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  • DE-65232 Taunusstein
  • 08.08.2016
  • Ausschreibung
  • (ID 2-237901)

Leistungen der Technischen Ausrüstung - Neubau Westtribüne der BRITA-Arena


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 08.08.2016, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Interessenbekundungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 5
    Gesetzte Teilnehmer: 1
    Gebäudetyp Sport und Freizeit
    Art der Leistung Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr SV Wehen 1926 – Taunusstein e. V., Taunusstein (DE)
    Betreuer Stadtbauplan GmbH, Darmstadt (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die rund 13.000 Zuschauer fassende Arena wurde von der Firma Nüssli als Stahlrohrkonstruktion (fliegender Bau) erbaut und kostete rund 16,0 Mio. €. An der Ostseite der Arena integriert ist ein multifunktionales Funktionsgebäude in dem der VIP-Bereich, die Logen, der Aktivenbereich, der Pressekonferenzraum und weitere Räumlichkeiten untergebracht sind. Die BRITA-Arena ist nicht nur die Heimspielstätte des SV Wehen Wiesbaden, sondern auch Veranstaltungsort für öffentliche Veranstaltungen (z.B.: Public Viewing), Jugendturniere und Veranstaltungen von öffentlichen und privaten Unternehmen.

    Um die Professionalisierung des Heimatvereins voranzutreiben und insbesondere aufgrund der derzeit unerfüllten Auflagen der Deutschen Fußball Liga (DFL) für Zweitligastadien ist nun ein zweckmäßiger Neubau der gesamten Westtribüne geplant, um die geforderte Mindestkapazität von 15.000 Zuschauern zu erreichen. Dies ist wiederum die unabdingbare Voraussetzung für eine Etablierung des SV Wehen Wiesbaden in der 2. Bundesliga.

    Mit der Errichtung einer festen und überdachten Gegentribüne als Ersatz für den fliegenden Bau wird die Bedeutung der BRITA-Arena für den Verein und die Region sowie die Nutzungsfähigkeit weiter erhöht. Die Entscheidung für einen festen Bau der Westtribüne, als ersten Schritt für den Ersatz des fliegenden Baus, geht mit der Entscheidung für die langfristige Nutzung des Geländes und der Arena einher. Damit ist die Nachhaltigkeit des Standortes gesichert.

    Durch den Neubau einer festen Westtribüne werden außerdem die Nutzungsmöglichkeiten in der Arena weiter erhöht. Dies gilt zum einen für die Verbesserung der Infrastruktur für Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Ordnungsdienst. Zum anderen können auch die Cateringstationen auf einen modernen Stand gebracht und damit das Angebot an die Besucher aktualisiert werden, welches den neuen Kapazitäten gerecht wird.

    Daneben führt auch der Einbau neuer sanitärer Einrichtungen zu einer Verbesserung des Komforts für die Besucherinnen und Besucher. Die Plätze auf der Tribüne sollen kombinierbare Sitz- und Stehplätze sein. Damit eröffnet sich die Arena einer breiteren Palette von Veranstaltungen und kann flexibel auf die Zuschauerzahl und den Typus der Zuschauer angepasst werden.

    Das fliegende Bauwerk der bestehenden Westtribüne wird abgebaut und verkauft. Der Rückbau und die Errichtung der neuen Westtribüne erfolgt während des laufenden Stadionbetriebes. Dessen möglichst geringe Einschränkung ist bei der Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen.

    Die Nord-, Ost- und Südtribünen bleiben bestehen. Für den bestehenden fliegenden Bau ist alle 5 Jahre eine Erneuerung der Baugenehmigung erforderlich. Im Zuge des Bauantrages für den Neubau soll die Baugenehmigung für den Bestand erneuert werden.

    Auftragsumfang:
    Für den Neubau der Westtribüne liegt bereits eine abgeschlossene Vorplanung (LPH2) vor (siehe Anlage 05 - Unterlagen). Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 5,75 Mio. € netto für KG 300+400. Die Finanzierung des Neubaus erfolgt zu großen Teilen über eine Förderung des Landes Hessen. Als Kostenziel werden Gesamtkosten in Höhe von 7,0 Mio. € netto angestrebt.

