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  • DE-51545 Waldbröl, DE-51545 Waldbröl
  • 06/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-218191)

„Bürgerdorf am Alsberg“ Umbau des Rathauses mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte


 
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    Entscheidung 01.06.2016 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 3
    Tatsächliche Teilnehmer: 2
    Gebäudetyp Kultur-, Veranstaltungsgebäude / Staatliche und kommunale Bauten
    Art der Leistung Bauleitung, Objektüberwachung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Waldbröl, Waldbröl (DE)
    Betreuer ASS Architektur Stadtplanung Stadtentwicklung Hamerla | Gruß-Rinck | Wegmann + Partner, Düsseldorf (DE)
    Aufgabe
    Die Stadt Waldbröl schreibt für das „Bürgerdorf am Alsberg, energetische Sanierung und Umbau des Baudenkmals Rathaus mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte“ die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 4 bis 8 optional LP 9 (§ 34 HOAI), aus. Die von ARCHWERK Generalplaner KG, Prof. Wolfgang Krenz, Bochum erarbeitete und vom Rat der Stadt Waldbröl beschlossene Entwurfsplanung (LPH 3) einschl. Kostenberechnung nach DIN 276-1 gelten als nicht zu verändernde Vorgabe für die Auftragsausführung und werden zur Verfügung gestellt.
    Konzept:
    Mit dem geplanten „Bürgerdorf am Alsberg, Umbau des Rathauses mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte“ sollen das Rathaus und seine Dienststellen und die Stadtgesellschaft ein attraktives, in die Innenstadt integriertes Quartier erhalten.
    Fokus der neuen Gesamtanlage ist der ca. 900 m2 große (multifunktional nutzbare) Platz, der vom jetzigen Rathaus, der nördlich gelegenen ehemaligen Bürgermeistervilla und den Erweiterungsbauten, in denen der neue Bürgersaal und die administrativen Einrichtungen bürgerfreundlich gebündelt werden können, eingefasst wird. Der Quartiersplatz steht den Bürgern und Bürgerinnen, Vereinen und Initiativen, etc. für Veranstaltungen, Feste, Themenmärkte ebenso zur Verfügung wie der im Norden angrenzende neue Bürgersaal, der gleichzeitig auch dem Rat und seinen Gremien als Sitzungssaal dient. Der kann ebenso als Festsaal oder für Versammlungen genutzt werden. Das Erdgeschoss im neuen östlichen Langhaus, dem Bürgerzentrum, bietet (Erweiterungs-) Fläche für vorgenannte Nutzungen und ein eventuell zugehöriges Catering, aber auch für Bürgerinformationen, Beratungsangebote und Ausstellungen, ein temporäres Café oder kann auch als außerschulischer Lernort dienen. Teilweise kann der südliche Bereich des Obergeschosses für Beratungen, Seminare, Tagungen genutzt werden, falls intimere Räume gebraucht werden.
    Das heutige Rathaus, das denkmalgeschützte ehemalige Hollenberg-Gymnasium, soll energetisch saniert und zukünftig durch einen Aufzug barrierefrei erschlossen werden. Die westlich davon stehende alte Bürgermeistervilla wird so umgebaut, dass sie in unmittelbarer Nähe zum neuen Ratssaal von den Fraktionen genutzt werden kann.
    Mit der Realisierung dieses Vorhabens entsteht eine Begegnungsstätte, die zur Stärkung der Identifikation der Stadtgesellschaft einen entscheidenden Beitrag leistet.
    Die Entwurfsplanung von ARCHWERK Generalplaner KG, Architekten/Stadtplaner, Prof. Wolfgang Krenz, Obere Stahlindustrie 4, 44793 Bochum ist Vorgabe für die ausgeschriebenen Leistungen und unverändert zu übernehmen. Der Entwurf (Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI) zum Bürgerdorf am Alsberg mit Planstand vom 24.2.2015 und die Zustimmung des Architekten zur Nutzung des Entwurfs unter Wahrung des Urheberrechts liegen vor. Bestandteil der Entwurfsplanung ist die Kostenberechnung gemäß DIN 276-1 vom 24.2.2015, die ebenso wie der Entwurf bindende Grundlage der Ausschreibung und der ausgeschriebenen Leistungen ist. Sie ist zwingend als Kostenobergrenze einzuhalten.
