1.) Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 01.01.2011 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 80 %).
Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem referenzgebenden Auftraggeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme der Elektroenergieversorgung,
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 440+450) ≥ 1,5 Mio. EUR brutto),
— dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt,
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— beauftragte Leistungsphasen,
— Kosten brutto Kgr. 440+450.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn drei Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2.) Angabe der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).