Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: A) Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2, A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten, die in die Wertung einfließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Sanierung oder Umbau oder Neubau/Erweiterung einer Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Beinhaltet das Referenzprojekt sowohl eine Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahme als auch eine Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurde das angegebene Referenzprojekt unter laufendem Betrieb realisiert? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden für das Referenzprojekt durch den AN Interimsmaßnahmen geplant und umgesetzt? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 300+400)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5,0 Mio. EUR wird 1,0 Punkt vergeben. Berechnungsmethode: 5,0 Mio. EUR / 10,0 Mio. EUR x 2,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 51 HOAI) erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-6 erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-6) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (hier: Leistungsphase 1) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 erbracht. Hier werden 1,96 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 95 v. H. / 97 v. H. x 2,0 Punkte. ——————————————————————————————————————————————— B) Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2, B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Sanierung oder Umbau oder Neubau/Erweiterung einer Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Beinhaltet das Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters sowohl eine Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahme als auch eine Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurde das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters unter laufendem Betrieb realisiert? Wenn ja, wird 2,0 Punkt vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 300+400)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5,0 Mio. EUR wird 1,0 Punkt vergeben. Berechnungsmethode: 5,0 Mio. EUR / 10,0 Mio. EUR x 2,0 Punkte). – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 51 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter federführend und projektleitend erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-6 in projektleitender Funktion erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-6) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (hier: Leistungsphase 1) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-5 in projektleitender Funktion erbracht. Hier werden 1,96 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 95 v. H. / 97 v. H. x 2,0 Punkte. Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge)kann bei der Vergabestelle unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen heruntergeladen werden. Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.