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  • DE-48653 Coesfeld
  • 11/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-237249)

Erweiterung und Sanierung der ehemaligen Jakobischule zur Martin-Luther-Grundschule


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 29.11.2016 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 20 - max. 20
    Gesetzte Teilnehmer: 6
    Tatsächliche Teilnehmer: 17
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich EWR
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 25.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Coesfeld, Coesfeld (DE)
    Betreuer Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB, Bielefeld (DE) Büroprofil
    Preisrichter Thomas Backes, Heiner Farwick [Vorsitz], Ursula Pasch, Eckhard Scholz , Norbert Frieling, Heinz Öhmann, Thomas Stallmeyer
    Aufgabe
    Der Rat der Stadt Coesfeld hat beschlossen, das denkmalgeschützte Gebäude der ehem. Jakobischule (Baujahr 1930) zu sanieren und die notwendigen Räume zur Aufnahme der Martin-Luther-Schule unter Berücksichtigung eines Raumprogrammes für eine 2-zügige Grundschule mit ca. 150 – 180 Schülerinnen und Schülern zu schaffen.

    Das Gebäude wurde bis zum Jahre 2004 als städt. Grundschule genutzt. Nach der Auflösung dieses Schulstandortes wurde das Gebäude an einen anderen Schulträger zum Betrieb einer Berufsfachschule vermietet. Diese Vermietung endet im Frühjahr 2017. Sodann soll das Gebäude im erforderlichen Rahmen umgestaltet, saniert und erweitert werden, um dann zukünftig die z.Zt. noch an einem anderen Standort ansässige Martin-Luther-Grundschule aufzunehmen. Der Umzug dieser Schule in das dann fertig gestellte Gebäude soll möglichst in den Hebstferien 2018 erfolgen.
    Der auf dem Gelände noch befindliche Pavillon (2 Klassenräume) ist abgängig.

    Der Altbau ist für den o.a. Zweck um eine Gebäudefläche von
    voraussichtlich ca. 500 – 750 m² NF zu erweitern. Die Auslobung dieses Planungswettbewerbes soll ein Ergebnis liefern, welches auf der relativ kleinen zur Verfügung stehenden Fläche eine optimale Flächennutzung und eine vor allem auch funktionale Anbindung an den Bestandsbau aufweist. Der neue Baukörper soll sich harmonisch in die das Gebiet prägende Wohnbebauung eingliedern. Die verbleibende Freifläche muss als eine noch ausreichend dimensionierte Bewegungs- und Pausenfläche eine zeitgemäße Schulhofgestaltung erfahren.
    Für die Errichtung einer Erweiterung des Schulgebäudes sowie die Gestaltung der Schulhoffläche sollen die Außenflächen der Coesfelder Tafel in die Planung mit einbezogen werden. Für diese karitative Einrichtung als direkten Nachbarn ist eine Neuordnung der Funktionen in den Außenflächen vorzusehen.
    Der zusätzliche Flächenbedarf für den Betrieb als „offene Ganztagsgrundschule“ ist zu berücksichtigen.
    Die Planung ist unter Berücksichtigung der Maßgaben zur Barrierefreiheit zum Zwecke der Umsetzung des inklusiven Unterrichtes in Schulen zu entwerfen.
    Die erforderlichen baulichen Veränderungen im unter Denkmalschutz stehenden Schulgebäude von 1930 sollen das Ziel erkennen lassen, die denkmalwerten Strukturen ablesbar zu erhalten.
    Informationen

    Die Bewerbung um Teilnahme ist ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann . Planer - möglich: www.dhp-sennestadt.de “Bewerbung zur Teilnahme”

    Termine

    Bewerbungsfrist 08.07.- 09.08.2016 (bis 12 00 Uhr)

    Losziehung 15.08.2016

    Versand der Unterlagen ab 23.08.2016

    Rückfragenfrist bis 05.09.2016

    Kolloquium 08.09.2016

    Abgabe Planunterlagen 02.11.2016

    Abgabe Modell 10.11.2016

    Preisgericht 29.11.2016

    Ausstellungseröffnung 02.12.2016

    Gesetzte Teilnehmer 1. Peter Bastian Architekten BDA, Münster
    2. Bock Neuhaus Partner, Coesfeld
    3. Andreas Bodem, Coesfeld
    4. Evers Architekten, Coesfeld
    5. Steinberg und Koeppen, Coesfeld
    6. Wolters Partner, Coesfeld
    Projektadresse DE-48653 Coesfeld
    TED Dokumenten-Nr. 240715-2016
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Coesfeld
      Markt 8
      Zu Händen von: Stadt Coesfeld: Volker Rier; Drees & Huesmann Planer: Ulrike Wesche
      48653 Coesfeld
      Deutschland
      E-Mail: Stadt Coesfeld: MjEwbGViYVtoJGhfW2g2WWVbaVxbYlokWls= / Drees & Huesmann.Planer:MjE2ZVxiWVtVHmdVY1NYVTBUWGAdY1VeXlVjZFFUZB5UVQ==

