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  • DE-10707 Berlin, DE-13405 Berlin
  • 08/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-228072)

Nachnutzung Flughafen Tegel – Schumacher Quartier, Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die innere Erschließung


 
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    Entscheidung 12.08.2016 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 7
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen / Objektplanung Ingenieurbauwerke
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Land Berlin, Berlin (DE), Tegel Projekt GmbH, Berlin (DE)
    Betreuer wiechers beck Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin (DE), Freudenberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Nach der Schließung des Flughafens Tegel ergeben sich weitreichende Chancen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines neuen Stadtquartiers auf bisher überwiegend als Flughafen genutzten Flächen. Die städtebauliche, funktionale und infrastrukturelle Einbindung dieses neuen, im östlichen Flugfeldbereich geplanten Schumacher Quartiers in die Strukturen des Berliner Stadtgebiets und seiner Landschaftsräume soll dabei durch die starke Verknüpfung der unmittelbar angrenzenden Bestandsquartiere ermöglicht werden.
    Das anhaltende Bevölkerungswachstum Berlins und die Stärkung der wachsenden Stadt als Metropole erfordern über die bisherigen Potenziale des Flächennutzungsplanes hinaus die Aktivierung weiterer Wohnbauflächen und hochwertiger Mischnutzungen. Das Schumacher Quartier wird dabei als nachhaltiges, sozial verträgliches und zukunftsweisendes Areal in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Urban Tech Republic im Bezirk Reinickendorf einen bedeutenden Beitrag zur Wohnungsbaustrategie des Landes Berlin leisten. In diesem Areal soll ein in das Stadtgefüge integrierter, urbaner und zugleich an Grünräume angebundener Wohnbereich mit etwa 5 000 Wohneinheiten für ca. 10 000 Einwohner in funktional gemischten Wohnquartieren geschaffen werden. Das Schumacher-Quartier entsteht auf einer Gesamtfläche von ca. 48 ha auf dem östlichen Flugfeld des Flughafens Tegel und östlich angrenzenden Bereichen. Die Fläche grenzt im Süden an den Kurt-Schumacher-Damm. Im Norden schließt das Quartier die BAB A 111 zwischen der Anschlussstelle Kurt-Schumacher-Damm und der Anschlussstelle Eichborndamm (derzeit ca. 4,82 ha) sowie den Bereich der Sportplatzanlagen nördlich davon mit ein. Westlich grenzt das Quartier an den künftigen Landschaftsraum, der auf dem Flugfeld entstehen soll. Westlich an den Landschaftsraum angrenzend liegt der Entwicklungsbereich der Urban Tech Republic. Der Bereich des Flugfelds ist durch die Nähe zu den Erholungsflächen im Westen geprägt. Mit 27,55 ha stellt dieser Bereich den größten Teil des neuen Quartiers dar. Auf dem Bereich der heutigen Sportplätze südlich der U-Bahnstation Scharnweberstraße der Linie U6 mit einer Fläche von 6,33 Hektar wird der nördliche Teil des Wohnquartiers entstehen. Dieses profitiert stark von der Nähe zum bestehenden Siedlungsraum entlang der Scharnweberstraße als örtlichem Versorgungsbereich und der hervorragenden Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Der Bereich zwischen Autobahnzubringer im Westen, Sternstraßensiedlung im Norden, Kurt-Schumacher-Damm im Süden und Osten, sowie dem Kurt-Schumacher-Platz mit einer Größe von ca. 9,37 ha umfasst verschiedene Teilflächen mit unterschiedlichen Gewerbe-, Wohn- und Freiraumnutzungen. Diese Teilbereiche übernehmen die Verbindungsfunktion zwischen dem Quartier und dem Kurt-Schumacher-Platz als einem gewachsenen Ortszentrum mit Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.
    Die Neuentwicklung des Wohngebiets Schumacher Quartier erfordert neben vielen anderen Aspekten unter anderem auch diverse verkehrliche Neuerschließungs-maßnahmen nach Schließung des Flughafens zur
    — inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Areals und
    — verkehrlichen Anbindung der dann innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder für den Wohnungsbau.
    Zu diesem Zweck sind durch Tegel Projekt GmbH sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits verschiedene verkehrliche Voruntersuchungen beauftragt worden und auf Basis dieser Ergebnisse Zielstellungen für die äußere Neuerschließung formuliert worden. Aktuell wird eine Verkehrliche Machbarkeitsstudie abschließend diskutiert, die die wesentlichen Eckpunkte des Verkehrskonzeptes hinsichtlich Trassenführung der äußeren Erschließungsstraßen definiert.
    Der städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerb wird im 1. Halbjahr 2016 Vorgaben für die innere Erschließung des Quartiers liefern. Parallel zur Profilierung des Standortes wird mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Schumacher Quartier begonnen, um zum Zeitpunkt der Schließung des Flughafenbetriebs ein rechtskräftiges Planungsrecht vorliegen zu haben.
    Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt phasenweise. Im ersten Bauabschnitt der verkehrlichen Planung soll zunächst die äußere verkehrliche Erschließung mittels einer Neuen Stadtstraße der Rückbau der bestehenden Autobahnanschlussstelle und der Neubau einer Anschlussstelle entwickelt werden. In der Planung der Verkehrsanlagen der inneren Erschließung sind die phasenweise Entwicklung des Gebiets und die daraus resultierenden wechselnden Schnittstellen zu berücksichtigen.
    Die Tegel Projekt GmbH sucht nun ein kompetentes Ingenieurbüro, welches für die innere Erschließung des Areals folgende Ingenieurleistungen für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitte 3 bzw. 4 HOAI erbringt:
    — Leistungsphase 1 und 2 gemäß § 43 und 47 HOAI.
    Sowie optional:
    — Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 43 und 47 HOAI (Leistungsphase 9 nur Dokumentation).
    Es ist beabsichtigt besondere Leistungen ebenfalls optional zu beauftragen: z.B. Raumverteilungsplan (Spartenplan), Erstellung der VPU und BPU, Verkehrstechnische Untersuchungen, Zertifizierung, Bauphasenpläne, Örtliche Bauüberwachung.
    Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die Leistungen für die Objektplanung der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 43 und 47 HOAI für die Erschließung des Gesamtareals beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzem, ganz oder in Teilen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
    Der Auftraggeber behält sich explizit vor, Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben, insbesondere Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 und der Besonderen Leistungen.
    Für den angrenzenden Bereich der Urban Tech Republic wurde eine Verkehrsstudie erstellt, die sich insbesondere mit innovativen Ansätzen für die nachfolgend genannten Bereiche beschäftigt hat. Diese Ansätze sind im Grundsatz aufzugreifen und zu vertiefen:
    — ÖPNV (u. a. U-Bahn, Bus, innovative Nahverkehrssysteme, Stichwort peoplemover);
    — Individualverkehr (u. a. Straßen, Radverkehrsanlagen, Fußwege, Shared Spaces);
    — Ruhender Verkehr(u. a. privat, öffentlich, Taxi, Car-Sharing);
    — Mobility Hubs;
    — E-Mobility;
    — Schnittstellen an den Übergängen und Anbindepunkten zum bestehenden Verkehrsnetz (östliche Anbindung an den Kurt-Schumacher-Damm, Brücken, Kurt-Schumacher-Platz,).
    Die Bearbeitung des gesamten Projekts hat unter besonderer Beachtung der inhaltlichen Zielsetzungen des Projekts „Schumacher Quartier“ zu erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung mit innovativen urbanen Technologien. Diese sind unter anderem in der Städtebaulichen Umfelduntersuchung formuliert.
    Der städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerb wird im 1. Halbjahr 2016 Vorgaben für die innere Erschließung des Quartiers liefern. Nach Abschluss des Wettbewerbs schließt sich eine Phase der Qualifizierung, Überarbeitung und Vertiefung des Siegerentwurfes an, auch hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung des Gebietes. Die Ergebnisse sind in allen weiteren Planungsphasen zu berücksichtigen.
    Die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt, insbesondere zu Freianlagen und Bebauungsplänen. Diese sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und auf Konfliktpunkte und Risiken zu prüfen, weiterhin sind Lösungsvorschläge zu erarbeiten und abzustimmen.
    Die folgenden, erläuternden Unterlagen liegen vor und können unter http://www.wiechers-beck.de/plattform/schumacher-quartier/innere-erschliessung/
    heruntergeladen werden:
    — Städtebauliche Umfelduntersuchung;
    — Luftbild Bestand;
    — Projektgebiet Bestand;
    — Masterplan.
    Eine Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt voraussichtlich Mitte 2016; der Baubeginn ist für 2018 vorgesehen. Dieser Projektablauf steht unter dem Vorbehalt des Fortschritts der parallelen baurechtlichen Verfahren (Bebauungsplanverfahren / Flächennutzungsplanverfahren),
    Der Auftraggeber behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor. Dieses stellt insbesondere auf den Entfall der Geschäftsgrundlage, z. B. bei Verzögerungen des Projektes sowie auf den Wegfall bzw. Austausch des benannten Personals ab. Für die Vertragsabwicklung ist eine hohe örtliche Präsenz in Berlin sowie eine kurzfristige Verfügbarkeit des benannten Personals sicherzustellen.
    Die oben benannten Punkte werden im Rahmen der Angebotsaufforderung weiter konkretisiert werden.
    Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins.
    Adresse des Bauherren DE-10707 Berlin
    Projektadresse DE-13405 Berlin
    TED Dokumenten-Nr. 117414-2016
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    • Deutschland-Berlin: Planungsleistungen im Bauwesen

