Entscheidung |
05.09.2016
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Verkehr |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude / Tragwerksplanung |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Freistaat Bayern, Augsburg (DE), Ingolstadt (DE) |
Betreuer | HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) |
Aufgabe |
Sanierung der Tiefgarage des Kurhaushotel/Kurhausbads Bad Kissingen
Die vorhandene Tiefgarage am Kurgarten wurde 1972 geplant, nachfolgend errichtet und in Betrieb genommen. Bei dem Bauwerk handelt es sich um ein Parkhaus mit 2 Ebenen. Die ehemals oberhalb der Tiefgarage befindlichen Bauteile wurden in 2015 abgebrochen. Die Auftriebssicherheit der Tiefgarage und des Kurgastzentrums wurde seinerzeit durch das Eigengewicht der überbauten Bereiche (Kurgastzentrum, 1.OG, 2.OG, 3.OG) sichergestellt. Die in dieser Form gewährleistete Auftriebssicherung wird bei dem Rückbau der oberen Geschosse beeinträchtigt. Die Sicherung gegen Aufschwimmen erfolgt derzeit durch Provisorien (Sandsäcke im UG der TG). Dies ist besonders zu beachten und die daraus folgenden Zusatzmaßnahmen (z. B. erhöhte Auflasten aus Gründachaufbau oder eine zusätzliche Ortbetonplatte) sind im Zuge der weiteren Planung nachzuweisen. An der Gebäudesubstanz sind Chloridschäden vorhanden. Die Tiefgarage soll jetzt saniert und weitergenutzt werden. Die Bewertung der Tiefgarage erfolgt gemäß GaStellV vom 8. Juli 2009. Bei den vorhandenen Parkdecks handelt es sich um eine Großgarage, da die Nutzfläche bei den vorhandenen 133 Stellplätzen über 1 000 m2 beträgt. Mittels dieser Ausschreibung sollen folgende Leistungen vergeben werden: — Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3-9, — Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3-6. Die zu vergebenden Leistungen sind auf der Grundlage einer vorliegenden Machbarkeitsstudie zu erbringen. Diese wird den präqualifizerten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. |
Leistungsumfang | Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI sowie Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3 (Vorplanung und Entwurfsplanung) für alle Leistungsbereiche beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht. |
Adresse des Bauherren | DE-97688 Bad Kissingen |
TED Dokumenten-Nr. | 138982-2016 |
Ergebnis anzeigen |
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Freistaat Bayern
Prinzregentenstraße 4
Kontaktstelle(n): Besitzverwaltung Staatsbad Bad Kissingen
Zu Händen von: Herrn Harald Hümmer
97688 Bad Kissingen
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE1WVJjUl1VH1lmVl5eVmMxWl5eYFNaXVpWXx9TUmpWY18fVVY=
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Frau Müller
80993 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU2FiU1paUy5WV2JoWlNgG1dcVVNcV1NjYFMcUlM=
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Frau Müller
80993 München
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Frau Müller
80993 München
DEUTSCHLAND
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
NUTS-Code DE265
Die Bewertung der Tiefgarage erfolgt gemäß GaStellV vom 8. Juli 2009. Bei den vorhandenen Parkdecks handelt es sich um eine Großgarage, da die Nutzfläche bei den vorhandenen 133 Stellplätzen über 1 000 m2 beträgt.
Mittels dieser Ausschreibung sollen folgende Leistungen vergeben werden:71200000, 71300000, 71327000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: A – Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2 – A)), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. 1 – Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI – Sanierung Tiefgarage: Je angegebenes Referenzprojekt für die Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. Objektplanung Ingenieurbauwerke können maximal 10 Punkte (vgl. III.2.3) der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für die Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. Objektplanung Ingenieurbauwerke können insgesamt 20 Punkte erzielt werden (2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 20 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes für die Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. Objektplanung Ingenieurbauwerke wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Tiefgarage)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Neubau Tiefgarage) werden 1,5 Punkte vergeben. – Wurde das Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber (i. S. d. § 98 GWB) abgewickelt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 4,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 4,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 2 Mio. EUR werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2,0 Mio. EUR / 4,0 Mio. EUR x 2,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI bzw. § 43 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach § 34 HOAI bzw. 97 v. H. nach § 43 HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 gem. § 34 beauftragt. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 96 v. H. x 2,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 2 – Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI – Immissionsschutz: Für das angegebene Referenzprojekt für die Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. Objektplanung Ingenieurbauwerke können maximal 5 Punkte (vgl. III.2.3 der Bekanntmachung) erreicht werden (1 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 5 Punkte). Bei der Bewertung des Referenzprojektes für die Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. Objektplanung Ingenieurbauwerke wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Erhöhte Anforderungen an den Immissionsschutz bei der Ausführung)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 1,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 2 000 000 EUR werden 0,52 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR / 4 000 000 EUR x 1,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI bzw. § 43 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 1,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (Lph. 2-8 = 96 v. H. nach § 34 HOAI bzw. 97 v. H. nach § 43 HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 gem. § 34 beauftragt. Hier werden 0,52 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 96 v. H. x 1,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 3 – Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI – Grundwasserschutz: Für das angegebene Referenzprojekt für die Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. Objektplanung Ingenieurbauwerke können maximal 5 Punkte (vgl. III.2.3) der Bekanntmachung) erreicht werden (1 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 5 Punkte). Bei der Bewertung des Referenzprojektes für die Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. Objektplanung Ingenieurbauwerke wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Erhöhte Anforderungen an den Grundwasserschutz vor Verunreinigung)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 1,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 4,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 2 000 000 EUR werden 0,52 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR / 4 000 000 EUR x 