Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Rückhalteraum Elzmündung, Ingenieurleistungen Los 2 und Los 5 – 8.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ortenaukreis.
NUTS-Code DE134
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Ref. 53.3, beabsichtigt, Ausführungsplanungen für Teilmaßnahmen des Baus des Rückhalteraumes Elzmündung zu beauftragen. Der Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2007 liegt vor. Dieser Planfeststellungsbeschluss wurde in großen Teilen durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vom 23.09.2013 bestätigt. In dem laufenden ergänzenden Genehmigungsverfahren erging der Planfeststellungsbeschluss am 20.11.2014 mit der Zulassung des sofortigen Vollzugs. Dieser Planfeststellungsbeschluss wird wegen des Grundwassermodells zurzeit beklagt.
Der Rückhalteraum Elzmündung ist auf baden-württembergischer Seite eine von insgesamt 13 Hochwasserschutzanlagen des Integrierten Rheinprogramms, welcher auf einer Fläche von ca. 469 ha rund
5.3 Mio.m3 Rückhaltevolumen bereitstellt. Das Vorhaben erstreckt sich im Ortenaukreis auf Flächen der
Gemeinden Kappel-Grafenhausen und Schwanau sowie Flächen, die auf deutschem
Hoheitsgebiet im Eigentum der französischen Gemeinde Rhinau sind. Der Rückhalteraum Elzmündung
beansprucht die vor dem Bau der Staustufe Gerstheim überfluteten Flächen auf deutscher Seite zwischen
Rhein-km 260+000 und 268+500. Entleert wird er in das Rheinvorland nördlich des Schutterentlastungskanals
zwischen Rhein und Rheinhauptdamm VIII. Dieser unterhalb des Hauptwehres der Staustufe Gerstheim
gelegene Bereich wird auch heute bereits bei Hochwasser natürlich geflutet und bei Sonderbetrieb der
Rheinkraftwerke in Anspruch genommen. Der Rückhalteraum ist begrenzt:
— im Westen vom rheinseitigen Damm (RSD) der Staustufe Gerstheim,
— im Osten von den Rheinhauptdämmen VI und VII und der Hochgestadekante,
— im Süden von der natürlichen Geländehöhe in der Elz-Taubergießen-Niederung,
— im Norden vom Schutterentlastungskanal (SEK) auf der Höhe des Hauptwehres der Staustufe Gersthem
(Rhein-km 268+500).
Im nördlichen Anschluss an den Rückhalteraum Elzmündung findet die Ausleitung und Wiedereinleitung in den
Rhein über die Flächen und Gewässerstrecken des bereits bestehenden natürlichen Überflutungsgebietes des
Rheins statt.
Diese Vergabe umfasst Ingenieurleistungen für die im Los 2 und in den Losen 5-8 zusammengefassten Bauwerke und Anlagen für die Objektplanung (Ausführungsplanung und Bauüberwachung) mit Örtlicher Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke einschließlich Anlagentechnik, Tragwerksplanung, Vermessungsleistungen, Leistungen nach der Baustellenverordnung.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71322000, 71356400, 71327000, 71322400, 71355000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Ingenieurleistungen Los 2 und Los 5 – 8
Die Ingenieurleistungen beinhalten die folgenden Baumaßnahmen:
— Los 2: Sicherungsmaßnahmen Rheinseitendamm
— Los 5: Engstelle Kappel
— Los 6: Querriegel Wittenweier
— Los 7: Wittenweierer Faschinat
— Los 8: Auslaufbauwerk N1+N2, Querdamm Brücke und Anhebung der L100
Mit Einreichung der Unterlagen im Zuge der Planfeststellung sind die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 für die Bauwerke der Lose 2 und 5-8 auf den Gemarkungen der Gemeinden Kappel-Grafenhausen und Schwanau weitestgehend erbracht.
Die ausgeschriebenen Ingenieurleistungen umfassen die Ausführungsplanung für die Herstellung der oben genannten Baumaßnahmen.
Im Einzelnen umfasst die Ausschreibung die folgenden Ingenieurleistungen:
— Ingenieurleistungen zur Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach §41 HOAI (2013), LPH 5-9 inkl. örtlicher Bauüberwachung,
— Ingenieurleistungen zur Objektplanung für Verkehrsanlagen nach §45 HOAI (2013), LPH. 5-9 inkl. örtlicher Bauüberwachung,
— Leistungen der Tragwerksplanung nach §49 HOAI (2013), LPH 1-6,
— Leistungen der Technischen Ausrüstung nach §53 HOAI (2013)
— Beratungsleistungen nach HOAI (2013), Anlage 1 für Ingenieurvermessung
— ergänzende Fachingenieurleistungen, wie z.B. SiGeKo,
— ggf. ergänzende Teilleistungen aus vorangegangenen Planungsphasen.
