbungsbogen anzugeben.
G) Nachweis gemäß § 5 (4) VOF über die Deckungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden oder unterschriebene Erklärung, dass im Falle einer Beauftragung eine Deckung in erforderliche Höhe vorgelegt werden kann.
H) Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung gemäß § 5 (5) VOF.
I) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt zu Bewerbergemeinschaften.
Nichtvorlage des vom Bewerber unterschriebenen Bewerbungsbogens sowie der Erklärung und der Nachweise führen zum Ausschluss der Bewerbung.
5. Anforderungen an die Referenzprojekte.
Von allen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften werden 2 Referenzen gefordert, die in Anlage auf vorgegebenem Formblatt, sowie in bildlicher Darstellung auf jeweils maximal zwei DIN A3 Seiten (einseitig bedruckt) dazustellen sind. Die Referenzprojekte entsprechen dabei mindestens der Honorarzone III für Gebäudeplanung gemäß HOAI 2013. Keines der Referenzen darf ein Wohnungsbauprojekt sein. Dabei muss Referenz 1 ein realisiertes Projekt eines öffentlichen Auftraggebers sein, das zweite Referenzprojekt darf auch ein in Planung befindliches Projekt (min. LPH 5) sein.
Weitere Anforderungen:
Referenz 1:
Öffentliches Gebäude (Um-/Neu- oder Erweiterungsbau) mit folgenden Voraussetzungen:
— Öffentlicher Auftraggeber;
— Bearbeitete und abgeschlossene LPH 8 nach dem 1.2.2008;
— Baukosten netto KG 300 und 400 mindestens 4 000 000 EUR;
— kein Wohnungsbauprojekt;
— erbrachte Leistungen mindestens LPH 2-8 gemäß HOAI 2013/Objektplanung.
Gebäude.
Folgende Angaben sind zum Referenzobjekt 1 auf dem Formblatt einzureichen:
— Projektbezeichnung;
— Auftraggeber mit Ansprechpartner (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail);
— Kurzbeschreibung der Maßnahme;
— Realisierungszeitraum, Fertigstellung;
— Beauftragte und erbrachte Leistungsphasen nach HOAI;
— Herstellungskosten KG 300 + 400 DIN 276 netto.
Referenz 2:
Um-/Neu- oder Erweiterungsbau einer ähnlichen Gebäudeklasse, mit folgenden Voraussetzungen:
— Abgeschlossen nach dem 1.2.2008 oder in Bearbeitung (mindestens LPH5);
— Baukosten netto KG 300 und 400 mindestens 3 000 000 EUR;
— kein Wohnungsbauprojekt.
Beim Referenzprojekt 2 muss es sich um eines der folgenden Gebäude der Objektliste Gebäude der Anlage 10.2 der HOAI 2013 handeln:
— Krankenhäuser (Versorgungsstufe 1 + 2);
— Produktionsgebäude der Industrie;
— Labor- oder Institutsgebäude;
— Schule mit hohen Planungsanforderungen;
— Bildungszentren;
— Hochschulen;
— Universitäten;
— Akademien;
— Feuerwachen;
— Rettungswachen.
Folgende Angaben sind zum Referenzobjekt 2 auf dem Formblatt einzureichen:
— Projektbezeichnung;
— Auftraggeber mit Ansprechpartner (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail);
— Kurzbeschreibung der Maßnahme;
— Realisierungszeitraum, Fertigstellung;
— Beauftragte und erbrachte Leistungsphasen nach HOAI;
— Herstellungskosten KG 300 + 400 DIN 276 netto.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt. Zwei Bewerbungen, die sich entsprechend dem vorstehend formulierten Sachverhalt mit demselben Referenzprojekt bewerben, sind zulässig.
Fehlende Seiten des Bewerbungsbogens, fehlende Erklärungen oder fehlende Aussagen führen zum Ausschluss.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Zur Teilnahme am Wettbewerb sind nur Architekten zugelassen.
