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  • DE-86470 Thannhausen, DE-86505 Münsterhausen
  • 09/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-221683)

Staatsstraße 2025, Neubau der Ortsumfahrung Münsterhausen – Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 6-9


 
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    Entscheidung 29.09.2016 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 4
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke / Objektplanung Verkehrsanlagen
    Sprache Deutsch
    Baukosten 12.000.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Markt Münsterhausen, Thannhausen (DE)
    Betreuer HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Der Markt Münsterhausen, vertreten durch das Staatliche Bauamt Krumbach, beabsichtigt den Neubau der Ortsumfahrung Münsterhausen im Wege einer kommunalen Sonderbaulast.
    Für die Realisierung der Maßnahme werden Ingenieurleistungen in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke (Teil 3, Abschnitt 3 HOAI, Ausgabe 2013, Leistungsphasen 6-9) und Verkehrsanlagen (Teil 3, Abschnitt 4 HOAI, Ausgabe 2013, Leistungsphasen 6-9) erforderlich. Zusätzlich sollen als besondere Leistungen die örtliche Bauüberwachung einschließlich einer Umweltbaubegleitung vergeben werden.
    Art und Umfang der Baumaßnahme:
    Die geplante Baumaßnahme beinhaltet den Bau der Ortsumfahrung Markt Münsterhausen (St 2025neu) zur Entlastung der bestehenden Ortsdurchfahrt im Zuge der St 2025. Sie umfasst im Wesentlichen:
    — Neubau der St 2025neu als Ortsumfahrung, westlich von Münsterhausen.
    — Herstellen der Anbindung Nord zwischen der heutigen Ortsdurchfahrt der St 2025 und der Umfahrung St 2025neu als plangleicher Knotenpunkt in Form einer Einmündung mit Linksabbiegespur.
    — Anschluss der kreuzenden Gemeindeverbindungsstraße (Edelstetter Straße), ca. bei Bau-km 3+070 an die St 2025neu, mit einem Kreisverkehr.
    — Herstellen der Anbindung Süd zwischen heutiger St 2025 und der Umfahrung St 2025neu, ebenfalls in Form einer Kreisverkehrslösung.
    — Überführung des „Unteren Riedweg“ über die St 2025neu mit einem Brückenbauwerk (BW 3a) und anschließenden rechts und links ca. 120m bis 150m langen Rampe, ca. bei Bau-km 2+090 (Sammelverbindung für den kreuzenden landwirtschaftlichen Verkehr).
    — Herstellung 4 weiterer Brückenbauwerke im Zuge der St 2025neu (BW 1 – Feldwegunterführung, ca. bei Bau-km 0+845); BW 2 – Mindelbrücke Nord, ca. bei Bau-km 1+083; BW 3 – Brücke über die GVS Hagenrieder Straße, ca. bei Bau-km 1+246; BW 4 – Mindelbrücke Süd, ca. bei Bau-km 4+374).
    — Anpassung des von der Baumaßnahme betroffenen ländlichen Wegenetzes.
    Lage im vorhandenen Straßennetz:
    Die St 2025 stellt eine wichtige Nord-Süd-Hauptverkehrsachse zwischen der BAB A 96 im Süden und der BAB A 8 im Norden dar. Sie beginnt bei Türkheim, im Landkreis Unterallgäu, ca. 3 km nördlich der Anschlussstelle Türkheim der A 96 und führt über Thannhausen und die Anschlussstelle Burgau der BAB A8 nach Lauingen und weiter zur St 2018 bei Nachhagel, im Landkreis Dillingen. Sie nimmt im weiteren Umfeld ihre Trasse den gesamten Nord-Süd-Verkehr zwischen den Ost-West-Autobahnen A 8 und A 96 auf.
    Die St 2025 durchquert den bebauten Ortsbereich von Münsterhausen mittig auf eie Länge von rd. 2,5 km und teilt den Ort un 2 Hälften.
    Unmittelbar südlich von Münsterhausen trifft die von Krumbach kommende B 300 auf die St 2025 und führt dieser zusätzlich zur BAB A 8 orientierten Verkehr zu.
    Die geplante Umfahrung ist Bestandteil des Gesamtverkehrskonzeptes längs der St 2025 und bildet mit den bestehenden Umfahrungen von Thannhausen im Süden, Jettingen-Scheppach im Norden und der z. Zt. im Bau befindlichen Ortsumfahrung Burtenbach im Norden den letzten Baustein im Planungsraum Krumbach – Thannhausen – BAB A 8 zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur der in diesem Bereich liegenden Ortsdurchfahrten. Sie entspricht damit den Zielsetzungen des LEP-Bayern und des Regionalplanes.
    Länge, Querschnitt, Kosten, Kostenträger:
    Die Länge der Baumaßnahme, einschl. der Anschlüsse Nord und Süd, beträgt rd. 4,3 km. Dazu kommt der Anschluss der Edelstetter Straße (GVS) mit rd. 0,360 km. Weiterhin die Überführung des Unteren Riedweges mit rd. 0,305 km und die weiteren Wirtschaftsweg- und Radweganschlüsse.
    Entsprechend der prognostizierten Verkehrsbelastungen von 6 800 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von knapp 12 % erhält die Ortsumfahrung gemäß RAS-Q 96 einen Ausbauquerschnitt RQ 10,5, mit 7,5m Fahrbahnbreite sowie rechts und links 1,50m Bankett.
    Die Edelstetter Straße erhält entsprechend dem Bestand im östlichen, in den Ort führenden Anschlussast einen Regelquerschnitt RQ 9,5 und im eher schwach frequentierten westlichen Anschlussast einen Mindestquerschnitt RQ 7,5.
    Der in den Ort führende Anschlussast der Edelstetter Straße erschließt gleichzeitig bestehende, am Ortsrand liegende Gewerbe- und Mischgebietsflächen und benötigt für den sicheren Verkehrsfluss des damit verbundenen Güter- und Schwerverkehrs eine größere Querschnittsbreite wie der zur Kreisstraße GZ 25 führende westliche Ast.
    Der Untere Riedweg stellt die direkte Verbindung zu dem im Westen liegenden kleinen Ortsteil Oberhagenried an der GZ 25 dar und ist gleichzeitig eine wichtige Ost-West-Hauptwirtschaftsachse mit hoher Sammelfunktion, nachdem mit dem Bau der Ortsumfahrung die vorhandenen Ost-West-Feldwegverbindungen unterbrochen werden.
    In Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung erhält er deshalb eine Kronenbreite von 5,0m, bestehend aus einer asphaltierten Fahrbahnbreite von 3,50m zzgl. rechts und links jeweils 0,75m Bankett.
    Die Baukosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 12 000 000 EUR brutto.
    Kostenträger ist der Markt Münsterhausen, der die Ortsumfahrung in kommunlaer Sonderbaulast erstellt.
    Leistungsumfang
    Staatsstraße 2025, Neubau der Ortsumfahrung Münsterhausen.
    Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen folgende Leistungen vergeben werden:
    — Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI §§ 41 ff., Leistungsphasen 6-9,
    — Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI §§ 45 ff. Leistungsphasen 6-9.
    Des Weiteren sollen folgende besondere Leistungen (optional) vergeben werden:
    Örtliche Bauüberwachung einschl. Umweltbaubegleitung.
    Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden die Leistungsphasen 6 und 7 (Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß § 43 bzw. § 47 HOAI beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
    Adresse des Bauherren DE-86470 Thannhausen
    Projektadresse DE-86505 Münsterhausen
    TED Dokumenten-Nr. 36787-2016
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Markt Münsterhausen
      Edm.-Zimmermann-Straße 3
      Kontaktstelle(n): vertreten durch das Staatliche Bauamt Krumbach, Nattenhauser Straße 16, 86381 Krumbach
      Zu Händen von: Herrn Gleixner
      86470 Thannhausen
      DEUTSCHLAND

      Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 892555950
      E-Mail: MjE2ZlViV1FSVWNkVVxcVTBYWWRqXFViHVleV1VeWVVlYlUeVFU=
      Fax: +49 8925559511
      Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 892555950
      E-Mail: MjExa1pnXFZXWmhpWmFhWjVdXmlvYVpnIl5jXFpjXlpqZ1ojWVo=
      Fax: +49 8925559511
      Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 892555950
      E-Mail: MTdvXmtgWltebG1eZWVeOWFibXNlXmsmYmdgXmdiXm5rXiddXg==
      Fax: +49 8925559511
      Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Staatsstraße 2025, Neubau der Ortsumfahrung Münsterhausen – Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 6-9.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Münsterhausen.

      NUTS-Code DE278

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Der Markt Münsterhausen, vertreten durch das Staatliche Bauamt Krumbach, beabsichtigt den Neubau der Ortsumfahrung Münsterhausen im Wege einer kommunalen Sonderbaulast.
      Für die Realisierung der Maßnahme werden Ingenieurleistungen in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke (Teil 3, Abschnitt 3 HOAI, Ausgabe 2013, Leistungsphasen 6-9) und Verkehrsanlagen (Teil 3, Abschnitt 4 HOAI, Ausgabe 2013, Leistungsphasen 6-9) erforderlich. Zusätzlich sollen als besondere Leistungen die örtliche Bauüberwachung einschließlich einer Umweltbaubegleitung vergeben werden.
      Art und Umfang der Baumaßnahme:
      Die geplante Baumaßnahme beinhaltet den Bau der Ortsumfahrung Markt Münsterhausen (St 2025neu) zur Entlastung der bestehenden Ortsdurchfahrt im Zuge der St 2025. Sie umfasst im Wesentlichen:
      — Neubau der St 2025neu als Ortsumfahrung, westlich von Münsterhausen.
      — Herstellen der Anbindung Nord zwischen der heutigen Ortsdurchfahrt der St 2025 und der Umfahrung St 2025neu als plangleicher Knotenpunkt in Form einer Einmündung mit Linksabbiegespur.
      — Anschluss der kreuzenden Gemeindeverbindungsstraße (Edelstetter Straße), ca. bei Bau-km 3+070 an die St 2025neu, mit einem Kreisverkehr.
      — Herstellen der Anbindung Süd zwischen heutiger St 2025 und der Umfahrung St 2025neu, ebenfalls in Form einer Kreisverkehrslösung.
      — Überführung des „Unteren Riedweg“ über die St 2025neu mit einem Brückenbauwerk (BW 3a) und anschließenden rechts und links ca. 120m bis 150m langen Rampe, ca. bei Bau-km 2+090 (Sammelverbindung für den kreuzenden landwirtschaftlichen Verkehr).
      — Herstellung 4 weiterer Brückenbauwerke im Zuge der St 2025neu (BW 1 – Feldwegunterführung, ca. bei Bau-km 0+845); BW 2 – Mindelbrücke Nord, ca. bei Bau-km 1+083; BW 3 – Brücke über die GVS Hagenrieder Straße, ca. bei Bau-km 1+246; BW 4 – Mindelbrücke Süd, ca. bei Bau-km 4+374).
      — Anpassung des von der Baumaßnahme betroffenen ländlichen Wegenetzes.
      Lage im vorhandenen Straßennetz:
      Die St 2025 stellt eine wichtige Nord-Süd-Hauptverkehrsachse zwischen der BAB A 96 im Süden und der BAB A 8 im Norden dar. Sie beginnt bei Türkheim, im Landkreis Unterallgäu, ca. 3 km nördlich der Anschlussstelle Türkheim der A 96 und führt über Thannhausen und die Anschlussstelle Burgau der BAB A8 nach Lauingen und weiter zur St 2018 bei Nachhagel, im Landkreis Dillingen. Sie nimmt im weiteren Umfeld ihre Trasse den gesamten Nord-Süd-Verkehr zwischen den Ost-West-Autobahnen A 8 und A 96 auf.
