1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann unter www.deutsche-evergabe.de heruntergeladen werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Erweiterung und Umbau der Gesamtschule Oppum“ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.3) genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Teilnahmeantrag sind über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de (nach Registrierung) bis zum 27.6.2016 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewebergemeinschaften sind nicht zulässig.
4. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
a) zum Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Abschluss gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen,
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Ausführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
7. Die unter Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf der gesamte Laufzeit aller 3 abgefragter Stufen. Die 1. Stufe (Lph. 1-4) wird voraussichtlich vom 2.1.2017 – 31.12.2017. Die Stufe 2 läuft voraussichtlich vom 1.1.2018 – 31.12.2018. Die 3. Stufe beginnt am 1.1.2019 und endet mit der Umsetzung der letzten Umbaumaßnahmen Ende 2021.