Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Gebäudeneubau Psychiatrie Heiligenhafen – Planungsleistungen gem. § 34, § 39, § 51, § 54 und Anlage 01 HOAI.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Heiligenhafen.
NUTS-Code DEF08
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Erbringung von Planungsleistungen für den Gebäudeneubau einer Psychiatrie auf dem Gelände der Krankenhausgesellschaft Holstein mbH
in Heiligenhafen.
Die Leistungen der Generalplanung umfassen folgende Bereiche:
— Leistungen der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ gem. §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 in den
Leistungsphasen 1 – 8.
— Leistungen der Objektplanung „Freianlagen“ gem. §39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 in den
Leistungsphasen 1 – 8.
— Leistungen der Fachplanung „Tragwerksplanung“ gem. §51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 in den
Leistungsphasen 1 – 6.
— Leistungen der Fachplanung „Technische Ausrüstung“ gem. §55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 in den
Leistungsphasen 1 – 8.
Des Weiteren werden Beratungsleistungen der „Bauakustik“ gem. Anlage 01, Nr. 1.2.4 HOAI in den
Leistungsphasen 1 – 7 sowie Beratungsleistungen der „Geotechnik“ gem. Anlage 01, Nr. 1.3.3 HOAI für die
Teilleistungen a) – c) erforderlich.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
(1) Örtlichkeit
Das Klinikum in Heiligenhafen soll um einen Gebäudeneubau erweitert werden. Die genaue Lage des
vorgesehenen Gebäudeneubaus kann dem Lageplan, welcher mit den weiteren Beschaffungsunterlagen zum
Teilnahmewettbewerb über die unter I.1) angegebene Kontaktstelle bezogen werden kann, entnommen werden.
(2) Physischer Umfang der Maßnahme
Der geplante Gebäudeneubau soll sich sowohl funktional als auch gestalterisch sowie unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes der benachbarten Bausubstanz in das vorhandene bauliche Konzept
einfügen. Dabei sind die besonderen nutzerspezifischen Anforderungen aufgrund der späteren Nutzung des Gebäudes
zur Durchführung psychiatrischer Behandlungen erfüllen. Diese Anforderungen werden im Rahmen des weiteren
Verfahrens konkretisiert.
Das Gebäude soll eine Kapazität von 70 Betten aufweisen. Eine langfristige Erweiterungsmöglichkeit des
Gebäudes ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Dabei sind durch den Generalplaner Leistungen der Objektplanung „Gebäude“ und „Freianlagen“ sowie der
Fachplanung „Tragwerksplanung“ und „Technischen Ausrüstung“ zu erbringen. Weitere Bestandteile sind
Beratungsleistungen zur Bauakustik und der Geotechnik.
Zusätzliche Leistungen im Bereich des Brandschutzes werden durch den Auftraggeber separat vergeben.
(3) Kosten
Die voraussichtlichen Baukosten (KG 300 + KG 400) belaufen sich gem. Kostenschätzung auf rd. 4 500 000 EUR
(netto).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Haftpflichtversicherung bei Personenschäden in Höhe von 2 000 000 EUR und für sonstige Schäden in Höhe von 2 000 000 EUR. Es ist der Nachweis zu Erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt und unter Berücksichtigung der Fördermittelverwendung.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Es ist eine stufenweise Auftragserteilung vorgesehen (1. Stufe: Lph. 1 – 4; 2. Stufe: Lph. 5 – 8). Die Beauftragung der 2. Stufe wird von einem positiven Förderbescheid abhängig gemacht. In diesem Fall erfolgt eine formale Beauftragung der 2. Stufe.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auskünfte, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist [§ 4 Abs. 2 VOF]
— Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist [§ 4:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland)
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die
von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte
richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU – Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §
1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die
Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen
Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen
anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieterbei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich
gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder
Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§4 Abs. 6 VOF]
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 4 Abs. 9 a)VOF],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist,
die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt[§ 4 Abs. 9 b)VOF],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen
wurden [§ 4 Abs. 9 c)VOF],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 4 Abs. 9 d)VOF],
— Nachweis Eintragung Architektenkammer.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 5 Abs. 4 c) VOF].
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren von je 400 000 EUR pro Jahr [§ 5 Abs. 4 c) VOF].
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angabe der persönlichen Leistungsfähigkeit der Personen inklusive beruflicher Befähigung und Erfahrung in
vergleichbaren Projekten [§ 5 Abs. 5 a) i. V. m § 4 Abs. 3 VOF]
Nachweis der in den vergangenen 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes,
der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen [§ 5 Abs. 5 b) VOF].
Angabe über die technische Leitung [§ 5 Abs. 5 c) VOF]
Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die
Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist [§ 5 Abs. 5 d) VOF]
Erklärung, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die
Dienstleistung verfügen wird [§ 5 Abs. 5 e) VOF]
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität [§ 5 Abs. 5 f) VOF]
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt
ist [§ 5 Abs. 5 h) VOF].
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die ausführenden Personen und die technische Leitung müssen eine abgeschlossene Ausbildung als
Architekt oder vergleichbares und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung aufweisen [§ 5 Abs. 5 a) i. V. m § 4
Abs. 3 VOF]
Die drei wertungsrelevanten Referenzprojekte der letzten 5 Jahre sind eindeutig im Bewerberbogen zu benennen. Darüber hinausgehende Referenzen fließen nicht in die Wertung
ein. Die jeweilige Leistungserbringung der Leistungsphasen oder des Gesamtprojektes der zu wertenden
Referenzen muss abgeschlossen sein. [§ 5 Abs. 4 c) VOF].
Nachweis über mindestens 4 Festangestellte Mitarbeiter im Mittel der letzten 3 Jahre (Architekten oder
vergleichbar)
Office-Software ab Version 2003 oder höher, CAD-Software [§ 5 Abs. 5 e) VOF],
Nachweis eines eigenen Qualitätsmanagementsystems oder Fremdüberwachung [§ 5 Abs. 5 f) VOF]
Bei Bewerbergemeinschaften werden die eingereichten Referenzen in Summe gewertet.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Gem. §19 VOF.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Siehe Bewerbungsbogen und Matrix; anzufordern bei der unter I.1) aufgeführten Kontaktstelle.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
1.3.2016 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens nach Ablauf der Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28.1.2016