Die Abfrage gliedert sich in einen direkt zu vergebenden Teil
— Los 2: Sicherungsmaßnahmen Rheinseitendamm (LPH. 5+6)
— Los 5: Engstelle Kappel (LPH. 5+6)
— Los 6: Querriegel Wittenweier (LPH. 5+6)
und einen optionalen Teil
— Los 2: Sicherungsmaßnahmen Rheinseitendamm (LPH 7-9, öBÜ)
— Los 5: Engstelle Kappel (LPH 7-9, öBÜ)
— Los 6: Querriegel Wittenweier (LPH 7-9, öBÜ)
— Los 7: Wittenweierer Faschinat (LPH. 5+6, LPH 7-9, öBÜ)
— Los 8: Auslaufbauwerk N1+N2, Querdamm Brücke und Anhebung der L100 (LPH. 5+6, LPH 7-9, öBÜ).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Ingenieurleistungen zur Ausführungsplanung, zur Vergabe und während der Bauausführung gemäß Nennung in II.2.1
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit der Mittelbereitstellung für die Bauausführung vergeben.
Optionale Leistungen geschätzt von: 1400000.00 Währung: EUR.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.6.2016. Abschluss 1.6.2017
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2015) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen
Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer jährlichen Deckung von 1 500
000EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bewerbers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten
Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit
zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung
eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
1) Es ist eine abschnittsweise Beauftragung vorgesehen. Die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen bedarf
der jeweiligen Freigabe durch den Auftraggeber.
2) Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der
Wasserwirtschaft (AVB-ING) – Ausgabe 2014 – Herausgeber: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
LAWA– Geschäftsstelle beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des
Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel.
3) Grundlage der Ausschreibung ist neben der VOF das Handbuch für Ingenieurverträge in der
Wasserwirtschaft (HIV-Was), herausgegeben von der LAWA (Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser).
4) Grundlage für die Beauftragung ist zudem die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in der
Fassung vom 10.7.2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 37 vom 16.7.2013).
5) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMGBW).
6) Zusätzliche Vertragsbedingungen über Leistungen von Ingenieuren und anderen Auftragnehmern in der Wasserwirtschaft bei Software- und Datenherstellung (ZVB-ING-WAS-EDV).
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Nachweis Rechtsform und Unterschriftenberechtigung: Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2015)
über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Bewerbers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften
für alle Mitglieder – (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht
zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis
musszweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die Personen welche den Antrag/die Erklärungen abgegeben
haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Bewerbungen/Erklärungen die einzig
von Personen unterschrieben sind für die ein solcher Nachweis nicht vorliegt, werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
b) Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (BIGE): Falls es sich bei dem Bewerber um eine Bewerber-/
Bietergemeinschaft handelt, sind mit den Bewerbungsunterlagen folgende verbindliche gemeinsame
Erklärungen aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen:
b1) Erklärung über die vorgesehene Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft;
b2) Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung;
b3) Erklärung über den bevollmächtigten Vertreter;
b4) Erklärung über die Aufgabenverteilung innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen
Unternehmen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften
für jedes Mitglied): Zur Bearbeitung des Auftrages darf
der Auftragnehmer nur Nachunternehmer einsetzen
welche dem Auftraggeber bekannt sind und deren
Einsatz der AG zugestimmt hat. Aus diesem Grund sind
Nachunternehmer vorab zu benennen;
b) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, ob
der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag
erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der
Leistungserbringung erfolgt (VOF 4 (2));
c) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, dass
mindestens 70 % der zu vergebenden Leistungen durch
Personal im eigenen Betrieb (bzw. den Betrieben der
Bewerber-/Bietergemeinschaft) erbracht werden;
d) Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten
Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die
Leistungserbringung zur Verfügung stehen;
e) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, dass
die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungsund
Lieferinteressen erfolgt (VOF § 2 (3));
f) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten (bei
Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied),
dass keine Ausschlussgründe gemäß VOF § 4 (6), VOF
§ 4 (9) und VgV § 16 bestehen;
g) Abgabe eines Firmen-/Bewerberprofils mit Angaben
zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und
eventuellen Tochtergesellschaften, Standorten,
wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
und Leistungsspektrum des Bewerbers;
h) Erklärung über den Umsatz (brutto) sowie
die jährliche durchschnittliche Anzahl der
Beschäftigten des Bewerbers jeweils insgesamt,
sowie in Bezug auf die dieser Ausschreibung
entsprechenden Dienstleistungen, jeweils für
die letzten 3 Geschäftsjahre (VOF 5 (4) c) –
(bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft);
i) Verpflichtungserklärung zu den Regelungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweise zur fachlichen Eignung durch Nennung von
Erfahrungen gemäß den in den Bewertungskriterien
genannten Anforderungen durch Nennung und
Beschreibung von vergleichbaren erbrachten
Leistungen von jeweils maximal 3 Projekten des
Bewerbers (werden mehr als 3 Projekte angegeben
werden nur die ersten 3 gewertet) mit Angaben des
Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Name und
Telefonnummer des Ansprechpartners), Beschreibung
der erbrachten Leistungen, Projektbeschreibung,
Planungsumfang,Fertigstellungstermin.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Leistung ist Ingenieurinnen/Ingenieuren gemäß den Anforderungen im Ingenieurgesetz
(IngG) Baden-Württemberg vom30.3.1971 – zuletzt geändert 17.12.2009 – vorbehalten. VOF § 19 Absatz 2
und 3 gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z.
