Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertungwerden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2, A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt können maximal 20 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten, die in die Wertung einfließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (3 Referenzprojekte x max. 20 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau einer Bildungseinrichtung)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierung einer Bildungseinrichtung o. ä.) werden 1,0 Punkte vergeben. – Beinhaltet das angegebene Referenzprojekt mehrere unterschiedliche Gebäude / Objekte mit zum Teil unterschiedlichen Projektanforderungen (z. B. Schule [ggf. unterschiedliche Schulformen], Sporthalle, Wohnheim, Werkstätten, etc.)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurde das angegebene Referenzprojekt in mehreren Bauabschnitten realisiert? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurde das angegebene Referenzprojekt unter laufendem Betrieb realisiert? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden für das angegebene Referenzprojekt durch den Auftragnehmer Interimsmaßnahmen geplant und umgesetzt? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Beinhaltet das angegebene Referenzprojekt auch ein Schwimmbad / Therapiebad, für das durch den Auftragnehmer die badewassertechnischen Anlagen geplant wurden? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 5,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 410+420+430+470+480, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (≥ 5 000 000 EUR brutto (Kgr. 410+420+430+470+480, DIN 276)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 5 000 000 EUR brutto (Kgr. 410+420+430+470+480, DIN 276) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 2 500 000 EUR werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 500 000 EUR / 5 000 000 EUR x 2,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 beauftragt? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren, beauftragten Anlagengruppen werden die tatsächlich beauftragten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2 und 3 beauftragt. Hier werden 1,2 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3 AG / 5 AG x 2,0 Punkte). – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (Lph. 2-8 = 97 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,03 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 97 v. H. x 2,0 Punkte). – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2, B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalenReferenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau einer Bildungseinrichtung)? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierung einer Bildungseinrichtung o. ä.) werden 0,75 Punkte vergeben. – Beinhaltet das angegebene Referenzprojekt mehrere unterschiedliche Gebäude / Objekte mit zum Teil unterschiedlichen Projektanforderungen (z. B. Schule [ggf. unterschiedliche Schulformen], Sporthalle, Wohnheim, Werkstätten, etc.)? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurde das angegebene Referenzprojekt in mehreren Bauabschnitten realisiert? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurde das angegebene Referenzprojekt unter laufendem Betrieb realisiert? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 5 000 000 EUR brutto (Kgr. 410+420+430+470+480, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (≥ 5 000 000 EUR brutto (Kgr. 410+420+430+470+480, DIN 276)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 5 000 000 EUR brutto (Kgr. 410+420+430+470+480, DIN 276) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 2 500 000 EUR werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 500 000 EUR / 5 000 000 EUR x 2,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (gem. § 53 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter federführend und projektleitend erbracht? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Bei geringeren, erbrachten Anlagengruppen werden die tatsächlich erbrachten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Anlagengruppen 1, 2 und 3 erbracht. Hier werden 0,6 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3 AG / 5 AG x 1,0 Punkte). – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter federführend und projektleitend erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-8 in projektleitender Funktion erbracht wurden, werden 1,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (Lph. 2-8 = 97 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-5 in projektleitender Funktion erbracht. Hier werden 0,52 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 97 v. H. x 1,0 Punkte. Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) kann bei der Vergabestelle unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen heruntergeladen werden. Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.