Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Instandsetzung (Dach und Fassade) der Comeniusschule in Frankfurt am Main.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Burgstr. 59, 60389 FFM und weitere Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
NUTS-Code DE712
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Bei der Comeniusschule in Frankfurt am Main handelt es sich um eine Grundschule (Klassenstufe 1-4) mit Vorklasse. Die Schule umfasst insgesamt 18 Klassen mit knapp 390 Schülern.
Das Schulgebäude, ein Klinkerbau mit Sandsteinornamenten nach einem Entwurf von Johann Justus Gustav Rügemer in renaissancistisch geprägten Formen, stammt aus dem Jahr 1882/83 und steht unter Denkmalschutz. Die fensterlosen Fassaden an den Stirnseiten werden durch ein dekoratives Rautenraster (Klinker) geprägt.
Als Teil des Aktionsplans „bauliche Maßnahmen in Frankfurter Schulen“ stehen für Maßnahmen an der Comeniusschule ein Gesamtbudget von 2,7 Mio. Euro brutto zur Verfügung.
Von diesem Budget sind bereits einzelne Maßnahmen durchgeführt geworden.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen die Instandsetzung von Dach und Fassade der Schule.
Die Dachdeckung sowie geringe Teile der Holzunterkonstruktion des vorhandenen Schieferdaches müssen ausgetauscht werden. Der Dachstuhl selbst ist nicht sanierungsbedürftig. Das Dach ist nicht ausgebaut.
Weiterhin muss die Fassade gereinigt werden, evtl. müssen einzelne beschädigte Klinker- und Sandsteine ausgetauscht und Mörtel neu aufgetragen werden.
Eine Schadenskartierung der Fassade ist bereits vorhanden. Ein Teil der Fassade (Mittelrisalit) ist beispielhaft instand gesetzt worden.
Die Fenster wurden 2009 ausgetauscht.
Für die hier ausgeschriebenen Maßnahmen stehen ca. 1,1 Mio. Euro netto (KG 300+400) zur Verfügung.
Die Leistungsphasen 1 und 2 sind bereits teilweise beauftragt und erbracht und sollen der weiteren Planung zu Grunde gelegt werden.
Der zeitliche Ablauf sieht ab Sommer 2016 den Beginn der Planung und ab Sommer 2017 die Umsetzung der Maßnahme vor, sodass das Projekt bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen und schlussgerechnet ist.
Den Büros, die bereits Leistungen erbracht haben, steht es frei sich im Rahmen dieses Verfahrens für die weiteren Leistungen zu bewerben. Allen Bietern werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle erforderlichen Unterlagen, die im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, zur Verfügung gestellt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Im Falle einer Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1,0 Mio. Euro für Personenschäden, 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden und 1,0 Mio. Euro für Umwelthaftung und Umweltschadensgesetz nachzuweisen. Die Erklärung zum Abschluss einer Versicherung in geforderter Höhe bei erfolgter Beauftragung wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag geleistet.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Abschlagszahlungen erfolgen in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen. Gleiches gilt für Nachunternehmer (hier mit Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: — Vertragsmuster der Stadt Frankfurt am Main für Architektenverträge
— Nebenkostenpauschale maximal 4 %
— Leitlinien wirtschaftliches Bauen der Stadt Frankfurt in der aktuellen Fassung.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
— ein ausgefüllter und von einem bevollmächtigten Vertreter des Büros/Unternehmens unterschriebener Teilnahmeantrag,
— bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern),
— Nachweis der Berufszulassung als Architekt (von dem Bewerber, bzw. bei juristischen Personen von einem für diese Person tätigen Angestellten. Bei Bewerbergemeinschaften genügt ein Nachweis),
— formlose Bankerklärung zur Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern,
— Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft),
— Angaben des Auftrags, für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt gemäß § 5 Abs. 5h VOF (Einschaltung eines Nachunternehmers). Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bei anderen Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 5 Abs. 6 VOF). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für den Nachunternehmer im Zuge der Aufklärung anzufordern.
— Angaben zu § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag versichert.
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 96 HVGT) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag versichert.
Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
Hinweise: Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellte Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden! Nichtvorliegen des ausgefüllten Teilnahmeantrags mit Anlagen führt zum Ausschluss der Bewerbung. Der Teilnahmeantrag mit Anlagen ist von einem bevollmächtigten Vertreter im Original unterzeichnet und fristgerecht in Papierform (Unterschrift!) bei der unter I.1 (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Adresse einzureichen (Hochbauamt der Stadt Frankfurt am Main). Die Bewerbungsunterlagen sind von der Homepage des verfahrensbetreuenden Büros unter www.stadtbauplan.de/verfahren herunterzuladen.
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollmächtigten Vertreter im Original unterschriebenen Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise und Erklärung sind in der Verfahrenssprache Deutsch einzureichen.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 5 Abs.3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen eines Erklärungsumfangs zulässig.
Umsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel in Euro netto für Leistungen der Objektplanung Gebäude für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe, die Umsätze von Nachunternehmen werden nicht berücksichtigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Ein Umsatz von mind. 0,16 Mio. Euro netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für Leistungen der Objektplanung Gebäude. Bewerber, welche den geforderten Mindeststandard nicht erfüllen, werden von der weiteren Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 5 Abs. 1, 5, 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis von Referenzprojekten der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistungen ohne LPH 9 nicht vor 2006) mit Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI und einer Mindestgröße von 1,0 Mio. Euro netto KG 300+400 (Mindestgröße ist nicht zutreffend für Referenzen zu Maßnahmen bei historischen Gebäuden mit vergleichbarem architektonischen Anspruch)
— Referenzen zu Bauen im Bestand, d.h. Umbau, Sanierung, Modernisierung oder Anbau/Erweiterung mit relevantem Eingriff in den Bestand – Wertung von maximal 2 Referenzen
— davon (Bauen im Bestand) 1 Referenz mit Maßnahmen im laufendem Betrieb
— Referenzen für öffentliche Auftraggeber (Neubau oder Bestand) – Wertung von maximal 2 Referenzen
— Referenzen zu Maßnahmen bei historischen Gebäuden mit vergleichbarem architektonischen Anspruch (mit graphischem Nachweis; max. 4 Seiten DIN A3 oder 8 Seiten DIN A4) – Wertung des Gesamteindrucks der eingereichten Referenzen
Hinweis:
Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden berücksichtigt, soweit ein Nachweis des früheren Arbeitgebers/Auftraggebers eingereicht wird, dass diese Referenzen projektleitend betreut wurden.
Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (z.B. Bürobroschüren o.ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag! Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrages benannt und beschrieben sind. Die Bewerbungsunterlagen sollen nicht gebunden/spiralisiert sein oder in Ordnern eingereicht werden Heftstreifen oder Büroklammern werden vorgezogen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mind. eine voll wertbare Referenz (Nachweis von mind. 80 % HOAI Grundleistung) in einer der beschriebenen Kategorien. Bewerber, welche den geforderten Mindeststandard nicht erfüllen, werden von der weiteren Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Gemäß § 49 und § 60 Abs. 2 HBO (Hessische Bauordnung) ist eine Bauvorlageberechtigung erforderlich, d.h. der Auftragnehmer bzw. bei juristischen Personen das Büro, müssen über mindestens einen in der Kammer eingetragenen Architekten oder Ingenieur oder vergleichbare Zulassung verfügen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung der wirtschaftlichen/finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit erfolgt gemäß der Einzelbewertungsmatrix in den Bewerbungsunterlagen (max. erreichbare Punkte: 100).
Wertung Umsatz:
Der Umsatz wird für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel bewertet. Volle Punktzahl (20 Punkte) wird vergeben ab 0,32 Mio. Euro netto für Leistungen der Objektplanung Gebäude. Zwischen dem Wert für die volle Punktzahl und der Mindesteignung (vgl. III.2.2) wird interpoliert, unterhalb der Mindesteignung wird die Bewerbung ausgeschlossen, das Erreichen des Mindestumsatzes gibt 5 Punkte.
Wertung Referenzen:
Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die in den einzelnen Kategorien geforderten Merkmale nachvollziehbar und plausibel erfüllen (aussagekräftige Beschreibung in jedem Referenzblatt). Dabei trifft den Bewerber eine sogenannte Bringschuld. Der Auftraggeber muss sich einzig anhand der Angaben in dem Teilnahmeantrag ein abschließendes Bild von den genannten Projekten machen können. Alle eingereichten Referenzen werden in allen in Frage kommenden Kategorien gewertet. Um für eine Wertung in den einzelnen Kategorien zugelassen zu werden, müssen die Referenzen die nachfolgend beschriebenen Merkmale zweifelsfrei erfüllen. Zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben in der Anlage „Referenzprojekte“ im Teilnahmeantrag zu machen (falls zutreffend unter anderem Projektbeschreibung, Auftraggeber, erbrachter Leistung, Leistungszeitraum und Baukosten).
Leistungszeitraum: Der Abschluss der Leistungen (ohne LPH 9) darf nicht vor 2006 liegen. Bei noch nicht abgeschlossenen Projekten wird der Umfang der erbrachten Leistungen bis zum Stichtag dieser Bekanntmachung gewertet. Ggf. ist dazu der bis dahin erbrachte Anteil der aktuell laufenden Leistungsphase anzugeben.
Größe: Bauwerkskosten mind. 1,0 Mio. Euro netto KG 300+400 (nicht zutreffend für Referenzen zu Maßnahmen bei Gebäuden mit vergleichbarem architektonischen Anspruch).
Leistungsumfang: Bei mindestens zu 80 % erbrachtem Leistungsumfang gemäß HOAI-Grundleistung nach §§ 33 ff. HOAI wird die Referenz voll gewertet. Wurden mind. 40 %-80 % des Leistungsumfangs erbracht, wird die Referenz zur Hälfte gewertet. Bei weniger als 40 % erbrachtem Leistungsumfang wird die Referenz nicht gewertet.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt verteilt:
— maximal 20 Punkte ab 2 voll wertbaren Referenzen zu Bauen im Bestand. Gewertet werden Umbau, Sanierung, Modernisierung oder Anbau/Erweiterung mit relevantem Eingriff in den Bestand. Der Bestandsanteil muss mind. 1,0 Mio. Euro netto betragen. Je voll wertbarer Referenz werden maximal 10 Punkte vergeben.
— zusätzlich maximal 10 Punkte, wenn 1 der Referenzen aus dem Bereich Bauen im Bestand mit Maßnahmen im laufenden Betrieb nachgewiesen werden kann.
— maximal 20 Punkte ab 2 voll wertbaren Referenzen für öffentliche Auftraggeber. Dabei kann es sich um Neubau- oder Bestandsreferenzen handeln. Je voll wertbarer Referenz werden maximal 10 Punkte vergeben.
— maximal 30 Punkte für den Gesamteindruck der dafür eingereichten Referenzen zu Maßnahmen bei Gebäuden mit vergleichbarem architektonischem Anspruch. Der Gesamteindruck wird anhand der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wie folgt bewertet: voll vergleichbar = maximal 30 Punkte, weitgehend vergleichbar = maximal 20 Punkte, teilweise vergleichbar = maximal 10 Punkte, wenig/nicht vergleichbar = 0 Punkte.
Nachzuweisen sind die Referenzen anhand graphischer Nachweise. Als grafischer Nachweis sollen maximal 4 Seiten DIN A3 oder 8 Seiten DIN A4 mit Darstellung von Lageplan, Grundriss und Fotos wenn vorhanden im vorher-nachher Vergleich (keine Renderings) zum Nachweis der Realisierung eingereicht werden.
Wird mehr als der geforderte Umfang grafischer Nachweise eingereicht, werden dieser per Losverfahren auf das zugelassene Maß reduziert.
Zu allen Referenzen, für die grafische Nachweise eingereicht werden, ist auch ein Formblatt „Anlage Referenzprojekte“ auszufüllen. Die Abbildungen der grafischen Nachweise müssen den Referenzprojekten auf dem/den Formblatt/Formblättern zuzuordnen sein. Sind grafische Nachweise mit mehreren Referenzen auf einer gemeinsamen Seite angeordnet, ist für jede Referenz ein separates Formblatt auszufüllen. Sind auf den Abbildungen Projekte dabei, die der Bewerber nur in Teilen bearbeitet hat ist der vom Bewerber bearbeitete Anteil zu beschreiben bzw. in den Abbildungen kenntlich zu machen.
Bei der Bewertung geht es um die Vergleichbarkeit hinsichtlich des grundsätzlichen Erscheinungsbildes und Charakters im weitesten Sinne und insbesondere in Verbindung mit einem vergleichbaren architektonischen Anspruch (repräsentativ, urban).
Eine Mehrfachnennung von Referenzprojekten in verschiedenen Kategorien ist möglich, sollen deshalb aber nicht in der Anlage „Referenzprojekte“ doppelt eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
Sollten mehr als die gewünschte Anzahl Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeignet erscheinenden Büros.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien
1. 1 Wirtschaftlichkeit, mit Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind. Gewichtung 100
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
65-2016-00104
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 25.4.2016
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
26.4.2016 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 31.10.2016
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Ort:
Entfällt.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Es gibt bereits vorgefasste Büros denen es frei gestellt ist, sich bei diesem Verfahren zu bewerben. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden allen Bietern alle relevanten Informationen und Unterlagen aus dem bisherigen Projektverlauf zur Verfügung gestellt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4
Wilhelminenstr. 1-3
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24.3.2016