Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/- anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht in den Kriterien:
Auswahlkriterien:
1.) Projekte vergleichbarer Bauaufgabe und mit vergleichbarem Leistungsbild:
Neubauten/Erweiterungsbauten aus dem Bereich der Bildung, Erziehung oder sonstiger Gebäude mit funktional vergleichbaren Raumanforderungen (z.B. Hochschulbauten, Bauten für Veranstaltungen und Kultur; ausschließliche Kindertagesstätten werden NICHT gewertet) UND durchgängiger Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 5 gem. § 34 HOAI 2013:
0 Projekte = 0 Punkte, 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
2.) Projekte vergleichbarer Bauaufgabe und mit vergleichbarem Leistungsbild:
Neubauten/Erweiterungsbauten in der Honorarzone III UND durchgängiger Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 8 gem. § 34 HOAI 2013 (Leistungsphase 8 muss begonnen sein) und anrechenbaren Baukosten für die Kostengruppen 300 und 400 gem. DIN 277 von mind. 1 500 000 EUR (netto):
0 Projekte = 0 Punkte, 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
3.) Preise in hochbaulichen Realisierungswettbewerben:
Wettbewerbspreise (keine Anerkennungen oder Ankäufe) in einem geregelten hochbaulichen Wettbewerb:
0 Projekte = 0 Punkte, 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
4.) Auszeichnungen oder lobende Erwähnungen:
Auszeichnungen oder lobende Erwähnungen für realisierte hochbauliche Projekte (z. B. BDA Preis). In der Jury muss mindestens ein Vertreter mit der Qualifikation des Bewerbers (hier Architekt/in) vertreten sein: 0 Projekte = 0 Punkte, 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
5.) Projekte vergleichbarer Auftraggeber:
Projekte die von einen öffentlichen Auftraggeber beauftragt wurden:
1 Projekt = 0 Punkte, 2 Projekte = 1 Punkt, 3 Projekte = 2 Punkte, 4 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
6.) Projekt vergleichbarer Auftraggeber und mit vergleichbarem Leistungsbild:
Projekte die von einen öffentlichen Auftraggeber beauftragt wurden und durchgängiger Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 8 (Leistungsphase 8 muss begonnen sein) gem. § 34 HOAI 2013:
0 Projekte = 0 Punkte, 1 und mehr Projekte = 2 (max. 2 Punkte)
Insgesamt sind maximal 17 Punkte zu erzielen. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, ggf. eine Bietergemeinschaft zu bilden. Die Auftraggeberin beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 5 Bieter auszuwählen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gem. §75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Für den Fall, dass ausgewählte Bieter ihre Teilnahme am Verhandlungsverfahren vor dem Versand der Aufgabenstellung absagen, behält sich die Vergabestelle vor, Nachrücker zu bennenen.