      2016/S 067-117414

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH
      Lietzenburger Straße 107
      10707 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTVxYG1iXF1gO3JkYF5jYG1uKF1gXmYpX2A=

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://schumacher-quartier.de/

      Weitere Auskünfte erteilen: Wiechers Beck Gesellschaft von Architekten mbH
      Kreuzbergstraße 30
      Zu Händen von: Guido Schneider
      10965 Berlin
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 30616229936
      E-Mail: MjEwbFtoXVdYWzZtX1tZXltoaSNYW1lhJFpb
      Fax: +49 30616229922
      Internet-Adresse: http://www.wiechers-beck.de/plattform/schumacher-quartier/innere-erschliessung/

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Wiechers Beck Gesellschaft von Architekten mbH
      Kreuzbergstraße 30
      Zu Händen von: Guido Schneider
      10965 Berlin
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 30616229936
      E-Mail: MjExa1pnXFZXWjVsXlpYXVpnaCJXWlhgI1la
      Fax: +49 30616229922
      Internet-Adresse: http://www.wiechers-beck.de/plattform/schumacher-quartier/innere-erschliessung/

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Wiechers Beck Gesellschaft von Architekten mbH
      Kreuzbergstraße 30
      Zu Händen von: Guido Schneider
      10965 Berlin
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 30616229936
      E-Mail: MTZwX2xhW1xfOnFjX11iX2xtJ1xfXWUoXl8=
      Fax: +49 30616229922

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Sonstige: Die Tegel Projekt GmbH ist ein Unternehmen der WISTA-Management GmbH und somit eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft des Landes Berlin.
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Sonstige: Die Tegel Projekt GmbH ist in Vertretung des Landes Berlins mit der Bewirtschaftung und Entwicklung der landeseigenen Grundstücksflächen und Gebäude auf dem Gelände des Flughafen Tegel beauftragt.
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Nachnutzung Flughafen Tegel – Schumacher Quartier, Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die innere Erschließung.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Berlin.

      NUTS-Code DE300

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Nach der Schließung des Flughafens Tegel ergeben sich weitreichende Chancen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines neuen Stadtquartiers auf bisher überwiegend als Flughafen genutzten Flächen. Die städtebauliche, funktionale und infrastrukturelle Einbindung dieses neuen, im östlichen Flugfeldbereich geplanten Schumacher Quartiers in die Strukturen des Berliner Stadtgebiets und seiner Landschaftsräume soll dabei durch die starke Verknüpfung der unmittelbar angrenzenden Bestandsquartiere ermöglicht werden.
      Das anhaltende Bevölkerungswachstum Berlins und die Stärkung der wachsenden Stadt als Metropole erfordern über die bisherigen Potenziale des Flächennutzungsplanes hinaus die Aktivierung weiterer Wohnbauflächen und hochwertiger Mischnutzungen. Das Schumacher Quartier wird dabei als nachhaltiges, sozial verträgliches und zukunftsweisendes Areal in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Urban Tech Republic im Bezirk Reinickendorf einen bedeutenden Beitrag zur Wohnungsbaustrategie des Landes Berlin leisten. In diesem Areal soll ein in das Stadtgefüge integrierter, urbaner und zugleich an Grünräume angebundener Wohnbereich mit etwa 5 000 Wohneinheiten für ca. 10 000 Einwohner in funktional gemischten Wohnquartieren geschaffen werden. Das Schumacher-Quartier entsteht auf einer Gesamtfläche von ca. 48 ha auf dem östlichen Flugfeld des Flughafens Tegel und östlich angrenzenden Bereichen. Die Fläche grenzt im Süden an den Kurt-Schumacher-Damm. Im Norden schließt das Quartier die BAB A 111 zwischen der Anschlussstelle Kurt-Schumacher-Damm und der Anschlussstelle Eichborndamm (derzeit ca. 4,82 ha) sowie den Bereich der Sportplatzanlagen nördlich davon mit ein. Westlich grenzt das Quartier an den künftigen Landschaftsraum, der auf dem Flugfeld entstehen soll. Westlich an den Landschaftsraum angrenzend liegt der Entwicklungsbereich der Urban Tech Republic. Der Bereich des Flugfelds ist durch die Nähe zu den Erholungsflächen im Westen geprägt. Mit 27,55 ha stellt dieser Bereich den größten Teil des neuen Quartiers dar. Auf dem Bereich der heutigen Sportplätze südlich der U-Bahnstation Scharnweberstraße der Linie U6 mit einer Fläche von 6,33 Hektar wird der nördliche Teil des Wohnquartiers entstehen. Dieses profitiert stark von der Nähe zum bestehenden Siedlungsraum entlang der Scharnweberstraße als örtlichem Versorgungsbereich und der hervorragenden Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Der Bereich zwischen Autobahnzubringer im Westen, Sternstraßensiedlung im Norden, Kurt-Schumacher-Damm im Süden und Osten, sowie dem Kurt-Schumacher-Platz mit einer Größe von ca. 9,37 ha umfasst verschiedene Teilflächen mit unterschiedlichen Gewerbe-, Wohn- und Freiraumnutzungen. Diese Teilbereiche übernehmen die Verbindungsfunktion zwischen dem Quartier und dem Kurt-Schumacher-Platz als einem gewachsenen Ortszentrum mit Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.
      Die Neuentwicklung des Wohngebiets Schumacher Quartier erfordert neben vielen anderen Aspekten unter anderem auch diverse verkehrliche Neuerschließungs-maßnahmen nach Schließung des Flughafens zur
      — inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Areals und
      — verkehrlichen Anbindung der dann innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder für den Wohnungsbau.
      Zu diesem Zweck sind durch Tegel Projekt GmbH sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits verschiedene verkehrliche Voruntersuchungen beauftragt worden und auf Basis dieser Ergebnisse Zielstellungen für die äußere Neuerschließung formuliert worden. Aktuell wird eine Verkehrliche Machbarkeitsstudie abschließend diskutiert, die die wesentlichen Eckpunkte des Verkehrskonzeptes hinsichtlich Trassenführung der äußeren Erschließungsstraßen definiert.
      Der städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerb wird im 1. Halbjahr 2016 Vorgaben für die innere Erschließung des Quartiers liefern. Parallel zur Profilierung des Standortes wird mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Schumacher Quartier begonnen, um zum Zeitpunkt der Schließung des Flughafenbetriebs ein rechtskräftiges Planungsrecht vorliegen zu haben.
      Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt phasenweise. Im ersten Bauabschnitt der verkehrlichen Planung soll zunächst die äußere verkehrliche Erschließung mittels einer Neuen Stadtstraße der Rückbau der bestehenden Autobahnanschlussstelle und der Neubau einer Anschlussstelle entwickelt werden. In der Planung der Verkehrsanlagen der inneren Erschließung sind die phasenweise Entwicklung des Gebiets und die daraus resultierenden wechselnden Schnittstellen zu berücksichtigen.
      Die Tegel Projekt GmbH sucht nun ein kompetentes Ingenieurbüro, welches für die innere Erschließung des Areals folgende Ingenieurleistungen für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitte 3 bzw. 4 HOAI erbringt:
      — Leistungsphase 1 und 2 gemäß § 43 und 47 HOAI.
      Sowie optional:
      — Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 43 und 47 HOAI (Leistungsphase 9 nur Dokumentation).
      Es ist beabsichtigt besondere Leistungen ebenfalls optional zu beauftragen: z.B. Raumverteilungsplan (Spartenplan), Erstellung der VPU und BPU, Verkehrstechnische Untersuchungen, Zertifizierung, Bauphasenpläne, Örtliche Bauüberwachung.
      Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die Leistungen für die Objektplanung der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 43 und 47 HOAI für die Erschließung des Gesamtareals beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzem, ganz oder in Teilen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
      Der Auftraggeber behält sich explizit vor, Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben, insbesondere Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 und der Besonderen Leistungen.
      Für den angrenzenden Bereich der Urban Tech Republic wurde eine Verkehrsstudie erstellt, die sich insbesondere mit innovativen Ansätzen für die nachfolgend genannten Bereiche beschäftigt hat. Diese Ansätze sind im Grundsatz aufzugreifen und zu vertiefen:
      — ÖPNV (u. a. U-Bahn, Bus, innovative Nahverkehrssysteme, Stichwort peoplemover);
      — Individualverkehr (u. a. Straßen, Radverkehrsanlagen, Fußwege, Shared Spaces);
      — Ruhender Verkehr(u. a. privat, öffentlich, Taxi, Car-Sharing);
      — Mobility Hubs;
      — E-Mobility;
      — Schnittstellen an den Übergängen und Anbindepunkten zum bestehenden Verkehrsnetz (östliche Anbindung an den Kurt-Schumacher-Damm, Brücken, Kurt-Schumacher-Platz,).
      Die Bearbeitung des gesamten Projekts hat unter besonderer Beachtung der inhaltlichen Zielsetzungen des Projekts „Schumacher Quartier“ zu erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung mit innovativen urbanen Technologien. Diese sind unter anderem in der Städtebaulichen Umfelduntersuchung formuliert.
      Der städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerb wird im 1. Halbjahr 2016 Vorgaben für die innere Erschließung des Quartiers liefern. Nach Abschluss des Wettbewerbs schließt sich eine Phase der Qualifizierung, Überarbeitung und Vertiefung des Siegerentwurfes an, auch hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung des Gebietes. Die Ergebnisse sind in allen weiteren Planungsphasen zu berücksichtigen.
      Die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt, insbesondere zu Freianlagen und Bebauungsplänen. Diese sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und auf Konfliktpunkte und Risiken zu prüfen, weiterhin sind Lösungsvorschläge zu erarbeiten und abzustimmen.

