Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 in der Lange-Feld-Straße in Hannover im Rahmen eines ÖPP-Modells.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Bauauftrag
Erbringung einer Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 30449 Hannover.
NUTS-Code DE92
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt die Feuer- und Rettungswache 3 in der Lange-Feld-Straße in Hannover im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells neu errichten zu lassen.
Der Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 mit einer Nutzungsfläche (NUF) von rund 5 100 m2 soll in Passivhauskomponenten erstellt werden. Neben den Bauleistungen, zu denen auch der Abriss von bestehenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen gehört, sollen vom privaten Partner auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen erbracht werden. Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und eine einredefreie Endfinanzierung für 90 % der Gesamtinvestitionskosten über 20 Jahre sowie eine einredebehaftete Endfinanzierung für 10 % der Gesamtinvestitionskosten über 5 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen.
Die Landeshauptstadt Hannover erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen in der verlängerten Gewährleistungsfrist.
Das Gebäude soll Anfang 2019 in Betrieb gehen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
45210000, 45216121, 66000000, 71240000, 71320000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 31.7.2017. Abschluss 30.11.2038
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises netto (einschließlich der Kosten für das Baumanagement) von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Kosten der Bauzwischenfinanzierung werden Bestandteil der Gesamtinvestitionskosten. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen während der Bauzeit werden nicht gegeben.
Von den festgestellten Gesamtinvestitionskosten werden 90 % nach Abnahme der Bauleistungen einredefrei über 20 Jahre finanziert.
10 % der Gesamtinvestitionskosten werden ab Abnahme der Bauleistungen über 5 Jahre finanziert, ohne dass die Auftraggeberin diesen Teil der Forderungen einredefrei stellt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Sofern ein Angebot von einer Bietergemeinschaft erfolgt, hat diese gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter anzubieten.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für die Bewerbung ist ein Bewerberformblatt zu verwenden.
Das Bewerberformblatt kann unter der E-Mail Adresse MThrbVplYWtrYWdmOGBZZmZnbl1qJWtsWVxsJlxd unter Angabe der Vergabenummer 19/0464/16 angefordert werden. Das Bewerberformblatt ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der
vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen.
Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag, mit einem Kennzettel zu versehen und bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle (Zentrale Submissionsangelegenheiten) einzureichen. Der Kennzettel wird mit dem Bewerberformblatt zur Verfügung gestellt.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt.
Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle kann, wenn sie dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig.
Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein.
Die Vergabestelle beantwortet bis 6 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen zum Verfahren, jedoch nur, wenn sie in Textform an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle eingereicht wurden.
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber ausschließlich auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer kurzfristig nachzufordern; die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – diese Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet.
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer für den Bewerber (A), für das Bauunternehmen (B) sowie für Objektplaner (C) abzugeben. Beabsichtigt ein Unternehmen/Planungsbüro mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Referenzen, die auf verschiedene Kriterien zutreffen, können mehrfach benannt werden. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder in Summe gewertet.
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die speziell für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.2) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer
zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sind beizufügen:
A) Für den Bewerber:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
A2. Eigenerklärungen,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g und § 16 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/ A vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der Vorschriften i.S. v. § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A verurteilt worden ist bzw. sind;
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme erklären.
B) für das Bauunternehmen:
B1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregistereingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle odervergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
B2. Eigenerklärungen,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g und § 16 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/ A vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der Vorschriften i.S. v. § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A verurteilt worden ist bzw. sind;
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
C) für Objektplaner/Architekturbüro:
C1. Nachweis des Objektplaners/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
C2. Eigenerklärung, dass der Objektplaner/das Architekturbüro bzw. eine ihm zuzurechnende Person nichtrechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der Vorschriften i. S. v. § 4 Abs. 6 VOF verurteilt worden sind,
C3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Objektplaners/Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hinweis: Die im Folgenden aufgeführten Referenzen sollen grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer Aussagekraft und Wertigkeit eingereicht werden, die nach Auffassung des Bewerbers besten Referenzen als erste.
