Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Sanierung Stadtmuseum Lindau (B) – Fachplanung nach §55 HOAI Technische Ausrüstung, LPH 1-9.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle in Lindau (B), soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftragnehmers.
NUTS-Code DE27A
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das „Haus zum Cavazzen“ ist ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude, das 1729/1730 vom Appenzeller
Architekten Jakob Grubenmann errichtet wurde. Der imposante Barockbau ist geprägt von prächtigen
Fassadengestaltung und der beeindruckenden Konstruktion des geschwungenen Walmdachs.
Im Gebäude ist das Stadtmuseum mit einer ständigen Sammlung zur Stadtgeschichte Lindaus und mit
Sonderausstellungen von Werken moderner Kunst untergebracht.
Die Stadt Lindau (B) beabsichtigt, das „Haus zum Cavazzen“ zu sanieren und zu ertüchtigen. Ziel ist es, mit
behutsamen Eingriffen die Voraussetzungen für eine künftig ganzjährige museale Nutzung des Gebäudes zu
schaffen.
Hierzu müssen u.a. eine barrierefreie Vertikalerschließung mit Aufzugsanlage, barrierefreie Erschließung des
Haupteingangs, Änderungen in der Grundrissorganisation / Nutzungsverteilung, Flucht- und
Rettungswegsystem, technische Lösungsansätze zum Brandschutz, konstruktive Maßnamen an den Decken
zur Erhöhung der möglichen Verkehrslasten, Ertüchtigung des Dachtragwerks, Aufarbeitung und energetische
Verbesserung historischer Fenster bzw. Austausch neuzeitlicher Fenster, Restaurierung der Außenwandflächen
mit barocker Bemalung, Aufarbeitung aller Innenoberflächen und die Erneuerung der gesamten Technischen
Ausrüstung in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt erfolgen.
Die Gebäudeplanung soll in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für nichtstaatliche Museen in Bayern
erfolgen, u.a. um eine Flexibilität hinsichtlich möglicher Ausstellungskonzepte zu erreichen. Die Entwicklung einer
Museumskonzeption wird parallel zur Gebäudeplanung erfolgen.
Das „Haus zum Cavazzen“ besteht aus zwei verbundenen Gebäudeteilen „Großer und Kleiner Cavazzen“, mit
einer gesamten Nutzfläche von ca. 2 600 m2, der vorgesehene Kostenrahmen für die Kostengruppen 100-700
liegt bei 11 000 000 bis 13 000 000 EUR brutto.
Für die Gebäudeplanung und die Museumskonzeption wurden bereits verschiedene Befunduntersuchungen
vorgenommen und eine Machbarkeitsstudie erstellt, die den zur Auftragsverhandlung ausgewählten Bewerbern
zur Verfügung gestellt werden.
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend HOAI Teil 4,
Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 in stufenweiser Beauftragung (siehe II.2.2)) für folgende Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
2. Wärmeversorgungsanlagen;
3. Lufttechnische Anlagen;
4. Starkstromanlagen;
5. Fernmeldeanlagen und informationstechnische Anlagen;
7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen;
Die Leistungen gemäß § 55 HOAI, Leistungsbild Technische Ausrüstung werden vom Auftraggeber folgenden
Honorarzonen zugeordnet:
Anlagengruppe 1: Honorarzone II;
Anlagengruppe 2: Honorarzone II;
Anlagengruppe 3: Honorarzone III;
Anlagengruppe 4: Honorarzone III;
Anlagengruppe 5: Honorarzone III;
Anlagengruppe 7: Honorarzone III.
Es sind folgende Termine vorgesehen: Die Auftragsvergabe erfolgt voraussichtlich im Juli 2016. Planungsbeginn
unmittelbar nach Auftragserteilung, Fertigstellung der Baumaßnahmen: Ende 2020.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe II.1.5).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung.
Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 55 HOAI;
Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 55 HOAI;
Stufe 3: LPH 5-7 gem. § 55 HOAI;
Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 55 HOAI.
Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und
Leistungsphasen besteht nicht.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über
2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die
Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens
nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide
Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die mind. dreifache Deckung pro
Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Der Nachweis der o. g. Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe.
Arbeitsgemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. Erklärung für die Arbeitsgemeinschaft
insgesamt vorlegen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern
unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle
Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder
gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig
und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im
weiteren Verfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen
(AVB) des Auftraggebers (siehe VI.3). Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den
jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Das Vertragsmuster wird den zur
Auftragsverhandlung eingeladenen Bewerbern mit der Einladung zur Auftragsverhandlung
zur Verfügung gestellt.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 a-e
VOF.
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen
zusammengearbeitet werden soll.
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem
Projektentsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch
Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter)
und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Siehe III.3.1) und III.3.2).
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er
diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrages er
beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen
ist abzugeben.
e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes
abzugeben.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft
und der Anzahl der Mitarbeiter anderer Unternehmen, derer sich der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrags bedienen will. Anzugeben ist die
Anzahl der Mitarbeiter einschließlich der Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische
Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2013,
2014 und 2015.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 3 Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der
Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) im Sinne von § 5
Abs. 4 c) VOF.
Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 250 000 EUR brutto.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
A) Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die
Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. „Beratender Ingenieur“ (im Sinne des § 19 Abs. 2 VOF) im jeweiligen
Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters
erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw.
„Beratender Ingenieur“ (im Sinne des § 19 Abs. 2 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des
Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. „Beratender
Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare Qualifikationen nachzuweisen, also
Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –
Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
b) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Fachplanung
Technische Ausrüstung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 2 Jahre für den stellvertretenden
Projektleiter.
c) Referenzen:
1. Ein Referenzprojekt wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn
Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Punkten gemacht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1.1 60 % der Projektlaufzeit müssen zwischen 2006-2015 liegen.
1.2 Beim Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2-8 beauftragt worden sein, bei Referenz 1
und 2 mindestens die Anlagengruppen 1, 2 und 3, bei Referenz 3 und 4 mindestens die Anlagengruppen 4,5,
2. Die Referenzprojekte werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
2.1. Referenz 1 (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7) des Büros: (max. 15 Punkte):
Gegenstand des Referenzprojektes ist eine mit der Aufgabenstellung unter II.1.5) der Bekanntmachung
vergleichbare komplexe Planungsaufgabe (z. B. Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, Bau eines
Museums, energetische Sanierung o. Ä.) mit folgenden Parametern: Bauen im Bestand, Denkmalschutz,
Anlagengruppen 1,2 mit durchschnittlichen Anforderungen, Anlagengruppe 3 mit hohen Anforderungen,
Anlagengruppe 7: Feuerlöschanlage, Bauvolumen (KG 400) >= 750 000 EUR (brutto), beauftragte
Anlagengruppen, öffentlicher Auftraggeber.
2.2. Referenz 2 (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7) Büros: (max. 15 Punkte):
Gegenstand des Referenzprojektes ist eine mit der Aufgabenstellung unter II.1.5) der Bekanntmachung
vergleichbare komplexe Planungsaufgabe (z. B. Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, Bau eines
Museums, energetische Sanierung o. Ä.) mit folgenden Parametern: Bauen im Bestand, Denkmalschutz,
Anlagengruppen 1,2 mit durchschnittlichen Anforderungen, Anlagengruppe 3 mit hohen Anforderungen,
Anlagengruppe 7: Feuerlöschanlage, Bauvolumen (KG 400) >= 500 000 EUR (brutto), beauftragte
Anlagengruppen, öffentlicher Auftraggeber.
2.3. Referenz 3 (Anlagengruppen 4,5) Büros: (max. 15 Punkte):
Gegenstand des Referenzprojektes ist eine mit der Aufgabenstellung unter II.1.5) der Bekanntmachung
vergleichbare komplexe Planungsaufgabe (z. B. Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, Bau eines
Museums, energetische Sanierung o. Ä.) mit folgenden Parametern: Bauen im Bestand, Denkmalschutz,
Anlagengruppen 4 und 5 mit hohen Anforderungen,, Bauvolumen (KG 400) >= 750 000 EUR (brutto),
beauftragte Anlagengruppen, öffentlicher Auftraggeber.