      Die folgenden, erläuternden Unterlagen liegen vor und können unter http://www.wiechers-beck.de/plattform/schumacher-quartier/innere-erschliessung/

      heruntergeladen werden:
      — Städtebauliche Umfelduntersuchung;
      — Luftbild Bestand;
      — Projektgebiet Bestand;
      — Masterplan.
      Eine Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt voraussichtlich Mitte 2016; der Baubeginn ist für 2018 vorgesehen. Dieser Projektablauf steht unter dem Vorbehalt des Fortschritts der parallelen baurechtlichen Verfahren (Bebauungsplanverfahren / Flächennutzungsplanverfahren),
      Der Auftraggeber behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor. Dieses stellt insbesondere auf den Entfall der Geschäftsgrundlage, z. B. bei Verzögerungen des Projektes sowie auf den Wegfall bzw. Austausch des benannten Personals ab. Für die Vertragsabwicklung ist eine hohe örtliche Präsenz in Berlin sowie eine kurzfristige Verfügbarkeit des benannten Personals sicherzustellen.
      Die oben benannten Punkte werden im Rahmen der Angebotsaufforderung weiter konkretisiert werden.
      Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71320000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Ja.
      Siehe auch Angaben unter II.1.5).
      Die Vergabe erfolgt ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Optionen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die unter II.1.5) nicht als optional beschriebenen Leistungen beauftragt. Die weiteren Optionen und Verlängerungen werden mit vollem oder eingeschränktem Leistungsumfang, einzeln oder im ganzem schriftlich gemäß der weiteren in der Angebotsaufforderung benannten Vertragsbedingungen beauftragt.
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Berufshaftpflichtversicherung über 5 000 000 EUR für Personenschäden und über 5 000 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
      Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

      Insbesondere die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin (siehe http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/index.shtml), u. a. A-Bau, LHO Berlin (keine abschließende Auflistung) sowie ergänzende Vorschriften und Regeln.

      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Im Fall von Bewerbergemeinschaften bzw. späteren Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Einzureichen ist der im Original unterzeichnete Bewerbungsbogen sowie die untenstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen (siehe Anlagen zum Bewerbungsbogen). Nachweise können in Kopie eingereicht werden.
      1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss. Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Makler) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht wird.
      2. Nachweis der Unterschriftsbefugnis bei juristischen Personen durch einen Registerauszug (Handelsregisterauszug oder Partnerschaftsregisterauszug) bzw. bei juristischen Personen ohne geführten Registereintrag ersatzweise durch Eigenerklärung (soweit zutreffend; siehe Anlage 1 zum Bewerbungsbogen).
      3. Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF ob und auf welche Art eine wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen besteht und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet wird (siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen).
      4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF (siehe Anlage 3 zum Bewerbungsbogen).
      Auszuschließen sind Bieter bzw. Bewerber, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach:
      a. § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
      b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
      c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
      d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
      e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
      f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
      g. § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
      h. Strafennormen anderer Staaten, die den genannten gleichzusetzen sind.
      5. Eigenerklärung ob der Bewerber,
      a. sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
      b. aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
      c. im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
      d. seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt hat,
      e. sich bei der Erteilung von Auskünften, die von den Teilnehmern gefordert werden können (gem. §§ 4, 5 und 10 VOF), in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt.
      (siehe Anlage 4 zum Bewerbungsbogen).
      6. Eigenerklärung über Vertretungsbefugnis im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters, der durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, sowie unterzeichnete Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung im Falle einer Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend; siehe Anlage 5 zum Bewerbungsbogen).
      7. Eigenerklärung zu den Auftragsanteilen, für die ein Auftrag an einen Nachunternehmer zu erteilen beabsichtigt wird (siehe Anlage 6 zum Bewerbungsbogen).
      8. Verpflichtungserklärung Drittunternehmer (soweit dessen Eignungsnachweise zum Eignungsnachweis des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft herangezogen werden; siehe Anlage 7 zum Bewerbungsbogen; die Vorgaben für Drittunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmen).
      9. Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Mindestentgelten, zur Gewährung des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung ebendieser Vorgaben (siehe Anlage 8 und 8a zum Bewerbungsbogen).
      10. Eigenerklärung zu den Maßnahmen der Frauenförderung, die gemäß Frauenförderverordnung in dem Unternehmen durchgeführt werden. (siehe Anlage 9 und 9a zum Bewerbungsbogen)
      Hinweis: Der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch dem Korruptionsregister Berlin noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Abfrage durchzuführen.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung zum Umsatz in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre; die Angaben können auf 100 000 EUR gerundet werden.
      2. Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 und 4 HOAI in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre; die Angaben können auf 100 000 EUR gerundet werden.
      3. Eigenerklärung zur Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre
      (siehe Bewerbungsbogen).
      Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 2. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 und 4 HOAI in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens 300 000 EUR netto p. a.
      Zu 3. Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens 5.
      Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      1. Eigenerklärung zu dem für die Leistung vorgesehenen Personal getrennt für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung jeweils unter anderem mit folgenden Angaben:
      a. Name;
      b. Berufliche Qualifikation;
      c. Berufserfahrung (in Jahren) in der Planung von Verkehrsanlagen für innerstädtische Neuerschließungsmaßnahmen;
      d. Berufserfahrung (in Jahren) im Unternehmen
      (siehe Bewerbungsbogen).
      2. Eigenerklärung zu Referenzprojekten in der Planung von Verkehrsanlagen für innerstädtische Neuerschließungsmaßnahmen, die von der für die Leistung vorgesehenen Projektleitung und / oder stellvertretenden Projektleitung bearbeitet wurden, jeweils unter anderem mit folgenden Angaben:
      a. Art der Maßnahme;
      b. Leistungsumfang;
      c. Leistungszeit;
      d. Leistungsort;
      e. Objektgröße;
      f. Auftraggeber mit Kontaktdaten des dortigen Ansprechpartners;
      g. Beteiligung des für die Leistung vorgesehenen Personals;
      (Siehe Deckblatt Referenzen in Anlage zum Bewerbungsbogen)
      Ein Referenzprojekt darf nur dann eingereicht werden, wenn:
      — das Projekt innerhalb der letzten acht Jahre (bezogen auf den Tag der Bekanntmachung) fertig gestellt wurde (Abschluss der Leistungsphase 8); es ist keine Voraussetzung, dass der Bewerber bereits seit acht Jahren existiert.
      — das Projekt hinsichtlich Kosten, Termine und Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurde.
      — keine negativen Auskünfte vorliegen bzw. keine negativen Auskünfte durch den anzugebenden Ansprechpartner vorliegen.
      — das Projekt durch das von dem für die Leistung vorgesehenen Personal (Projektleitung und / oder stellvertretende Projektleitung) bearbeitet wurde. Hierbei können auch Referenzen eingereicht werden, die durch das vorgesehene Personal für ein anderes Unternehmen bearbeitet wurden.
      Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben zu überprüfen.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Zu 1. Eigenerklärung zu dem für die Leistung vorgesehenen Personal:
      Für die Projektleitung:
      — Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Verkehrsanlagen für innerstädtische Neuerschließungsmaßnahmen.
      Für die stellvertretende Projektleitung:
      — Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Verkehrsanlagen für innerstädtische Neuerschließungsmaßnahmen.
      Zu 2. Eigenerklärung zu Referenzprojekten in der Planung von Verkehrsanlagen für innerstädtische Neuerschließungsmaßnahmen:
      Es sind jeweils zu jeder der geforderten Leistungsphasen Referenzprojekte nachzuweisen, die im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen bearbeitet wurden; dies kann an einer Referenz erfolgen, die über alle geforderten Leistungsphasen 2 – 8 bearbeitet wurde, oder aber kulminiert an mehreren Referenzen, beispielsweise Referenz A in den Leistungsphasen 2 – 5 und Referenz B in den Leistungsphasen 6-8.
      — Mindestens zu jeder der Leistungsphasen 2 bis 8 ein Referenzprojekt für den Neubau von Straßen im Rahmen von innerstädtischen Neuerschließungsmaßnahmen und Gebietsentwicklungen, inkl. Koordinierung und Abstimmung Spartenplan, mit einer Gesamtfläche von mehr als 20 ha
      — Mindestens ein Referenzprojekt zum Neubau von Straßen im innerstädtischen Bereich mit Koordination und Abstimmung Spartenplan, Verkehrsberuhigte Bereiche mit Straßenraumgestaltung und shared spaces.
      — Mindestens ein Referenzprojekt aus mindestens einem der folgenden Themenfelder:
      o Radverkehrsanlagen auf Haupt- und Nebenrouten,
      o Planung für Nahverkehrssysteme (Bus),
      o Bauphasenpläne,
      o Planungen unter Berücksichtigung von Zertifizierungsprozessen (DGNB).
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschriften: VOF § 19 (2) und (3)
      Zugelassen sind
      — Natürliche und Juristische Personen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
      — Juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 7
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen Leistungsfähigkeit. 1 Umsatz für entsprechende Dienstleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 und 4 HOAI in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre. 1.1 mindestens 800 000 EUR netto p. a., 30 Punkte 1.2 mindestens 600 000 EUR netto p. a., 20 Punkte 1.3 mindestens 400 000 EUR netto p. a., 10 Punkte 2 Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre. 2.1 mindestens 20, 30 Punkte 2.2 mindestens 15, 20 Punkte 2.3 mindestens 10, 10 Punkte 3 Projektleitung: 3.1 Berufserfahrung (in Jahren) in der Planung von Verkehrsanlagen für innerstädtische Neuerschließungsmaßnahmen. 3.1.1 Nachweis von mindestens 20 Jahren, 24 Punkte 3.1.2 Nachweis von mindestens 15 Jahren, 16 Punkte 3.1.3 Nachweis von mindestens 12 Jahren, 8 Punkte 3.2 Berufserfahrung (in Jahren) im Unternehmen. 3.2.1 Nachweis von mindestens 5 Jahren, 10 Punkte 3.2.2 Nachweis von mindestens 3 Jahren, 5 Punkte 4 Stellvertretende Projektleitung: 4.1 Berufserfahrung (in Jahren) in der Planung von Verkehrsanlagen für innerstädtische Neuerschließungsmaßnahmen. 4.1.1 Nachweis von mindestens 15 Jahren, 24 Punkte 4.1.2 Nachweis von mindestens 10 Jahren, 16 Punkte 4.1.3 Nachweis von mindestens 8 Jahren, 8 Punkte 4.2 Berufserfahrung im Unternehmen. 4.2.1 Nachweis von mindestens 5 Jahren, 10 Punkte 4.2.2 Nachweis von mindestens 3 Jahren, 5 Punkte 5 Referenzprojekte in der Planung von Verkehrsanlagen für innerstädtische Neuerschließungsmaßnahmen, die durchgängig mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 47 HOAI bearbeitet wurden. 5.1 Art der Maßnahme 5.1.1 je Referenz für den Neubau von Straßen im Rahmen von innerstädtischen Neuerschließungsmaßnahmen und Gebietsentwicklungen, inkl. Koordinierung und Abstimmung Spartenplan, mit einer Gesamtfläche von mehr als 20 ha, 15 Punkte, maximal 75 5.1.2 je Referenz für Planung und Umsetzung von shared spaces, verkehrsberuhigten Bereichen und verkehrsreduzierten Quartieren, 15 Punkte, max. 75 Punkte 5.1.3 je Referenz für Planung und Umsetzung von Mobility Hubs, Integration von Carsharing und E-Mobility-Stationen, 15 Punkte, max. 75 Punkte 5.1.4 je Referenz zur Integration und Verknüpfung von städtischen Nahverkehrssystemen, 4 Punkte, max. 20 Punkte 5.1.5 je Referenz zu Radverkehrsanlagen auf Haupt- und Nebenrouten, 6 Punkte, max. 30 Punkte 5.2 Leistungsumfang 5.2.1 je Referenz zu Planungen unter Berücksichtigung von Bauphasenplänen, 4 Punkte, max. 20 Punkte 5.2.2 je Referenz zu Planungen unter Berücksichtigung von Zertifizierungsprozessen (DGNB), 2 Punkte, max. 10 Punkte 5.3 Auftraggeber, je Referenz mit öffentlichem Auftraggeber gemäß § 98 GWB, 4 Punkte, max. 20 Punkte 5.4 Beteiligung des Personals, je Referenz zu 5.1.1 bis 5.1.3, in der mindestens einer des für die Leistung vorgesehenen Personals (vorgesehene Projektleitung oder Stellvertretende Projektleitung) mindestens als Stellvertretende Projektleitung eingebunden war, 15 Punkte, max. 75 Punkte In der Summe aller Kriterien und Unterkriterien werden maximal 528 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Teilbereiche in der Reihenfolge Referenzen, Projektleitung, Stellvertretende Projektleitung, Umsatz, Mitarbeiter. Sollte auch in den Teilbereichen ein Punktegleichstand vorliegen, entscheidet die Qualität der Referenzen.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      3.5.2016 - 12:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten, im Original unterschriebenen Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular „Bewerbungsbogen“ ist abrufbar unter:

