loading
  • DE-10178 Berlin
  • 01.02.2016
  • Ausschreibung
  • (ID 2-218847)

Stufenweise Vergabe von Generalplanungs- und Überwachungsleistungen für den Neubau des Centrum für Gesundheit: Leistungsphasen 1 bis 9


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Bewerbungsschluss 01.02.2016, 07:30 Bewerbungsschluss
    Achtung Änderung am Jan 14, 2016
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 6
    Gebäudetyp Gesundheitswesen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen / Objektplanung Innenräume / Tragwerksplanung / Brandschutz / Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr AOK-Bundesverband GbR, Berlin-Mitte (DE)
    Aufgabe
    Die AOK Nordost betreibt in Berlin Wedding ein Ärztehaus als Eigeneinrichtung gemäß
    § 140 SGB V, das Centrum für Gesundheit im folgenden CfG genannt. Das derzeitige Raumprogramm umfasst vor allem Verwaltungs- und Veranstaltungsräume, 4 Arztpraxen Allgemeinmedizin/Internisten, je 1 Praxis Lungenfacharzt, HNO, Augen, Gynäkologie, Derma, Pädiatrie, Neurologie, Psychiatrie, Radiologie, Urologie sowie 2 Praxen Orthopädie/Chirurgie mit zentralem Eingriffsraum, Labor, Wundzentrum, Institut für psychogene Erkrankungen und Physiotherapie. Der Gebäudekomplex des CfG befindet sich zwischen der Müllerstraße und der Genter Straße (Bauteile 1 – 6). Das Gebäude wurde Anfang der 60er Jahre errichtet und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Vorgesehen ist der Umzug in den zu errichtenden Neubau in der Müllerstraße. Das CfG – (www.CfG-Berlin.de) beabsichtigt, einen Neubau des Ärztehauses sowie des AOK-Servicecenters. Im Neubau müssen voraussichtlich insgesamt ca. 5.000 qm /NF zur Verfügung stehen. Neben dem bisherigen Raumprogramm soll zusätzlich ein interdisziplinärer Bereich für ambulantes Operieren eingerichtet werden. Optional sind Erweiterungen möglich.
    Die Gesamtmaßnahme umfasst folgende Architekten- und Ingenieurleistungen:
    1. Objektplanung für Gebäude (einschließlich Tiefgarage) gem. §§ 33 ff. HOAI,
    Leistungsphasen 1 – 9
    2. Objektplanung für Innenräume (einschließlich Arztpraxen) gem. §§ 33 HOAI,
    Leistungsphasen 1 – 9
    3. Objektplanung für Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9
    4. Objektplanung für Verkehrsanlagen (Parkplätze) gem. §§ 45 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9
    5. Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 6
    6. Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9
    7. Besondere Leistungen (z. B. Bedarfsplanung, Brandschutzplanung, Bauphysik, Abbruchplanung)
    Zur Vorbereitung der späteren Ausschreibung der Bauleistungen, die durch einen Generalunternehmer durchgeführt werden sollen, hat der Auftragnehmer die Ausführungsplanung zu erarbeiten sowie Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen aufzustellen. Auf Basis dieser Planungsergebnisse erfolgt später die Beauftragung des Generalunternehmers mit der Erbringung der Bauleistungen.
    Der Bauherr erwartet eine schnellstmögliche Realisierung der Baumaßnahmen auf Basis der Planungen. Entsprechende Vorschläge zur Umsetzung schnellstmöglicher Baumaßnahmen sind vom Generalplaner einzubringen.
    Die Planungsleistungen werden jeweils stufenweise, zunächst nur von Lph. 1 bis zur Lph. 2, beauftragt. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, die weiteren Lph.-n ggf. erneut auszuschreiben oder anderweitig zu beauftragen.
    Optionen siehe II.2.2) der Bekanntmachung.
    Für die Ausführung der Generalplanungs- und Überwachungsleistungen einschließlich Optionen (ohne Lph 9) ist derzeit eine Leistungserbringungszeit von 24 Monaten geplant. Spätestens am 01.05.2016 soll mit der Erfüllung der vertraglichen Leistungen begonnen werden. Die Leistungsphase 9 der Objektbetreuung und Dokumentation käme im Optionsfalle mit mindestens weiteren 5 Jahren nach Abnahme der Bauleistung noch hinzu.
    Leistungsumfang
    Im Neubau müssen voraussichtlich insgesamt ca. 5.000 qm /NF zur Verfügung stehen, diese verteilen sich wie folgt:
    — ca. 3.800 NF qm: CfG
    — ca. 500 NF qm: AOK-Service-Center
    ca. 700 NF qm: Veranstaltungsräume/Reserveflächen (u. a. medizinische Projekträume der AOK).
    Adresse des Bauherren DE-10178 Berlin
    TED Dokumenten-Nr. 452342-2015

