Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Schön Klinik Vogtareuth VOG_BUB Bestandsumbauten Projektnummer 2.0024.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Vogtareuth.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Schön Klinik Vogtareuth beabsichtigt im Rahmen einer Bestandssanierung des Funktionstraktes
nach dem Umzug frei gewordene Flächen der OP, ZSVA und Intensivstation (1. OG) neue Nutzungen
zuzuführen.
Durch die in den 30 Jahren Betriebszeit immer wieder notwendigen Umbauten und Anpassungen sind die
räumlichen Strukturen innerhalb der Funktionsstellen nur noch zum kleinen Teil vorhanden. Die
Betriebsstellen Funktionsdiagnostik (EG) und Logistik (UG) müssen in diesem Zuge, im laufenden Betrieb,
neu strukturiert und ergänzt werden. Die Technikgewerke sind in diesem Zuge zu erneuern.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2013.
Los 1 Architektur: Objektplanung Leistungsphasen 1-4 gemäß §34 HOAI;
Los 2 Mechanik: Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (nur Feuerlöschanlagen) und 8 Leistungsphasen 1-4 gemäß § 55 HOAI;
Los 3 Elektro: Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 Leistungsphasen 1-3 gemäß § 55 HOAI.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphase 1-2 für den Antrag auf Vorwegfestlegung. Es ist beabsichtigt weitere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der AG erbringt Teile der Planungsleistungen als Eigenleistung.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 15.4.2016. Abschluss 30.9.2016
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Mechanik
1)Kurze Beschreibung
Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (nur Feuerlöschanlagen) und 8 Leistungsphasen 1-4 gemäß § 55 HOAI.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
3)Menge oder Umfang
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhen mindestens für Personen- (2 000 000,00 EUR) und Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden; 1 000 000,00 EUR).
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Keine.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Keine.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die örtliche Präsenz des Bewerbers am Projektstandort ist während der Auftragsdurchführung ausreichend sicherzustellen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post) unmittelbar dem Berater des Auftraggebers vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Soweit unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angaben /Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern.
Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen).
Der geplante Einsatz von Nachunternehmen – zu welcher Leistungsart und für welchen Zeitraum auch immer- ist sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Art nach im Teilnahmeantrag mitzuteilen. Will der Bewerber sich zur Erbringung eines wesentlichen Leistungselements (mehr als 15 %der jeweiligen Leistung) oder zum Nachweis der Eignung eines Nachunternehmens bedienen, sind die in Ziffer III.2.1) bis III. 2.3) aufgeführten Unterlagen vollständig auch von diesem Nachunternehmen zu erfüllen und einzureichen. Nachunternehmer, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, dürfen nach Ablauf der Frist zur Einreichung eines Teilnahmeantrags grundsätzlich nicht ausgetauscht werden. Nur in begründeten Einzelfällen und bei ausdrücklicher Zustimmung der Vergabestelle kann dies zulässig sein. Ein Anspruch auf Zustimmung zum Nachunternehmeraustausch besteht nicht. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor. Kriterien, bei deren Nichterreichen ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren die Folge ist, sind als solche sowohl in der Bekanntmachung als auch in den Teilnahmeunterlagen benannt.
Rechtslage – geforderte Nachweise: Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:
(1) Erklärung nach § 2 Abs. 3 VOF für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen,
(2) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung / Zusammenarbeit gemäß § 4 Abs. 2 VOF (-ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.-),
(3) Angaben gem. § 4 Abs. 3 VOF zu Namen und beruflicher Qualifikation der Personen des Dienstleistungserbringers, welche die Leistung tatsächlich erbringen,
(4) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 a)-g) und Abs. 9 a)-e) VOF vorliegen und
(5) Erklärung, sich im Falle einer Beauftragung nach Maßgabe des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zulassen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1) Nachweis gem. § 5 Abs. 4 a) VOF über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung und
(2) Erklärung gem. § 5 Abs. 4 c) VOF über den Gesamtumsatz des Bewerbers und dessen Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (1) Bezogen auf die Berufshaftpflichtversicherung wird gefordert, dass diese die unter III.1.1) benannten Mindestdeckungshöhen aufweist (nötigenfalls Erklärung bzw. Nachweis, diese im Auftragsfall gem. III.1.1) zu erhöhen)
(2) Bezogen auf die Umsätze wird gefordert, dass der jährliche durchschnittliche Mindest-Honorarumsatz für die entsprechenden Dienstleistungen 250 000,00 EUR netto p. a. in den letzten 3 Geschäftsjahren betragen muss. Wird dieser Mindestumsatz nicht erreicht, wird der Bewerber ausgeschlossen (Mindestkriterium). Höherer Umsatz wird positiv bewertet (siehe Bewerbungsunterlagen).
