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  • DE-38100 Braunschweig, DE-38100 Braunschweig
  • 09/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-218679)

Integriertes Stadtentwicklungskonzept Braunschweig, Phase 3


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 19.09.2016 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 6
    Tatsächliche Teilnehmer: 2
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Braunschweig, Braunschweig (DE)
    Betreuer carsten meier architekten stadtplaner, Braunschweig (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Stadt Braunschweig hat Anfang 2015 den Prozess zur Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes – ISEK – mit der Grundlagenermittlung – PHASE 1 – begonnen. Diese wurde im Juni 2015 mit einem Bearbeitungs- und Dialogkonzept für den weiteren zweiphasigen Verlauf beendet.
    Im September 2015 startete die PHASE 2, die Leitbildentwicklung, mit einem breit angelegten Dialog über strategische Ziele.
    Die in der Grundlagenermittlung erarbeiteten Fokusthemen wurden in der Verwaltungsrunde, der Stadtbezirksrätekonferenz und einem Lenkungskreis mit Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung in einem moderierten Verfahren weiterentwickelt. Die Fokusthemen dienten als Ausgangspunkt für die Leitbildentwicklung bzw. auch für die Gründung von Arbeitsgruppen, die das für die Phase 2 beauftragte Büro bei der Strukturierung und inhaltlichen Aufbereitung der Fokusthemen unterstützen und insgesamt als „Themenpaten“ fungieren werden. Als Produkt eines breiten Dialogprozesses der Stadtgesellschaft sollen die strategischen Ziele und das Leitbild als Richtschnur bzw. Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung vom Rat beschlossen werden und damit verbindlichen Charakter für das anschließend zu erarbeitende Integrierte Struktur- und Handlungskonzept erhalten. Diese Phase endet voraussichtlich im zweiten Quartal 2016.
    Integriertes Struktur- und Handlungskonzept – Phase 3.
    In der in diesem Verfahren zu vergebenen Phase 3 erfolgt der Übergang von der Ziel- zur Projektebene. Das Leitbild Braunschweig 2030 aus Leistungsphase 2 wird durch die Erarbeitung von Zielkonzepten und einem räumlichen Strukturkonzept in konkrete Maßnahmen und Projekte überführt. Der räumliche Strukturplan stellt gleichzeitig die Basis für die zukünftige Flächenentwicklung dar. Im Rahmen einer Agenda werden die aus dem Prozess abgeleiteten räumlichen und programmatischen Schlüsselprojekte und Maßnahmen zusammengestellt. Sie enthält Aussagen zu Zeithorizont, Umsetzungsprioritäten, der Organisation des Umsetzungsprozesses sowie zum Konzept für das laufende Monitoring der Umsetzung und dient somit als wichtige Orientierungshilfe für die Politik.
    Leistungsumfang
    Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR
    Adresse des Bauherren DE-38100 Braunschweig
    Projektadresse DE-38100 Braunschweig
    TED Dokumenten-Nr. 449950-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
      Platz der Deutschen Einheit 1
      38100 Braunschweig
      DEUTSCHLAND

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.braunschweig.de

      Weitere Auskünfte erteilen: carsten meier architekten stadtplaner
      Am Wendenwehr 3
      Zu Händen von: Carsten Meier
      38114 Braunschweig
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 5312273437
      E-Mail: MTdvaF85XFprbG1eZ2ZeYl5rJ1xoZg==
      Fax: +49 5312273439
      Internet-Adresse: http://www.carstenmeier.com

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: carsten meier architekten stadtplaner
      Am Wendenwehr 3
      Zu Händen von: Carsten Meier
      38114 Braunschweig
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 5312273437
      E-Mail: MjE5Y1xTLVBOX2BhUltaUlZSXxtQXFo=
      Fax: +49 5312273439
      Internet-Adresse: http://www.carstenmeier.com

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: carsten meier architekten stadtplaner
      Am Wendenwehr 3
      Zu Händen von: Carsten Meier
      38114 Braunschweig
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 5312273437
      E-Mail: MjEzaWJZM1ZUZWZnWGFgWFxYZSFWYmA=
      Fax: +49 5312273439
      Internet-Adresse: http://www.carstenmeier.com

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Integriertes Stadtentwicklungskonzept Braunschweig, Phase 3.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Braunschweig.

      NUTS-Code DE911

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Stadt Braunschweig hat Anfang 2015 den Prozess zur Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes – ISEK – mit der Grundlagenermittlung – PHASE 1 – begonnen. Diese wurde im Juni 2015 mit einem Bearbeitungs- und Dialogkonzept für den weiteren zweiphasigen Verlauf beendet.
      Im September 2015 startete die PHASE 2, die Leitbildentwicklung, mit einem breit angelegten Dialog über strategische Ziele.
      Die in der Grundlagenermittlung erarbeiteten Fokusthemen wurden in der Verwaltungsrunde, der Stadtbezirksrätekonferenz und einem Lenkungskreis mit Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung in einem moderierten Verfahren weiterentwickelt. Die Fokusthemen dienten als Ausgangspunkt für die Leitbildentwicklung bzw. auch für die Gründung von Arbeitsgruppen, die das für die Phase 2 beauftragte Büro bei der Strukturierung und inhaltlichen Aufbereitung der Fokusthemen unterstützen und insgesamt als „Themenpaten“ fungieren werden. Als Produkt eines breiten Dialogprozesses der Stadtgesellschaft sollen die strategischen Ziele und das Leitbild als Richtschnur bzw. Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung vom Rat beschlossen werden und damit verbindlichen Charakter für das anschließend zu erarbeitende Integrierte Struktur- und Handlungskonzept erhalten. Diese Phase endet voraussichtlich im zweiten Quartal 2016.
      Integriertes Struktur- und Handlungskonzept – Phase 3.
      In der in diesem Verfahren zu vergebenen Phase 3 erfolgt der Übergang von der Ziel- zur Projektebene. Das Leitbild Braunschweig 2030 aus Leistungsphase 2 wird durch die Erarbeitung von Zielkonzepten und einem räumlichen Strukturkonzept in konkrete Maßnahmen und Projekte überführt. Der räumliche Strukturplan stellt gleichzeitig die Basis für die zukünftige Flächenentwicklung dar. Im Rahmen einer Agenda werden die aus dem Prozess abgeleiteten räumlichen und programmatischen Schlüsselprojekte und Maßnahmen zusammengestellt. Sie enthält Aussagen zu Zeithorizont, Umsetzungsprioritäten, der Organisation des Umsetzungsprozesses sowie zum Konzept für das laufende Monitoring der Umsetzung und dient somit als wichtige Orientierungshilfe für die Politik.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71410000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 1.4.2016. Abschluss 1.4.2017

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 500 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      (1) Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) der Stadt Braunschweig.
      (2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
      Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3)) der Bekanntmachung) abzugeben,
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und das dieses Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird,
      — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften werden.
      Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung
      der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (VOF § 5 [3] wird berücksichtigt). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Bewerber muss im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abgeben.
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das unter www.carstenmeier.com anzufordernde und vollständig auszufüllende Bewerbungsformular sowie den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag). Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsformulare möglich. Formlose und/oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

      Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
      1.
      a) Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers mit Anschrift, eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse.
      Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
      b) Juristische Personen müssen den/die Namen und die berufliche Qualifikation der Person/en angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll/en.
      2.
      a) Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Weise der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet. Wirtschaftlich verknüpfte Unternehmen dürfen sich nicht parallel bewerben. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Verfahrensausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften führen. Bei wirtschaftlichen Verknüpfungen des Bewerbers/der Bewerber ist eine spätere Beteiligung dieser Büros/Firmen/Bauunternehmen an der Vergabe von Planungs-/Liefer- oder Bauleistungen ausgeschlossen. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet.
      b) Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogengeleistet.
      c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet. Sofern einer oder mehrere der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 7 und § 4 Abs. 8 VOF bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 4 (9) VOF zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.
      d) Im Auftragsfall ist eine Versicherung gem. III.1.1) bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
      Die Angaben zu 1. und 2. werden als Eigenerklärung auf dem Bewerbungsformblatt gemacht.
      3.
      a) Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 01, Anlage 1: Erklärung/Vollmacht der Bewerber-/Bietergemeinschaft.) im Original vorzulegen. Hierin erfolgt die Benennung eine bevollmächtigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie die Erklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall. Diese Anlage ist nur für Bewerbergemeinschaften notwendig, bei Einzelbewerbungen entfällt die Notwendigkeit.
      b) Ggfs. Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gem. § 5 Abs. 5h VOF (Art und Umfang der Teilleistungen sowie namentliche Nennung). Dritte und/oder Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung (siehe Formblatt) mit dem Teilnahmeantrag zu unterzeichnen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
      Der Auftraggeber fordert aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 Abs. 1 i. V. m. § 23) im Auftragsfall ggfs. einen Gewerbezentralregisterauszug bzw. ein Führungszeugnis der Bewerber direkt von der zuständigen Stelle oder ggf. vom Bewerber an.
      Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmen einzureichen. Nachunternehmer dürfen jedoch nur die Referenzen angeben, die Art und Umfang der Teilleistungen entsprechen, die der Nachunternehmer ausführen wird.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF, soweit sie Leistungen des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers für vergleichbare stadtplanerische Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012-2014) betreffen (siehe Formblatt). Die angegebenen Beträge werden je Bewerbung in Summe gewertet und über die abgefragten Jahre gemittelt. Eine entsprechende Erklärung über den Umsatz wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der gemittelte Jahresumsatz (2012-2014) für vergleichbare stadtplanerische Leistungen muss mind. 150 000 EUR netto pro Jahr betragen.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Siehe unter IV.1.2):
      A) bei 2.1.1;
      B) bei 2.1.4.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      A) Mindestens 2 eingetragene StadtplanerInnen bzw. MitarbeiterInnen vergleichbarer Qualifikation (bitte angeben), einschließlich der InhaberInnen bzw. GeschäftsführerInnen im Leistungsbild vergleichbarer Leistungen im Mittel der letzten 3 Jahre (2012, 2013, 2014).
      B) Dauer der Berufserfahrung der Projektleitung im Leistungsbild vergleichbarer Leistungen mindestens 5 Jahre.
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: VOF §19 (1) bis (3) Teilnahmeberechtigt sind StadtplanerInnen:
      1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung StadtplanerIn zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als StadtplanerIn tätig zu werden.
      2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine(n) verantwortliche(n) Berufsangehörige(n) gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
      3. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 6
