Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: A) Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2, A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt können maximal 20 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten, die in die Wertung einfließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (3 Referenzprojekte x max. 20 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes der drei Referenzprojekte wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der grundlegenden Projektanforderungen vergleichbar (Sanierung, Umbau oder Modernisierung einer Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Anforderungen an den Denkmalschutz vergleichbar (denkmalgeschütztes Gebäude)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Handelt es sich bei dem angegebenen Referenzprojekt um eine Bildungseinrichtung (Schule, Universität, Institut, Akademie, o.ä.)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurde das angegebene Referenzprojekt unter laufendem Betrieb realisiert? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Kosten ≥ 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 300+400)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5,0 Mio. EUR werden1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5,0 Mio. EUR / 10,0 Mio. EUR x 3,0 Punkte). – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v.H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,56 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v.H. / 96 v.H. x 3,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. ...................................................................................................................................................................................................................................................................................................................... B) Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2, B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der grundlegenden Projektanforderungen vergleichbar (Sanierung, Umbau oder Modernisierung einer Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Anforderungen an den Denkmalschutz vergleichbar (denkmalgeschütztes Gebäude)? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Handelt es sich bei dem angegebenen Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters um eine Bildungseinrichtung (Schule, Universität, Institut, Akademie, o.ä.)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurde das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters unter laufendem Betrieb realisiert? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters hinsichtlich der Kosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Kosten ≥ 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 300+400)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5,0 Mio. EUR werden1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5,0 Mio. EUR / 10,0 Mio. EUR x 2,0 Punkte). – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter federführend und projektleitend erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-8 in projektleitender Funktion erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-5 in projektleitender Funktion erbracht. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 96 v. H. x 2,0 Punkte. ...................................................................................................................................................................................................................................................................................................................... Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) kann bei der Vergabestelle unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungenheruntergeladen werden. Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.