  • Anzeigentext Änderungen

    maximieren

    • AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte, Zu Händen von: Viviane Sawyerr, Berlin 10178, DEUTSCHLAND. Fax: +49 30346462777. E-Mail: MjIwYlFeU01OUV9gUVhYUSxOYhpNW1caUFE=

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 23.12.2015, 2015/S 248-452342)

      Betr.:
      CPV:71000000

      Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

      Anstatt: 

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:

      19.1.2016 (7:30)

      VI.3) Zusätzliche Angaben:

      (3) Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist am 19.01.2016, 7:30 Uhr vorzulegen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Teilnahmeantragsformulare können unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ heruntergeladen werden. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag an die in I.1) genannte Sammelstelle zu richten.

      muss es heißen: 

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:

      1.2.2016 (7:30)

      VI.3) Zusätzliche Angaben:

      (3) Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist am 1.2.2016, 7:30 Uhr vorzulegen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Teilnahmeantragsformulare können unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ heruntergeladen werden. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag an die in I.1) genannte Sammelstelle zu richten.

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      AOK-Bundesverband GbR
      Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
      Zu Händen von: Viviane Sawyerr
      10178 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTF1ZHFmYGFkcnNka2tkP2F1LWBuai1jZA==
      Fax: +49 30346462777

      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Gesundheit
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: ja

      AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
      Behrlertstraße 33A
      14467 Potsdam
      DEUTSCHLAND

       

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Stufenweise Vergabe von Generalplanungs- und Überwachungsleistungen für den Neubau des Centrum für Gesundheit: Leistungsphasen 1 bis 9.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Berlin.

      NUTS-Code DE3

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die AOK Nordost betreibt in Berlin Wedding ein Ärztehaus als Eigeneinrichtung gemäß

      § 140 SGB V, das Centrum für Gesundheit im folgenden CfG genannt. Das derzeitige Raumprogramm umfasst vor allem Verwaltungs- und Veranstaltungsräume, 4 Arztpraxen Allgemeinmedizin/Internisten, je 1 Praxis Lungenfacharzt, HNO, Augen, Gynäkologie, Derma, Pädiatrie, Neurologie, Psychiatrie, Radiologie, Urologie sowie 2 Praxen Orthopädie/Chirurgie mit zentralem Eingriffsraum, Labor, Wundzentrum, Institut für psychogene Erkrankungen und Physiotherapie. Der Gebäudekomplex des CfG befindet sich zwischen der Müllerstraße und der Genter Straße (Bauteile 1 – 6). Das Gebäude wurde Anfang der 60er Jahre errichtet und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Vorgesehen ist der Umzug in den zu errichtenden Neubau in der Müllerstraße. Das CfG – (www.CfG-Berlin.de) beabsichtigt, einen Neubau des Ärztehauses sowie des AOK-Servicecenters. Im Neubau müssen voraussichtlich insgesamt ca. 5.000 qm /NF zur Verfügung stehen. Neben dem bisherigen Raumprogramm soll zusätzlich ein interdisziplinärer Bereich für ambulantes Operieren eingerichtet werden. Optional sind Erweiterungen möglich.

