Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören und die durch Erklärung nachweisen, dass der benannte verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen und Qualifikationen erfüllt.
Teilnahmehindernisse sind nach § 4 (2) RPW 2013 geregelt. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Teilnahmeantrag kenntlich gemacht werden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Für die Teilnahme sind die nachfolgend beschriebenen Unterlagen abzugeben:
(a) Vollständig ausgefüllter TEILNAHMEANTRAG mit einer
(b) Nennung von zwei thematisch mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbaren Referenzprojekten.
(c) Je Referenzprojekt zwei JPG-Bilddateien (siehe Teilnahmeantrag, Seite 2).
(d) Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht bestehen.
(e) Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht bestehen.
(f) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer.
(g) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
(h) Nachweis der beruflichen Befähigung.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht zugelassen und werden zur Zulassung nicht herangezogen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Ausloberin.
Der Teilnahmeantrag ist auf der unter I.3) angegebenen Webseite abrufbar.
Die Bewerber haben selbst zu überprüfen, dass ihre Bewerbung korrekt und mit allen erforderlichen Angaben elektronisch an die unter I.1) und I.3) angegeneben Email-Adressen versendet wurde.
Die eingegangenen Bewerbungen werden anhand der unter III.1) und unter IV.1.9) beschriebenen Kriterien sowie dem frist- und formgerechten Eingang der Bewerbung ausgewählt.
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem oder mehreren der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen und die Freiraumgestaltung übertragen und zwar mindestens Leistungsphase 2 bis Leistungsphase 5 (lt. HOAI 2013, § 34 Gebäude und § 38 Freianlagen) mit stufenweiser Beauftragung.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem Gewinner Verhandlungen aufzunehmen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Nachweise der Preisträger:
Im anschließenden Verhandlungsverfahren müssen – auf Verlangen der Ausloberin – folgende Nachweise der Teilnahmeberechtigung und Eignung erbracht werden (ggf. mit einer möglichen Eignungsleihe gem § 47 VgV):
(i) Büro mit entsprechender Mitarbeiterzahl (min. 4 technische Mitarbeiter, inkl. Inhaber);
(j) Nachweis über Umsatzerlöse von durchschnittlich mindestens 300.000 EUR (exkl. USt.) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(k) Nachweis über eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung für Planerleistungen mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 EUR bzw. eine betreffende Deckungszusage einer Versicherung im Auftragsfall und
(l) Nachweis über die erfolgreiche Abwicklung eines vergleichbaren Projektes in der Honorarzone IV.
Sollten die angeführten Nachweise binnen angemessener Frist nicht vorgelegt werden können, wird von einer Einladung zum Verhandlungsverfahren abgesehen. Sofern ein Teilnehmer belegen kann, dass er betreffende Nachweise im Sitzstaat nicht (fristgerecht) erlangen kann, so hat er das Vorlegen der Teilnahmeberechtigung und der beruflichen Zuverlässigkeit im Verfasserbrief anderweitig darzustellen.