    Sollten sich im Planungs-, Ausschreibungs- oder Bauprozess Änderungen in einzelnen Positionen ergeben, die zu Kostenmehrungen führen oder führen können, ist der AN verpflichtet, Vorschläge für Einsparungen an anderen Positionen vorzuschlagen, um bei gleichwertigem Ergebnis die Kostenobergrenze nicht zu überschreiten. Die vorliegende Kostenberechnung ist laufend in allen Leistungsphasen fortzuschreiben.
    Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2013, für die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie optional die Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI 2013.
    Die Auftraggeberin (AG) stellt die Entwurfsplanung (LP 3, § 34 HOAI) und die Kostenberechnung nach DIN 276-1 als zwingend zu beachtende Vorgabe für die Auftragsausführung zur Verfügung.
    Auf der Grundlage der vorgegebenen Unterlagen erarbeitet der AN die Genehmigungsplanung (LPH 4), die Ausführungsplanung (LPH 5) und die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6). Die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) ist in den Grundleistungen und mit den besonderen Leistungen, Prüfen und Werten von Nebenangeboten sowie Prüfen und Werten von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten, zu erbringen.
    Der AN prüft die ggf. erforderlichen Montagepläne bauausführender Firmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung und überwacht die Leistungen der bauausführenden Unternehmen in der Bauausführung (LPH 8). Der AN hat während der gesamten Bauzeit eine ständige Präsenz des verantwortlichen Bauleiters vor Ort zu gewährleisten.
    Grund- und besondere Leistungen gem. Anlage 10 zu § 34 HOAI
    LPH 4 Genehmigungsplanung:
    Grundleistungen:
    a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
    b) Einreichen der Vorlagen.
    c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.
    LPH 5 Ausführungsplanung:
    Grundleistungen:
    a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen.
    b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1.
    c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen.
    d) Fortschreiben des Terminplans.
    e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung.
    f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.
    LPH 6 Vorbereitung der Vergabe:
    Grundleistungen:
    a) Aufstellen eines Vergabeterminplans.
    b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
    c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten.
    d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse.
    e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung.
    f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche.
    LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe:
    Grundleistungen:
    a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner.
    b) Einholen von Angeboten.
    c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise.
    d) Führen von Bietergesprächen.
    e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens.
    f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche.
    g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung.
    h) Mitwirken bei der Auftragserteilung.
    Besondere Leistungen:
    a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung.
    b) Prüfen und Werten von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten.
    LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation:
    Grundleistungen:
    a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich- rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
    b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
    c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.
    d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm).
    e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch).
    f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
    g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen.
    h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen.
    i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen.
    j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276.
    k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber.
    l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran.
    m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.
    n) Übergabe des Objekts.
