Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Abbruch und Neubau der Kompostieranlage „Am Buchstein“ in der Gemeinde Mistelbach, Lkr. Bayreuth.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Mistelbach.
NUTS-Code DE246
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Bio-Kompost und Entsorgung GmbH & Co. Bayreuth-Pegnitz KG (BKE) beabsichtigt für ihre Kompostieranlage Am Buchstein die nach 21-jähriger Nutzungsdauer technisch verbrauchte Intensivrotte-Containeranlage mit vorgeschalteten Aufbereitungsaggregaten durch neue, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Einrichtungen zu ersetzen.
Hierzu ist zunächst ein geeignetes technisches Verfahren für die aerobe Intensivrottephase des zu verarbeitenden Bioguts in einem geschlossenen System zu ermitteln, welches die speziellen Anforderungen des Standorts berücksichtigt.
Dieses Konzept soll auch die Option beinhalten, die Kompostierung zukünftig durch eine vorgeschaltete Vergärungsanlage für Biogut zu ergänzen.
Anschließend sind dann die erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen zu dessen Umsetzung durchzuführen.
Falls sich zwischenzeitlich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, sind die Planungen entsprechend anzupassen.
Die Kompostieranlage Am Buchstein liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Mistelbach am westlichen Rand der Stadt Bayreuth. Sie umfasst ca. 29 000 m2 Fläche. Darauf befinden sich befestigte Flächen für die offene Kompostierung im Mietenverfahren sowie die zu ersetzenden acht Rottecontainermodule für die geschlossene Intensivrotte, eine ebenfalls zu ersetzende vorgeschaltete Aufbereitungsanlage zur Aussonderung von Störstoffen, ein überdachter Anlieferbunker, eine Kompostlagerhalle, ein Betriebsgebäude mit Fahrzeugwaage und ober- und unterirdische Sickerwasserbehälter.
Beim Baugrund handelt es sich um eine mit Bauschutt und Bodenaushub verfüllte, zwischenzeitlich stillgelegte Bauschuttdeponie in einer ehemaligen Sandgrube.
Der jährliche Durchsatz der Anlage beträgt ca. 8 000 Mg über die Biotonne erfasstes Biogut und ca. 5 000 Mg Grüngut. Die Behandlung des Bioguts erfolgte bislang für die Dauer der Intensivrotte in den geschlossenen Rottecontainern, die anschließende Nachrotte im offenen Mietenverfahren. Das Grüngut wird ausschließlich im offenen Mietenverfahren verarbeitet. Die offene Mietenkompostierung soll auch zukünftig im gleichen Umfang beibehalten werden, sie ist nicht Bestandteil des Vorhabens.
Die Kompostieranlage besitzt einen Stromanschluss, jedoch keine Frisch- und Abwasseranschlüsse; Brauchwasser und Sickerwasser werden mittels Tanklastzug zu- bzw. abgefahren.
Topographisch liegt die Anlage auf einer allseits von Waldflächen umgebenen Anhöhe. Die nächste Wohnbebauung befindet sich in einer Entfernung von ca. 250 m.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Planung von Ingenieurbauwerken nach §§ 41 ff. HOAI 2013. Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2013.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen LPH 1-9 (vorerst nur LPH 1-3) beabsichtigt. Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (LPH 4 und 5-8) ist entsprechend der Bereitstellung der finanziellen Mittel durch den Auftraggeber beabsichtigt, ein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der LPH 4 bis 9 besteht nicht.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR und für sonstige und Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt.
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, ist jedoch mit den Bewerbungsunterlagen schriftlich anzuzeigen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gesetzliche Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen. Bieter- oder Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise nach III.2.1) für alle Mitglieder vorzulegen. Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z. B. Organigramm ...). Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen. Analog gelten o.g. Anforderungen auch für Nachunternehmer des Bewerbers.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über den unter „MjEzVWhYZWIhV2UhW2JfXzNUZVZiZSFXWA==“ anzufordernden und vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen sowie den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag). Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Pkt. 1 der Bewerbungsunterlagen: Erklärung Bewerbergemeinschaften) im Original vorzulegen. Hierin erfolgt die Benennung eines bevollmächtigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie die Erklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall. Diese Erklärung ist nur für Bewerbergemeinschaften notwendig, bei Einzelbewerbungen entfällt die Notwendigkeit.