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweise gem. § 5 Abs. 5 a) – f), h) VOF mit der Bewerbung zwingend abzugeben.
(1) Namen und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich gemäß § 4 Abs. 3 VOF und § 5 Abs. 5 a) VOF erbringen; es ist eine tabellarische Liste entsprechend § 4 Abs. 3 VOF und § 5 Abs. 5a) VOF erforderlich, in der für die Erbringung der Leistungen definitiv vorgesehenen Personen (Projektteam) benannt werden und deren Befähigung nachgewiesen wird durch Unterlagen (wie z. B. Referenzprojekte, Mitarbeit in Prozent).
(2) Bürobezogene Referenzen gemäß § 5 Abs. 5 b) VOF, aus der die Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu Ziffer II.1.1) sowie II.1.5) hervorgeht.
Definition Vergleichbarkeit Sanierung:
Die Bauwerkskosten müssen größer 9 000 000 EUR brutto betragen (Kostengruppe 300 und 400),
Nutzfläche Bau (-anteil) „Heilen und Pflegen“ gemäß DIN 277-2 muss größer 1 000 m² sein,
Nutzfläche Bau (-anteil) „Räume für Funktiondiagnostik“ gemäß DIN 277-2 muss größer 100 m² sein.
Der Abschluss der Leistungsphase 5 der Objektplanung muss zwischen dem 16.1.2010 und 15.1.2016 erfolgt sein.
(3) Erklärung gem. § 5 Abs. 5 d) VOF über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten (Geschäftsführer / Partner, Führungskräfte, angestellte Architekten / Ingenieure);
(4) Erklärung gem. § 5 Abs. 5 h) VOF darüber, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
— Bedient sich der Bewerber zur Erbringung eines wesentlichen Leistungselements (mehr als 15 % der jeweiligen Leistung) oder zum Nachweis der Eignung eines Nachunternehmens, ist dies in den Teilnahmeunterlagen zu benennen. Von jedem dieser Nachunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bezogen auf die Bürobezogenen Referenzen werden als Mindestkriterien gefordert:
(1) Es sind mindestens eine Referenz je Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft zu benennen
Positiv bewertet werden die weiteren Referenzen (siehe Bewerbungsbogen).
Bezogen auf die von dem Bewerber oder von der Bewerbergemeinschaft Beschäftigten wird als Mindestkriterium gefordert: Die Anzahl der Beschäftigten (Geschäftsführer / Partner, weitere Führungskräfte, angestellte Architekten / Ingenieure) im Mittel der letzten drei Jahre muss mindestens 3 betragen; positiv bewertet werden höheren Mitarbeiterzahlen (siehe Bewerbungsbogen).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Bewertung gemäß der eingereichten Unterlagen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren, in dem zunächst geprüft wird, ob die vorstehend unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden. Im zweiten Schritt wird bewertet, ob der Bewerber nach den eingereichten Angaben und Unterlagen unter Einhaltung der Mindestanforderungen grundsätzlich objektiv geeignet erscheint, die zu vergebende Leistung ordnungsgemäß zu erbringen. Im letzten Schritt wird bewertet, ob der Bewerber nach den eingereichten Angaben unter Ziffer III.2.2) und III.2.3), insbesondere anhand der Referenzangaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern objektiv die Gewähr für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung in besonderem Maße bietet, so dass dieser Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
VOG_BUB (2.0024)
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 25.2.2016 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
3.3.2016 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben
Notwendige Unterlagen für die Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind bei dem o.g. Berater des Auftraggebers per E-Mail anzufordern (Teilnahmeunterlagen). Im Betreff ist folgender Text zu verwenden:
VOG, BUB, VOF, Teilnahmeunterlagen, Los 1,
VOG, BUB, VOF, Teilnahmeunterlagen, Los 2, oder
VOG, BUB, VOF, Teilnahmeunterlagen, Los 3.
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen ist bei Interesse für mehrere Lose einzeln separat für jedes Los zu e-mailen.
Fragen und Antworten zum Verfahren werden ausschließlich per E-Mail beantwortet und sind ausschließlich per E-Mail an den o. g. Berater des Auftraggebers zu stellen. Fragen sind sofort nach Erhalt der Unterlagen zu stellen, spätestens jedoch bis 168 Stunden zeitlich vor der Abgabefrist. Die Beantwortung erfolgt letztmalig bis maximal 120 Stunden zeitlich vor der Abgabefrist.
Bewerbergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und sich als solche bewerben. Ein federführendes Mitglied ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Eine Doppelbewerbung ist nicht zulässig.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
DEUTSCHLAND
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Spätestens 3 Kalendertage nach Zugang der jeweiligen Information.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
2.2.2016