    o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
    p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
    Optionale Leistung LPH 9 Objektbetreuung:
    Die Leistungsphase 9 „Objektbetreuung“ wird im Regelfall durch den Auftraggeber Stadt Waldbröl durchgeführt. Sollte der AG dazu aus zeitlichen, personellen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sein werden die Leistungen optional an den AN vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe der Leistung besteht nicht. Im Rahmen der Objektbetreuung (LPH 9) obliegt dem AN die Pflicht der fachlichen Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel einschließlich notwendiger Begehungen, die Pflicht der Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber der bauausführenden Unternehmen sowie die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
    Adresse des Bauherren DE-51545 Waldbröl
    Projektadresse DE-51545 Waldbröl
    TED Dokumenten-Nr. 441832-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Waldbröl
      Nümbrechter Straße 18-21
      Zu Händen von: Herrn Rolf Knott
      51545 Waldbröl
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 229185181
      E-Mail: MjE3YV5bVR1aXV5jYy9mUFtTUWFeVFsdU1Q=
      Fax: +49 229185197

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.waldbroel.de

      Weitere Auskünfte erteilen: Baulandmanagement und Projektentwicklung Hamerla + Partner
      Kanalstraße 28
      Kontaktstelle(n): ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla Gruß-Rinck Wegmann
      Zu Händen von: Herrn Peter Wegmann
      40547 Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 2115502460
      E-Mail: MjE3U2RUL1BhUldiY1BTYx1TVA==
      Fax: +49 211579682
      Internet-Adresse: www.archstadt.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla Gruß-Rinck Wegmann
      Kanalstraße 28
      Kontaktstelle(n): ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla Gruß-Rinck Wegmann
      Zu Händen von: Herrn Peter Wegmann
      40547 Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 2115502460
      E-Mail: MTRgcWE8XW5fZG9wXWBwKmBh
      Internet-Adresse: http://www.archstadt.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      „Bürgerdorf am Alsberg“ Umbau des Rathauses mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Waldbröl.

      NUTS-Code DEA2A

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Stadt Waldbröl schreibt für das „Bürgerdorf am Alsberg, energetische Sanierung und Umbau des Baudenkmals Rathaus mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte“ die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 4 bis 8 optional LP 9 (§ 34 HOAI), aus. Die von ARCHWERK Generalplaner KG, Prof. Wolfgang Krenz, Bochum erarbeitete und vom Rat der Stadt Waldbröl beschlossene Entwurfsplanung (LPH 3) einschl. Kostenberechnung nach DIN 276-1 gelten als nicht zu verändernde Vorgabe für die Auftragsausführung und werden zur Verfügung gestellt.
      Konzept:
      Mit dem geplanten „Bürgerdorf am Alsberg, Umbau des Rathauses mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte“ sollen das Rathaus und seine Dienststellen und die Stadtgesellschaft ein attraktives, in die Innenstadt integriertes Quartier erhalten.

      Fokus der neuen Gesamtanlage ist der ca. 900 m2 große (multifunktional nutzbare) Platz, der vom jetzigen Rathaus, der nördlich gelegenen ehemaligen Bürgermeistervilla und den Erweiterungsbauten, in denen der neue Bürgersaal und die administrativen Einrichtungen bürgerfreundlich gebündelt werden können, eingefasst wird. Der Quartiersplatz steht den Bürgern und Bürgerinnen, Vereinen und Initiativen, etc. für Veranstaltungen, Feste, Themenmärkte ebenso zur Verfügung wie der im Norden angrenzende neue Bürgersaal, der gleichzeitig auch dem Rat und seinen Gremien als Sitzungssaal dient. Der kann ebenso als Festsaal oder für Versammlungen genutzt werden. Das Erdgeschoss im neuen östlichen Langhaus, dem Bürgerzentrum, bietet (Erweiterungs-) Fläche für vorgenannte Nutzungen und ein eventuell zugehöriges Catering, aber auch für Bürgerinformationen, Beratungsangebote und Ausstellungen, ein temporäres Café oder kann auch als außerschulischer Lernort dienen. Teilweise kann der südliche Bereich des Obergeschosses für Beratungen, Seminare, Tagungen genutzt werden, falls intimere Räume gebraucht werden.

      Das heutige Rathaus, das denkmalgeschützte ehemalige Hollenberg-Gymnasium, soll energetisch saniert und zukünftig durch einen Aufzug barrierefrei erschlossen werden. Die westlich davon stehende alte Bürgermeistervilla wird so umgebaut, dass sie in unmittelbarer Nähe zum neuen Ratssaal von den Fraktionen genutzt werden kann.
      Mit der Realisierung dieses Vorhabens entsteht eine Begegnungsstätte, die zur Stärkung der Identifikation der Stadtgesellschaft einen entscheidenden Beitrag leistet.
