Folgende Angaben und Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A2 Eigenerklärungen,
— dass keine zwingenden Ausschlussgünde i. S. v. § 6e EU VOB/A vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme erklären.
B) für das Architekturbüro
B2. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i. S. v. § 6e EU VOB/A vorliegen.
B3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate.
Die Bewerber können gemäß § 50 VgV für die Nachweise das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung einreichen. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer einheitlichen Europäischen Eigenerklärung die Bewerber jederzeit auffordern, sämtliche Nachweise und Unterlagen beizubringen, wenn dies zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbes erforderlich ist.
Fehlen Erklärungen oder Nachweise werden die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Für den/das Bewerber/Bauunternehmen
A4. Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
A5. Referenzen zu vergleichbaren ÖPP-Projekten/ Generalübernehmerprojekten (Planung, Errichtung, Bauzwischenfinanzierung), bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner(Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers agierte; Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber noch nicht abgeschlossen sind. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Angaben zu Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Realisierungsmodell, Auftragswert (Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet).