Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Max-Planck-Schule in Rüsselsheim, Neubau einer 2-Feld-Sporthalle – Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Joseph-Haydn-Straße 1, 65428 Rüsselsheim.
NUTS-Code DE717
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das Max-Planck-Schule in Rüsselsheim bietet einen achtjährigen Bildungsweg zum Abitur (G8) an und wird derzeit von ca. 1 450 Schülerinnen und Schülern besucht. Im Schuljahr 2008/2009 wurde die Schule wie alle G8-Gymnasien automatisch in das Ganztagsprogramm des Landes Hessen aufgenommen. Um dem damit gestiegenen Raumbedarf hinsichtlich Aufenthalts-, Verpflegungs- und Betreuungsräumlichkeiten gerecht zu werden, werden aktuell bereits Umbaumaßnahmen der bestehenden Aula geplant.
Die aktuellen Turnhallen weisen erhebliche Sicherheits- und Brandschutzmängel sowie Schäden in der Gebäudekonstruktion auf, so dass eine Sanierung unwirtschaftlich ist. Es ist vorgesehen, diese abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Es soll eine 2-Feld-Sporthalle mit zusätzlichem Multifunktionsraum (für Schul- und Vereinsnutzung, ca. 100 m2) errichtet werden. Eine Veranstaltungs- und Turniersportnutzung (mit Zuschauern) ist nicht vorgesehen. Es gibt eine Machbarkeitsstudie für die Sporthalle, die Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses ist.
Der Abriss der vorhandenen Turnhallen ist bereits im Sommer 2016 vorgesehen und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Das Budget für die Maßnahme wurde auf insgesamt 4 500 000 EUR brutto beziffert (ohne Abbruch), die Baukosten (KG300+400) belaufen sich auf ca. 3 200 000 EUR brutto. Da für das Projekt Fördergelder eingesetzt werden, muss die Maßnahme bis Ende 2018 schlussgerechnet sein.
Aufgrund der Dringlichkeit wird eine Bauzeit von 12 Monaten angestrebt, so dass die Inbetriebnahme möglichst schon zum Schuljahr 2018/2019 erfolgen kann.
Es werden Büros gesucht, die nach der Auftragserteilung sofort mit der Planung beginnen können. (voraussichtlich ca. Juni 2016) Somit werden als Projektlaufzeit ca. 24 Monate veranschlagt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Leistungen der Objektplanung Gebäude, §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es wird eine stufenweise Beauftragung vorbehalten. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Im Falle einer Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 000 000 EUR für Personenschäden und von 1 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen. Die Erklärung zum Abschluss einer Versicherung in geforderter Höhe bei erfolgter Beauftragung wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag geleistet.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für Nachunternehmererklärung analog).
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — ein ausgefüllter und von einem bevollmächtigten Vertreter des Büros/Unternehmens unterschriebener Teilnahmeantrag,
— Nachweis der Berufszulassung (Architekt/bauvorlageberechtigter Ingenieur) des Auftragnehmers bzw. bei juristischen Personen der für die Dienstleistung verantwortlichen Person gemäß § 19 Abs. 1, 3 VOF; bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen,
— bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern),
— Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten,
— Angaben des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt gemäß § 5 Abs. 5h VOF. Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bei anderen Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 5 Abs. 6 VOF). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für den Nachunternehmer im Wege der Aufklärung anzufordern.
— Angaben zu § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag versichert
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 96 HVGT) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag versichert.
Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
Hinweise:
Zur Bewerbung sind zwingend der vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden. Diese sind von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet und fristgerecht in Papierform (Unterschrift!) bei der unter I.1) (Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an) genannten Adresse einzureichen (Stadtbauplan GmbH, Darmstadt). Die Bewerbungsunterlagen sind von der Homepage des verfahrensbetreuenden Büros unter www.stadtbauplan.de/verfahren herunterzuladen. Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollmächtigten Vertreter unterschriebenen Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. In diesen Fällen müssen die betroffenen Bewerber nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass trotz der Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt ein Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, behält sich der Auftraggeber vor, den betroffenen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vergabegesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Vergabegesprächs werden. Abhängig vom Umfang und der Relevanz des Nachunternehmer-Anteils bleibt auch ein Ausschluss der betroffenen Bewerber vorbehalten, falls auch durch den Ausschluss des Nachunternehmers von den Vergabegesprächen ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb nicht ausgeschlossen werden kann.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 4, § 5 Abs. 1, 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Umsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in EUR netto für Leistungen der Objektplanung Gebäude für Einzelbewerber oder bei Bewerbergemeinschaften in Summe.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 5 Abs.1, 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindesteignung: 300 000 EUR netto für Leistungen der Objektplanung Gebäude im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Referenzen:
Nachweis von realisierten Projekten der letzten 8 Jahre (Abschluss der Leistungen ohne LPH 9 nicht vor 2008) mit Baukosten (KG 300+400) von mind. 2 000 000 EUR netto und erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI mit Angaben zu Projektbeschreibung, Auftraggeber, erbrachter Leistung, Leistungszeitraum und Baukosten, aus folgenden Bereichen (Mindestgröße der Baukosten ist nicht zutreffend für Referenzen zu Gestaltung/Architektursprache):
— 2 Referenzen zu Sporthallen (Neubau);
— 2 Referenzen für öffentliche Auftraggeber;
— Referenzen zu Gestaltung und Architektursprache des Bewerbers, diese sind folgendermaßen zu belegen:
a) es sollen grafische Nachweise von insgesamt max. 4 Seiten DIN A3 oder 8 Seiten DIN A4 eingereicht werden
b) zu allen Referenzen, für die grafische Nachweise eingereicht werden, ist auch ein Formblatt „Anlage-Referenzprojekte“ auszufüllen
c) die Abbildungen der grafischen Nachweise müssen den Referenzprojekten auf dem/den Formblatt/Formblättern zuzuordnen sein
d) sind grafische Nachweise mit mehreren Referenzen auf einer gemeinsamen Seite angeordnet, ist für jede Referenz ein separates Formblatt auszufüllen
e) sind auf den Abbildungen Projekte dabei, die der Bewerber nur in Teilen bearbeitet hat (z. B. Bestand/Umbau) ist der vom Bewerber bearbeitete Anteil zu beschreiben bzw. in den Abbildungen kenntlich zu machen.
Hinweise:
Zu die einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben in dem
Teilnahmeantrag zu machen (Projektbeschreibung, Leistungsumfang und Zeitraum
etc.).
Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (z. B. Bürobroschüren o. ä.), bleiben
unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag!
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrages benannt und beschrieben sind.
Die Bewerbungsunterlagen sollen nicht gebunden/spiraliert sein oder in Ordnern eingereicht werden
Heftstreifen oder Büroklammern werden vorgezogen.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in
Arbeitsgemeinschaft mit anderen Büros bewerben.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 5 Abs. 1, 5, 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Insgesamt mindestens eine voll wertbare Referenz.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Gemäß § 49 und § 60 Abs. 2 HBO (Hessische Bauordnung) ist eine Bauvorlageberechtigung erforderlich, d. h. der Auftragnehmer bzw. bei juristischen Personen das Büro, müssen über mindestens einen in der Kammer eingetragenen Architekten oder Ingenieur oder vergleichbare Zulassung verfügen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Gewichtung:
— Umsatz 20 Punkte;
— Referenzen Sporthallen 30 Punkte;
— Referenzen öffentlicher Auftraggeber 20 Punkte;
— Referenzen zu Gestaltung und Architektursprache 30 Punkte.
Wertung:
1. Umsatz
Der Umsatz wird gewertet im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen der Objektplanung Gebäude. Die volle Punktzahl von 20 Punkten wird ab einem Umsatz von 600 000 EUR netto erreicht. Ein Umsatz in Höhe von 300 000 EUR netto gilt als Mindesteignung. Zwischen 300 000 EUR und 600 000 EUR wird linear interpoliert. Ein Umsatz von weniger als 300 000 EUR netto führt zum Ausschluss der Bewerbung.
2. Referenzen
Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind. Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Voraussetzungen:
— Leistungszeitraum: Abschluss der Leistungen (ohne LPH 9) nicht vor 2008. Bei noch nicht abgeschlossenen Projekten wird der Umfang der erbrachten Leistungen bis zum Stichtag dieser Bekanntmachung gewertet. Ggf. ist dazu der bis dahin erbrachte Anteil der aktuell laufenden Leistungsphase anzugeben.
— Leistungsumfang: Bei mindestens zu 80 % erbrachtem Leistungsumfang gemäß HOAI-Grundleistung nach §§ 33 ff. HOAI wird die Referenz voll gewertet. Wurden mind. 40 % des Leistungsumfangs erbracht, wird die Referenz zur Hälfte gewertet. Bei weniger als 40 % erbrachtem Leistungsumfang wird die Referenz nicht gewertet.
— Größe: Bauwerkskosten mind. 2 000 000 EUR netto KG 300+400
Kriterienspezifische Anforderungen:
— Sporthallen: 30 Punkte ab 2 voll wertbaren Referenzen (je 15 Punkte), gewertet werden Neubauten für Turn- bzw. Sporthallen oder Mehrzweckhallen, die auch für Sportzwecke genutzt werden.
— öffentlicher Auftraggeber: 20 Punkte ab 2 voll wertbaren Referenzen (je 10 Punkte).
— Gestaltung/Architektursprache: maximal 30 Punkte für Referenzen, die die architektonische Haltung des Bewerbers und seine gestalterischen Vorstellungen für vergleichbare Bauaufgaben zum Ausdruck bringen. Bewertet wird der Gesamteindruck der hierfür eingereichten Referenzen anhand der entsprechenden grafischen Nachweise mit einem Umfang von insgesamt maximal 4 Seiten DIN A3 oder 8 Seiten DIN A4. Wird mehr als der geforderte Umfang grafischer Nachweise eingereicht, werden dieser per Losverfahren auf das zugelassene Maß reduziert.
Die volle Punktzahl kann nur erreicht werden, wenn mindestens eine der Referenzen aus dem Bildungs-/Betreuungsbereich stammt; andernfalls werden maximal 20 Punkte vergeben. Die volle Punktzahl kann auch mit einer Referenz erreicht werden.
Der Gesamteindruck wird wie folgt bewertet:
100 % = voll überzeugend,
75 % = weitgehend überzeugend,
50 % = teilweise überzeugend,
25 % = wenig überzeugend,
0 % = nicht überzeugend.
Bei der Bewertung geht es um die Angemessenheit und Feinfühligkeit der Architektursprache für Bauaufgaben im Bildungs-/Betreuungsbereich und um grundsätzliche gestalterische Qualität und Identität.
Eine Mehrfachnennung von Referenzprojekten in verschiedenen Kategorien ist möglich, sollen deshalb aber nicht in der „Anlage-Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Sollten mehr als die gewünschte Anzahl Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeignet erscheinenden Büros.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
03032300AD
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 24.3.2016 - 12:00
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
29.3.2016 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Es gibt Büros, die mit dem Auftragsgegenstand bereit vorbefasst sind (Erstellung der Machbarkeitsstudie bzw. aktuell laufende Umbauplanung). Diese können sich ebenfalls im Rahmen dieses Verfahren um den Auftrag bewerben. Den ausgewählten Bietern werden mit der Angebotsaufforderung alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt, um einen evtl. Informationsvorteil von Mitbewerbern auszugleichen.
Nachr. HAD-Ref.: 2916/280;
Nachr. V-Nr/AKZ: 03032300AD.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25.2.2016