      Die Entwurfsplanung von ARCHWERK Generalplaner KG, Architekten/Stadtplaner, Prof. Wolfgang Krenz, Obere Stahlindustrie 4, 44793 Bochum ist Vorgabe für die ausgeschriebenen Leistungen und unverändert zu übernehmen. Der Entwurf (Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI) zum Bürgerdorf am Alsberg mit Planstand vom 24.2.2015 und die Zustimmung des Architekten zur Nutzung des Entwurfs unter Wahrung des Urheberrechts liegen vor. Bestandteil der Entwurfsplanung ist die Kostenberechnung gemäß DIN 276-1 vom 24.2.2015, die ebenso wie der Entwurf bindende Grundlage der Ausschreibung und der ausgeschriebenen Leistungen ist. Sie ist zwingend als Kostenobergrenze einzuhalten.
      Sollten sich im Planungs-, Ausschreibungs- oder Bauprozess Änderungen in einzelnen Positionen ergeben, die zu Kostenmehrungen führen oder führen können, ist der AN verpflichtet, Vorschläge für Einsparungen an anderen Positionen vorzuschlagen, um bei gleichwertigem Ergebnis die Kostenobergrenze nicht zu überschreiten. Die vorliegende Kostenberechnung ist laufend in allen Leistungsphasen fortzuschreiben.
      Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2013, für die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie optional die Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI 2013.
      Die Auftraggeberin (AG) stellt die Entwurfsplanung (LP 3, § 34 HOAI) und die Kostenberechnung nach DIN 276-1 als zwingend zu beachtende Vorgabe für die Auftragsausführung zur Verfügung.
      Auf der Grundlage der vorgegebenen Unterlagen erarbeitet der AN die Genehmigungsplanung (LPH 4), die Ausführungsplanung (LPH 5) und die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6). Die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) ist in den Grundleistungen und mit den besonderen Leistungen, Prüfen und Werten von Nebenangeboten sowie Prüfen und Werten von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten, zu erbringen.
      Der AN prüft die ggf. erforderlichen Montagepläne bauausführender Firmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung und überwacht die Leistungen der bauausführenden Unternehmen in der Bauausführung (LPH 8). Der AN hat während der gesamten Bauzeit eine ständige Präsenz des verantwortlichen Bauleiters vor Ort zu gewährleisten.
      Grund- und besondere Leistungen gem. Anlage 10 zu § 34 HOAI
      LPH 4 Genehmigungsplanung:
      Grundleistungen:
      a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
      b) Einreichen der Vorlagen.
      c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.
      LPH 5 Ausführungsplanung:
      Grundleistungen:
      a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen.
      b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1.
      c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen.
      d) Fortschreiben des Terminplans.
      e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung.
      f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.
      LPH 6 Vorbereitung der Vergabe:
      Grundleistungen:
      a) Aufstellen eines Vergabeterminplans.
      b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
      c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten.
      d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse.
      e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung.
      f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche.
      LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe:
      Grundleistungen:
      a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner.
      b) Einholen von Angeboten.
      c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise.
      d) Führen von Bietergesprächen.
      e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens.
      f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche.
      g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung.
      h) Mitwirken bei der Auftragserteilung.
      Besondere Leistungen:
      a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung.
      b) Prüfen und Werten von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten.
      LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation:
      Grundleistungen:
      a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich- rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
      b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
      c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.
      d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm).
      e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch).
      f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
      g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen.
      h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen.
      i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen.
      j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276.
      k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber.
      l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran.
      m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.
      n) Übergabe des Objekts.
      o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
      p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
      Optionale Leistung LPH 9 Objektbetreuung:
      Die Leistungsphase 9 „Objektbetreuung“ wird im Regelfall durch den Auftraggeber Stadt Waldbröl durchgeführt. Sollte der AG dazu aus zeitlichen, personellen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sein werden die Leistungen optional an den AN vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe der Leistung besteht nicht. Im Rahmen der Objektbetreuung (LPH 9) obliegt dem AN die Pflicht der fachlichen Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel einschließlich notwendiger Begehungen, die Pflicht der Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber der bauausführenden Unternehmen sowie die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71240000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Optionale Leistung LPH 9 Objektbetreuung:
      Die Leistungsphase 9 „Objektbetreuung“ wird im Regelfall durch den Auftraggeber Stadt Waldbröl durchgeführt. Sollte der AG dazu aus zeitlichen, personellen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sein werden die Leistungen optional an den AN vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe der Leistung besteht nicht.
      Im Rahmen der Objektbetreuung (LPH 9) obliegt dem AN die Pflicht der fachlichen Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel einschließlich notwendiger Begehungen, die Pflicht der Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber der bauausführenden Unternehmen sowie die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
      LPH 9 Objektbetreuung:
      Grundleistungen:
      a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen.
      b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen.
      c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 1 000 000 EUR und Personenschäden von mind. 2 000 000 EUR ist nachzuweisen. Die Versicherungssumme muss mindestens 2-fach im Versicherungsjahr gedeckt sein. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist zusätzlich eine Eigenerklärung des Bewerbers erforderlich, die Deckungssumme im Auftragsfall anzupassen.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (HOAI 2013).
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (Anlage B), in der:
      — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
      — alle Mitglieder aufgeführt sind und das für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags als bevollmächtigter Vertreter handelnde Mitglied bezeichnet ist,
      — erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
      — erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Mit Abgabe des Angebotes (Stufe 2) sind folgende Erklärungen abzugeben:
      a) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung gem. § 4 Abs 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen ( TVgG-NRW ).
      Die Erklärung ist auf gesondertes Verlangen des AG auch für evtl. Nachunternehmer und Verleihern von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, einzureichen.
      b) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
      1. Vorlage eines Registerauszugs (Handelsregister, Partnerschaftsregister oder anderes Register), soweit die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist, andernfalls (bzw. zusätzlich, soweit sich die Vertretungsmacht aus dem Registerauszug nicht ergibt) ein sonstiger Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners.
      2. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 3 VOF, dass der Bewerber den Auftrag unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen ausführen wird.
      3. Eigenerklärung zu § 4 Abs. 2 VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
      4. Eigenerklärung zu § 4 Abs. 6 VOF, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist:
      a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
      b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
      c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
      d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
      e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
      f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
      g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
      Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
      5. Eigenerklärung zu § 4 Abs. 9 VOF, dass der Bewerber:
      a) sich nicht im Insolvenzverfahren und nicht in Liquidation befindet und nicht seine Tätigkeit eingestellt hat und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
      b) nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Fragen stellen,
      c) im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
      d) seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat und
      e) sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen.
      6. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 1 VOF, dass der verantwortliche Architekt berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Bei Personenmehrheiten und bei juristischen Personen gilt dies für jeden mit der Durchführung verantwortlichen Architekten.
      7. Eigenerklärung mit folgenden Inhalten (Anlage D):
      a) Hiermit erkläre ich, dass ich keine Verfehlungen begangen habe, die zur Eintragung ins Vergaberegister bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz geführt haben.
      b) Hiermit erkläre ich, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Auftrage nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiloG) für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 21 Abs. 1 und 2 MiloG nicht vorliegen und ich auch nicht mit einer Geldbuße von mindestens 2 500 EUR belegt worden bin.
      c) Hiermit erkläre ich, dass ich keine Arbeitskräfte illegal beschäftige.
      d) Hiermit erkläre ich im Sinne des § 16 Abs. 5 S. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 TVgG nicht vorliegen.
      8. Nachweis einer Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 1 000 000 EUR und Personenschäden von mind. 2 000 000 EUR. Die Versicherungssumme muss mindestens 2-fach im Versicherungsjahr gedeckt sein. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist zusätzlich eine Eigenerklärung des Bewerbers erforderlich, die Deckungssumme im Auftragsfall anzupassen.