      http://www.wiechers-beck.de/plattform/schumacher-quartier/innere-erschliessung/

      2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
      Dies gilt auch für Drittunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Drittunternehmers bedient. Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
      3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen sowie zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
      4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen und sein Know-how im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
      Je Teilnahmeantrag sind maximal eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt.
      5. Die Teilnahmeanträge (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift „Schumacher Quartier, Innere Erschließung. Nicht öffnen vor Ablauf der Teilnahmefrist.“ gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle einzureichen.
      6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, unter folgender Adresse veröffentlicht:

      http://www.wiechers-beck.de/plattform/schumacher-quartier/innere-erschliessung/

      7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes und berechtigen nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
      8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
      9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird, da die entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins nicht verfügbar sind oder nicht freigegeben sind.
      Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
      10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer des Landes Berlin
      Martin-Luther-Str. 105
      10825 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sOm1faHFuYChcX2xmY2goXl8=
      Telefon: +49 3090138316
      Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
      Fax: +49 3090137613

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Vergabekammer des Landes Berlin
      Martin-Luther-Str. 105
      10825 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpN2pcZW5rXSVZXGljYGUlW1w=
      Telefon: +49 3090138316
      Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
      Fax: +49 3090137613

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      1.4.2016
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 06.04.2016
Ergebnis veröffentlicht 25.08.2016
Zuletzt aktualisiert 16.07.2021
Wettbewerbs-ID 2-228072 Status Kostenpflichtig
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