1) Angabe durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers (ohne Praktikanten und Hilfskräfte) inkl. der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) und jeweils im Durchschnitt dieser 3 Jahre gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe der Beschäftigten und der Führungskräfte jedes Bewerbers zu addieren. 2) Optionale Referenzen: Referenz A: zum Nachweis der Erfahrung mit Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen eines Gebäudes bei laufendem Betrieb, mindestens LPH 5-8, abgeschlossenes, nach dem 01.01.2006 fertiggestelltes Vorhaben (Übergabe Nutzer) Referenz B: zum Nachweis der Erfahrung bei der Planung von Gebäuden für eine Allgemeinbildende Schule, für eine berufsbildende Schule oder für eine Bildungseinrichtung für Erwachsene; mindestens LPH 3-8, abgeschlossenes, nach dem 01.01.2006 fertiggestelltes Vorhaben (Über-gabe Nutzer) Referenz C: zum Nachweis der Erfahrung mit der Sanierung von Plattenbauten /Typenbauten in Elementbauweise; mindestens LPH 3-8, abgeschlossenes, nach dem 01.01.2006 fertiggestelltes Vorhaben (Übergabe Nutzer) Referenz D: zum Nachweis der Erfahrung der Mitwirkung bei der Antragstellung und bei der Erstellung des Verwendungsnachweises für Fördermittel; mindestens LPH 3-8, abgeschlossenes, nach dem 01.01.2006 fertiggestelltes Vorhaben (Übergabe Nutzer), die Leistungen können auch bei zwei unterschiedlichen Vorhaben erbracht worden sein (in diesem Falle ist das Formblatt für die Referenz D zweimal auszufüllen)
Folgende Angaben sind zu den optionalen Referenzen gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme;
b) Beschreibung der Baumaßnahme;
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner u. Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Realisierungszeitraum mit Fertigstellungsdatum und Übergabedatum Nutzer;
f) erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI §34;
g) textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes auf maximal 2 Seiten A4.
Hinweis: Optionale Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten bzw. auch mehrfach als optionale Referenz benannt werden, sofern die Referenz die Anforderungen an die einzelne optionale Referenz erfüllt.
Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 i.V.m. § 75 (5) VgV:
Pflichtreferenz 1, Mindestanforderungen: Objektplanungsleistungen Gebäude für ein abgeschlossenes, übergebenes und in Betrieb befindliches Sanierungsvorhaben eines öffentlichen Gebäudes, kein Wohnungsbau, Fertigstellung nach dem 01.01.2010, mind. Honorarzone III gem. § 35 Abs. 2 HOAI, erbrachte Leistungsphasen nach HOAI §34 mindestens 3-8, Gesamtbaukosten brutto mindestens 4,0 Mio. EUR
Folgende Angaben sind zu Referenz 1 gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme;
b) Beschreibung der Baumaßnahme;
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner u. Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Realisierungszeitraum;
f) Honorarzone gemäß HOAI
g) erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI §34;
h) Gesamtbaukosten brutto;
i) textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4.
Pflichtreferenz 2, Mindestanforderungen: Objektplanungsleistungen Gebäude für ein abgeschlossenes, übergebenes und in Betrieb befindliches Sanierungs- oder Neubauvorhaben eines öffentlichen Gebäudes, kein Wohnungsbau, Fertigstellungstermin nach dem 01.01.2010, mind. Honorarzone III gem. § 35 Abs. 2 HOAI, erbrachte Leistungsphasen nach HOAI §34 mindestens 3-8, Gesamtbaukosten brutto mindestens 3,0 Mio. EUR
Folgende Angaben sind zu Referenz 2 gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme;
b) Beschreibung der Baumaßnahme;
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner u. Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Realisierungszeitraum;
f) Honorarzone gemäß HOAI
g) erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI §34;
h) Gesamtbaukosten brutto;
i) Angabe, ob das Sanierungsvorhaben ein Gebäude eine Allgemeinbildende Schule, eine Berufsbildende Schule oder eine Bildungseinrichtung für Erwachsene war
j) textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4.
Hinweis: Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der AG nicht fest, d.h. es ist zulässig, dass der Bewerber mehr als die 2 Pflichtreferenzen einreicht. Sollte der Bewerber mehr als 2 Referenzen einreichen, hat er anzugeben, welche Pflichtreferenz der AG für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der AG die ersten 2 eingereichten Pflichtreferenzen zur Prüfung gemäß der Mindestforderungen heranziehen.