      Ergänzende Hinweise zu den Angaben in Ziffer III.2.1) bis 2.3):
      a. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogens (Anlagen A bis D) berücksichtigt.

      Der Bewerbungsbogen kann unter der Emailadresse der Kontaktstelle „MTlbbFw3WGlaX2prWFtrJVtc“ kostenlos angefordert werden.

      Der vom Bewerber eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber.
      b. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1-8 geforderten Leistungen vorzulegen.
      c. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit des § 5 Abs. 6 VOF Gebrauch macht und sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, muss er in dem Teilnahmeantrag ausdrücklich darauf hinweisen und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
      d. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen im Zeitpunkt der Angebotsabgabe aktuell sein.
      e. Werden die Angaben und Erklärungen nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist abgegeben und nicht innerhalb einer Nachfrist gem. § 11 Abs. 3 VOF nachgereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
      f. Die Eignungsnachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Nachunternehmer einzureichen.
      g. Bei präqualifizierten Bewerbern reicht ein ausdrücklicher Hinweis auf ihre Präqualifikation, aber nur insoweit, als die bei der Präqualifikation erbrachten Eigenerklärungen und Nachweise den in dieser Ausschreibung geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen inhaltlich vollumfänglich entsprechen.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Objektplanung Gebäude) vergleichbar ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
      2. Eigenerklärung gemäß § 5 Abs. 5 lit. d VOF zum jährlichen Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (2015, 2014 und 2013) Beschäftigten (festangestellte und freie Mitarbeiter inkl. Inhaber und Partner) und zur Anzahl seiner Führungskräfte (mit Qualifikationen) in den letzten drei Jahren.
      3. Eigenerklärung gemäß § 5 Abs. 5 lit. e VOF, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung (EDV, CAD usw.) der Bewerber für die Dienstleistungen verfügen wird.
      Hinweis: Es gelten die ergänzenden Hinweise in Ziffer III.2.1).
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben der Bewerber:
      Eigenerklärung über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, des verantwortlichen Projektleiters auf Seiten des Auftragnehmers sowie des Ansprechpartners der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen(Bewerbungsbogen Anlage C).
      Als Mindestanforderung müssen 4 Referenzen, davon zwei von öffentlichen Auftraggebern, angegeben werden, die mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sind, mindestens die Leistungsphasen 4 bis 6 und 8 betreffen und jede Referenz mindestens einen der beiden folgenden Schwerpunkte abdecken muss:
      a) Denkmalschutz: Sanierung, Umbau und Instandsetzung eines denkmalgeschützten Gebäudes sowie
      b) Verwaltung/Büro: Neubau oder Umbau von Gebäuden zu Verwaltungsräumen und Büroflächen.
      Die Mindestanforderung wird durch Referenzen, die nur Teilleistungen aus einzelnen der geforderten Leistungsphasen 4 bis 6 und 8 betreffen, nicht erfüllt.
      Hinweis: Es gelten die ergänzenden Hinweise in Ziffer III.2.1).
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt gemäß § 19 VOF Ausgabe 2009 berechtigt sind.
