Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Erstellung eines Mobilitätskonzepts in fünf Phasen inkl. Bürgerbeteiligung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Geschäftssitz des Auslobenden.
NUTS-Code DE117
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Stadt Heilbronn möchte ein Mobilitätskonzept als Klimaschutzteilkonzept erarbeiten lassen. Es stellt den Nachfolger des Gesamtverkehrsplans dar und soll sich mit allen Verkehrsträgern sowie deren Verknüpfung beschäftigen. Der Prozess soll mittels Bürgerbeteiligung unterstützt werden. Nach der Analyse der Ist-Situation sollen im Mobilitätskonzept verkehrspolitische Ziele verabschiedet werden. Weitere Schritte sind eine Szenarienentwicklung, die Erstellung von einem Handlungs-/Maßnahmenkonzept sowie der Umsetzungsstrategie. Die Bearbeitung soll unter zur Hilfenahme eines Verkehrsmodelles, welches neu erstellt werden muss, erfolgen. Im Herbst 2015 wurden bereits eine Vielzahl von Verkehrserhebungen durchgeführt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71300000, 71410000, 71356400, 71322500, 79416000, 71330000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Beabsichtigt ist eine Beauftragung zur Erstellung des gesamten Mobilitätskonzeptes inklusive Bürgerbeteiligung.
Das Mobilitätskonzept soll in folgende 5 Phasen aufgebaut werden:
1) Analyse Ist-Situation;
2) Festlegung verkehrspolitische Ziele;
3) Szenarienentwicklung;
4) Handlungs-/Maßnahmenkonzept;
5) Umsetzungskonzept, Priorisierung, Maßnahmenbündel.
Die Beauftragung erfolgt zunächst ausschließlich für die Phase 1 und 2. Option auf Phasen 3 bis 5 kann gezogen werden.
Die Weiterbeauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der zuständigen Entscheidungsgremien. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 350 000 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt zunächst ausschließlich für die Phase 1 und 2. Option auf Phasen 3 bis 5 kann gezogen werden.
Die Weiterbeauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der zuständigen Entscheidungsgremien. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 3.5.2016. Abschluss 31.3.2018
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Berufshaftpflichtversicherung 3 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweis im Auftragsfall zusichert.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts – gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher davon betroffener Bewerbergemeinschaften (Wahrung des Geheimwettbewerbs). Ausnahme: Nachvollziehbare Darlegung und Beweis, dass aufgrund besonderer Vorkehrungen der Geheimwettbewerb ausnahmsweise gewährleistet ist. Der Beweis muss zur Angebotsabgabe vorliegen. Ansonsten ist ein Ausschlussgrund gegeben.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen.
Der Bewerber hat zu erklären,
1.1. dass kein Insolvenzverfahren, Liquidation oder Gleichartiges beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 4 Abs. 9 lit. a VOF).
1.2. keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung aus Gründen, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, vorliegt (§ 4 Abs. 9 lit. b VOF).
1.3. nachweislich keine schweren Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit vorliegen (§ 4 Abs. 9 lit. c VOF).
1.4. kein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers vorliegt (§ 4 Abs. 9 lit. d VOF).
1.5. keine rechtskräftige Verurteilung nach § 4 Abs. 6 a-g VOF vorliegt.
2. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind, oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten werden, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
3. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist (die Vorlage von Kopien ist zulässig) – siehe Ziffer III.1.1).
4. Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand siehe nachfolgend Ziffer III.3.1).
Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
5. Für Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer/Eignungsleihe werden die Anforderungen im Bewerbungsbogen näher erläutert.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Bilanzen oder Bilanzauszüge für den Fall, dass der Bewerber aufgrund gesetzlicher Vorschriften diese veröffentlichen/offen legen muss (zur Offenlegung zählt auch die Verpflichtung zum Einreichen der Bilanz zum Handelsregister).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vorbemerkung:
Bewertungsformel: IST-Punkte (max. Punkte pro Ziffer) x Gewichtungsfaktor = Wertungspunkte (max. 850 Punkte).
