Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: A) Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2, A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt können maximal 20 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten, die in die Wertung einfließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (3 Referenzprojekte x max. 20 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung der beiden ersten Referenzprojekte wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (Schulbau)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Das Referenzprojekt beinhaltet Flächen für den Ganztagesschulbetrieb? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2,5 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 300+400)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 2,0 Mio. EUR werden 2,4 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2,0 Mio. EUR / 2,5 Mio. EUR x 3,0 Punkte). – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v.H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,56 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v.H. / 96 v.H. x 3,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei der Bewertung des dritten Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Handelt es sich bei dem angegebenen Referenzprojekt um einen Bildungsbau bzw. Bau für Kinder und/oder Jugendliche? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2,5 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 300+400)) werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 2,0 Mio. EUR werden 3,2 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2,0 Mio. EUR / 2,5 Mio. EUR x 4,0 Punkte). – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v.H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 2,08 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v.H. / 96 v.H. x 4,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. ———————————————————————————————————————————————————————— B) Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2, B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (Schulbau)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Das Referenzprojekt beinhaltet Flächen für den Ganztagesschulbetrieb? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2,5 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 300+400)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 2,0 Mio. EUR werden 1,6 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2,0 Mio. EUR / 2,5 Mio. EUR x 2,0 Punkte). – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter federführend und projektleitend erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-8 in projektleitender Funktion erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-5 in projektleitender Funktion erbracht. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 96 v. H. x 2,0 Punkte. ———————————————————————————————————————————————————————— Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) kann bei der Vergabestelle unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen heruntergeladen werden. Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.