    Grundleistungen:
    Zu vergeben sind Planungsleistungen für den Neubau der Westtribüne der BRITA Arena bestehend aus Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, LPH 3-9 für die Anl.-Gr. 1-3 und Anl.-Gr. 4+5 in 2 Losen.

    Im Rahmen der jetzt zu vergebenden Planungsleistungen soll noch eine zusätzliche Variante des Vorentwurfs untersucht werden, bei der es eine Erweiterung der Tribüne in der Nord-West-Ecke des Stadions für die Bereiche für Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Ordnungsdienst gibt. Für die Untersuchung dieser zusätzlichen Planungsvariante wird für Los 1 die LPH 2 mit Teilleistungen von 2 %, für Los 2 mit 4 % vergütet.

    Los 1:
    Die Kostenschätzung für die KG 410, 420, 430 und 540 beläuft sich auf ca. 220.000 € netto.
    Aufgrund des Stadionbetriebs und der damit verbundenen Besonderheiten bei der Nutzung der Sanitäranlagen liegt der Schwerpunkt der Leistungen insbesondere bei den Wasseranlagen.

    Los 2:
    Die Kostenschätzung für die KG 230, 440 und 450 beläuft sich auf ca. 600.000 € netto.
    Neben den Maßnahmen für den Neubau der Westtribüne werden auch die fernmelde- und informationstechnischen Verkabelungen und Anlagen auf die vorhandenen Bestandsanlagen im gegenüberliegenden Funktionsgebäude aufgeschaltet.
    Darüber hinaus sind für das Los 2 folgende zusätzliche Leistungen vorgesehen:
    - Herstellen von Provisorien für stark- und schwachstrominstallationstechnische Anlagen
    - Demontagearbeiten, Rückbauarbeiten, Freischaltarbeiten Bestandswesttribüne inkl. Rückbau der Verkabelung
    - Abnahmegebühren, TÜV- bzw. Sachverständigenabnahmen- Feuerwehrabnahmen BMA
    - Erstellen der Dokumentation und Revisionsunterlagen
    - Arbeiten Funktionsgebäude hinsichtlich der Umnutzung der Bereiche Stadionsprecher und Polizei im Funktionsgebäude (Bestand)


    Zeitplanung:
    Folgende Termine werden als vorläufige Meilensteine angestrebt:

    Beauftragung: 10.2016
    Abschluss LPH 4: 01.2017
    Baugenehmigung : 07.2017
    Abschluss LPH 7: 02.2018
    Baubeginn: Anfang 2018
    Fertigstellung: Ende 2018

    Die knapp bemessene Zeit für die Erstellung des Bauantrages hat einen besonderen Hintergrund.
    Der Bauantrag für den Neubau soll zusammen mit dem Bauantrag für den Bestand eingereicht werden. Die bestehende Baugenehmigung läuft zum Juli 2017 ab. Gemäß der Bauaufsicht ist für das Baugenehmigungsverfahren eine Laufzeit von bis zu 6 Monaten einzukalkulieren, somit sind die Bauanträge für Neu- und Bestandsbau bis Januar 2017 vollständig einzureichen.

    Angaben zu Optionen
    Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
    Adresse des Bauherren DE-65232 Taunusstein