      Die Gesamtmaßnahme umfasst folgende Architekten- und Ingenieurleistungen:
      1. Objektplanung für Gebäude (einschließlich Tiefgarage) gem. §§ 33 ff. HOAI,
      Leistungsphasen 1 – 9
      2. Objektplanung für Innenräume (einschließlich Arztpraxen) gem. §§ 33 HOAI,
      Leistungsphasen 1 – 9
      3. Objektplanung für Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9
      4. Objektplanung für Verkehrsanlagen (Parkplätze) gem. §§ 45 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9
      5. Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 6
      6. Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9
      7. Besondere Leistungen (z. B. Bedarfsplanung, Brandschutzplanung, Bauphysik, Abbruchplanung)
      Zur Vorbereitung der späteren Ausschreibung der Bauleistungen, die durch einen Generalunternehmer durchgeführt werden sollen, hat der Auftragnehmer die Ausführungsplanung zu erarbeiten sowie Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen aufzustellen. Auf Basis dieser Planungsergebnisse erfolgt später die Beauftragung des Generalunternehmers mit der Erbringung der Bauleistungen.
      Der Bauherr erwartet eine schnellstmögliche Realisierung der Baumaßnahmen auf Basis der Planungen. Entsprechende Vorschläge zur Umsetzung schnellstmöglicher Baumaßnahmen sind vom Generalplaner einzubringen.
      Die Planungsleistungen werden jeweils stufenweise, zunächst nur von Lph. 1 bis zur Lph. 2, beauftragt. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, die weiteren Lph.-n ggf. erneut auszuschreiben oder anderweitig zu beauftragen.
      Optionen siehe II.2.2) der Bekanntmachung.
      Für die Ausführung der Generalplanungs- und Überwachungsleistungen einschließlich Optionen (ohne Lph 9) ist derzeit eine Leistungserbringungszeit von 24 Monaten geplant. Spätestens am 01.05.2016 soll mit der Erfüllung der vertraglichen Leistungen begonnen werden. Die Leistungsphase 9 der Objektbetreuung und Dokumentation käme im Optionsfalle mit mindestens weiteren 5 Jahren nach Abnahme der Bauleistung noch hinzu.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71000000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Im Neubau müssen voraussichtlich insgesamt ca. 5.000 qm /NF zur Verfügung stehen, diese verteilen sich wie folgt:
      — ca. 3.800 NF qm: CfG
      — ca. 500 NF qm: AOK-Service-Center
      ca. 700 NF qm: Veranstaltungsräume/Reserveflächen (u. a. medizinische Projekträume der AOK).
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung ist jeweils stufenweise vorgesehen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der Vorplanung (Lph 1-2).
      Die weiteren Stufen (Lph.3 und 4, 5 und 6, Lph. 7, Lph 8 sowie Lph. 9) werden optional abgefragt und sind u.a. abhängig von dem Fortschritt im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren sowie der Bereitstellung von Finanzmitteln.
      Geplanter Beginn der ersten Beauftragungsstufe: 04/2016.
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Berufshaftpflichtversicherung (einschließlich Generalplanungs- und Überwachungsleistungen) mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 500 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
      Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
      Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Bewerberformular zu bestätigen.
      Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
      Der Bewerber hat durch Eigenerklärung gem. Bewerberformular zu bestätigen, dass die Versicherungssummen und die mind. doppelte Deckung pro Versicherungsjahr bestehen und die Deckung über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleibt.
      Arbeits- bzw. Bewerbergemeinschaften müssen entsprechende Eigenerklärungen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft vorlegen. Nachunternehmer, auf die die Eignung gestützt wird müssen ebenfalls entsprechende Eigenerklärungen vorlegen.
      Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Bestätigungen des Versicherungsunternehmens nachzufordern.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Rechtsform mit gesamtschudlnerischer Haftung.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: (1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
