Entscheidung |
30.05.2016
Änderung am Mar 9, 2016 |
Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer |
Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 Tatsächliche Teilnehmer: 3 |
Gebäudetyp | Sport und Freizeit |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude / Technische Ausrüstung / Objektplanung Innenräume |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Stadtwerke Gunzenhausen GmbH, Gunzenhausen (DE) |
Betreuer | HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) |
Aufgabe |
Sanierung und Modernisierung Hallenbad Juramare Gunzenhausen.
Das Hallenbad wurde 1970 errichtet und in den Folgejahren mehrfach umgebaut und erweitert. So wurde in einer ersten Erweiterung 1981 das Warmwasseraußenbecken angebaut. 1986 folgte die Ergänzung um Dampfbad und Whirlpool im Untergeschoss. 1989 wurde in einer weiteren Ergänzung der Umkleidebereich Richtung Norden erweitert und im Untergeschoss das Solebad mit Technikräumen eingebaut. Bei der Sanierung 1997 wurde das Hallenbad erneuert. Es wurden zusätzliche Räume für Personal und Technik Richtung Osten geschaffen. Auch wurden Ergänzungen und Erneuerungen im Bereich der Badewassertechnik vorgenommen. Im Jahr 2004 wurde das Hallenbad um eine Saunalandschaft mit Saunagarten und Saunaaußenbecken auf der westlichen Gebäudeseite wiederum erweitert. Die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH beabsichtigen das bestehende Hallenbad Juramare in Gunzenhausen in Teilbereichen zu sanieren und zu modernisieren. Die vorgesehenen Maßnahmen umfassen folgende Bereiche: — Sanierung des Dusch-, WC- und Umkleidebereiches, — Sanierung der Lüftungsanlagen für Schwimmhalle, Kinderbecken und Umkleidebereich, — Sanierung Badewasseraufbereitung Solebecken, — Sanierung des Technikraumes Solebecken. Die Durchführung der Maßnahmen soll in einem Bauabschnitt mit einer Bauzeit von ca. 8 Monaten beginnend im April 2017 erfolgen. Mittels dieser Ausschreibung sollen folgende Leistungen vergeben werden: — Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9, — Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 (inkl. Badewassertechnik) gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9. Die zu vergebenden Leistungen sind auf der Grundlage einer vorliegenden Machbarkeitsstudie zu erbringen. Diese wird den präqualifizerten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. |
Leistungsumfang | Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI sowie Leistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 inkl. Badewassertechnik, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei soll zunächst die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung [sofern erforderlich]) für alle Leistungsbereiche beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht. |
Adresse des Bauherren | DE-91710 Gunzenhausen |
TED Dokumenten-Nr. | 76527-2016 |
Ergebnis anzeigen |
Stadtwerke Gunzenhausen GmbH, Nürnberger Str. 19-21, Gunzenhausen 91710, DEUTSCHLAND
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 5.3.2016, 2016/S 046-076527)
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Haustechnik
Anstatt:
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.1) – Eignungsprüfung gemäß § 5 Abs. 5 VOF.
(...)
III.2.3.2) – Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 VOF), wird wie folgt vorgegangen:
A – Fachliche Qualifikation:
1 – Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten für die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI aus den letzten 10 Geschäftsjahren (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2006 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Wertbarkeit des Referenzprojektes ist die Inbetriebnahme. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme),
— das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Hallenbad),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Projektkosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (≥ 2 000 000 EUR brutto, Kgr. 200-700, DIN 276),
— das Referenzprojekt wurde im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt,
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 3-8 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
2 – Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten für die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 gem. §§ 53 ff. HOAI aus den letzten 10 Geschäftsjahren (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2006 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Wertbarkeit des Referenzprojektes ist die Inbetriebnahme. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hallenbad),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Kosten für die technische Ausstattung mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (≥ 500 000 EUR brutto, Kgr. 500, DIN 276),
— das Referenzprojekt wurde im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt,
— durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 (§ 53 HOAI) erbracht,
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 3-8 der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
(...)
muss es heißen:
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.1) – Eignungsprüfung gemäß § 5 Abs. 5 VOF.
(...)
