Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Haibach – Dörrmorsbach, 2.BA.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Haibach, Landkreis Aschaffenburg.
NUTS-Code DE264
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Gemeinde Haibach plant den Vollausbau der Gemeindeverbindungsstraße mit einer Fahrbahnbreite von 6 m und einem kombinierten Geh- / Radweg von 1,25 + 2,50 m. Die Ausbaulänge beträgt ca. 1.350 m einschl. einem Regenrückhaltebecken.
Erneuerung der Kanal- und Hauswasseranschlüsse in der Teilstrecke der Gemeinde Haibach (ca. 14 Stück).
Die Baukosten (ohne Grunderwerb, Baunebenkosten) betragen ca. 2,7 Mio. EUR zzgl. MwSt.
Mit den Planungsleistungen ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Geplanter Baubeginn ist Mai 2017, geplantes Bauende Nov. 2018.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Straßen- und Wegeplanung nach HOAI, Teil 3 Objektplanung,
Abschnitt 4. Verkehrsanlagen, §§ 45 ff. – Gemeindeverbindungsstraße
Leistungsphasen 1 bis 9
Straßen- und Wegeplanung nach HOAI, Teil 3 Objektplanung,
Abschnitt 4. Verkehrsanlagen, §§ 45 ff. – Radweg
Leistungsphasen 1 bis 9
Entwässerungsplanung nach HOAI, Teil 3 Objektplanung,
Abschnitt 3. Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. – Kanal Oberflächenwasser und
RR-Becken Leistungsphasen 1 bis 9
Entwässerungsplanung nach HOAI, Teil 3 Objektplanung,
Abschnitt 3. Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. – Kanal innerorts
Leistungsphasen 1 bis 9
Ingenieurbauwerke nach HOAI, Teil 3 Objektplanung,
Abschnitt 3. Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. – Wasserversorgung innerorts
Leistungsphasen 1 bis 9
— örtliche Bauüberwachung.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es wird sich vorbehalten, weitere im Planungsprozess bzw. während der Bauausführung ggf. erforderliche Leistungen zu beauftragen, sofern sie zum Abschluss des Gesamtvorhabens erforderlich werden und der Auftragnehmer auf diese Leistungen eingerichtet ist.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 32 (ab Auftragsvergabe)
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 100 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 1.500.000 EUR für Personenschäden sowie über 1.500.000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungs-unternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Die Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahmen sind in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbungsunterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, soweit die vorgesehenen Leistungen der jeweiligen Anforderung entsprechen. Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z.B. Organigramm). Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen (AVB) und Zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB) des Auftraggebers (HIV-KOM-Vertrag). Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und § 4
(9a bis einschl. d) VOF vorliegen
(Ausschlusskriterium).
b) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers gem. § 4 (3) und § 19 (2) VOF.
c) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen.
d) Angabe der im beigefügten Formblatt „Teilnahmeantrag“ geforderten
relevanten Angaben.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Erklärung gem. § 2 (3) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, die Ausführungs- und Lieferinteressen verfolgen.
b) Erklärung gem. § 4 (2) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
c) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die
Leistungsfähigkeit Dritter (auch freie Mitarbeiter) berufen, so ist nachzuweisen, wie die
Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Es ist der Nachweis zu führen, dass die erforderlichen Mittel für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen (Nachweis der gesicherten Nutzung z.B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten).
d) Erklärung gemäß § 5 (4) c) VOF über den Gesamtumsatz brutto des Bewerbers und
e) seinen Umsatz für die ausgeschriebene Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.a) Personelle Qualifikation:
Angabe der Zahl der Beschäftigten im jährlichen Mittel gemäß § 5 (5) d) VOF der letzten drei
Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter)
— sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte und ohne Auszubildende)
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei vergleichbaren Projekten und Beispielreferenzen der Personen, die die geforderten Leistungen tatsächlich gemäß § 4 (3) und § 5 (5) a) VOF erbringen sollen, insbesondere:
— des Projektleiters / der Projektleiterin (Qualifikation mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. Ingenieur oder vergleichbar)
— dessen Stellvertreter/in
— und von einem weiteren Projektmitarbeiter/in,
Für den Projektleiter / die Projektleiterin ist die Erfahrung und Mitarbeit als Projektleiter bei vergleichbaren Projekten oder bei den Beispielreferenzen aus III.2.3.b. anzugeben. Weiterhin ist der Mitarbeiter zu benennen, der im Auftragsfall die örtliche Bauüberwachung wahrnehmen wird.
Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschreibung/ Bilder).
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
III.2.3.b) Referenzobjekte
Nennung und Beschreibung der erbrachten Leistungen bei insgesamt maximal drei mit den
Anforderungen nach II.1.5. und II.2.1. vergleichbaren Objekten für den Neubau/Ausbau von Straßenverkehrsanlagen einschließlich Entwässerung.
Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen mit den Anforderungen nach II.1.5. ist vom Bewerber eigenständig nachvollziehbar zu beschreiben.
Je Referenzobjekt sind anzugeben:
— Projektname
— kurze Beschreibung des Referenzobjektes
— Ansprechpartner Bauherr (Anschrift, Name und Telefonnummer)
— Vertragsverhältnis zum Auftraggeber (z.B. direkter alleiniger Auftragnehmer, Nachunternehmer)
— Angaben zum eigenen Honoraranteil in EUR (netto)
— Angabe des Leistungszeitraums bzw. Angabe des Bearbeitungsstandes des Bauvorhabens
— Angabe der vom Bewerber selbst erbrachten abgeschloss. Leistungsphasen Objektplanung Ingenieurbauwerke
— Angabe der vom Bewerber selbst erbrachten örtl. Bauüberwachung (öBü) Ingenieurbauwerke
— Angabe der vom Bewerber selbst erbrachten abgeschloss. Leistungsphasen Objektplanung Verkehrsanlagen
— Angabe der vom Bewerber selbst erbrachten örtl. Bauüberwachung (öBü) Ingenieurbauwerke
— wurde das Vorhaben mit öffentlichen Mitteln (z.B. nach GVFG oder FAG) gefördert und wurde dabei mitgewirkt?
— Aktuelles Referenzschreiben oder Bestätigungsschreiben des AG (nicht älter als 2013)
Gewertet werden Referenzobjekte, deren Inbetriebnahme erst nach dem Jahr 2009 erfolgte (Details siehe Bewertungsmatrix). Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die o.g. Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Die Vergleichbarkeit von Projekten hinsichtlich der Schwierigkeit / Projektgröße / Leistungsumfang ist vom Bewerber in Text und Bild nachzuweisen.
III.2.3.c) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß § 5 (5) e) VOF mit Angaben über die Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (insbesondere Hardware, Rechnerart, Software, fachspezifische Software) welche der Bewerber für die Erbringung seiner Leistungen verfügt.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Der Leistungsteil der Planung von Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerken ist Ingenieuren gemäß VOF § 19 (2) oder juristischen Personen gemäß VOF § 19 (3) vorbehalten.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahlkriterien für das Verhandlungsverfahren sind: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. erreichbare Punktzahl: 20 Punkte). Personelle und Fachliche Qualifikation (max. erreichbare Punktzahl: 55 Punkte). Fachliche Qualifikation, Referenzobjekte (max. erreichbare Punktzahl: 75 Punkte). Technische Ausstattung: (max. erreichbare Punktzahl: 10 Punkte). Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 160 Punkten. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung. Ein Muster der Bewertungsmatrix mit der Gewichtung der Auswahlkriterien wird den Bewerbern zusammen mit dem Teilnahmeantrag zugesandt (s. auch VI.3. Zusätzliche Angaben).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
5.4.2016 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
A) Bewerber können den Teilnahmeantrag und die Bewertungsmatrix mit der Bewertung der Kriterien anfordern bei: GUNTAU:KUNZ PROJEKTMANAGEMENT (siehe Kontaktadressen unter I.1.)
b) Die Anforderung soll per eMail erfolgen.
c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Bewertungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig.
d) Digitale Bewerbungsunterlagen sind nicht zugelassen.
e) Der Teilnahmeantrag ist unterschrieben zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen im verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Bewerbung für VOF-Verfahren – Bitte nicht öffnen“ zu versehen und beim Auftraggeber Gemeinde Haibach auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt (Ausschlusskriterium).
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgeschickt.
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des
Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
g) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
i) Aus der Stufe 1 qualifizieren sich mindestens 3 Bewerber für die Stufe 2.
Diese erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Ausschreibungstext für die
Stufe 2.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
91511 Ansbach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 981/53/1277
Fax: +49 981/53/1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. GWB § 107 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 101 a GWB:
— 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 101 a,
— 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW 101a per Fax oder auf elektronischem Weg.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26.2.2016