2.4. Referenz 4 (Anlagengruppen 4,5) Büros: (max. 15 Punkte):
Gegenstand des Referenzprojektes ist eine mit der Aufgabenstellung unter II.1.5) der Bekanntmachung
vergleichbare komplexe Planungsaufgabe (z. B. Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, Bau eines
Museums, energetische Sanierung o. Ä.) mit folgenden Parametern: Bauen im Bestand, Denkmalschutz,
Anlagengruppen 4 und 5 mit hohen Anforderungen,, Bauvolumen (KG 400) >= 500 000 EUR (brutto),
beauftragte Anlagengruppen, öffentlicher Auftraggeber.
3. Anmerkung zur Projektdarstellung der Referenzprojekte:
Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens vier DIN A4-Seiten darzustellen und zu
beschreiben. Die graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und eine kurze
Beschreibung in Textform sollen das Vorgehen bei den Referenzprojekten erläutern.
Folgende Eckdaten sind anzugeben: Projektbezeichnung, Projektlaufzeit, Name des Projektleiters und des
stellvertretenden Projektleiters, Beauftragte Leistungen, BGF, Bauvolumen (KG 400), Denkmalschutz,
Denkmalgerechte energetische Sanierung, Auftraggeber.
4. Hinweise zu den Referenzen:
Die Referenzen 1 und 3 bzw. 2 und 4 können sich auf das selbe Projekt beziehen, wenn die Anlagengruppen
1, 2, 3 und 4,5 beim gleichen Projekt beauftragt wurden.
Insgesamt sind 4 Referenzen vorzulegen. Für jede Referenz können maximal 15 Punkte erreicht werden, d. h.
insgesamt sind maximal 60 Punkte zu erzielen. Die vollständige Bewertungsmatrix kann unter
MTlqbjddLStYaVpfYGtcYmtcZSVbXA== angefordert werden.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe III.2.1) dieser Bekanntmachung.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 4 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3 c) 2.1 bis c) 2.4 genannten Angaben (Wertungskriterien) bilden 100 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die vollständige Bewertungsmatrix kann unter MjEzZmozWSknVGVWW1xnWF5nWGEhV1g= angefordert werden. Hinweis Losverfahren: Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt. Hinweis Nachnominierung: Im Fall einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung wird der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend der nächst platzierte Bewerber zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung eingeladen. Eine sogenannte Nachnominierung wird jedoch nur bis spätestens 5 Tage vor der Vergabeverhandlung ausgesprochen. Im Fall der Absage eines Teilnehmers zum Beispiel drei Tage vor der Vergabeverhandlung wird kein weiteres Büro nachnominiert. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 5.5.2016 - 17:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
6.5.2016 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben
A) Bewerbungsunterlagen sind online unter http://www.f64architekten.de/projekte/c/wettbewerbsbetreuung/
abrufbar.
b) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen.
c) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender
Kennzeichnung bei der angegebenen Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die
Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen
und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum
Ausschluss der Bewerbung. Fehlende Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
„Ingenieur“ bzw. „Beratender Ingenieur“ für den Projektverantwortlichen führen ebenfalls zum Ausschluss der
Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
d) Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame
Referenzliste vor. Sie müssen die geforderten Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
abgeben und geforderte Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen.
e) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
f) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter einzureichen. Bewerbungen, die auf
elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.
g) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Nachweise zu den Erklärungen im
Bewerbungsbogen.
h) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
i) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von
Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
k) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft und die nachträgliche Vergabe von Teilleistungen an einen Subunternehmer sind – falls im
Einzelfall erforderlich – nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
l) Die Bewerbungsunterlagen müssen deutlich mit einem Hinweis (Aufkleber auf dem Umschlag) auf das
betreffende VOF-Verfahren gekennzeichnet werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.3.2016