Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Kurzfassung der Auslobung mit detaillierter Beschreibung der Auswahl der Teilnehmer kann unter dem in Abschnitt I unter Pkt. I.1 „Elektronischer Zugang zu Informationen“ angegebenen Link heruntergeladen werden.
Zulassungskriterium:
— Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung;
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie der Eintragungsurkunde als Architekt);
— Nachweis des geforderten Referenzprojektes;
— Bewerbererklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Bewerbers bzw. des Vertreters der Arge mit formloser Bestätigung über die Führung eines eigenen Architekturbüros sowie mit Angaben zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen gemäß Bewerbererklärung.
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch Nachweise, Erklärungen und Referenzen in Form von maximal 2 Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen.
Bewerber, die ein realisiertes Referenzprojekt mit folgenden Mindestkriterien nachweisen, sind direkt qualifiziert:
— Schulbau (Neubau und/oder Sanierung);
— Einordnung mindestens Honorarzone III;
— Baukosten KG 300 und 400: mindestens 1 000 000 netto;
— Übergabe an die Nutzer nach 31.12.2009;
— Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 2 bis 5.
Die Darstellung des Referenzprojektes hat auf einer DIN A4-Seite, Querformat mit Angabe zu Bauherr / Ausloberin mit Ansprechpartner zu erfolgen. Mit der Einreichung wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
Zusätzlich zu den 5 vorab ausgewählten Teilnehmern werden etwa 20 weitere Büros ausgewählt. Bewerber, die ein Referenzprojekt mit den o. g. Mindestkriterien nachweisen, sind als Teilnehmer qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 20 Teilnehmer, entscheidet das Los.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntma-chung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Be-werbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen An-forderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungs-nachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und 2013/55 EU des Europäischen Parlaments und des Rates – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristi-schen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahme-berechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten wird empfohlen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 25
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. ARCHITEKTURforum Lehmann und Wallner, Hausach
2. Broghammer Jana Wohlleber, Freie Architekten, Zimmern ob Rottweil
3. harter + kanzler Architekten, Freiburg
4. Schuler Architekten, Hausach
5. Melder & Binkert Architekten und Stadtplaner GmbH, Freiburg
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
— städtebauliches und architektonisches Konzept (Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzeptes/Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzeptes);
— Nutzungskonzept und Funktionalität;
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit;
— Freianlagenkonzept: Qualität und Funktionalität.
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 16.8.2016 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16.8.2016 - 16:00
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19.8.2016
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 34 000 EUR (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen:
1. Preis 10 500 EUR;
2. Preis 8 500 EUR;
3. Preis 6 500 EUR;
4. Preis 5 000 EUR;
Anerkennungen 3 500 EUR.
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Wettbewerbssumme anders aufteilen.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Herr Uwe Bellm, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Heidelberg
2. Frau Astrid Fath, Dipl.-Ing., Architektin, Weinheim
3. Herr Gerd Gassmann, Prof., Dipl.-Ing., Freier Architekt BDA DWB, Regierungsbaumeister, Karlsruhe
4. Herr Fred Gresens, Dr.-Ing., Architekt, Hohberg, Bezirksvorsitzender der Architektenkammer Südbaden
5. Frau Jutta Schürmann, Dipl.-Ing., Freie Architektin, Stuttgart
6. Herr Richard Stihler, Dipl. Ing. Freier Architekt, Lahr
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18.7.2016