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  • DE-83022 Rosenheim
  • 07/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-225450)

Bahngelände Nord – Regionaler Omnibusbahnhof, Südtiroler Platz – Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9, Objektplanung Gebäude § 34 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9, Objektplanung Freianlagen § 39 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 21.07.2016 Entscheidung
    Achtung Änderung am Mar 16, 2016
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 3
    Tatsächliche Teilnehmer: 2
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum / Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Rosenheim, Rosenheim (DE)
    Betreuer HSP Projektmanagement und Beratung GmbH, Töging (DE)
    Aufgabe
    „Bahngelände Nord – Regionaler Omnibusbahnhof, Südtiroler Platz“ – Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9,

    Objektplanung Gebäude § 34 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9,

    Objektplanung Freianlagen § 39 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9.

    Im Zuge der Entwicklung neuer Betriebsformen und Betriebstechniken sind nicht mehr alle für Bahnzwecke in der Vergangenheit genutzten Flächen im Umgriff des Bahnhofs Rosenheim für den Betriebsablauf erforderlich.

    Die Neuordnung des städtebaulich bedeutsamen Geländes an der Nahtstelle städtebaulicher und verkehrlicher Achsen im Stadtgefüge wird nunmehr durch die teilweise Stilllegung des Güter- und Rangierbahnhofs der Deutschen Bahn AG, die Umgestaltung des Bahnhofsareals und durch neue Investitionen von Unternehmen westlich des Bahnhofs grundsätzlich ermöglicht. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit zur Neuordnung der Stadteingangssituation sowie zur Umgestaltung und Optimierung der Verkehrsdrehscheibe „Südtiroler Platz“ vor dem Bahnhof als Tor zur Innenstadt.

    Für die vorangegangenen Leistungsphasen fand bereits ein Verfahren mit Wettbewerb statt.

    Die geplanten Baumaßnahmen sind in drei Planungsbereiche eingeteilt. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt in Abschnitten die sich teilweise überschneiden.

    Regionaler Omnibusbahnhof mit Verkehrsanlage ROB.

    Es wird ein Regionaler Omnibusbahnhof mit 10 Haltekanten für Regionalbusse und 4 Haltekanten für Schienenersatzverkehr der DB geplant.

    Die zu bearbeitende Fläche beträgt insgesamt 4 600 m2. In diesem Abschnitt werden für die Verkehrsanlagen ca. folgende Massen verbaut:

    Betonfahrbahn ca. 2 700 m2;

    Betonplattenbelag ca. 1 700 m2 (40 x 50 bis 50 x 80).

    Die Fahrgassen werden aufgrund der hohen Schwerverkehrsbelastung durch den Busverkehr als Betonfahrbahn ausgebildet. Der Aufbau der Betonfahrbahn ergibt sich gem. RStO-12 (Richtlinie zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) bei einer angesetzten Belastungsklasse Bk 10 zu:

    Betondecke 25 cm;

    Vliesstoff;

    HGT15 cm;

    Frostschutzschicht 30 cm;

    Gesamtaufbau Fahrbahn 70 cm.

    Die Mittelinsel und die umliegenden Gehwegbereiche werden mit einem Betonplattenbelag versehen.

    Der Aufbau im Bereich dieser Flächen ergibt sich bei einer angesetzten Belastungsklasse Bk 3,2 zu:

    Plattenbelag 16 cm;

    Bettung 4 cm;

    Schottertragschicht 20 cm;

    Frostschutzschicht; 24 cm;

    Gesamtaufbau Platzfläche 64 cm.

    Die Entwässerung der Fahrgassen erfolgt über Straßeneinläufe in den städtischen Mischwasserkanal in der Luitpoldstraße.

    Die Beleuchtung der Verkehrsfläche wird in die Überdachung integriert. Entlang der Luitpoldstraße werden 4 neue Leuchten für die Ausleuchtung der Haltestellen des SEV und der Luitpoldstraße aufgestellt.

    Teil der Verkehrsanlage sind auch die Wartebereiche für die Fahrgäste an den Haltepositionen. Hier werden 8 Wartebereiche mit Windschutz und Sitzgelegenheiten vorgesehen.

    Für die gesamte Maßnahme wurde ein Konzept zur barrierefreien Gestaltung erarbeitet und mit der Behindertenbeauftragen der Stadt Rosenheim abgestimmt.

    Entlang der Luitpoldstraße werden, entsprechend der bereits bestehenden Grüninseln der Luitpoldstraße, 5 Bäume der Gattung Gleditsia triacanthos Inermis (Dornenlose Gleditschie) vorgesehen.

    Überdachung ROB.
    Ein weiterer Bestandteil des Regionalen Omnibusbahnhofes ist die Überdachung der Haltebereiche als zweigeteilte Dachlösung. Die Dachausdehnung beträgt in Längsrichtung 84,20 m und in Querrichtung ca. 9,20 m (Mittelinsel) bzw. 5,90 m (südl. Haltekante) und wird von jeweils einer Stützenreihe mit 4 Stützen getragen. Die Dachfläche umfasst damit gesamt 1 271 m2.
    Das Tragwerk der Dächer wird in Stahl aus jeweils einem durchlaufenden Längsträger als Hauptträger und senkrecht dazu verlaufenden Nebenträgern mit Achsabstand von ca. 2,05 m ausgeführt. Für den Hauptträger sowie die Randträger werden verschweißte Hohlkastenträger verwendet. Die Stützenquerschnitte sind als verschweißte Rechteckprofile vorgesehen.
    Die Dachhaut wird als Profilaufsatzkonstruktion mit Systemverglasung aus in Querrichtung verlegten Glasscheiben gebildet. Das Dach kann zu Wartungs- und Reinigungszwecken betreten werden.
    Die Dachfläche ist umlaufend zum Dachrand hin geneigt. Das Entwässerungssystem wird als offene Freispiegelleitung ausgeführt. Das anfallende Regenwasser wird verdeckt in den Neben- und Hauptträgern geführt und über die Stützen nach unten abgeleitet. Dort wird es unter dem Platzbereich über ein Hohlkörperrigolensystem versickert.
    Die Möglichkeit einer integrierten Photovoltaikanlage wurde untersucht. Bislang sieht der Entwurf eine Stahlglaskonstruktion für die Dachoberseite vor. Die Unterseite der Konstruktion ist mit einer lichtdurchlässigen Lochblech- oder Streckmetallverkleidung ausgestattet um gestalterisch eine Raumwirkung zu erzielen. Zusätzlich dient die Untersicht zur Integration der Beleuchtung und dem Schutz der Konstruktion vor Vögel. Zur Verschattung müssten die Glaselemente der Oberseite bedruckt oder semitransparent gestaltet werden. Durch Integration der Photovoltaikelemente in die Glasscheiben kann auf die Bedruckung verzichtet werden, die notwendige Verschattung erfolgt durch die Photovoltaikelemente. Der so produzierte Strom kann vor Ort für Fahrgastinformation, Dach- und Platzbeleuchtung, Ladepunkt für Pedelecs etc. verwendet werden und reduziert somit die anfallenden Stromkosten. Überschüssige Energie würde in das Stromnetz eingespeist und vergütet werden.
    Die notwendige Technik für Wechselrichter und Speichermedien kann im nahegelegenen ehem. BASA-Gebäude in einem Technikraum untergebracht werden. Das Gebäude befindet sich im Eigentum einer städtischen Gesellschaft.
    Die Rentabilität der Photovoltaik ist in der weiteren Planung nachzuweisen.
    Für den Regionalen Omnibusbahnhof sind die Planungsleistungen LPh 1 – 5 bereits erbracht.
    Verkehrs- und Freianlagen Südtiroler Platz.
    Der Umgriff der Frei- und Verkehrsanlagenplanung wird im Norden durch die angrenzende Luitpoldstraße bzw. Verkehrsanlagen des ROB, im Westen durch die neu zu erstellende Erschließungsstraße des angrenzenden Baufeldes, im Süden durch die Bahntrasse bzw. der dort bestehenden Gebäude (BASA I Bahnhof Empfangsgebäude) und im Osten durch den Mühlbach begrenzt. Die Bearbeitungsfläche beträgt insgesamt ca. 11 000 m2. Im Rahmen der Neustrukturierung werden im Flächenbereich des Südtiroler Platzes und westlich des BASA-Gebäudes die Parkierungsanlagen „Ost“ und „West“ für Kurzzeitparken, die Taxi Vorfahrt und eine Fahrradparkierungsanlage westlich des BASA-Gebäudes errichtet. Die Zu- und Ausfahrten zu den Parkierungsanlagen sind entsprechend der verkehrlichen Vorgaben von der Eduard-Rüber-Straße und Luitpoldstraße aus vorgesehen. Im Norden des Südtiroler Platzes sind entlang der Luitpoldstraße 3 Haltestellen für Stadtbusse angeordnet. Die Wartebereiche sind durch Überdachungen, Abmessungen ca. 1,5 x 5,0 m, wetter-und witterungsgeschützt. Der Flächenbereich entlang der Luitpoldstraße und der Platzbereich wird über die öffentliche Beleuchtung (Lichtstelen) des Frei- und Straßenraums beleuchtet. In diesem Anbschnitt werden u.a. für Verkehrsanlagen folgende Massen verbaut: ca. 3 800 m2 Betonplattenbelag 40 x 50-50 x 80 cm mit Unterbau, ca. 400 m2 Asphalt BK 1,0, 32 integrierte Baumstandorte mit Unterflurverankerung, Baumscheiben etc. Für die Freianlagen werden folgende Massen verbaut: ca. 6 900 m2 Betonplattenbelag 40 x 50-50 x 80 cm mit Unterbau, ca. 15 integrierte Baumstandorte mit Unterflurverankerung, Baumscheiben etc., Entwässerungs- und Kanalsysteme.
    Hierfür sind die Leistungsphasen 1-5 bereits erbracht.
    Termine: Mit der Planungsleistung ist sofort nach Auftragserteilung (ca. Juli 2016) zu beginnen. Die bauliche Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für Dezember 2019 geplant.
    Leistungsumfang
    Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9, Objektplanung Gebäude § 34 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9, Objektplanung Freianlagen § 39 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9.
    Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf (Weiter-) Beauftragung besteht nicht.
    Adresse des Bauherren DE-83022 Rosenheim
    TED Dokumenten-Nr. 85310-2016
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  • Anzeigentext Änderungen

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    • Stadt Rosenheim / Tiefbauamt, Königstr. 24, Rosenheim 83022, DEUTSCHLAND

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 12.3.2016, 2016/S 051-085310)

      Betr.:
      CPV:71240000

      Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      Anstatt: 

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

      „Bahngelände Nord – Regionaler Omnibusbahnhof, Südtiroler Platz“ – Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9,

      Objektplanung Gebäude § 34 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9,

      Objektplanung Freianlagen § 39 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9.

      Im Zuge der Entwicklung neuer Betriebsformen und Betriebstechniken sind nicht mehr alle für Bahnzwecke in der Vergangenheit genutzten Flächen im Umgriff des Bahnhofs Rosenheim für den Betriebsablauf erforderlich. Die Neuordnung des städtebaulich bedeutsamen Geländes an der Nahtstelle städtebaulicher

      und verkehrlicher Achsen im Stadtgefüge wird nunmehr durch die teilweise Stilllegung des Güter- und Rangierbahnhofs der Deutschen Bahn AG, die Umgestaltung des Bahnhofsareals und durch neue Investitionen von Unternehmen westlich des Bahnhofs grundsätzlich ermöglicht. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit zur Neuordnung der Stadteingangssituation sowie zur Umgestaltung und Optimierung der Verkehrsdrehscheibe „Südtiroler Platz“ vor dem Bahnhof als Tor zur Innenstadt.

      Für die vorangegangenen Leistungsphasen fand bereits ein Verfahren mit Wettbewerb statt.

      Die geplanten Baumaßnahmen sind in drei Planungsbereiche eingeteilt. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt in Abschnitten die sich teilweise überschneiden.

      Regionaler Omnibusbahnhof mit Verkehrsanlage ROB.

      Es wird ein Regionaler Omnibusbahnhof mit 10 Haltekanten für Regionalbusse und 4 Haltekanten für Schienenersatzverkehr der DB geplant.

      Die Fahrgassen werden aufgrund der hohen Schwerverkehrsbelastung durch den Busverkehr als Betonfahrbahn ausgebildet. Der Aufbau der Betonfahrbahn ergibt sich gem. RStO-12 (Richtlinie zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) bei einer angesetzten Belastungsklasse Bk 10 zu:

      Betondecke 25 cm;

      Vliesstoff;

      HGT15 cm;

      Frostschutzschicht 30 cm;

      Gesamtaufbau Fahrbahn 70 cm.

      Die Mittelinsel und die umliegenden Gehwegbereiche werden mit einem Betonplattenbelag versehen.

      Der Aufbau im Bereich dieser Flächen ergibt sich bei einer angesetzten Belastungsklasse Bk 3,2 zu:

      Plattenbelag 16 cm;

      Bettung 4 cm;

      Schottertragschicht 20 cm;

      Frostschutzschicht; 24 cm;

      Gesamtaufbau Platzfläche 64 cm.

      Die Entwässerung der Fahrgassen erfolgt über Straßeneinläufe in den städtischen Mischwasserkanal in der Luitpoldstraße.

      Die Beleuchtung der Verkehrsfläche wird in die Überdachung integriert. Entlang der Luitpoldstraße werden 4 neue Leuchten für die Ausleuchtung der Haltestellen des SEV und der Luitpoldstraße aufgestellt.

      Teil der Verkehrsanlage sind auch die Wartebereiche für die Fahrgäste an den Haltepositionen. Hier werden 8 Wartebereiche mit Windschutz und Sitzgelegenheiten vorgesehen.

      Für die gesamte Maßnahme wurde ein Konzept zur barrierefreien Gestaltung erarbeitet und mit der Behindertenbeauftragen der Stadt Rosenheim abgestimmt.

      Entlang der Luitpoldstraße werden, entsprechend der bereits bestehenden Grüninseln der Luitpoldstraße, 5 Bäume der Gattung Gleditsia triacanthos Inermis (Dornenlose Gleditschie) vorgesehen.

      Überdachung ROB.

      (...)

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:

      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

      (...)

      — Referenzen der LPH 6-8 (bzw. 5-8 bei Objektplanung Gebäude) sind gefordert. Die Leistungsphase 9 muss nicht abgeschlossen sein.

      (...)

      muss es heißen: 

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

      „Bahngelände Nord – Regionaler Omnibusbahnhof, Südtiroler Platz“ – Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9,

      Objektplanung Gebäude § 34 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9,

      Objektplanung Freianlagen § 39 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9.

      Im Zuge der Entwicklung neuer Betriebsformen und Betriebstechniken sind nicht mehr alle für Bahnzwecke in der Vergangenheit genutzten Flächen im Umgriff des Bahnhofs Rosenheim für den Betriebsablauf erforderlich.

      Die Neuordnung des städtebaulich bedeutsamen Geländes an der Nahtstelle städtebaulicher und verkehrlicher Achsen im Stadtgefüge wird nunmehr durch die teilweise Stilllegung des Güter- und Rangierbahnhofs der Deutschen Bahn AG, die Umgestaltung des Bahnhofsareals und durch neue Investitionen von Unternehmen westlich des Bahnhofs grundsätzlich ermöglicht. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit zur Neuordnung der Stadteingangssituation sowie zur Umgestaltung und Optimierung der Verkehrsdrehscheibe „Südtiroler Platz“ vor dem Bahnhof als Tor zur Innenstadt.

      Für die vorangegangenen Leistungsphasen fand bereits ein Verfahren mit Wettbewerb statt.

      Die geplanten Baumaßnahmen sind in drei Planungsbereiche eingeteilt. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt in Abschnitten die sich teilweise überschneiden.

      Regionaler Omnibusbahnhof mit Verkehrsanlage ROB.

      Es wird ein Regionaler Omnibusbahnhof mit 10 Haltekanten für Regionalbusse und 4 Haltekanten für Schienenersatzverkehr der DB geplant.

      Die zu bearbeitende Fläche beträgt insgesamt 4 600 m2. In diesem Abschnitt werden für die Verkehrsanlagen ca. folgende Massen verbaut:

      Betonfahrbahn ca. 2 700 m2;

      Betonplattenbelag ca. 1 700 m2 (40 x 50 bis 50 x 80).

      Die Fahrgassen werden aufgrund der hohen Schwerverkehrsbelastung durch den Busverkehr als Betonfahrbahn ausgebildet. Der Aufbau der Betonfahrbahn ergibt sich gem. RStO-12 (Richtlinie zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) bei einer angesetzten Belastungsklasse Bk 10 zu:

      Betondecke 25 cm;

      Vliesstoff;

      HGT15 cm;

      Frostschutzschicht 30 cm;

      Gesamtaufbau Fahrbahn 70 cm.

      Die Mittelinsel und die umliegenden Gehwegbereiche werden mit einem Betonplattenbelag versehen.

      Der Aufbau im Bereich dieser Flächen ergibt sich bei einer angesetzten Belastungsklasse Bk 3,2 zu:

      Plattenbelag 16 cm;

      Bettung 4 cm;

      Schottertragschicht 20 cm;

      Frostschutzschicht; 24 cm;

      Gesamtaufbau Platzfläche 64 cm.

      Die Entwässerung der Fahrgassen erfolgt über Straßeneinläufe in den städtischen Mischwasserkanal in der Luitpoldstraße.

      Die Beleuchtung der Verkehrsfläche wird in die Überdachung integriert. Entlang der Luitpoldstraße werden 4 neue Leuchten für die Ausleuchtung der Haltestellen des SEV und der Luitpoldstraße aufgestellt.

      Teil der Verkehrsanlage sind auch die Wartebereiche für die Fahrgäste an den Haltepositionen. Hier werden 8 Wartebereiche mit Windschutz und Sitzgelegenheiten vorgesehen.

      Für die gesamte Maßnahme wurde ein Konzept zur barrierefreien Gestaltung erarbeitet und mit der Behindertenbeauftragen der Stadt Rosenheim abgestimmt.

      Entlang der Luitpoldstraße werden, entsprechend der bereits bestehenden Grüninseln der Luitpoldstraße, 5 Bäume der Gattung Gleditsia triacanthos Inermis (Dornenlose Gleditschie) vorgesehen.

      Überdachung ROB.

      (...)

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:

      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

      (...)

      — Referenzen der LPH 6-8 sind gefordert. Die Leistungsphase 9 muss nicht abgeschlossen sein.

      (...)

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Rosenheim / Tiefbauamt
      Königstr. 24
      83022 Rosenheim
      DEUTSCHLAND

      Weitere Auskünfte erteilen: HSP Projektmanagement und Beratung GmbH
      Werkstraße 12
      Zu Händen von: Herrn Häringer
      84513 Töging
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 8631166630
      E-Mail: MTZjaGBpOmJtaidqbGlkX2VuKF5f
      Fax: +49 0863116663-10
      Internet-Adresse: http://www.hsp-projekt.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: HSP Projektmanagement und Beratung GmbH
      Werkstraße 12
      Zu Händen von: Herrn Häringer
      84513 Töging
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 8631166630
      E-Mail: MjE1Wl9XYDFZZGEeYWNgW1ZcZR9VVg==
      Fax: +49 0863116663-10
      Internet-Adresse: http://www.hsp-projekt.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: HSP Projektmanagement und Beratung GmbH
      Werkstraße 12
      Zu Händen von: Herrn Häringer
      84513 Töging
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 8631166630
      E-Mail: MjIwVVpSWyxUX1wZXF5bVlFXYBpQUQ==
      Fax: +49 0863116663-10
      Internet-Adresse: http://www.hsp-projekt.de

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      VOF-Verfahren'Bahngelände Nord – Regionaler Omnibusbahnhof, Südtiroler Platz' – Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9, Objektplanung Gebäude § 34 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9, Objektplanung Freianlagen § 39 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 83022 Rosenheim.

      NUTS-Code DE21K

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      „Bahngelände Nord – Regionaler Omnibusbahnhof, Südtiroler Platz“ – Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9,
      Objektplanung Gebäude § 34 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9,
      Objektplanung Freianlagen § 39 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9.
      Im Zuge der Entwicklung neuer Betriebsformen und Betriebstechniken sind nicht mehr alle für Bahnzwecke in der Vergangenheit genutzten Flächen im Umgriff des Bahnhofs Rosenheim für den Betriebsablauf erforderlich. Die Neuordnung des städtebaulich bedeutsamen Geländes an der Nahtstelle städtebaulicher
      und verkehrlicher Achsen im Stadtgefüge wird nunmehr durch die teilweise Stilllegung des Güter- und Rangierbahnhofs der Deutschen Bahn AG, die Umgestaltung des Bahnhofsareals und durch neue Investitionen von Unternehmen westlich des Bahnhofs grundsätzlich ermöglicht. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit zur Neuordnung der Stadteingangssituation sowie zur Umgestaltung und Optimierung der Verkehrsdrehscheibe „Südtiroler Platz“ vor dem Bahnhof als Tor zur Innenstadt.
      Für die vorangegangenen Leistungsphasen fand bereits ein Verfahren mit Wettbewerb statt.
      Die geplanten Baumaßnahmen sind in drei Planungsbereiche eingeteilt. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt in Abschnitten die sich teilweise überschneiden.
      Regionaler Omnibusbahnhof mit Verkehrsanlage ROB.
      Es wird ein Regionaler Omnibusbahnhof mit 10 Haltekanten für Regionalbusse und 4 Haltekanten für Schienenersatzverkehr der DB geplant.
      Die Fahrgassen werden aufgrund der hohen Schwerverkehrsbelastung durch den Busverkehr als Betonfahrbahn ausgebildet. Der Aufbau der Betonfahrbahn ergibt sich gem. RStO-12 (Richtlinie zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) bei einer angesetzten Belastungsklasse Bk 10 zu:
      Betondecke 25 cm;
      Vliesstoff;
      HGT15 cm;
      Frostschutzschicht 30 cm;
      Gesamtaufbau Fahrbahn 70 cm.
      Die Mittelinsel und die umliegenden Gehwegbereiche werden mit einem Betonplattenbelag versehen.
      Der Aufbau im Bereich dieser Flächen ergibt sich bei einer angesetzten Belastungsklasse Bk 3,2 zu:
      Plattenbelag 16 cm;
      Bettung 4 cm;
      Schottertragschicht 20 cm;
      Frostschutzschicht; 24 cm;
      Gesamtaufbau Platzfläche 64 cm.
      Die Entwässerung der Fahrgassen erfolgt über Straßeneinläufe in den städtischen Mischwasserkanal in der Luitpoldstraße.
      Die Beleuchtung der Verkehrsfläche wird in die Überdachung integriert. Entlang der Luitpoldstraße werden 4 neue Leuchten für die Ausleuchtung der Haltestellen des SEV und der Luitpoldstraße aufgestellt.
      Teil der Verkehrsanlage sind auch die Wartebereiche für die Fahrgäste an den Haltepositionen. Hier werden 8 Wartebereiche mit Windschutz und Sitzgelegenheiten vorgesehen.
      Für die gesamte Maßnahme wurde ein Konzept zur barrierefreien Gestaltung erarbeitet und mit der Behindertenbeauftragen der Stadt Rosenheim abgestimmt.
      Entlang der Luitpoldstraße werden, entsprechend der bereits bestehenden Grüninseln der Luitpoldstraße, 5 Bäume der Gattung Gleditsia triacanthos Inermis (Dornenlose Gleditschie) vorgesehen.
      Überdachung ROB.

      Ein weiterer Bestandteil des Regionalen Omnibusbahnhofes ist die Überdachung der Haltebereiche als zweigeteilte Dachlösung. Die Dachausdehnung beträgt in Längsrichtung 84,20 m und in Querrichtung ca. 9,20 m (Mittelinsel) bzw. 5,90 m (südl. Haltekante) und wird von jeweils einer Stützenreihe mit 4 Stützen getragen. Die Dachfläche umfasst damit gesamt 1 271 m2.

      Das Tragwerk der Dächer wird in Stahl aus jeweils einem durchlaufenden Längsträger als Hauptträger und senkrecht dazu verlaufenden Nebenträgern mit Achsabstand von ca. 2,05 m ausgeführt. Für den Hauptträger sowie die Randträger werden verschweißte Hohlkastenträger verwendet. Die Stützenquerschnitte sind als verschweißte Rechteckprofile vorgesehen.
      Die Dachhaut wird als Profilaufsatzkonstruktion mit Systemverglasung aus in Querrichtung verlegten Glasscheiben gebildet. Das Dach kann zu Wartungs- und Reinigungszwecken betreten werden.
      Die Dachfläche ist umlaufend zum Dachrand hin geneigt. Das Entwässerungssystem wird als offene Freispiegelleitung ausgeführt. Das anfallende Regenwasser wird verdeckt in den Neben- und Hauptträgern geführt und über die Stützen nach unten abgeleitet. Dort wird es unter dem Platzbereich über ein Hohlkörperrigolensystem versickert.
      Die Möglichkeit einer integrierten Photovoltaikanlage wurde untersucht. Bislang sieht der Entwurf eine Stahlglaskonstruktion für die Dachoberseite vor. Die Unterseite der Konstruktion ist mit einer lichtdurchlässigen Lochblech- oder Streckmetallverkleidung ausgestattet um gestalterisch eine Raumwirkung zu erzielen. Zusätzlich dient die Untersicht zur Integration der Beleuchtung und dem Schutz der Konstruktion vor Vögel. Zur Verschattung müssten die Glaselemente der Oberseite bedruckt oder semitransparent gestaltet werden. Durch Integration der Photovoltaikelemente in die Glasscheiben kann auf die Bedruckung verzichtet werden, die notwendige Verschattung erfolgt durch die Photovoltaikelemente. Der so produzierte Strom kann vor Ort für Fahrgastinformation, Dach- und Platzbeleuchtung, Ladepunkt für Pedelecs etc. verwendet werden und reduziert somit die anfallenden Stromkosten. Überschüssige Energie würde in das Stromnetz eingespeist und vergütet werden.
      Die notwendige Technik für Wechselrichter und Speichermedien kann im nahegelegenen ehem. BASA-Gebäude in einem Technikraum untergebracht werden. Das Gebäude befindet sich im Eigentum einer städtischen Gesellschaft.
      Die Rentabilität der Photovoltaik ist in der weiteren Planung nachzuweisen.
      Für den Regionalen Omnibusbahnhof sind die Planungsleistungen LPh 1 – 5 bereits erbracht.
      Verkehrs- und Freianlagen Südtiroler Platz.

      Der Umgriff der Frei- und Verkehrsanlagenplanung wird im Norden durch die angrenzende Luitpoldstraße bzw. Verkehrsanlagen des ROB, im Westen durch die neu zu erstellende Erschließungsstraße des angrenzenden Baufeldes, im Süden durch die Bahntrasse bzw. der dort bestehenden Gebäude (BASA I Bahnhof Empfangsgebäude) und im Osten durch den Mühlbach begrenzt. Die Bearbeitungsfläche beträgt insgesamt ca. 11 000 m2. Im Rahmen der Neustrukturierung werden im Flächenbereich des Südtiroler Platzes und westlich des BASA-Gebäudes die Parkierungsanlagen „Ost“ und „West“ für Kurzzeitparken, die Taxi Vorfahrt und eine Fahrradparkierungsanlage westlich des BASA-Gebäudes errichtet. Die Zu- und Ausfahrten zu den Parkierungsanlagen sind entsprechend der verkehrlichen Vorgaben von der Eduard-Rüber-Straße und Luitpoldstraße aus vorgesehen. Im Norden des Südtiroler Platzes sind entlang der Luitpoldstraße 3 Haltestellen für Stadtbusse angeordnet. Die Wartebereiche sind durch Überdachungen, Abmessungen ca. 1,5 x 5,0 m, wetter-und witterungsgeschützt. Der Flächenbereich entlang der Luitpoldstraße und der Platzbereich wird über die öffentliche Beleuchtung (Lichtstelen) des Frei- und Straßenraums beleuchtet. In diesem Anbschnitt werden u.a. für Verkehrsanlagen folgende Massen verbaut: ca. 3 800 m2 Betonplattenbelag 40 x 50-50 x 80 cm mit Unterbau, ca. 400 m2 Asphalt BK 1,0, 32 integrierte Baumstandorte mit Unterflurverankerung, Baumscheiben etc. Für die Freianlagen werden folgende Massen verbaut: ca. 6 900 m2 Betonplattenbelag 40 x 50-50 x 80 cm mit Unterbau, ca. 15 integrierte Baumstandorte mit Unterflurverankerung, Baumscheiben etc., Entwässerungs- und Kanalsysteme.

      Hierfür sind die Leistungsphasen 1-5 bereits erbracht.
      Termine: Mit der Planungsleistung ist sofort nach Auftragserteilung (ca. Juli 2016) zu beginnen. Die bauliche Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für Dezember 2019 geplant.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71240000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      II.1.8)Lose
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9, Objektplanung Gebäude § 34 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9, Objektplanung Freianlagen § 39 ff. HOAI – Leistungsphasen 6-9.
      Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf (Weiter-) Beauftragung besteht nicht.
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Bewerber muss eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR und für sonstige Schäden mindestens 300 000 EUR beträgt.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Eine Erklärung, dass der Dienstleistungserbringer freiberuflich tätig und von Gewerbebetrieben unabhängig ist (VOF § 4, Abs. 2 + 3).
      — Angaben über Umfang von beabsichtigten Unteraufträgen.
      — Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach VOF § 4 Abs. 6 Buchstaben a) bis g) sowie Absatz 9 Buchstabe a) bis d) vorliegen.
      — Bei Bietergemeinschaften: Angaben der Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften; Angaben zu Auftragsteilen; Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
      — Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszüge.
      — Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit Nachweis der unter III.1.1) genannten Deckungssummen (VOF § 5 Abs. 5 a).
      — Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers bzw. Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Rubrik III.3.1) (Urkunden, Diplome).
      — Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammereintragungen und Diplom-Urkunden nicht älter als 12 Monate) und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen.
      — Erklärung, in der die Namen und die berufliche Qualifikation (mit Nachweis) der Personen bezeichnet sind, welche die Leistungen tatsächlich erbringen (VOF § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 5a).
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung des Bewerbers über seinen Umsatz über vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren nach VOF § 5 Abs. 4 c.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      — Nachweis der Erfahrung bei der Durchführung von vergleichbaren Bauvorhaben in Art, Größe und Komplexität (Referenzen mit Angabe zu Auftraggeber, Ausführungszeit, ausgeführten Leistungsphasen, Honorarzone, Baukosten (Soll-Ist-Angaben zu Kostenberechnung, -anschlag, -feststellung), Projektterminen (Soll-Ist-Angaben), Maßnahmeninhalt, Teile der Maßnahmen, Aussagen zur Örtlichkeit und Topographie).
      — Auswahl von max. 2 Referenzen je Planungsbereich von im Zeitraum 2008 – März 2016 fertiggestellten (Abschluss der Leistungsphase 8 nach HOAI) Leistungen.
      — Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
      — Referenzen der LPH 6-8 (bzw. 5-8 bei Objektplanung Gebäude) sind gefordert. Die Leistungsphase 9 muss nicht abgeschlossen sein.
      — Referenzen mit Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers, Bestätigung des öffentlichen Auftraggebers zur Leistungserbringung (VOF § 5 Abs. 5b).
      — Erklärung, aus der hervorgeht, welche technische Büroausstattung zur Verfügung steht.
      — Erklärung, aus der das jährliche Mittel der Beschäftigten (ständige Mitarbeiter) der für die Aufgabe relevanten Abteilung, mit Angabe der Qualifikation, in den letzten 3 Jahren, ersichtlich ist.
      — Erklärung mit Namen, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung der vorgesehenen Projektbearbeiter und Größe des Projektteams.
      — Erklärung zu Arbeitsgemeinschaften/Unteraufträgen.
      — Nachweis der Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter bei der Durchführung von vergleichbaren Bauvorhaben anhand von jeweils max. 3 Referenzprojekten in Art, Größe, Komplexität vergleichbar (Voraussetzung LPH 8 bereits abgeschlossen, Referenzen mit Angabe von Auftraggeber, Kurzbeschreibung, maßgebliche Funktion im Projekt, Kosten, Laufzeit).
      — Angaben zur leistbaren örtlichen Präsenz LPH 8.
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
      Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist.
      Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
      Die Architektenleistungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vergütet, sofern sie unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
      Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien und Bewertungsschema aus Bewerbungsunterlagen, vgl. VI.3). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktgleichheit gem. dem vorgegebenen Bewertungsschema nach Losverfahren zu entscheiden.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      18.4.2016 - 12:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      9.5.2016
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      VI.3)Zusätzliche Angaben

      — Unterlagen unter www.hsp-projekt.de abrufbar.

      1. Für die Bewerbung sind Formblätter bei der HSP Projektmanagement und Beratung GmbH unter „www.hspprojekt.de“ unter „Ausschreibungen/VOF“ oder unter der angegebenen Anschrift (siehe Anlage A) abzurufen. Die Abrufungen werden registriert.

      2. Für die geforderten Angaben sind die Formblätter zwingend zu verwenden.
      3. Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen.
      4. Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Formblatt und den darin geforderten Angaben und Nachweisen in die Wertung einbezogen.
      5. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
      6. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
      7. Die Bewerbungen sind im Original in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Verspätet eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt (Posteingang).
      8. Bitte richten Sie Anfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die benannte Kontaktstelle (siehe Anlage A).
      9. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können zum Ausschluss führen bzw. haben entsprechende Konsequenzen auf die Bepunktung/Wertung.
      10. Bindefrist des Angebots: 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      80538 München
      Telefon: +49 8921762411
      Fax: +49 8921762847

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      8.3.2016
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 14.03.2016
Ergebnis veröffentlicht 15.08.2016
Zuletzt aktualisiert 03.06.2019
Wettbewerbs-ID 2-225450 Status Kostenpflichtig
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