III.2.3.2) – Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 VOF), wird wie folgt vorgegangen:
A – Fachliche Qualifikation:
1 – Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten für die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI aus den letzten 10 Geschäftsjahren (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2006 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht
berücksichtigt. Maßgeblich für die Wertbarkeit des Referenzprojektes ist die Inbetriebnahme. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme),
— das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Hallenbad),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Projektkosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (≥ 2 000 000 EUR brutto, Kgr. 200-700, DIN 276),
— das Referenzprojekt wurde im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt,
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 3-8 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
2 – Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten für die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 gem. §§ 53 ff. HOAI aus den letzten 10 Geschäftsjahren (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2006 in Betrieb genommen wurden, werden bei
der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Wertbarkeit des Referenzprojektes ist die Inbetriebnahme. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hallenbad),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Kosten für die technische Ausstattung mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (≥ 500 000 EUR brutto, Kgr. 500, DIN 276),
— das Referenzprojekt wurde im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt,
— durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 (§ 53 HOAI) erbracht,
— dem Bewerber wurde insbesondere die Anlagengruppen 7 (hier: Badewassertechnik) der Technischen Ausrüstung beauftragt,
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 3-8 der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
(...)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Stadtwerke Gunzenhausen GmbH
Nürnberger Str. 19-21
91710 Gunzenhausen
DEUTSCHLAND
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjEyallmW1VWWWdoWWBgWTRcXWhuYFlmIV1iW1liXVlpZlkiWFk=
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
NUTS-Code DE25C
71000000, 71200000, 71300000, 71327000, 71315000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: A – Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2 – A)), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. 1 – Objekplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI: Je angegebenes Referenzprojekt für die Objektplanung Gebäude und Innenräume können maximal 10 Punkte (vgl. III.2.3) der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten für die Objektplanung Gebäude und Innenräume können insgesamt 30 Punkte erzielt werden (3 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 30 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes für die Objektplanung Gebäude und Innenräume wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Hallenbad)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 2 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 1,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 2,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 1 000 000 EUR werden 0,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 1 000 000 EUR / 2 000 000 EUR x 1,0 Punkte. – Wurde das angegebene Referenzprojekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 3-8 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 89 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1, 2 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 0,97 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 43 v. H. / 89 v. H. x 2,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 2 – Technische Ausrüstung, Analgengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI: Je angegebenes Referenzprojekt für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 können maximal 10 Punkte (vgl. III.2.3 der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 können insgesamt 30 Punkte erzielt werden (3 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 30 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hallenbad)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Neubau Hallenbad) werden 1,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten für die technische Ausstattung ≥ 500 000 EUR brutto (Kgr. 400, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (500 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 400)) werden 1,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 500 000 EUR brutto (Kgr. 400) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten für die technische Ausstattung (Kgr. 400) in Höhe von 250 000 EUR werden 0,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 250 000 EUR / 500 000 EUR x 1,0 Punkte. – Wurde das angegebene Referenzprojekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht? Wenn die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren, erbrachten Anlagengruppen (weniger als Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8) werden die tatsächlich erbrachten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Für die angegebenen Referenzprojekte werden über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Anlagengruppen (hier: Anlagengruppe 6) bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2 und 3 erbracht. Hier werden 0,86 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3 AG / 7 AG x 2,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt dem Bewerber insbesondere die Anlagengruppe 7 (hier: Badewassertechnik) beauftragt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 3-8 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 88 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1, 2 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 0,93 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 41 v. H. / 88 v. H. x 2,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Die für die einzelnen Leistungsbereiche (d. h. Objektplanung Gebäude und Innenräume und Technische Ausrüstung) abverlangten Referenzprojekte können identisch sein, dürfen also mehrfach für die einzelnen Leistungsbereiche genannt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Referenzprojekte nicht identisch sein müssen. B – Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2 – B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Hallenbad)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 2 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 2,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 1 000 000 EUR werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 1 000 000 EUR / 2 000 000 EUR x 2,0 Punkte. – Wurde das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleitersim Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 3-8 erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 89 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das Maß geforderte Leisuntgsphasen (Leistungsphasen 1, 2 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 1-5 erbracht. Hier werden 0,97 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 43 v. H. / 89 v. H. x 2,0 Punkte. Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird zum Download unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Unterlagen stehen unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen zum Download zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Stadtwerke Gunzenhausen GmbH
Nürnberger Str. 19-21
91710 Gunzenhausen
DEUTSCHLAND
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Ausschreibung veröffentlicht | 07.03.2016 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 16.06.2016 | ||
Zuletzt aktualisiert | 11.11.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-224683 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 678 |
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