B. Eintrag in ein Berufsregister, Diplomzeugnis). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung
der Person anzugeben für welche der/die Nachweis/e beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme
der inhaltlichen Projektführung durch diese Person. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein
Mitglied beizufügen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die detaillierten Angaben zu Kriterien, Bewertung und Gewichtung sind den Unterlagen gemäß Ziffer VI.3) dieser Veröffentlichung zu entnehmen.Die wesentlichen Kriterien sind: Leistungsfähigkeit mit 10 %; Fachliche Eignung hinsichtlich Ausführungsplanung von Hochwasserdämmen mit 14 %; Fachliche Eignung hinsichtlich Bauüberwachung von Hochwasserdämmen mit 14 %; Fachliche Eignung hinsichtlich Ausführungsplanung von Brückenbauwerken mit 18 %; Fachliche Eignung hinsichtlich Bauüberwachung von Brückenbauwerken mit 18 %; Fachliche Eignung hinsichtlich der Ausführungsplanung von überströmten nichtsteuerbaren Wehranlagen mit 5 %; Fachliche Eignung hinsichtlich Bauüberwachung von überströmten nichtsteuerbaren Wehranlagen mit 5 %; Fachliche Eignung hinsichtlich der Ausführungsplanung von Fischaufstiegsanlagen mit 4 %; Fachliche Eignung hinsichtlich Bauüberwachung von Fischaufstiegsanlagen mit 4 %; Fachliche Eignung hinsichtlich Tragwerksplanung Brückenbauwerke mit 8 %.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
AZ: 8961.22.050.50106
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
10.3.2016 - 10:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
A) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen ab dem 26.01.2016 auf der Internetseite
https://rp.badenwuerttemberg.de/rpf/Service/Bekanntmachung/Seiten/VOF-RHR-Elzmuendung.aspx
frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung; b) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch
genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern; c) Die Bewerbung muss in Form des ausgefüllten Bewerbungsbogens (veröffentlicht als bearbeitbares Dokument auf der o. g. Internetseite) vorliegen; d) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber-/Bietergemeinschaften bestimmte Person); e) Eine Erklärung aus der hervorgeht welche Personen die Leistung tatsächlich erbringen werden (VOF § 4 (3)),wird erst im Verhandlungsverfahren gefordert werden; f) Im Zuge der bisherigen Planungen waren bereits Ingenieurbüros mit der Erbringung von Leistungen beauftragt. Zur Gleichstellung aller Bewerber/Bieter werden die dabei erarbeiteten Unterlagen allen Bietern spätestens im Zug des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund werden diese Büros nicht vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Büros und die zugehörigen Unterlagen sind: Wald & Corbe, Hügelsheim – Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (als Grundlage der Planfeststellung); RMD Consult, München – Steuerungskonzept für die Fernwirk- und Regeltechnik. g) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden; h) Bewerbungsunterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt; i) Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen; j) Die Bewerbungsunterlagen sind mit der vorbereiteten Angebotskennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen (entsprechend VOF § 8 (3)); k) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben; l) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an MjExX2RWWF1eYiNcW2dkWmdaZzVWZ1hWWV5oI1hkYg== bis 02.03.2016, 12:00 Uhr angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Bewerbern / Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bewerber / Bieter dieselben Informationen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: A) Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, werden über die Ablehnung ihrer
Bewerbung vor Beginn des Verhandlungsverfahrens schriftlich informiert. Eine weitere Information zum
Fortgang des Verfahrens ist nicht vorgesehen;
b) Der Zuschlag wird erst erteilt, nachdem die unterlegenen Bieter schriftlich über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung informiert worden sind und 15 Kalendertage vergangen sind;
c) Um eine Korrektur im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammergestellt werden;
d) Wenn ein für einen Bewerber/Bieter Vergabeverstöße bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind und dieser nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung rügt ist ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig;
e) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat;
f) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB);
g) Ein Nachprüfungsantrag kann nur gestellt werden solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen
Zuschlag erteilt hat.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23.12.2015