      (2) Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer und Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
      (3) Der Bieter verpflichtet sich, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einzuhalten und ggf. die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer ebenso auf die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie zur Weitergabe dieser Verpflichtung entlang einer Liefer-/Leistungskette von weiteren Unterauftragnehmern zu verpflichten und die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes durch Unterauftragnehmer entlang einer Liefer-/Leistungskette zu überprüfen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber Unterauftragnehmern, die ihren Sitz im Ausland haben und ihre Leistung ausschließlich im Ausland erbringen.
      Er erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftraggeberin zur Prüfung der Eignung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Gewerbezentralregisterauszug über ihn/es anfordert. Für den Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft gilt dieses Einverständnis für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
      (4) Berücksichtigung der Belange des Brandschutzes und der ENEV
      (5) Umsetzung der Maßnahme erfolgt bei laufendem Betrieb.
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachfolgend unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht etwa abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle vorzulegen. Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein, gerechnet vom Ablauf der Teilnahmeantragsfrist an. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie ist ausreichend und zulässig. Bieter mit einem Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Landes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
      — Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer des/der Projektverantwortlichen,
      — Bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Auszug aus dem Handelsregister,
      — Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 a-g und § 4 Abs. 9 a-e VOF,
      Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziffer III.2.1)-III.2.2) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der:
      — ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird,
      — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird und,
      — in der erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Die Erklärung ist im Original einzureichen und von allen Mitgliedern im Original zu unterzeichnen).
      Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffene Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Das Verbot für Mehrfachbeteiligungen gilt nicht für Nachunternehmer.
      Bei Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern sind die Hinweise unter VI.3) (5) und (6) zu beachten.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (einschließlich Generalplanungs- und Überwachungsleistungen) gem. Ziff. III.1.1) der Bekanntmachung;
      b. Darstellung des Gesamtumsatzes des Bewerbers für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
      c. Darstellung des Umsatzes für vergleichbare Dienstleistungen (Planungs- und Überwachungsleistungen) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
      Bei Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern sind die Hinweise unter VI.3) (5) und (6) zu beachten.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      A. Unternehmensdarstellung sowie die Darstellung der Mitarbeiterstruktur (einschließlich Mitarbeiteranzahl) des Bewerbers insgesamt.
      b. Berufsrechtlich: Berechtigung, Architektenleistungen erbringen zu dürfen.
      c. Benennung einer projektverantwortlichen Person und eines Kernteams (Formblatt 3).
      Beizufügen sind Kurzlebenslauf, Beschreibung der beruflichen Ausbildung und beruflichen
      Befähigung bzgl. der projektverantwortlichen Person. Ferner ist die berufliche Ausbildung und beruflichen Befähigung für die für die Durchführung des Auftrages vorgesehenen verantwortlichen Fachplaner(innen) anzugeben.