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • HAD-Referenz-Nr.: 2916/318
      Aktenzeichen: 30598-TA
      1.   Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:SV Wehen 1926 - Taunusstein e.V.
      Straße:Auf dem Halberg
      Stadt/Ort:65232 Taunusstein
      Land:Deutschland (DE)
      Kontaktstelle(n) :Stadtbauplan GmbH
      Telefon:06151-99570
      Fax:06151-995730
      E-Mail:MjExV1ZsXiJpVjVoaVZZaVdWamVhVmMjWVo=
      digitale Adresse(URL):www.stadtbauplan.de/verfahren
      2.   Art der Leistung : Dienstleistung
      3.   Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Leistungen der Technischen Ausrüstung - Neubau Westtribüne der BRITA-Arena
      4.   Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe
      5.   Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:
          Bewerbungsfrist: 08.08.2016 12:00 Uhr
      6.   Leistungsbeschreibung
          Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :
      Die rund 13.000 Zuschauer fassende Arena wurde von der Firma Nüssli als Stahlrohrkonstruktion (fliegender Bau) erbaut und kostete rund 16,0 Mio. €. An der Ostseite der Arena integriert ist ein multifunktionales Funktionsgebäude in dem der VIP-Bereich, die Logen, der Aktivenbereich, der Pressekonferenzraum und weitere Räumlichkeiten untergebracht sind. Die BRITA-Arena ist nicht nur die Heimspielstätte des SV Wehen Wiesbaden, sondern auch Veranstaltungsort für öffentliche Veranstaltungen (z.B.: Public Viewing), Jugendturniere und Veranstaltungen von öffentlichen und privaten Unternehmen.

      Um die Professionalisierung des Heimatvereins voranzutreiben und insbesondere aufgrund der derzeit unerfüllten Auflagen der Deutschen Fußball Liga (DFL) für Zweitligastadien ist nun ein zweckmäßiger Neubau der gesamten Westtribüne geplant, um die geforderte Mindestkapazität von 15.000 Zuschauern zu erreichen. Dies ist wiederum die unabdingbare Voraussetzung für eine Etablierung des SV Wehen Wiesbaden in der 2. Bundesliga. 

      Mit der Errichtung einer festen und überdachten Gegentribüne als Ersatz für den fliegenden Bau wird die Bedeutung der BRITA-Arena für den Verein und die Region sowie die Nutzungsfähigkeit weiter erhöht. Die Entscheidung für einen festen Bau der Westtribüne, als ersten Schritt für den Ersatz des fliegenden Baus, geht mit der Entscheidung für die langfristige Nutzung des Geländes und der Arena einher. Damit ist die Nachhaltigkeit des Standortes gesichert. 

      Durch den Neubau einer festen Westtribüne werden außerdem die Nutzungsmöglichkeiten in der Arena weiter erhöht. Dies gilt zum einen für die Verbesserung der Infrastruktur für Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Ordnungsdienst. Zum anderen können auch die Cateringstationen auf einen modernen Stand gebracht und damit das Angebot an die Besucher aktualisiert werden, welches den neuen Kapazitäten gerecht wird.

      Daneben führt auch der Einbau neuer sanitärer Einrichtungen zu einer Verbesserung des Komforts für die Besucherinnen und Besucher. Die Plätze auf der Tribüne sollen kombinierbare Sitz- und Stehplätze sein. Damit eröffnet sich die Arena einer breiteren Palette von Veranstaltungen und kann flexibel auf die Zuschauerzahl und den Typus der Zuschauer angepasst werden.

      Das fliegende Bauwerk der bestehenden Westtribüne wird abgebaut und verkauft. Der Rückbau und die Errichtung der neuen Westtribüne erfolgt während des laufenden Stadionbetriebes. Dessen möglichst geringe Einschränkung ist bei der Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen. 

      Die Nord-, Ost- und Südtribünen bleiben bestehen. Für den bestehenden fliegenden Bau ist alle 5 Jahre eine Erneuerung der Baugenehmigung erforderlich. Im Zuge des Bauantrages für den Neubau soll die Baugenehmigung für den Bestand erneuert werden.

      Auftragsumfang:
      Für den Neubau der Westtribüne liegt bereits eine abgeschlossene Vorplanung (LPH2) vor (siehe Anlage 05 - Unterlagen). Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 5,75 Mio. € netto für KG 300+400. Die Finanzierung des Neubaus erfolgt zu großen Teilen über eine Förderung des Landes Hessen. Als Kostenziel werden Gesamtkosten in Höhe von 7,0 Mio. € netto angestrebt. 

      Grundleistungen:
      Zu vergeben sind Planungsleistungen für den Neubau der Westtribüne der BRITA Arena bestehend aus Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, LPH 3-9 für die Anl.-Gr. 1-3 und Anl.-Gr. 4+5 in 2 Losen. 