      Die St 2025 durchquert den bebauten Ortsbereich von Münsterhausen mittig auf eie Länge von rd. 2,5 km und teilt den Ort un 2 Hälften.
      Unmittelbar südlich von Münsterhausen trifft die von Krumbach kommende B 300 auf die St 2025 und führt dieser zusätzlich zur BAB A 8 orientierten Verkehr zu.
      Die geplante Umfahrung ist Bestandteil des Gesamtverkehrskonzeptes längs der St 2025 und bildet mit den bestehenden Umfahrungen von Thannhausen im Süden, Jettingen-Scheppach im Norden und der z. Zt. im Bau befindlichen Ortsumfahrung Burtenbach im Norden den letzten Baustein im Planungsraum Krumbach – Thannhausen – BAB A 8 zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur der in diesem Bereich liegenden Ortsdurchfahrten. Sie entspricht damit den Zielsetzungen des LEP-Bayern und des Regionalplanes.
      Länge, Querschnitt, Kosten, Kostenträger:
      Die Länge der Baumaßnahme, einschl. der Anschlüsse Nord und Süd, beträgt rd. 4,3 km. Dazu kommt der Anschluss der Edelstetter Straße (GVS) mit rd. 0,360 km. Weiterhin die Überführung des Unteren Riedweges mit rd. 0,305 km und die weiteren Wirtschaftsweg- und Radweganschlüsse.
      Entsprechend der prognostizierten Verkehrsbelastungen von 6 800 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von knapp 12 % erhält die Ortsumfahrung gemäß RAS-Q 96 einen Ausbauquerschnitt RQ 10,5, mit 7,5m Fahrbahnbreite sowie rechts und links 1,50m Bankett.
      Die Edelstetter Straße erhält entsprechend dem Bestand im östlichen, in den Ort führenden Anschlussast einen Regelquerschnitt RQ 9,5 und im eher schwach frequentierten westlichen Anschlussast einen Mindestquerschnitt RQ 7,5.
      Der in den Ort führende Anschlussast der Edelstetter Straße erschließt gleichzeitig bestehende, am Ortsrand liegende Gewerbe- und Mischgebietsflächen und benötigt für den sicheren Verkehrsfluss des damit verbundenen Güter- und Schwerverkehrs eine größere Querschnittsbreite wie der zur Kreisstraße GZ 25 führende westliche Ast.
      Der Untere Riedweg stellt die direkte Verbindung zu dem im Westen liegenden kleinen Ortsteil Oberhagenried an der GZ 25 dar und ist gleichzeitig eine wichtige Ost-West-Hauptwirtschaftsachse mit hoher Sammelfunktion, nachdem mit dem Bau der Ortsumfahrung die vorhandenen Ost-West-Feldwegverbindungen unterbrochen werden.
      In Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung erhält er deshalb eine Kronenbreite von 5,0m, bestehend aus einer asphaltierten Fahrbahnbreite von 3,50m zzgl. rechts und links jeweils 0,75m Bankett.
      Die Baukosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 12 000 000 EUR brutto.
      Kostenträger ist der Markt Münsterhausen, der die Ortsumfahrung in kommunlaer Sonderbaulast erstellt.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      713000007132230071322500

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Staatsstraße 2025, Neubau der Ortsumfahrung Münsterhausen.
      Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen folgende Leistungen vergeben werden:
      — Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI §§ 41 ff., Leistungsphasen 6-9,
      — Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI §§ 45 ff. Leistungsphasen 6-9.
      Des Weiteren sollen folgende besondere Leistungen (optional) vergeben werden:
      Örtliche Bauüberwachung einschl. Umweltbaubegleitung.
      Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden die Leistungsphasen 6 und 7 (Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß § 43 bzw. § 47 HOAI beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: — Leistungsphasen 8 und 9 gemäß § 43 bzw. § 47 HOAI;
      — Besondere Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung einschl. Umweltbaubegleitung.
