Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: A) Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2, A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt können maximal 15 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten, die in die Wertung einfließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (4 Referenzprojekte x max. 15 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes der vier Referenzprojekte wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der grundlegenden Projektanforderungen vergleichbar (hier: Neubau einer Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Handelt es sich bei dem angegebenen Referenzprojekt um ein Klinikum / Krankenhaus oder Vergleichbares? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Kosten ≥ 5 Mio. EUR brutto (Kgr. 440+450+460, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (5 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 440+450+460)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 5 Mio. EUR brutto (Kgr. 440+450+460) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 2,5 Mio. EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2,5 Mio. EUR / 5,0 Mio. EUR x 3,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (gem. § 53 HOAI) beauftragt? Wenn die Anlagengruppen 4, 5 und 6 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragten Leistungsumfang (weniger als Anlagengruppen 4, 5 und 6) werden die tatsächlich beauftragten Anlagengruppen den geforderten Analagengurppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktungermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Anlagengruppen (hier: Anlagengruppen 1-3 und 7+8) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Dem Bewerber wurden die Anlagengruppen 4-5 beauftragt. Hier werden 1,33 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 AG / 3 AG x 2,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 97 v.H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktungermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,55 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v.H. / 97 v.H. x 3,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. ........................................................................................................................................................................ B) Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2, B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der grundlegenden Projektanforderungen vergleichbar (hier: Neubau einer Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Handelt es sich bei dem angegebenen Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters um ein Klinikum / Krankenhaus oder Vergleichbares? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters hinsichtlich der Kosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Kosten ≥ 5 Mio. EUR brutto (Kgr. 440+450+460, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (5 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 440+450+460)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 5 Mio. EUR brutto (Kgr. 440+450+460) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 2,5 Mio. EUR werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2,5 Mio. EUR / 5 Mio. EUR x 2,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (gem. § 53 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter federführend und projektleitend erbracht? Wenn die Anlagengruppen 4, 5 und 6 in projektleitender Funktion erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Anlagengruppen 4, 5 und 6) werden die tatsächlich erbrachten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Anlagengruppen (hier: Anlagengruppen 1-3 und 7+8) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Anlagengruppen 4+5 federführend und in projektleitender Funktion erbracht. Hier werden 1,33 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 AG / 3 AG x 2,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter federführend und projektleitend erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-8 in projektleitender Funktion erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 97 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-5 federführend und in projektleitender Funktion erbracht. Hier werden 1,03 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 97 v. H. x 2,0 Punkte. .............................................................................................................................................................................................................................................................. Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) kann bei der Vergabestelle unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen heruntergeladen werden. Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.