      Im Rahmen der jetzt zu vergebenden Planungsleistungen soll noch eine zusätzliche Variante des Vorentwurfs untersucht werden, bei der es eine Erweiterung der Tribüne in der Nord-West-Ecke des Stadions für die Bereiche für Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Ordnungsdienst gibt. Für die Untersuchung dieser zusätzlichen Planungsvariante wird für Los 1 die LPH 2 mit Teilleistungen von 2 %, für Los 2 mit 4 % vergütet.

      Los 1:
      Die Kostenschätzung für die KG 410, 420, 430 und 540 beläuft sich auf ca. 220.000 € netto. 
      Aufgrund des Stadionbetriebs und der damit verbundenen Besonderheiten bei der Nutzung der Sanitäranlagen liegt der Schwerpunkt der Leistungen insbesondere bei den Wasseranlagen.

      Los 2:
      Die Kostenschätzung für die KG 230, 440 und 450 beläuft sich auf ca. 600.000 € netto.
      Neben den Maßnahmen für den Neubau der Westtribüne werden auch die fernmelde- und informationstechnischen Verkabelungen und Anlagen auf die vorhandenen Bestandsanlagen im gegenüberliegenden Funktionsgebäude aufgeschaltet.
      Darüber hinaus sind für das Los 2 folgende zusätzliche Leistungen vorgesehen:
      - Herstellen von Provisorien für stark- und schwachstrominstallationstechnische Anlagen
      - Demontagearbeiten, Rückbauarbeiten, Freischaltarbeiten Bestandswesttribüne inkl. Rückbau der Verkabelung
      - Abnahmegebühren, TÜV- bzw. Sachverständigenabnahmen- Feuerwehrabnahmen BMA
      - Erstellen der Dokumentation und Revisionsunterlagen
      - Arbeiten Funktionsgebäude hinsichtlich der Umnutzung der Bereiche Stadionsprecher und Polizei im Funktionsgebäude (Bestand)


      Zeitplanung:
      Folgende Termine werden als vorläufige Meilensteine angestrebt:

      Beauftragung: 10.2016
      Abschluss LPH 4: 01.2017
      Baugenehmigung : 07.2017
      Abschluss LPH 7: 02.2018
      Baubeginn: Anfang 2018
      Fertigstellung: Ende 2018

      Die knapp bemessene Zeit für die Erstellung des Bauantrages hat einen besonderen Hintergrund.
      Der Bauantrag für den Neubau soll zusammen mit dem Bauantrag für den Bestand eingereicht werden. Die bestehende Baugenehmigung läuft zum Juli 2017 ab. Gemäß der Bauaufsicht ist für das Baugenehmigungsverfahren eine Laufzeit von bis zu 6 Monaten einzukalkulieren, somit sind die Bauanträge für Neu- und Bestandsbau bis Januar 2017 vollständig einzureichen.

      Angaben zu Optionen
      Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
           
          Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
          Hauptgegenstand:
      71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
      Ergänzende Gegenstände:
           
          Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Berliner Str. 9, 65189 Wiesbaden
      NUTS-Code : DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
           
          Zeitraum der Ausführung :
          27 Monate (ab Auftragsvergabe)
           
      7.   Bewerbungsbedingungen: Das Verfahren wird 2phasig durchgeführt. In der 1. Phase werden anhand der einzureichenden Nachweise und Referenzen die Bieter ausgewählt, die in der 2. Phasen zur Angebotsabgabe aufgefordert und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden.

      Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Im Falle einer Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 
      - 1,0 Mio. € für Personenschäden, 
      - 1,0 Mio. € für sonstige Schäden 
      nachzuweisen. 
      Die Erklärung zum Abschluss einer Versicherung in geforderter Höhe bei Beauftragung wird durch die Unterschrift des Bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag geleistet.

      Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf maßgebliche Vorschriften:
      Abschlagszahlungen erfolgen in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen.

      Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag Anlage 02) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen. Gleiches gilt für Nachunternehmer (hier mit Nachunternehmerverpflichtungserklärung).

      Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
      einem Berufs- oder Handelsregister:
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      - ein ausgefüllter und von einem bevollmächtigten Vertreter des Büros/Unternehmens unterschriebener Teilnahmeantrag,
      - bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern),
      - Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten,
      - Angaben des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt. Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bei anderen Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für den Nachunternehmer im Wege der Aufklärung anzufordern.
      - Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber nicht nach dem Gemeinsamen Runderlass vom 16.02.1995 in der Fassung vom 01. Januar 2016 (StAnz. S. 2327) über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die dessen Zuverlässigkeit in Frage stellt, von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist (wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag versichert).
      - Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 96 HVGT) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag versichert. 

      Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.

      Hinweise:
      - Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellte Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden! Nichtvorliegen des ausgefüllten Teilnahmeantrags mit Anlagen führt zum Ausschluss der Bewerbung. Der Teilnahmeantrag mit Anlagen ist von einem bevollmächtigten Vertreter im Original unterzeichnet und fristgerecht in Papierform (Unterschrift!) bei dem Verfahrensbetreuenden Büro (Adresse: Stadtbauplan GmbH, Rheinstraße 40-42, 64283 Darmstadt; siehe auch Anlage Vergabebedingungen - 1.2 Verfahrensbetreuung) einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen sind von der Homepage des verfahrensbetreuenden Büros (www.stadtbauplan.de/verfahren) herunterzuladen.
      - Die erforderlichen Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollmächtigten Vertreter unterschriebenen Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
      - Die erforderlichen Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollmächtigten Vertreter unterschriebenen Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
      - Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. In diesen Fällen müssen die betroffenen Bewerber nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass trotz der Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt ein Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, behält sich der Auftraggeber vor, den betroffenen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vergabegesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Vergabegesprächs werden. Abhängig vom Umfang und der Relevanz des Nachunternehmer-Anteils bleibt auch ein Ausschluss der betroffenen Bewerber vorbehalten, falls auch durch den Ausschluss des Nachunternehmers von den Vergabegesprächen ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb nicht ausgeschlossen werden kann.

      Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

      Für Los 1 (Anl.-Gr. 1-3):
      Nachweis von realisierten Projekten der letzten 10 Jahre mit Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für Los 1 Anl.-Gr. 1-3 mit Abschluss der Leistungen nicht vor 2006 aus folgenden Bereichen:
      - 1 Referenz (Anl.-Gr. 1-3) vergleichbarer Nutzung
      - 2 Referenzen (Anl.-Gr. 1-3) mit Anwendung des öffentlichen Vergaberechts

      Für Los 2 (Anl.-Gr. 4+5):
      Nachweis von realisierten Projekten der letzten 10 Jahre mit Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für Los 2 Anl.-Gr. 4+5 mit Abschluss der Leistungen nicht vor 2006 und mind. 200.000 € netto anrechenbarer Kosten für Anl.-Gr. 4+5 aus folgenden Bereichen:
      - 1 Referenz (Anl.-Gr. 4+5) vergleichbarer Nutzung
      - 2 Referenzen (Anl.-Gr. 4+5) mit Anwendung des öffentlichen Vergaberechts


      Hinweise:
      - Zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben in dem Teilnahmeantrag zu machen (Projektbeschreibung, Leistungsumfang und Zeitraum etc.).
      - Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (z.B. Bürobroschüren o.ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag! 
      - Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrages benannt und beschrieben sind.
      - Die Bewerbungsunterlagen sollen nicht gebunden/spiraliert sein oder in Ordnern eingereicht werden Heftstreifen oder Büroklammern werden vorgezogen. 
      - Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden. 
      - Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in Arbeitsgemeinschaft mit anderen Büros bewerben.

      Geforderte Mindeststandards:
      - Los 1: Insgesamt mindestens eine voll wertbare Referenz für die Anl.-Gr. 1-3.
      - Los 2: Insgesamt mindestens eine voll wertbare Referenz für die Anl.-Gr. 4+5.

      Juristische Personen
      müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen.

