Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Vergabe der Leistungen zur Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) im Rahmen der Städtebauförderung „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die Altstadt und die Neustadt der Stadt Burghausen – Planungsleistungen städtebaulicher Denkmalschutz, Stadt- und Ortsplanung, Freiflächenplanung, Ökonomie und Moderation.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist der Sitz des Auftraggebers.
NUTS-Code DE214
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die alte Herzogsstadt Burghausen ist mit ca. 18 000 Einwohnern die größte Stadt im oberbayerischen Landkreis Altötting. Sie liegt an der Salzach, die hier die Grenze zu Österreich bildet. Auf einem Höhenzug über der Altstadt erstreckt sich die Burg zu Burghausen. In Richtung Norden und Westen haben sich seit den 1910er Jahren moderne Industrie-, Gewerbe- und Wohngebiete als Neustadt auf ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebreitet.
Für die Altstadt von Burghausen würden in den vergangenen Jahren verschiedene räumlich begrenzte Maßnahmen und Förderprogramme durchgeführt, die neben einer Stabilisierung der Einzelhandelsentwicklung insbesondere denkmalfachliche Sanierungen beinhalteten. Für die wohnungsbauliche Sanierung, wie auch für die Instandsetzung von Fassaden, hatte die Stadt eigene Förderprogramme bereitgestellt. Des Weiteren hat die Stadt verschiedene qualitative Maßnahmen zur Gestaltung und Belebung im öffentlichen Raum durchgeführt; unter anderem die schrittweise Umsetzung eines durch einen namhaften Lichtplaner erarbeiteten und begleiteten Lichtkonzeptes. Darüber hinaus hat sie für die westliche Gebäudezeile (Bergseite) entlang der Altstadtgasse „In den Grüben“ eine vertiefte denkmalfachliche bzw. baugeschichtliche Untersuchung des historischen Gebäudebestandes durchführen lassen, die das bayerische Landesamt für Denkmalpflege seinerseits durch eine vertiefte städtebauliche Untersuchung ergänzt hat. Durch verschiedene Projekte, beispielsweise Standorteignungsprüfung für Betreutes Wohnen sowie die Bewerbung um das Museum der Bayerischen Geschichte, liegen bereits Planungsvorschläge bzw. Nutzungskonzepte vor, an die mit anderen Projekten angeknüpft werden kann.
Die Stadt Burghausen beabsichtigt für die Entwicklung der Ziele der Stadtentwicklung und für eine belastbare Planungsgrundlage ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Altstadt und einen Teil der Neustadt erstellen zu lassen.
Das festgelegte Sanierungsgebiet für das zu erstellende Entwicklungskonzept umfasst annähernd die gesamte Altstadt. Im Rahmen der Städtebauförderung „Städtebaulicher Denkmalschutz“ sollen insbesondere wohnungsbauliche Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel einer Stärkung der Wohnnutzung in der Altstadt durch die qualitative Weiterentwicklung der Wohnnutzung in denkmalfachlicher und wohnhygienischer Hinsicht sowie die weitere Aufwertung des Wohnumfeldes gefördert werden, ggf. auch in Verbindung mit untergeordneten Ladennutzungen. Im Vordergrund steht dabei die Sicherung und Bewahrung der Denkmalqualitäten. Im Rahmen des ISEK sollen auch Ansätze bzw. Handlungsanweisungen für eine wirtschaftliche Stärkung der Altstadt durch die Formulierung eines eigenständigen Profils entwickelt werden.
Das erweiterte Untersuchungsgebiet erstreckt sich auch auf die Neustadt und das dortige seit 1996 förmlich festgesetzte Sanierungsgebiet. Aktueller Anlass hierfür ist der Konkurs eines innerstädtischen Einkaufszentrums aus den 1970er Jahren und ein bevorstehender Neubau der Immobilie für bereits ein Bebauungsplan aufgestellt ist. Einerseits die Notwendigkeit, die Maßnahmen von städtischer Seite her durch eine abgestimmte Bauleitplanung zu begleiten und andererseits durch öffentliche Maßnahmen im Umfeld zu flankieren, veranlassen die Stadt, diesen Bereich in das Untersuchungsgebiet einzubeziehen. Dies ist notwendig, da auch die bestehenden Einzelhandelszonen in das Gesamtkonzept mit einbezogen werden sollen.
An Hand von Szenarien und entsprechenden Prognosen zukünftiger Entwicklungen sind die Folgen von Maßnahmen abzuschätzen und jeweils realistische Entwicklungspotentiale, wie auch mögliche Fehlentwicklungen zu prognostizieren. Auf diesen Grundlagen ist ein erreichbares Zielsystem mit Leitlinien bzw. Leitbildern zu formulieren, damit Zielkonflikte ausgeschlossen werden. Hierzu kann auf bereits geplante Projekte und Maßnahmen zurückgegriffen werden, die mit der Stadt abzustimmen sind.