      d. Darstellung der Erfahrungen des Bewerbers in der Generalplanung und/oder der Objekt- und Fachplanung von Gebäuden im Gesundheitswesen (BGF > 3000 m2), der Erfahrungen in der Planung von Abläufen in mehreren Facharztpraxen sowie der Erfahrungen in der beschleunigten Bauausführung zur Vorbereitung der späteren Beauftragung eines Generalunternehmers durch Angabe und Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten für Medizinische Versorgungszentren, Ärzte-Häuser (unter Angabe der Praxisart- und -größen), bzw. sonstiger ärztlicher/gesundheitlicher Behandlungseinrichtungen (Bauvolumen > 5 Mio. EUR) aus den letzten fünf Geschäftsjahren (Beendigung des Auftrags nicht vor 2010). Es sind bei den Referenzen jeweils auch anzugeben der Bruttohonorarrechnungswert, die Leistungszeit, die Baukosten des Auftraggebers, ein Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, max. 4 DIN A4 Seiten pro Objekt.

      Bei Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern sind die Hinweise unter VI.3) (5) und (6) zu beachten.
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Soweit Planungs- und Objektüberwachungsleistungen auszuführen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Diese sind Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt beziehungsweise Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG zu führen. Juristische Person erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäße Gesellschaftszweck auf Planungs- beziehungsweise Ingenieurdienstleistung gerichtet ist und sie einem der Verantwortlichen Angehörigen im vorstehenden Sinn benennen. Dieses ist in geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen. (Der Nachweis ist nur nachausdrücklicher Aufforderung der Auftraggeberin vorzulegen).
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 6
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1. Erfahrung des Unternehmens in Bezug zur Aufgabenstellung – Gewichtung 60 %;2. Erfahrung des Projektverantwortlichen sowie der verantwortlichen Fachplaner in Bezug zur Aufgabenstellung – Gewichtung 40 %;Die Auftraggeberin nimmt eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Bestätigung der vorgenommenen Bewertung auf Basis der eingereichten Unterlagen die Angaben zu hinterfragen und die ausgewählten Wirtschaftsteilnehmerbüros zu besichtigen.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      19.1.2016 - 07:30
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      (1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak, dieser vertreten durch den Unternehmensbereichsleiter, Herrn Jörn Freitag, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, Deutschland.
      (2) Die Teilnahmeanträge sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Viviane Sawyerr,
      Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
      Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin
      zu richten.

      (3) Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist am 19.01.2016, 7:30 Uhr vorzulegen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Teilnahmeantragsformulare können unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ heruntergeladen werden. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag an die in I.1) genannte Sammelstelle zu richten.

      (4) Die ausgewählten Bieter werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens u.a. aufgefordert, ihr Unternehmen und ihr Angebot zu präsentieren. Die Präsentation wird Zuschlagskriterium sein. Eine Vor-Ort-Begehung wird ermöglicht. Weitere Angaben dazu erfolgen in den Vergabeunterlagen.
      Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots, die Vor-Ort-Begehung und die Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
      (5) Hinweise zum Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern
      Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die Zustimmung erfolgt mit Zuschlagserteilung.
      Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
      Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Eigenerklärung (Erklärung zu Unterauftragnehmern) anzeigen.
      Der Bewerber hat der Auftraggeberin außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bewerber für Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, für die Nachweise gefordert sind. Die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung sollte bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, ist sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
      Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
      Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind. Verbundene Unternehmen werden gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11 zu beachten.
      (6) Eignungsleihe.
      Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten von Nachunternehmern oder Dritten bedienen (Eignungsleihe). Die Eignungsleihe muss nicht zwingend mit der Übernahme von Unteraufträgen einhergehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist beispielsweise ausreichend. Mit der Eignungsleihe dürfen keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Gesetzliche Bestimmungen sind zu beachten. Bei der Eignungsleihe in Bezug auf personelle Mittel sind beispielsweise die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu beachten.
      Verweist der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind diese in der Erklärung zu Unterauftragnehmern zu benennen. Darüber hinaus ist für die Eignungsleihe in der Erklärung zu Unterauftragnehmern deutlich zu machen, welche Eignungsanforderungen von welchem Unternehmen erbracht werden.
      Ferner muss der Bewerber nachweisen, dass er auf die Mittel des Nachunternehmers oder Dritten tatsächlich zugreifen kann, indem er eine dementsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Wenn die Eignungsleihe nicht mit der Erbringung eines wesentlichen Leistungsanteils durch einen Nachunternehmer einhergeht ist in dem dafür vorgesehenen Feld lediglich auf den konkreten Inhalt der Eignungsleihe hinzuweisen. Die unter Punkt III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind für den Nachunternehmer oder Dritten nur insoweit zu erbringen, wie sie sich auf den Gegenstand der Eignungsleihe beziehen. Sämtliche Nachweise des Nachunternehmers oder Dritten sind im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot abzugeben. Die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers oder Dritten sollte bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, müssen sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
      Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
      Heinrich-Mann-Allee 107
      14473
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 3318661719

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
      § 101a Informations- undWartepflicht.
      (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nachden Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
      (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
      § 101b Unwirksamkeit.
      (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
      1. gegen § 101a verstoßen hat ...
      § 107 Einleitung, Antrag.
      (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
      (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
      (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
      1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      § 114 Entscheidung der Vergabekammer.
      (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
      (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
      Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriftensind gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Darüber hinaus wird auf § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      18.12.2015
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 23.12.2015
Zuletzt aktualisiert 14.01.2016
Wettbewerbs-ID 2-218847 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 742