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung
      für Personenschäden: 3 000 000 EUR,
      für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR,
      bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
      Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      HOAI (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung).
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
      b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammen arbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
      c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
      Sämtliche oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
      für Personenschäden: 3 000 000 EUR,
      für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      III.2.3.1) – Eignungsprüfung gemäß § 5 Abs. 5 VOF
      In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des
      Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten
      Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
      Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
      III.2.3.2) – Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 VOF), wird wie folgt vorgegangen:
      A – Fachliche Qualifikation:
      A1) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau Brückenbauwerk),
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Baukosten ≥ 1 000 000 EUR brutto),
      — dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 6-8 (gem. § 43 HOAI) beauftragt,
      — derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
      A2) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau Straße),
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Trassenlänge ≥ 4,0 km),
      — dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 6-8 (gem. § 47 HOAI) beauftragt,
      — derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
      Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
      Bei Bietergemeinschaften fließen in Summe maximal 4 Referenzprojekte in die Wertung ein.
      B – Personelle Besetzung:
      Angabe der technischen Leitung.
      Benennung des vorgesehenen Projektleiters für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerk gem. §§ 41 ff. HOAI sowie des vorgesehenen Projektleiters für die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI unter Angabe dessen/deren Referenzen.
      Sollten die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerk sowie der Objektplanung Verkehrsanlagen von derselben Person projektleitend erbracht werden, ist eine zweite Person (sozusagen als Stellvertreter des Projektleiters anzugeben).
      Es können für die beiden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte der Projektleiter besteht nicht. Es sollte dargestellt werden, dass seitens der Projektleiter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht. Für die maximale Bewertung sollten bzgl. der
      Referenzprojekte der Projektleiter folgende Anforderungen erfüllt sein:
      B1) Für die Referenzprojekte des Projektleiters der Objekplanung Ingenieurbauwerke:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau Brückenbauwerk),
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Baukosten ≥ 1 000 000 EUR brutto),
      — durch den Projektleiter wurden mindestens die Leistungsphasen 6-8 (gem. § 43 HOAI) erbracht,
      B2) Für die Referenzprojekte des Projektleiters der Objekplanung Verkehrsanlagen:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau Straße),
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Trassenlänge ≥ 4,0 km),
      — durch den Projektleiter wurden mindestens die Leistungsphasen 6-8 (gem. § 47 HOAI) erbracht,
      Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft maximal zwei Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
      Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
      Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
      Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
      Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:
      — A) Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2, A1) und A2)), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte.
      Je angegebenem Referenzprojekt können maximal 15 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für die Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerk und 2 Projekte für die Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, die in die Wertung einfließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 15 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung der beiden Referenzprojekte für die Objektplanung Ingenieurbauwerk (A1) wird wie folgt vorgegangen:
      • Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau Brückenbauwerk)?
      Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z.B. Sanierung Brückenbauwerk oder Neubau anderweitiges Ingenieurbauwerk o.ä.) werden 2,0 Punkte vergeben.
      • Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Baukosten ≥ 1 000 000 EUR brutto?
      Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (Baukosten in Höhe von 1 000 000 EUR brutto oder mehr) werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Baukosten als 1,0 Mio. EUR brutto wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 500 000 EUR werden 2,0 Punkte vergeben.
      Berechnungsmethode: 500 000 EUR / 1 000 000 EUR x 4,0 Punkte).
      • Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 6-8 (gem. § 43 HOAI) beauftragt?
      Wenn die Leistungsphasen 6-8 beauftragt wurden, werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 6-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH. 6-8 = 32 v.H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bis 5 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-7 beauftragt. Hier werden 2,13 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 17 v.H. / 32 v.H. x 4,0 Punkte).
      • Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen?
      Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.
      Bei der Bewertung der beiden Referenzprojekte für die Objektplanung Ingenieurbauwerk (A2) wird wie folgt vorgegangen:
      • Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau Straße)?
      Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierung Straße) werden 2,0 Punkte vergeben.
      • Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Trassenlänge ≥ 4,0 km)?
      Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (Trassenlänge 4,0 km oder mehr) werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringerer Trassenlänge (weniger als 4,0 km) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit einer Trassenlänge von 2,0 km werden 2,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2,0 km / 4,0 km x 4,0 Punkte).
      • Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 6-8 (gem. § 47 HOAI) beauftragt?
      Wenn die Leistungsphasen 6-8 beauftragt wurden, werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 6-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH. 6- 8 = 29 v.H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bis 5 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-7 beauftragt. Hier werden 1,93 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 14 v.H. / 29 v.H. x 4,0 Punkte).
      • Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen?
      Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.
      — B) Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2, B1) und B2)), hieraus: Technische Leitung (2 Projektleiter) 40 Punkte.
      Je angegebenem Referenzprojekt der Projektleiter können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von je 2 Projekten für die beiden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte).
      Bei der Bewertung der Referenzprojekte des Projektleiters für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (B1) wird wie folgt vorgegangen:
      • Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters für die Objektplanung Ingenieurbauwerke mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau Brückenbauwerk)?
      Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z.B. Sanierung Brückenbauwerk oder Neubau anderweitiges Ingenieurbauwerk o.ä.) werden 2,0 Punkte vergeben.
      • Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters für die Objektplanung Ingenieurbauwerke vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Baukosten ≥ 1 000 000 EUR brutto?
      Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (Baukosten in Höhe von 1 000 000 EUR brutto oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Baukosten als 1 000 000 EUR brutto wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 500 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 500 000 / 1 000 000 EUR x 3,0 Punkte).
      • Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt des Projektleiters für die Objektplanung Ingenieurbauwerke mindestens die Leistungsphasen 6-8 (gem. § 43 HOAI) durch den Projektleiter erbracht?
      Wenn die Leistungsphasen 6-8 erbracht wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 6-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH. 6-8 = 32 v.H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bis 5 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-7 erbracht. Hier werden 1,59 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 17 v.H. / 32 v.H. x 3,0 Punkte).
      Bei der Bewertung der Referenzprojekte des Projektleiters für die Objektplanung Verkehrsanlagen (B2) wird wie folgt vorgegangen:
      • Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters für die Objektplanung Verkehrsanlagen mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau Straße)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierung Straße) werden 2,0 Punkte vergeben.
      • Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters für die Objektplanung Verkehrsanlagen vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Trassenlänge ≥ 4,0 km)?
      Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (Trassenlänge 4,0 km oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerer Trassenlänge (weniger als 4,0 km) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit einer Trassenlänge von 2,0 km werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2,0 km / 4,0 km x 3,0 Punkte).
      • Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt des Projektleiters für die Objektplanung Verkehrsanlagen mindestens die Leistungsphasen 6-8 (gem. § 47 HOAI) durch den Projektleiter erbracht?
      Wenn die Leistungsphasen 6-8 erbracht wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 6-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH. 6-8 = 29 v.H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bis 5 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-7 erbracht. Hier werden 1,45 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 14 v.H. / 29 v.H. x 3,0 Punkte).
      Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
      Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4 einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      K-4362
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 29.2.2016 - 14:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      29.2.2016 - 14:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
      Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
      Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
      Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen.
      Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden
      Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

      Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Unterlagen stehen unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen zum Download zur Verfügung.

      Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
      Die Bewerbungsunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen.
      Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen.
      Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o.ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem veschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
      Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
      Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
      Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      Maximilinstraße 39
      80538 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 8921762411
      Fax: +49 8921762847

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Staatliches Bauamt Krumbach
      Nattenhauser Straße 16
      86381 Krumbach
      DEUTSCHLAND

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      29.1.2016
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 03.02.2016
Ergebnis veröffentlicht 05.10.2016
Zuletzt aktualisiert 11.11.2020
Wettbewerbs-ID 2-221683 Status Kostenpflichtig
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