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die gem. III.2.1) bis III.2.3) sowie in den Bewerbungsunterlagen genannt sind. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen,die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschreitet und die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, werden die letztrangigen Bewerber, die angenommen werden sollen, durch Losverfahren unter den Bewerbern mit gleichem Punktestand ausgewählt, die zum Überschreiten der Höchstzahl der aufzufordernden Bewerber führen.BEWERTUNGSMATRIXDie Bewertung erfolgt im jeweiligen Unterpunkt von 0 bis 5 (Minimal- bzw. Maximalpunktzahl), in der Multiplikation mit der jeweiligen Wichtung in Prozent des Unterpunktes ergeben sich die Bewertungspunkte./1 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Wichtung 10 %, Maximalpunktzahl 50 ////1.1. Nettoumsatz für vergleichbare Dienstleistungen in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014): ≥ 400 000,- EUR = 5 Punkte; ≥ 200 000,- EUR = 3 Punkte; ≥ 150 000,- EUR = 1 Punkt; Wichtung 5 %; Mindestanforderung: 150 000,- p. a im Mittel/1.2. Anzahl der bearbeiteten Projekte mit partizipativer Prozessgestaltung im Mittel der letzten 3 Jahre, ≥ 3 = 5 Punkte; 2 = 3 Punkte; 1 = 1 Punkte; Wichtung 10 %/2 Technische Leistungsfähigkeit Wichtung 90 %, Maximalpunktzahl 450/2.1 Technische Leistungsfahigkeit – Personen/2.1.1. eingetragene StadtplanerInnen bzw. MitarbeiterInnen vergleichbarer Qualifikation (bitte angeben), einschließlich der InhaberInnen bzw. GeschäftsführerInnen im Leistungsbild vergleichbarer Leistungen im Mittel der letzten 3 Jahre (2012, 2013, 2014): ≥ 3 = 5 Punkte; 2 = 3 Punkte; 1 = 1 Punkt; Wichtung 10 %; Mindestanforderung: 2 StadtplanerInnen im Mittel der letzten drei Jahre/2.1.2. MitarbeiterInnen mit Kompetenzen im Grafikbereich, einschließlich der InhaberInnen bzw. GeschäftsführerInnen im Leistungsbild vergleichbarer Leistungen≥ 3 = 5 Punkte; 2 = 3 Punkte; 1 = 1 Punkt; Wichtung 7 %/2.1.3. MitarbeiterInnen mit Kompetenzen im Bereich Beteiligungsarbeit (u. a. auch in sozioökonomischen Fragestellungen), Marketing einschließlich der InhaberInnen bzw. GeschäftsführerInnen im Leistungsbild vergleichbarer Leistungen ≥ 3 = 5 Punkte; 2 = 3 Punkte; 1 = 1 Punkt; Wichtung 5 %/2.1.4. Dauer der Berufserfahrung der Projektleitung im Leistungsbild vergleichbarer Leistungen insgesamt in Jahren≥ 10 = 5 Punkte; 7-9 = 3 Punkte; 5-6 = 1 Punkt; < 5 = 0 Punkte; WICHTUNG 3 %; Mindestanforderung: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild vergleichbarer Leistungen/2.1.5. Bearbeitung eines oder beider der unter 2.2 benannten Projekte in der Position als ProjektleiterIn/stellvertretende(r) ProjektleiterIn2 Projekte = 5 Punkte; 1 Projekt = 3 Punkte; kein Projekt = 0 Punkte; Wichtung 5 %/2.2 Technische Leistungsfähigkeit – Referenzprojekte, Mindestanforderung: mindestens ein Referenzprojekt eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für einen öff. Auftraggeber gem. § 98 GWB/2.2.1. räumliche Bestandsanalyse im Projekt bearbeitet nein = 0, teilweise = 3, ja = 5; Wichtung 8 % (je Projekt 4 %)/2.2.2. sektorale Bestandsanalyse (Soziales, Freiraum, Wirtschaft etc.) im Projekt bearbeitetnein = 0, teilweise = 3, ja = 5; Wichtung 8 % (je Projekt 4 %)/2.2.3. Maßnahmenkonzept im Projekt bearbeitet (räumliche Übersetzung; soziale, kulturelle, wirtschaftliche Übersetzung)nein = 0, teilweise = 3, ja = 5; Wichtung 15 % (je Projekt 7,5 %)/2.2.4. Städtebauliche Entwicklungsziele mit einem Detaillierungsgrad auf Quartiersebene im Projekt bearbeitetnein = 0, teilweise = 3, ja = 5; Wichtung 10 %/2.2.5. Finanzierungsübersicht und Zeitplan im Projekt bearbeitetnein = 0, teilweise = 3, ja = 5; Wichtung 2 % (je Projekt 1 %)/2.2.6. Projekt vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf das Auftragsvolumen≥ 500 000,- EUR = 5; ≥ 300 000,- EUR = 3; ≥ 100 000 EUR = 1; Wichtung 2 % (je Projekt 1 %) /2.2.7. Projekt vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf die Größe des Untersuchungsraums ≥ 500 000,- Ew. = 5; ≥ 300 000,-Ew. = 3; ≥ 200 000,- Ew. = 1; Wichtung 10 % (je Projekt 5 %)/.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      28.1.2016 - 13:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben

      Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http:// www.carstenmeier.com) angefordert und anschließend heruntergeladen werden können.

      Die Formblätter können auch unter +49 5312273439 schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF ISEK BS“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
      Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „VOF ISEK BS – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist (Aufkleber als Anlage der Formblätter), bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

      Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage (Fax) oder per E-Mail erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF ISEK BS –“ per Telefax an +49 5312273439 oder per E-Mail an MjE0aGFYMlVTZGVmV2BfV1tXZCBVYV8= zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Verfahrensseite kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.

      Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
      Alle Seiten der Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an den Eröffnungstermin maschinell eingescannt und mittels Stanzung gekennzeichnet. Sie sind daher ungebunden und ohne Laminierung, Heftung oder ähnliche feste Verbindungen der Seiten einzureichen.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer beim Niedrsächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
      Auf der Hude 2
      21339 Lüneburg
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
      Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 7 Kalendertage vergangen sind.
      Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      17.12.2015
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.12.2015
Ergebnis veröffentlicht 28.09.2016
Zuletzt aktualisiert 06.09.2021
Wettbewerbs-ID 2-218679 Status Kostenpflichtig
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