1. Eine Darstellung von 3 vergleichbaren Projekten.
Mindestanforderungen (Können nachfolgende Kriterien nicht kumulativ nachgewiesen werden, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet. Es muss mindestens eine wertungsfähige Referenzen vorliegen, ansonsten führt dies zum Ausschluss aus dem VOF-Verfahren):
a) Zeitraum,
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen im Zeitraum vom 1.1.2006 bis zur VOF-Bekanntmachung die Leistung abgeschlossen wurde.
b) Vergleichbarkeit,
Die Referenzen müssen unter folgende Kategorie fallen:
Mobilitätskonzept/Verkehrsentwicklungsplan neuerer Generation.
c) Einwohnerzahl,
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Projektvolumen eine Einwohnerzahl (inkl. Eingemeindungen) von > 80 000 Einwohner beträgt.
Es wird gestattet Referenzprojekte aus einem früheren Arbeitsverhältnis anzugeben. Diese müssen im vorgenannten Fall persönliche Referenzprojekte der für die hier ausgeschriebene Dienstleistung vorgesehene Person der Projektleitung bzw. persönliche Referenzprojekte des/der Inhaber/s des sich bewerbenden Büros/der Bewerbergemeinschaft sein.
Bewertet werden (in Punkten):
Betrachtung aller Verkehrsträger: max. 2,0 v. 10 Punkten;
Vernetzung Verkehrsarten: max. 1,5 v. 10 Punkten;
Kopplung Verkehr/Klimaschutz: max. 2,0 v. 10 Punkten;
Verkehrsmodell: max. 2,0 v. 10 Punkten;
Referenzschreiben: max. 0,5 v. 10 Punkten;
Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung: max. 2,0 v. 10 Punkten ;
(Punkt 1 – Gewichtungsfaktor: 50).
2. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren eingesetzten Gesamtbeschäftigten ersichtlich ist.
Gliederung nach Führungskräften, Ingenieure, sonstige Beschäftigte. (Punkt 2 – Gewichtungsfaktor: 10).
3. Angaben zum Büro, mgl. Projektleiter und dem restlichen Projektteam:
Bewertet werden:
a) Berufserfahrung Projektleiter:
Bis einschl. 3 Jahre: 1,5 v. 10 Punkten;
4 bis einschl. 10 Jahre: 3 v 10 Punkten;
ab 11 Jahre: 4 v. 10 Punkten.
b) Berufserfahrung restliches technisches Team im Mittel:
Bis einschl. 2 Jahre: 1,5 v. 10 Punkten;
3 bis einschl. 5 Jahre: 3 v. 10 Punkten;
ab 6 Jahre: 4 v. 10 Punkten.
c) Darstellung Projektteam anhand eines Organigramms:
Kein Organigramm vorhanden: 0 Punkte;
Organigramm mit Funktion und Qualifikation vorhanden: 2 v. 10 Punkte;
(Punkt 3 – Gewichtungsfaktor: 20).
4. Einhaltung der Formvorgaben/Stimmigkeit der Bewerbungsunterlagen (Punkt 4 – Gewichtungsfaktor 5).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften, muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllen nach Abschnitt III. mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nacheiner objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter denverbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§10 Abs. 3 VOF).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
VOF-HN-MK
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
14.1.2016 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Der Bewerbungsbogen kann ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/Default.aspx?Portal=DEVA (Suchbegriff: VOF-HN-MK).
Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen.
Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
3. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die gemäß Ziffen in I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §§ 107 Abs. 3, 101b Abs. 2, 114 Abs. 2 GWB.
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern (s. Ziffer VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragssteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (s. Ziffer I.1) Kontaktstelle).
Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. In einem Teilnahmewettbewerb (z. B. Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen für den Teilnahmeantrag (z. B. Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbogen) erkennbar war und die in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgelaufen ist. Im weiteren Vergabeverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs ist eine Rüge zudem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Verdingungsunterlagen (z. B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vergabebestimmungen, Leistungsbeschreibung) erkennbar war und die in den Verdingungsunterlagen benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. In einem Vergabeverfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb (z. B. Offenes Verfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Verdingungsunterlagen erkennbar war und die in der Bekanntmachung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote) benannte Angebotsfrist abgelaufen ist.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
4.12.2015