Die Zusammenarbeit mit weiteren Sonderfachleuten, insbesondere Fachingenieuren in beratender Funktion für energieeffizientes Bauen (Passivhausplaner) wird empfohlen. Die Benennung der Fachplaner ist zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erforderlich. Die Benennung erfolgt in der Verfassererklärung des Wettbewerbsverfahrens.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinien- gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planung entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten MitarbeiterInnen mit Vor-und Zuname zu benennen. Jedes Büro / jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 25
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. Stark Architekten, Siegen
2. Kplan, Siegen
3. Syra_Schoyerer Architekten, Mainz/Frankfurt am Main
4. agN Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren
5. Schaudt Architekten, Konstanz
6. Zaeske und Partner, Wiesbaden
7. RSE Planungsgesellschaft mbH, Kassel
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Kriterien für die Bewertung der von den ausgewählten Teilnehmern eingereichten Wettbewerbsarbeiten sind:
— Städtebauliche und landschaftsräumliche Einbindung;
— Funktionale Gestaltung mit Schwerpunkte Einsatzabläufe;
— Erfüllung von Raumprogramm;
— Gestalterische und räumliche Qualitäten;
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb.
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar.
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
64-946/15
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 17.12.2015 - 12:00
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18.12.2015 - 12:00
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 18.1.2016
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Es werden ein oder mehrere Preise vergeben. Preise werden Arbeiten zuerkannt, auf deren Grundlage die Aufgabe realisiert werden kann.
Im Rahmen des Verfahrens werden Preisgelder und Honorare in Höhe von insgesamt 60 000 EUR (zuzüglich MWSt) ausgelobt.
1. Preis: 20 000 EUR;
2. Preis: 13 000 EUR;
3. Preis: 9 000 EUR;
4. Preis: 6 000 EUR.
Anerkennungen: 12 000 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Siehe IV.5.1).
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Gerich, Sven; Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Wiesbaden
2. Möricke, Sigrid; Dezernentin für Stadtentwicklung Bau und Verkehr
3. 2 Mitglieder des Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
4. Müller, Harald, Leitung Feuerwehr WI
5. Prof. Joppien, Anett-Maud; Architektin, Frankfurt am Main
6. Prof. Turkali, Zvonko; Architekt, Frankfurt am Main
7. Prof. Ries, Reinhard; Leitung Feuerwehr Frankfurt am Main
8. Mauer, Peter; Leitung Hochbauamt Wiesbaden
9. Prof. Burgard, Roland; Universität f. angewandte Kunst, Wien
10. Heide, Ferdinand, Architekt, Frankfurt am Main
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
1. Weitere Beauftragung:
Bei der Umsetzung des Projekts ist einer der Preisträger, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen (HOAI § 34 LPH 2-9) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Bei Bewerbergemeinschaften, z. B. interdisziplinären Wettbewerben, sind die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu beauftragen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach VOF.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, soweit der Wettbewerbsentwurfs in seinem wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Beauftragung steht unter haushaltsrechtlichem Vorbehalt.
2. Zuschlagkriterien:
Die Zuschlagkriterien werden im Auslobungstext benannt.
Die Platzierung des Wettbewerbes fließt zu 50 % in das Verhandlungsverfahren ein.
3. Voraussichtliche Termine:
Bewerbungsschluss Auswahlverfahren: 18.12.2015 – 12 Uhr;
Auswahlsitzung/Losung: 15.1.2016;
Versand der Auslobungsunterlagen: 1.2.2016;
Kolloquium: 17.2.2016;
Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 22.4.2016;
Abgabe Modell: 29.4.2016;
Preisgerichtssitzung: 1.6.2016.
4. Nachprüfverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftragsgebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter den Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Vergabeprüfstelle ist die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64268 Darmstadt.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=OA4T90BHEIKARWQB
Nachr. HAD-Ref.: 5638/4;
Nachr. V-Nr/AKZ: 64-946/15.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: