loading
  • DE-89407 Dillingen an der Donau
  • 07/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-219844)

Generalsanierung Josef-Anton-Schneller-Mittelschule – Ingenieurleistungen für HLS-Planungen LPH 1-9


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 25.07.2016 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 4
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Baukosten 13.000.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Dillingen an der Donau, Dillingen an der Donau (DE)
    Betreuer Meixner + Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH, Augsburg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Stadt Dillingen beabsichtigt die Generalsanierung der Josef-Anton-Schneller-Mittelschule, die 1975/76 in Stahlbetonskelettbauweise in der Ziegelstraße 10 in Dillingen errichtet wurde.
    Die dazugehörige Dreifachturnhalle befindet sich bereits im Umbau, das Schwimmbad ist in Fremdbesitz. Beide sind daher nicht Bestandteil dieser Maßnahme.
    Derzeit werden etwa 430 Schüler in 23 Klassen unterrichtet, davon 4 Ganztagesklassen.
    Folgende Sanierungsmaßnahmen werden seitens der Bauherrschaft angestrebt:
    1. Energetische Sanierung mit kompletter Fassaden- und Dacherneuerung;
    2. Sanierung der Haustechnik (Wasser, Abwasser, Regenwasser, Wärmeverteilung, Raumluft);
    3. Sanierung der elektrischen Anlagen (außer bereits ausgeführter Teile der Interimslösung);
    4. Teilweise Erneuerung/Ertüchtigung Innenausbau (Fußböden, Innentüren, Trennwände, ...);
    5. Erfüllung aller heute geltenden sicherheitstechnischen Auflagen und Anforderungen, insbesondere des Brandschutzes. Interimsmäßig werden die Auflagen des Brandschutzkonzeptes derzeit umgesetzt und sollen, soweit möglich, übernommen werden;
    6. Herstellung der Barrierefreiheit;
    7. Überprüfung/Ergänzung der durchgeführten Betonsanierung;
    8. Schadstoffreduzierung;
    9. Verbesserung des Schallschutzes;
    10. Beseitigung funktionaler Mängel (Beratungsräume, Lehrer-WC's, nebeneinanderliegende Räume für die Mittagsbetreuung);
    11. Wiederherstellen der Freiflächen, die durch die Baustelleneinrichtung in Mitleidenschaft gezogen wurden;
    12. optional: Ausstattung.
    Angedacht ist eine Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme im laufenden Betrieb mit Aus- bzw. Umlagerung von ca. 6 Klassen in ein Provisorium.
    Der Kostenansatz für die energetische- und Bauteilsanierung beträgt insgesamt 13 000 000 EUR brutto (KG 100-500, 700) ohne Ausstattung (KG 600).
    Gegenstand des Auftrages sind Fachplanungsleistungen technische Ausrüstung bei der Generalsanierung der Josef-Anton-Schneller-Mittelschule in Dillingen a.d. Donau nach dem Leistungsbild des § 53 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-9 bei folgende Anlagengruppen nach § 53 (2) HOAI:
    — Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen);
    — Anlagengruppe 2 (Wärmeversorungsanlagen);
    — Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen);
    — Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation).
    Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich 45 Monate ab Beauftragung der Planer (4/2016 – Ende 2019). Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im April 2016.
    Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird die Honorarzone im Verhandlungsverfahren zur Erstellung des Angebots mitgeteilt.
    Leistungsumfang
    Siehe II.1.5).
    Adresse des Bauherren DE-89407 Dillingen an der Donau
    TED Dokumenten-Nr. 6754-2016
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Dillingen an der Donau
      Königstraße 37/38
      Kontaktstelle(n): Stadtbauamt
      Zu Händen von: Herrn Adler
      89407 Dillingen an der Donau
      DEUTSCHLAND

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.dillingen-donau.de

      Weitere Auskünfte erteilen: Meixner + Partner GmbH
      Gögginger Str. 93
      Zu Händen von: Frau Andrea Soti
      86199 Augsburg
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 82150105-22
      E-Mail: MjEyamNaNGFZXWxiWWYhZFVmaGJZZiJYWQ==
      Fax: +49 82150105-10
      Internet-Adresse: http://www.meixner-partner.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Meixner + Partner GmbH
      Gögginger Str. 93
      Zu Händen von: Frau Andrea Soti
      86199 Augsburg
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 82150105-22
      E-Mail: MjE1Z2BXMV5WWmlfVmMeYVJjZV9WYx9VVg==
      Fax: +49 82150105-10
      Internet-Adresse: http://www.meixner-partner.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Generalsanierung Josef-Anton-Schneller-Mittelschule – Ingenieurleistungen für HLS-Planungen LPH 1-9.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Dillingen a. d. Donau.

      NUTS-Code DE277

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Stadt Dillingen beabsichtigt die Generalsanierung der Josef-Anton-Schneller-Mittelschule, die 1975/76 in Stahlbetonskelettbauweise in der Ziegelstraße 10 in Dillingen errichtet wurde.
      Die dazugehörige Dreifachturnhalle befindet sich bereits im Umbau, das Schwimmbad ist in Fremdbesitz. Beide sind daher nicht Bestandteil dieser Maßnahme.
      Derzeit werden etwa 430 Schüler in 23 Klassen unterrichtet, davon 4 Ganztagesklassen.
      Folgende Sanierungsmaßnahmen werden seitens der Bauherrschaft angestrebt:
      1. Energetische Sanierung mit kompletter Fassaden- und Dacherneuerung;
      2. Sanierung der Haustechnik (Wasser, Abwasser, Regenwasser, Wärmeverteilung, Raumluft);
      3. Sanierung der elektrischen Anlagen (außer bereits ausgeführter Teile der Interimslösung);
      4. Teilweise Erneuerung/Ertüchtigung Innenausbau (Fußböden, Innentüren, Trennwände, ...);
      5. Erfüllung aller heute geltenden sicherheitstechnischen Auflagen und Anforderungen, insbesondere des Brandschutzes. Interimsmäßig werden die Auflagen des Brandschutzkonzeptes derzeit umgesetzt und sollen, soweit möglich, übernommen werden;
      6. Herstellung der Barrierefreiheit;
      7. Überprüfung/Ergänzung der durchgeführten Betonsanierung;
      8. Schadstoffreduzierung;
      9. Verbesserung des Schallschutzes;
      10. Beseitigung funktionaler Mängel (Beratungsräume, Lehrer-WC's, nebeneinanderliegende Räume für die Mittagsbetreuung);
      11. Wiederherstellen der Freiflächen, die durch die Baustelleneinrichtung in Mitleidenschaft gezogen wurden;
      12. optional: Ausstattung.
      Angedacht ist eine Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme im laufenden Betrieb mit Aus- bzw. Umlagerung von ca. 6 Klassen in ein Provisorium.
      Der Kostenansatz für die energetische- und Bauteilsanierung beträgt insgesamt 13 000 000 EUR brutto (KG 100-500, 700) ohne Ausstattung (KG 600).
      Gegenstand des Auftrages sind Fachplanungsleistungen technische Ausrüstung bei der Generalsanierung der Josef-Anton-Schneller-Mittelschule in Dillingen a.d. Donau nach dem Leistungsbild des § 53 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-9 bei folgende Anlagengruppen nach § 53 (2) HOAI:
      — Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen);
      — Anlagengruppe 2 (Wärmeversorungsanlagen);
      — Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen);
      — Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation).
      Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich 45 Monate ab Beauftragung der Planer (4/2016 – Ende 2019). Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im April 2016.
      Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird die Honorarzone im Verhandlungsverfahren zur Erstellung des Angebots mitgeteilt.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71300000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Siehe II.1.5).
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen.
      Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 55 HOAI 2013;
      Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 55 HOAI 2013;
      Stufe 3: LPH 5 gem. § 55 HOAI 2013;
      Stufe 4: LPH 6-9 gem. § 55 HOAI 2013.
      Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
      Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: 
      in Monaten: 45 (ab Auftragsvergabe)
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 45 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
      Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
      Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
      Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein (muss aus Nachweis ersichtlich sein) gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen.
      Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Es gilt § 15 HOAI (in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung) in Verbindung mit den Vertragsmustern der HAV-KOM.
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
      Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF.
      b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet werden soll.
      c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Siehe III.3.1) und III.3.2).
      d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag).
      e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200 000 EUR brutto.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014). Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von drei technischen Vollzeit-Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
      b) Die Person des Projektleiters und die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur oder Techniker“ (im Sinne des § 19 Abs. 1 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur oder Techniker“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
      c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und fünf Jahre für den stellvertretenden Projektleiter.
      d) Referenzen:
      Ein Referenzprojekt wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Punkten gemacht werden.
      Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
      — die Projektlaufzeit muss zwischen 2005-2015 liegen. Die Leistungsphase 2 muss begonnen, die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein.
      — bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2-8 beauftragt worden sein.
      — bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Planungsleistung, die in Umfang, Art und Anforderungsgrad mit der Aufgabenstellung (siehe Bekanntmachung unter II.1.5.) vergleichbar ist und 
      Büro-Referenz 1: eine Sanierung einer Schule oder Bildungseinrichtung ist,
      Büro-Referenz 2: ein Neubau oder eine Sanierung einer Schule oder Bildungs-einrichtung ist und
      Büro-Referenz 3: eine Generalsanierung eines Hochbau-Bauvorhabens mit energetischen Anforderungen ist.
      Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mindestens eine Büro-Referenz anzugeben.
      Folgende Eckdaten sind anzugeben:
      — Name des Büros (im Falle einer ARGE);
      — Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters;
      — Projektbezeichnung;
      — Projektlaufzeit;
      — Beauftragte Leistungen;
      — BGF, BRI;
      — Bauvolumen brutto KG 200-700;
      — energetischer Standard;
      — Anteil Neubau, Anteil Sanierung;
      — Sanierung im laufenden Betrieb;
      — Größe der Heizzentrale in kW;
      — Art der Wärmeversorgung (Fernwärme, Gasheizkessel, Geothermie, Kombination, etc.);
      — Einhaltung eines nicht zertifizierten Passivhausstandards;
      — Einsatz von Kühlsystemen;
      — Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung und Einhaltung der Kosten-, Qualitäts- und Terminziele (kurze Beschreibung, Nachweis);
      — Baujahr des Bestandsgebäudes;
      — Auftraggeber, Ansprechpartner;
      — Umfang, Art und Anforderungsgrad der Maßnahme (kurze Beschreibung);
      — Anmerkung zur Projektdarstellung der Referenzprojekte:
      Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens vier DIN A4-Seiten oder zwei DIN A3-Seiten graphisch z. B. mit Plänen, Fotos etc. darzustellen und in Textform zu beschreiben.
      e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3) a)-d) gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ja, es sind Nachweise nach Ziffer III.2.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 4

      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die eingegangenen Bewerbungen werden nach objektiven Kriterien geprüft und bewertet. Die vollständige Bewertungsmatrix kann unter MTZwaWA6Z19jcmhfbCdqW2xuaF9sKF5f angefordert werden.Hinweis Losverfahren: Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 4. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.Hinweis Nachnominierung:Im Fall einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Im Fall der kurzfristigen Absage eines Teilnehmers, zum Beispiel eine Woche vor Vergabeverhandlung, wird kein weiteres Büro nachnominiert. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.

      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 5.2.2016 - 14:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      10.2.2016 - 12:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben

      a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ der Bekanntmachung) unter MjExa2RbNWJaXm1jWmciZVZnaWNaZyNZWg== angefordert werden.

      b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter MjE3ZV5VL1xUWGddVGEcX1BhY11UYR1TVA==, Frau Andrea Soti, zu richten.

      c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst haben die Bewerber Sorge dafür zu tragen, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene, sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge, bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
      d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
      e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrags auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
      f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
      g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen und Nachweise hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie fehlende Erklärungen und Nachweise im Teilnahmeantrag. Ein Rechtsanspruch auf diese Nachforderungsmöglichkeit besteht nicht. Falls die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, führen unvollständig eingereichte Teilnahmeunterlagen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
      i) Ein Ingenieurbüro war bei diesem Projekt bereits beratend tätig, und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben sollte, und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen dieses Büros vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
      j) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme als Generalsanierung angedacht ist. Unter besonderen Umständen kann jedoch der Fall eintreten, dass es doch eine Neubaumaßnahme werden könnte.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      80534 München
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYBxhY1NSUE9nU2BcLmBTVRtdUBxQT2dTYFwcUlM=
      Telefon: +49 892176-2411
      Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
      Fax: +49 892176-2847

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
      Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Siehe VI.4.1)

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      7.1.2016
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 11.01.2016
Ergebnis veröffentlicht 08.11.2016
Zuletzt aktualisiert 23.03.2018
Wettbewerbs-ID 2-219844 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 258