      Juristische Personen werden gemäß § 4 (1) VOF zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen. Der Bewerber muss nach Bau O NRW bauvorlagenberechtigt sein.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben. Die Vergabe erfolgt in zwei Stufen. Die 1. Stufe ist der offene Teilnahmewettbewerb. In der 2. Stufe wird das Bieterverfahren mit den grundsätzlich geeigneten Teilnehmern durchgeführt. Bei ausreichender Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber werden 3 Bewerber am Verhandlungsverfahren beteiligt. Sofern weniger als 3 Bewerber grundsätzlich geeignet sind, wird das Verfahren mit diesen Bewerbern fortgeführt.Soweit Bewerbungen von mehr als drei geeigneten Bewerbern eingehen, erfolgt die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, nach folgenden Auswahlkriterien: Grad der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den hier ausgeschriebenen Leistungen, wobei pro Bewerber die besten vier Referenzen, d.h. die vier Referenzen mit den höchsten Gesamtpunktzahlen, herangezogen werden und jede Referenz am Maßstab der vergleichbaren Größenordnung (40 %) und der vergleichbaren Aufgabenstellung (60 %) bewertet wird.Die Wertung erfolgt in der Form, dass zu jedem Auswahlkriterium bis zu 5 Punkte zugeteilt werden (5 Punkte: sehr hoher Grad der Vergleichbarkeit, 4 Punkte: hoher Grad der Vergleichbarkeit, 3 Punkte: befriedigender Grad der Vergleichbarkeit, 2 Punkte: ausreichender Grad der Vergleichbarkeit, 1 Punkt: geringer Grad der Vergleichbarkeit). Die zugeteilten Punkte werden mit der mitgeteilten Gewichtung multipliziert und ergeben die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Referenz. Pro Bewerber werden die Gesamtpunktzahlen der besten vier Referenzen addiert. Die drei Bewerber, die in der Summe die meisten Punkte erhalten (Rang 1 bis 3), werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Wenn mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl auf dem dritten Platz liegen, erfolgt die Auswahl nach der höchsten Gesamtpunktzahl einer Einzelreferenz, bei gleicher Gesamtpunktzahl der besten Einzelreferenz erfolgt eine Auswahlentscheidung durch Losverfahren. Die anschließenden Verhandlungen zur Auftragsvergabe erfolgt mit maximal 3 Teilnehmern in Verhandlungsgesprächen. Die Vergabe erfolgt aufgrund des wirtschaftlichsten Angebots. Die Zuschlagskriterien für die Ermittlung der bestmöglichen Leistung werden rechtzeitig mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      22.1.2016 - 12:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die benannte Kontaktstelle gem. Anlage A, I einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten werden von der Kontaktstelle allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragensteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.
      Digitale Teilnahmeanträge bzw. Angebote sind nicht zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote sind der Stadt Waldbröl auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag mit der vorgeschriebenen Adressierung und Bezeichnung zuzusenden: Stadt Waldbröl, 51545 Waldbröl, Nümbrechter Straße 18-21.
      Teilnahmeantrag -bitte nicht öffnen-, Vergabeverfahren: Bürgerdorf am Alsberg bzw. im späteren Angebotsverfahren: Stadt Waldbröl, 51545 Waldbröl, Nümbrechter Straße 18-21, Angebot -bitte nicht öffnen-, Vergabeverfahren: Bürgerdorf am Alsberg.
      Vorläufiger Zeitplan:
      Die Stadt Waldbröl behält sich Änderungen / Konkretisierungen des vorläufigen Zeitplans vor.
      Versand an das Supplement zum Amtsblatt der europäischen Union 15.12.2015;
      Abgabe von Teilnahmeanträgen bis 15.1.2016;
      Prüfung der Teilnahmeanträge bis 5.2.2016;
      Aufforderung zur Angebotsabgabe 9.2.2016;
      Abgabe der Angebote bis 1.3.2016;
      Prüfung der Angebote bis 15.3.2016;
      Aufforderung zu Verhandlungsgesprächen 30.3.2016;
      Zeitraum der Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche April 2016;
      Auftragsvergabe Mai 2016.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
      Zeughausstraße 2-10
      50667 Köln
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjE0aFdkWVNUV11TX19XZDJUV2xkV1kfXWFXXmAgYGRpIFZX
      Telefon: +49 2211473116
      Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
      Fax: +49 2211472889

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      12.12.2015
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 16.12.2015
Ergebnis veröffentlicht 21.06.2016
Zuletzt aktualisiert 07.04.2021
Wettbewerbs-ID 2-218191 Status Kostenpflichtig
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