Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— ein ausgefüllter und von einem bevollmächtigten Vertreter des Büros/Unternehmens unterschriebener Teilnahmeantrag,
— bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern),
— Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten,
— Angaben des Auftrags, für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt gemäß VgV § 46 Abs. 3 Satz 10. Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bei anderen Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (VgV § 47 Abs. 1). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung zu führen. Die vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für den Nachunternehmer im Wege der Aufklärung anzufordern.
— Angaben zu VgV § 42 Abs. 1, GWB § 123, GWB § 124: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach VgV § 42 Abs. 1, GWB § 123, GWB § 124 wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag versichert.
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 96 HVGT) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag versichert.
Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
Hinweise:
Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden. Diese sind von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet und fristgerecht in Papierform (Unterschrift!) bei der unter I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Adresse einzureichen (Stadtbauplan GmbH, Darmstadt). Die Bewerbungsunterlagen sind von der Homepage des verfahrensbetreuenden Büros unter www.stadtbauplan.de/verfahren herunterzuladen.
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollmächtigten Vertreter unterschriebenen Teilnahmeantrag oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollmächtigten Vertreter unterschriebenen Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 44 bis 49 VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.