Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien.
Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Nach Auswertung der Eignungskriterien wird eine Rangfolge der Bewerber nach gewichteten Punkten gebildet.
Die drei bis sechs Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Erarbeitung eines Lösungsansatzes im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung (= Teilleistungen der Gebäudeplanung der Leistungsphase 2 (HOAI § 33)) sowie zur Einreichung eines Erstangebotes aufgefordert.
Die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung werden durch ein Preisgericht (bestehend aus Fach- und Sachpreisrichter) anhand folgender Kriterien bewertet:
1. Städtebau und Gestaltung, Wichtung 35 %,
2. Funktionalität und Organisation, Wichtung 35 %,
3. Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit, Wichtung 30 %.
Die jeweiligen Unterkriterien je Bewertungskriterium sind den Auslobungsunterlagen, welche zum Download zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt werden, zu entnehmen.
Aus der Bewertung des Preisgerichtes resultiert eine Rangfolge der Bieter.
Nach durchgeführter Preisgerichtssitzung werden alle Bieter zum Verhandlungsgespräch eingeladen.
Die Zuschlagskriterien für das Verhandlungsgespräch sind:
1. Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter anhand der Vorstellung jeweils eines vergleichbaren Referenzprojektes, Wichtung: 10 %;
2. Qualifikation und Erfahrung des übrigen Projektteams anhand der Vorstellung eines vergleichbaren Referenzprojektes, Wichtung: 5 %;
3. Darstellung der kurzfristigen Verfügbarkeit sowie der örtlichen Präsenz, Wichtung: 5 %;
4. Darstellung der Projektorganisation, Wichtung: 2,5 %;
5. Methoden der Qualitätssicherung, Wichtung: 2,5 %;
6. Methoden der Kostenkontrolle und -optimierung, Wichtung: 2,5 %;
7. Methoden der Terminplanung und -steuerung, Wichtung: 2,5 %;
8. Gesamteindruck der Präsentation, Wichtung: 5 %;
9. Honorarangebot, Wichtung: 15 %;
10. Qualität des Lösungsvorschlags aus der Mehrfachbeauftragung, Wichtung: 50 % (die Bewertung des Lösungsvorschlages erfolgt auf Basis der Entscheidung des Preisgerichtes).
Die Bewertungssystematik ist dem Einladungsschreiben zum Verhandlungsgespräch, welches zum Download zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.