1,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI bzw. § 43 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 1,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (Lph. 2-8 = 96 v. H. nach § 34 HOAI bzw. 97 v. H. nach § 43 HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 gem. § 34 beauftragt. Hier werden 0,52 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 96 v. H. x 1,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 4 – Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI – Sanierung Tiefgarage: Je angegebenes Referenzprojekt für die Tragwerksplanung können maximal 10 Punkte (vgl. III.2.3) der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für die Tragwerksplanung können insgesamt 20 Punkte erzielt werden (2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 20 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes für die Tragwerksplanung wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Tiefgarage)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Neubau Tiefgarage) werden 1,5 Punkte vergeben. – Wurde das Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber (i. S. d. § 98 GWB) abgewickelt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 4,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 4,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 2 Mio. EUR werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR / 4 000 000 EUR x 2,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 51 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-6 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-6) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphase 1) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 1,96 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 95 v. H. / 97 v. H. x 2,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 5 – Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI – Betoninstandsetzung: Für das angegebene Referenzprojekt für die Tragwerksplanung können maximal 10 Punkte (vgl. III.2.3 der Bekanntmachung) erreicht werden (1 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 10 Punkte). Bei der Bewertung des Referenzprojektes für die Tragwerksplanung wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Betoninstandsetzung infolge von Chloridbelastung)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurde das Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber (i. S. d. § 98 GWB) abgewickelt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 2 Mio. EUR werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR / 4 000 000 EUR x 2,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 51 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-6 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-6) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (Lph. 2-6 = 97 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphase 1) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 1,96 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 95 v. H. / 97 v. H. x 2,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Die für die einzelnen Leistungsbereiche (d. h. Objektplanung Gebäude und Innenräume und Tragwerksplanung) abverlangten Referenzprojekte können identisch sein, dürfen also mehrfach für die einzelnen Leistungsbereiche genannt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Referenzprojekte nicht identisch sein müssen. B – Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2 – B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter Objektplanung + Projektleiter Tragwerksplanung) 40 Punkte. 1 – Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters – Objektplanung können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter können insgesamt 20 Punkte erzielt werden (2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 20 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Tiefgarage)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt des Projektleiters nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Neubau Tiefgarage) werden 1,5 Punkte vergeben. – Wurde das Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber (i. S. d. § 98 GWB) abgewickelt? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 2 Mio. EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR / 4 000 000 EUR x 3,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 gem. § 34 HOAI und/oder die Leistungsphasen 2-8 gem. § 43 HOAI durch den Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-8 gem. § 34 HOAI und/oder gem. § 43 HOAI erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als die Leistungsphasen 2-8 gem. § 34 HOAI bzw. gem. § 43 HOAI) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (Lph. 2-8 = 96 v. H. nach § 34 HOAI 2013 bzw. 97 v. H. gem. § 43 HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das Maß geforderte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 1-5 gem. § 34 HOAI erbracht. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 96 v. H. x 2,0 Punkte. 2 – Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters – Tragwerksplanung können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter können insgesamt 20 Punkte erzielt werden (2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 20 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Tiefgarage)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt des Projektleiters nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Neubau Tiefgarage) werden 1,5 Punkte vergeben. – Wurde das Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber (i. S. d. § 98 GWB) abgewickelt? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 2 000 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR / 4 000 000 EUR x 3,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-6 gem. § 51 HOAI durch den Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-6 gem. § 51 HOAI erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als die Leistungsphasen 2-6 gem. § 51 HOAI) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (Lph. 2-6 = 97 v. H. nach § 51 HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das Maß geforderte Leistungsphasen (Leistungsphase 1) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-3 gem. § 51 HOAI erbracht. Hier werden 0,52 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 25 v. H. / 97 v. H. x 2,0 Punkte. Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird zum Download unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Unterlagen stehen unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen zum Download zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
91511 Ansbach
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE0aFdkWVNUV11TX19XZCBgYWRWVFNrV2RgMmRXWR9fWGQgVFNrV2RgIFZX
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Besitzverwaltung Staatsbad Bad Kissingen
Prinzregentenstraße 4
97688 Bad Kissingen
DEUTSCHLAND
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Ausschreibung veröffentlicht | 21.04.2016 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 28.09.2016 | ||
Zuletzt aktualisiert | 11.11.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-230046 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 443 |
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