Bewerbergemeinschaften geben lediglich eine gemeinsame Bewerbung ab. Abweichende Angaben/Erklärungen (z.B. zu Pkt. 4.3, 4.4 und Anlage 2 der Bewerbungsformulare) einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind kenntlich zu machen und auf einem gesonderten Blatt darzustellen.
2.a) Angabe des Namens bzw. der Firma/ Bezeichnung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/ Nachunternehmers mit Anschrift, eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadresse.
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsbogen) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Juristische Personen müssen den/die Namen und die berufliche Qualifikation der Person/en angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll/en.
3. a) Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Weise der Bewerber bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet. Wirtschaftlich verknüpfte Unternehmen dürfen sich nicht parallel bewerben. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Verfahrensausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften führen. Bei wirtschaftlichen Verknüpfungen des Bewerbers/der Bewerber ist eine spätere Beteiligung dieser Büros/Firmen/Bauunternehmen an der Vergabe von Planungs-/Liefer- oder Bauleistungen ausgeschlossen. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet,
b) Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet,
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet. Sofern einer oder mehrere der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 7 und § 4 Abs. 8 VOF bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 4 (9) VOF zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor,
d) Im Auftragsfall ist eine Versicherung gem. III.1.1) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Die Angaben zu 1., 2. und 3. werden als Eigenerklärung auf dem Bewerbungsbogen gemacht.
4) Ggfs. Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gem. § 5 Abs. 5h VOF (Art und Umfang der Teilleistungen sowie namentliche Nennung). Dritte und/oder Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung (siehe Anlagen) mit dem Teilnahmeantrag zu unterzeichnen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber fordert aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (§21 Abs. 1 i. V. m. § 23) im Auftragsfall einen Gewerbezentralregisterauszug bzw. ein Führungszeugnis der Bewerber direkt von der zuständigen Stelle oder ggf. vom Bewerber an.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmen einzureichen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 5 (4) VOF mit den unter III.1.1) angegebenen Deckungshöhen mit 2-facher Maximierung. Bei ungenügender Deckung ist eine Erklärung des Versicherers abzugeben, dass im Auftragsfall die Deckungssumme projektbezogen auf die unter III.1.1) angegebenen Deckungshöhen erhöht wird;
b) Erklärung gemäß § 5 (4) c) VOF über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers für Dienstleistungen (hier „Ingenieurbauwerke i.S. §41 HOAI und/oder Gebäude i.S. §34 HOAI 2013“) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestanforderung:
zu a) Deckungssummen mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sonstige Schäden.
zu b) Gesamtumsatz 350 000 EUR/Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2013 bis 2015).
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Darstellung (s. Bewerbungsbogen) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013 bis einschl. 2015) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten mitarbeitenden Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) insgesamt und aufgeschlüsselt in:
a. Ingenieure/ Architekten (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild „Ingenieurbauwerke – Gruppe 5 gem. Anlage 12 HOAI 2013.
b. Ingenieure/ Architekten (einschließlich Führungskräfte) mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Planung von Kompostieranlagen gem. §43 .5 HOAI 2013 (Gruppe 5 gem. Anlage 12 HOAI).
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der – Studiennachweise und Bescheinigungen.
2. Darstellung (s. Bewerbungsbogen) der Personen, die für die zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind.
Die Angaben sind auf die Projektleitung/Stellvertretende Projektleitung zu beschränken.