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber:
A4. Gesamtumsätze (netto) als ÖPP-Anbieter/Generalübernehmer der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre;
A5. Referenzen zu vergleichbaren ÖPP-Projekten
(Planung, Errichtung, Finanzierung) bzw. GÜ-Vergabe, bei denen der
Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/
Initiator/ Gesellschafter Objektgesellschaft) des
Auftraggebers oder als GU/GÜ agierte; Referenzzeitraum ab 2010
(Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz
anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners,
Realisierungsverfahren, Auftragswert (netto).
B) für das Bauunternehmen:
B3. Gesamtumsätze (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Hinweis: Die im Folgenden aufgeführten Referenzen sollen grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer Aussagekraft und Wertigkeit eingereicht werden, die nach Auffassung des Bewerbers besten Referenzen als erste.
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
B) das Bauunternehmen:
B4. Referenzen über neu errichtete Feuer- und Rettungswachen oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen und sicherheitstechnischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als Generalunter- bzw. -
übernehmer); Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Name des Auftraggebers
und Ansprechpartners, Auftragswert (netto), Anteil des Bauunternehmens an den durchgeführten Leistungen.
B5. Referenzen über schlüsselfertig errichtete
Gebäude im Niedrigenergiestandard oder Gebäude mit vergleichbarem energetischen Standard (schlüsselfertig als GU/GÜ); Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt,
wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Beschreibung des energetischen Standards, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert (netto), Anteil des Bauunternehmens an den durchgeführten Leistungen.
B6. Benennung des für die technische Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals und Angaben zu dessen Qualifikation: Kopien von Studien- oder
Berufsausbildungsabschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zu Art und Umfang des jeweiligen Referenzprojekts und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).
C) für Objektplaner:
Das spätere Leistungsbild des Objektplaners soll neben den planerischen Leistungsphasen auch die örtliche Bauleitung umfassen und so die Realisierung der angebotenen Qualität gewährleisten.
C4. Referenzen des vorgesehenen Objektplaners (Architekturbüros) für realisierte Bauten, insbesondere Feuer- und Rettungswachen oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen und sicherheitstechnischen Schwierigkeitsgrad; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Auftragswert (anrechenbare Baukosten netto).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sind die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung. Die Angaben der unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) eingereichten Erklärungen und Nachweise gehen mit folgender Gewichtung in die Bewertung ein: für den Bewerber A4 mit 12,5 Prozent, A5 mit 12,5 Prozent für das Bauunternehmen B3 mit 2,5 Prozent, B4 mit 20 Prozent, B5 mit 10 Prozent, B6 mit 2,5 Prozent für Objektplaner C4 mit 40 Prozent. Die Vergabestelle vergibt für den Erfüllungsgrad der einzelnen Auswahlkriterien Noten. Die Noten werden mit der Wichtung multipliziert und ergeben Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los. Die Matrix zur Benotung und ein Beispiel zur Punktberechnung sind dem Bewerberformblatt beigefügt.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Vergabenummer: 19/0464/16
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 23.5.2016
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
30.5.2016 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
19.7.2016
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern, Bauunternehmen, Architekten und Fachplanern sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bewerbern, Bauunternehmen oder Architekten/Fachplaner beinhalten,
die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten
Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten
Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von
25 000 EUR. Jedem Teilnehmer, der sein Angebot in weiteren Runden nach Aufforderung des Auftraggebers
überarbeitet und im Interesse einer wirtschaftlichen Lösung optimiert, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält,
wird für jede weitere Runde eine Entschädigung in Höhe von 2 500 EUR gezahlt. Die Entschädigungsbeträge
enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer enthält keine Entschädigung. Für
Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 413115-1334
Fax: +49 413115-2943
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 107 GWB.
Die Rüge eines Verstoßes hat danach unverzüglich zu erfolgen. Unverzüglich bedeutet nach der gesetzlichen Definition des § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die hierfür zulässige Frist wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt und beträgt – je nach der Besonderheit des Einzelfalls – regelmäßig zwischen 3 Kalendertagen und längstens 14 Kalendertagen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.4.2016