1.) Darstellung von maximal 4 abgeschlossene (d. h. in Betrieb genommene) Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 80 %)
Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden bzw. noch nicht in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme,
— das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert,
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten (Kgr. 440+450+460) ≥ 1 500 000 EUR brutto),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht,
— durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (gem. § 53 HOAI) erbracht.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 440+450+460, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen,
— erbrachte Anlagengruppen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn vier Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2.) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
3.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.