Folgende Angaben sind zu tätigen:
— Name;
— Akademischer Grad/Titel;
— Dauer der Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke – Gruppe 5 gem. Anlage 12/ HOAI 2013, insgesamt
— und in der Position als Projektleiter/ stellvertretender Projektleiter im
Leistungsbild Ingenieurbauwerke – Gruppe 5 gem. Anlage 12/ HOAI 2013,
— Bearbeitung eines der Referenzprojekte in der Position als Projektleiter/ stellvertretender Projektleiter.
3. Referenzportfolio „Kompostieranlagen“ (Neubau, Sanierungen oder Ertüchtigungen in vergleichbarer Größenordnung) der letzten 10 Jahre (Inbetriebnahme der gesamten Maßnahme zwischen 1.1.2006 und 1.2.2016) mit Angaben zu:
a) Auftraggeber,
b) Art der Aufgabenstellung,
c) erbrachten/beauftragten Leistungsphasen (Angabe in Prozentpunkten) in den
Leistungsphasen 2 – 8 der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke,
d) Größenordnung des Projekts (Projektkosten brutto)
e) Maßgeblich verantwortlicher Projektleiter/ Bauleiter,
f) Kostenentwicklung (Kostenberechnung zu Kostenfeststellung)
g) Terminentwicklung (Soll/ ist –Zeiten für Planung und Errichtung)
h) Referenzbescheinigung im Falle eines öffentlichen Auftraggebers.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Zu 1):
Die gemittelte Anzahl der unter a. genannten Mitarbeiter/innen aus den Jahren 2013 bis 2015 muss mind. 2 betragen.
Die gemittelte Anzahl der unter b. genannten Mitarbeiter/innen aus den Jahren 2013 bis 2015 muss mind. 1 betragen.
Zu 3):
Das Unternehmen muss mind. 2 und max. 3 Referenzen im Bereich:
— Ingenieurbauwerke – Gruppe 5 gem. Anlage 12 HOAI 2013, vorweisen können, die den Anforderungen aus III.2.3) entsprechen und im Zeitraum 1.1.2006 bis 1.2.2016 vollständig in Betrieb genommen wurden.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung, wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 30.3.2016 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
31.3.2016 - 15:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsbogen und, sofern zutreffend, Bietergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die per Email (MjEzVWhYZWIhV2UhW2JfXzNUZVZiZSFXWA==) unter Angabe der Projektbezeichnung „16-VOF_023 VOF –Ingenieurbauwerke- Kompostieranlage -Am Buchstein-“ angefordert werden können.
Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft soll lediglich eine gemeinsame Bewerbung abgegeben werden. Mitarbeiterzahlen, Umsätze und vergleichbare Angaben werden addiert, müssen jedoch in einer seperaten Anlage aufgeschlüsselt dargestellt werden. Angaben/ Erklärungen, insbesondere zu den Punkten 4.3 und 4.4 sowie Anlage 2 der Bewerbungsunterlagen gelten für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Abweichende Angaben/ Erklärungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind kenntlich zu machen und auf einem gesonderten Blatt darzustellen.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen, zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „16-VOF_023 VOF –Ingenieurbauwerke- Kompostieranlage -Am Buchstein-/ Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist (Aufkleber als Anlage der Formblätter), bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. I.1) genannten Adresse erhältlich.
Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „16-VOF_023 VOF –Ingenieurbauwerke- Kompostieranlage -Am Buchstein-“ per E-Mail an MTFhdGRxbi1jcS1nbmtrP2BxYm5xLWNk zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist.
Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten an alle Bewerber per E-Mail kontinuierlich verteilt, so dass alle potentiellen Bewerber und Bietergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Bestandsunterlagen können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. Eventuelle für das Bewerbungsverfahren notwendige Unterlagen werden den Bewerbern mit dem Versand des Bewerbungsbogens per E-Mail zugestellt.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit den zur Angebotsabgabe aufgeforderten 3 bis 6 Teilnehmern einen gemeinsamen Besichtigungs- und Kolloquiumstermin abzuhalten. Der genaue Termin wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. GWB §107 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. §101a GWB:
15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 101a,
— 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW 101a per Fax oder auf elektronischem Weg.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18.2.2016