Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zu den technischen Fachkräften (Projektleitung bzw. Stellvertretende Projektleitung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (vgl. III.1.3.).
1 Projektleitung (max. 18 Punkte)
1.1 Berufserfahrung (in Jahren) für entsprechende Dienstleistungen:
je Jahr über der Mindestanforderung 1 Punkt, max. 12 Punkte;
1.2 Berufserfahrung im Unternehmen:
je Jahr 1 Punkt, max. 6 Punkte;
2 Stellvertretende Projektleitung (max. 18 Punkte)
2.1 Berufserfahrung (in Jahren) für entsprechende Dienstleistungen:
je Jahr über der Mindestanforderung 1 Punkt, max. 12 Punkte;
2.2 Berufserfahrung im Unternehmen:
je Jahr 1 Punkt, max. 6 Punkte;
3 Referenzen (max. 90 Punkte)
Vergleichbare Referenzprojekte (Industriebau / Gewerbebau / Gebäude für Energieerzeugungsanlagen), die von den technischen Fachkräften (Projektleitung bzw. Stellvertretende Projektleitung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, mindestens in der Position der Stellvertretenden Projektleitung bearbeitet wurden:
3.1 Art des Projektes – Referenzen zu Gebäuden für Energieerzeugungsanlagen:
je Referenz 8 Punkte, maximal 24;
3.2 Art der Maßnahme – Referenzen zu Umbau, Sanierung, Umnutzung:
je Referenz 4 Punkte, maximal 12;
3.2.1 Art der Maßnahme – Referenzen gemäß 3.2 bei denen das Bestandsgebäude ein Baujahr zwischen 1960 und 1980 aufweist:
je Referenz zusätzlich 2 Punkte, maximal 6;
3.3 Leistungsumfang – Referenzen, die in allen Handlungsbereichen und allen Projektstufen in Anlehnung AHO bearbeitet wurden:
je Referenz 4 Punkte, maximal 12;
3.4 Verantwortete Gesamtbaukosten – Referenzen mit verantworteten Gesamtbaukosten größer gleich 5 000 000 EUR brutto:
je Referenz 2 Punkte, maximal 6;
3.5 Auftraggeber – Referenzen mit einem öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB:
je Referenz 2 Punkte, maximal 6;
3.6 Gesamtaufgabe – Referenzen, die die Kriterien 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 und 3.5 gleichzeitig erfüllen:
(zusätzlich) je Referenz 8 Punkte, maximal 24.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 126 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Teilbereiche in der Reihenfolge Referenzen, Projektleitung, Stellvertretende Projektleitung. Sollte auch in den Teilbereichen ein Punktegleichstand vorliegen, entscheidet das Los.