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.coesfeld.de

      Weitere Auskünfte erteilen: Drees & Huesmann Planer
      Vennhofallee 97
      Zu Händen von: Reinhard Drees / Ulrike Wesche
      33689 Bielefeld
      Deutschland
      E-Mail: MjEyZlldYlxVZlgiWGZZWWc0WFxkIWdZYmJZZ2hVWGgiWFk=MjEzaF9lXF5YIWpYZlZbWDNXW2MgZlhhYVhmZ1RXZyFXWA==
      Internet-Adresse: www.dhp-sennestadt.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Drees & Huesmann Planer
      Vennhofallee 97
      33689 Bielefeld
      Deutschland
      Internet-Adresse: www.dhp-sennestadt.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Drees & Huesmann Planer
      Vennhofallee 97
      33689 Bielefeld
      Deutschland
      Internet-Adresse: www.dhp-sennestadt.de

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      1.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Stadt Coesfeld – Realisierungswettbewerb „Erweiterung und Sanierung der ehemaligen Jakobischule in Coesfeld zur Martin-Luther-Grundschule“.
      II.1.2)Kurze Beschreibung:
      Der Rat der Stadt Coesfeld hat beschlossen, das denkmalgeschützte Gebäude der ehem. Jakobischule (Baujahr 1930) zu sanieren und die notwendigen Räume zur Aufnahme der Martin-Luther-Schule unter Berücksichtigung eines Raumprogrammes für eine 2-zügige Grundschule mit ca. 150 – 180 Schülerinnen und Schülern zu schaffen.
      Das Gebäude wurde bis zum Jahre 2004 als städt. Grundschule genutzt. Nach der Auflösung dieses Schulstandortes wurde das Gebäude an einen anderen Schulträger zum Betrieb einer Berufsfachschule vermietet. Diese Vermietung endet im Frühjahr 2017. Sodann soll das Gebäude im erforderlichen Rahmen umgestaltet, saniert und erweitert werden, um dann zukünftig die z.Zt. noch an einem anderen Standort ansässige Martin-Luther-Grundschule aufzunehmen. Der Umzug dieser Schule in das dann fertig gestellte Gebäude soll möglichst in den Hebstferien 2018 erfolgen.
      Der auf dem Gelände noch befindliche Pavillon (2 Klassenräume) ist abgängig.
      Der Altbau ist für den o.a. Zweck um eine Gebäudefläche von

      voraussichtlich ca. 500 – 750 m2 NF zu erweitern. Die Auslobung dieses Planungswettbewerbes soll ein Ergebnis liefern, welches auf der relativ kleinen zur Verfügung stehenden Fläche eine optimale Flächennutzung und eine vor allem auch funktionale Anbindung an den Bestandsbau aufweist. Der neue Baukörper soll sich harmonisch in die das Gebiet prägende Wohnbebauung eingliedern. Die verbleibende Freifläche muss als eine noch ausreichend dimensionierte Bewegungs- und Pausenfläche eine zeitgemäße Schulhofgestaltung erfahren.

      Für die Errichtung einer Erweiterung des Schulgebäudes sowie die Gestaltung der Schulhoffläche sollen die Außenflächen der Coesfelder Tafel in die Planung mit einbezogen werden. Für diese karitative Einrichtung als direkten Nachbarn ist eine Neuordnung der Funktionen in den Außenflächen vorzusehen.
      Der zusätzliche Flächenbedarf für den Betrieb als „offene Ganztagsgrundschule“ ist zu berücksichtigen.
      Die Planung ist unter Berücksichtigung der Maßgaben zur Barrierefreiheit zum Zwecke der Umsetzung des inklusiven Unterrichtes in Schulen zu entwerfen.
      Die erforderlichen baulichen Veränderungen im unter Denkmalschutz stehenden Schulgebäude von 1930 sollen das Ziel erkennen lassen, die denkmalwerten Strukturen ablesbar zu erhalten.
      II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71221000

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
      Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
      Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 20 angestrebt, davon werden 6 Büros gesetzt, 14 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.

      Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am 8.7.2016 auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 9.8.2016 (12:00 Uhr) – ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann. Planer möglich: www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme“.

      Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
      — Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
      — Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung,
      — Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / Fax / E-Mail.
      Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.

      14 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertreters der Stadt Coesfeld aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.

      III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
      — zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
      — die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
      — zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
      Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
      — der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
      — zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
      der / die in der Gesellschaft tätigen Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
      Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
      Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.
      Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Geplante Teilnehmerzahl: 20
      IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
      1. Peter Bastian Architekten BDA, Münster
      2. Bock Neuhaus Partner, Coesfeld
      3. Andreas Bodem, Coesfeld
      4. Evers Architekten, Coesfeld
      5. Steinberg und Koeppen, Coesfeld
      6. Wolters Partner, Coesfeld
      IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbei-ten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
      Gestaltung: Gestaltqualität / Architekturqualität / Denkmalverträglichkeit / Städtebauliche Einfügung.
      Funktion: Umsetzung des Raumprogramms / Funktionalität und Nutzungsqualität /Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.
      Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit: Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten / Energetischer Standard / Energiekonzept / Integration erhaltenswerter Substanz.
      IV.4)Verwaltungsangaben
      IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 9.8.2016 - 11:55
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 9.8.2016 - 12:00
      IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 16.8.2016
      IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.5)Preise und Preisgericht
      IV.5.1)Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 25 000 EUR zur Verfügung.
      Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen (jeweils inkl. 19 % Mehrwertsteuer):
      1. Preis 8 000 EUR;
      2. Preis 6 000 EUR;
      3. Preis 4 000 EUR;
      4. Preis 3 000 EUR.
      Anerkennungen 4 000 EUR (z. B. 2 x 2 000 EUR).
      Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
      IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      IV.5.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
      IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Thomas Backes, Stadtbaurat, 1. Beigeordneter Stadt Coesfeld
      2. Eckhard Scholz, Architekt, Gestaltungsbeirat Stadt Coesfeld
      3. Heiner Farwick, Architekt, Ahaus
      4. Ursula Pasch, Architektin, Bielefeld
      5. Norbert Frieling, Vorsitzender Ausschuss Umwelt, Planen u. Bauen
      6. Heinz Öhmann, Bürgermeister Stadt Coesfeld
      7. Thomas Stallmeyer, Ausschuss Umwelt, Planen u. Bauen

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.2)Zusätzliche Angaben:
      Der Auslobung liegen die „Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013“ zugrunde. Sie ist damit, sofern nicht ausdrücklich Abweichungen formuliert sind und ohne die Anlagen I bis VII zur RPW, Bestandteil der Auslobung. Der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Nummer W 49 /16 registriert.
      Weitere Bearbeitung der Aufgabe:Das Wettbewerbsergebnis fließt als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
      Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34(3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere
      — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
      — soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
      Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt.
      Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
      Terminplan:
      Bewerbungsfrist 8.7.- 9.8.2016 (bis 12:00 Uhr);
      Losziehung 15.8.2016;
      Versand der Unterlagen ab 23.8.2016;
      Rückfragenfrist bis 5.9.2016;
      Kolloquium 8.9.2016;
      Abgabe Planunterlagen 2.11.2016;
      Abgabe Modell 10.11.2016;
      Preisgericht 29.11.2016;
      Ausstellungseröffnung 2.12.2016.
      Hinweis zur Bewerbung und zu den Unterlagen:

      Bewerbungen sind ausschließlich online über die Homepage von Drees & Huesmann Planer möglich: www.dhp-sennestdt.de

      Dort steht die Auslobung Teil A mit den formalen Rahmenbedingungen zum Download bereit. Weitere Unterlagen stehen nicht zur Verfügung.
      VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Verabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
      Albrecht-Thaer-Straße 9
      48128 Münster
      Deutschland
      E-Mail: MTdvXmtgWlteZFpmZl5rOVtec2teYCZmbl5nbG1eaydna3AnXV4=
      Fax: +49 2514112165

      VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Behandlung von Verfahrensrügen:
      Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
      Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Wettbewerbs- und Vergabeausschuss der zuständigen Architektenkammer.
      Im Übrigen wird auf § 104 (2) GWB verwiesen: Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden.
      VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      8.7.2016
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 12.07.2016
Ergebnis veröffentlicht 02.12.2016
Zuletzt aktualisiert 22.11.2019
Wettbewerbs-ID 2-237249 Status Kostenpflichtig
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