Die Leistungen des städtebaulicher Denkmalschutzes, der Stadt- und Ortsplanung, der Freiflächenplanung, der Ökonomie und der Moderation sollen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens nach VOF vergeben werden.
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Bestandsaufnahme mit Stärken-Schwächen-Analyse,
— Moderation von Teilhabeprozessen,
— Entwicklung von Handlungsfeldern in Zusammenarbeit mit Fachgutachtern und Arbeitsgruppen,
— Entwicklung von Leitbildern, Zielen und Handlungsleitlinien,
— Ausarbeiten von Entwicklungszielen in den Bereichen Städtebaulicher Denkmalschutz und Architektur, Städtebau, Planung öffentlicher Freiflächen und Ökonomie (Einzelhandel),
— Entwicklung des Integrierten Handlungsprogramms und Ausarbeiten von Maßnahmevorschlägen mit Kosten- und Finanzierungsübersicht,
— Ausarbeiten des Integrierten Entwicklungskonzeptes,
— Umsetzen des Integrierten Entwicklungskonzeptes im Rahmen der Förderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“.
Die Auftragsleistungen werden stufenweise beauftragt. Leistungsbausteine und Verfahrensstufen werden, in Abhängigkeit des Ergebnisses für Teilbereiche oder auch für die Gesamtmaßnahme im Ganzen, ebenfalls stufenweise beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe II.1.5) dieser Bekanntmachung.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Der Auftrag wird an Einzelbüros oder an Bewerbergemeinschaften vergeben, denen Fachleute aus den Bereichen Architektur, bzw. Stadtplanung, Landschafts- und Freiflächenplanung, Ökonomie und Moderation angehören müssen. Die Federführung für die Bewerbergemeinschaft liegt beim Architekten bzw. beim Stadtplaner. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Bewerbergemeinschaften müssen geforderte Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers. Das Vertragsmuster wird den zur Auftragsverhandlung eingeladenen Bewerbern mit der Einladung zur Auftragsverhandlung zur Verfügung gestellt.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 VOF.
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
c) Nachweis über die berufliche Befähigung des Bewerbers (natürliche Personen, juristischen Personen, Bewerbergemeinschaften) für den Projektverantwortlichen, durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Stadtplaner“gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Eignungsprüfung durch den Auftraggeber erfüllt sein.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
b) Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung für die Bereiche der Planungsleistungen (Architektur und Denkmalschutz, Stadt- und Ortsplanung, Freiflächenplanung) über mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss
mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe vergleichbar sein. In der Anlage „Referenzliste“ sind die dort aufgelisteten Angaben einzutragen. Es werden nur solche Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung im Jahr 2007 oder später erfolgt ist. Bei Referenzobjekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
b) Präsentation von mit der Aufgabe vergleichbaren Referenzprojekten auf insgesamt max. 12 Seiten DIN A 4. Aus der Präsentation sollen die Leistungen, Fachkunde und Kompetenzen des Bewerbers insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Auswahlkriterien erkennbar sein. Dabei soll aus jedem Teilbereich (Architektur, Denkmalschutz, Stadt- und Ortsplanung, Freianlagenplanung, Ökonomie und Moderation) mindestens ein Referenzprojekt vorgestellt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Teilnahmeantrag.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe III.2.1) dieser Bekanntmachung.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 4-fach: Erfahrung bei vergleichbaren Referenzprojekte; 3-fach: Erfahrung und Qualität bei vergleichbaren Referenzprojekte – Bereich Stadt- und Ortsplanung; 1-fach: Erfahrung und Qualität bei vergleichbaren Referenzprojekte – Bereich Planung öffentlicher Freiflächen; 3-fach: Erfahrung und Qualität bei vergleichbaren Referenzprojekte – Bereich Städtebaulicher Denkmalschutz; 2-fach: Erfahrung und Qualität bei vergleichbaren Referenzprojekte – Bereich Ökonomie; 2-fach: Erfahrung und Qualität bei vergleichbaren Referenzprojekte – Bereich Moderation; Zur Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0-10 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 3.3.2016
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
4.3.2016 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
a) Bewerbungsunterlagen stehen über die Webseite http://www.walterlandherr.de/ unter dem Reiter Vergabeverfahren zum Download bereit. Auf besonderen Wunsch werden sie auch per E-Mail zugesandt;
b) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen;
c) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit deutlichem Hinweis (Aufkleber auf dem Umschlag) auf das betreffende VOF-Verfahren bei der angegebenen Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Fehlende Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Stadtplaner“ führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutsch sprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen;
d) Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Sie müssen die geforderten Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgeben und geforderte Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen;
e) weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht;
f) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt;
g) die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Bewerbungsbogen;
h) eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
i) kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 107, Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Stadt Burghausen
Stadtplatz 112
84489 Burghausen
DEUTSCHLAND
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28.1.2016