      Wertung der Referenzen
      Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind.
      Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Voraussetzungen:
      - Leistungszeitraum: Abschluss der Leistungen (ohne LPH 9) nicht vor 2006. Bei noch nicht abgeschlossenen Projekten wird der Umfang der erbrachten Leistungen bis zum Stichtag dieser Bekanntmachung gewertet. Ggf. ist dazu der bis dahin erbrachte Anteil der aktuell laufenden Leistungsphase anzugeben.
      - Leistungsumfang: Bei mindestens zu 80 % erbrachtem Leistungsumfang (von Grundleistungen gemäß §§53 ff. HOAI) wird die Referenz voll bewertet. Wurden min. 40 % der Grundleistungen (aber weniger als 80 %) erbracht, wird die Referenz zur Hälfte gewertet. Bei weniger als 40 % erbrachtem Leistungsumfang wird die Referenz nicht gewertet. Referenzen werden nur dann gewertet, wenn alle geforderten Anl.-Gr. Nachgewiesen werden. Bei unterschiedlichem Leistungsumfang (LPH) in den einzelnen Anl.-Gr. ist der geringste Leistungsumfang für die Gesamtbewertung der Referenz maßgeblich.

      Kriterienspezifische Anforderungen
      Los 1:
      - vergleichbare Nutzung: Gewertet werden Referenzen mit Leistungen der Anl.-Gr. 1 für Sport- oder Versammlungsstätten mit Sanitäranlagen vergleichbarer Nutzungsanforderungen für mind. 1.000 Besucher. Eine voll vergleichbare Referenz wird mit 50 Punkten bewertet, eine teilweise vergleichbare Referenz mit 25 Punkten und eine nicht/kaum vergleichbare Referenz mit 0 Punkten.
      - Anwendung des öffentlichen Vergaberechts: Gewertet werden Referenzen der Anl.-Gr. 1, 2 und 3 mit anrechenbaren Kosten von mind. 0,2 Mio. €. Eine voll wertbare Referenz wird mit 25 Punkten bewertet, zwei voll wertbare Referenzen mit 50 Punkten. 

      Los 2:
      - vergleichbare Nutzung: Gewertet werden Referenzen mit BMA und Sprachalamierung für mind. 1.000 Besucher und mindestens 0,2 Mio. € netto anrechenbarer Kosten für Anl.-Gr. 4+5. Eine voll wertbare Referenz wird mit 50 Punkten bewertet.
      - Anwendung des öffentlichen Vergaberechts: Gewertet werden Referenzen der Anl.-Gr. 4+5 mit anrechenbaren Kosten von mind. 0,5 Mio. €. Eine voll wertbare Referenz wird mit 25 Punkten bewertet, zwei voll wertbare Referenzen mit 50 Punkten. 

      Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der "Anlage-Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.

      Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
      8.   Zuschlagskriterien
      Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)
        Kriterium Gewichtung
      1 Projektteam/Projektorganisation 30
      2 Projektanalyse/Herangehensweise 60
      3 Honorar 10
      9.   Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
      mindestens (soweit geeignet) :5
      Anzahl gesetzte Bieter 1
      10.   Auskünfte erteilt: Offizielle Bezeichnung:Stadtbauplan GmbH
      Straße:Rheinstraße 40-42
      Stadt/Ort:64283 Darmstadt
      Land:Deutschland (DE)
      Telefon:06151-99570
      Fax:06151-995730
      E-Mail:MTFhYHZoLHNgP3JzYGNzYWB0b2tgbS1jZA==
      digitale Adresse(URL):www.stadtbauplan.de/verfahren
      11.   Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: siehe unter 10.
      12.   Sonstige Angaben: Es ist jeweils ein Büro für das weitere Vergabeverfahren der beiden Lose gesetzt. Aus den eingegangenen Bewerbungen sollen anhand der vorangegangenen Auswahlkriterien 4 weitere Bieter (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als 4 Bewerber gleich gut geeignet erscheinen, werden aus diesem Kreis der Bewerber die 4 Bieter per Losverfahren bestimmt.
      Tag der Veröffentlichung in der HAD: 15.07.2016
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 19.07.2016
Zuletzt aktualisiert 23.10.2018
Wettbewerbs-ID 2-237901 Status Kostenpflichtig
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