Entscheidung |
07.12.2016
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Büro-, Verwaltungsbauten / Kultur-, Veranstaltungsgebäude |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude |
Sprache | Deutsch |
Baukosten | 3.300.000 EUR inkl. USt. |
Auslober/Bauherr | Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Berlin (DE) |
Betreuer | wiechers beck Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin (DE), Freudenberg (DE) |
Aufgabe |
Das 1989 in Großtafelbauweise als Kindergarten errichtete 3-geschossige Gebäude soll für die drei Haupttätigkeitsbereiche des Nutzers und Betreibers –Babel e. V.- emanzipatorische Bildung, Beratung und Begegnung umgebaut und modernisiert werden. Neben dem nachhaltigen Umgang mit dem vorhandenen Baubestand und seinen vorgegebenen räumlichen Einteilungen, soll das Gebäude über die Anpassung an die baurechtlichen Anforderungen wie z. B. die Herstellung der notwendigen Rettungswege, eine barrierefreie Zugänglichkeit, eine energetische Ertüchtigung (Fassade, Fenster, Dach) sowie die Berücksichtigung nutzungsrelevanter Details (Akustik, Schallschutz etc.) hinaus auch hinsichtlich seiner baulich-räumlichen Gestaltung innovative Lösungsansätze für ein gesellschaftliches und multinationales Miteinander beinhalten.
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Leistungsumfang | Das als Gebäudetyp WBS 70 KikaKombi 180-90 mit einer Bruttogeschossfläche in Höhe von 2 664 m² errichtete Gebäude wurde ursprünglich als Kita genutzt. Als der Bedarf an Kitaplätzen zurückging, wurde das Objekt 1996 vom Träger Babel e. V. übernommen. Der Verein widmet sich der Förderung eines friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher ethnischer und kultureller Herkunft, sein Profil ist konsequent auf interkulturelle, antirassistische, Antidiskriminierungs- und Migrationsarbeit ausgerichtet. Zudem sollen Kinder und Jugendliche im schulischen Bereich motiviert und befähigt werden, sich bewusst und aktiv mit Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus auseinander zu setzen und eigene Gegenstrategien zu entwickeln. Neu in das Haus integriert werden soll ein Teilbereich der bezirklichen Musikschule, weiterhin wird am Standort soziale Gruppenarbeit durch den Träger MetrumBerlin gGmbH angeboten. Es wird eine innovative Fassadenlösung angestrebt, die den Charakter der Einrichtung widerspiegelt und sich gut in die neue Bebauungssituation einfügt. Mit der Sanierungsmaßnahme soll die Herstellung einer optimalen Raumsituation und Zugänglichkeit sowie die Sicherung des Objektes erreicht werden, um die für das Quartier und den ganzen Bezirk wichtigen Projekte weiterführen zu können. Die Umsetzung der Maßnahme soll bei laufendem Betrieb erfolgen. Der ermittelte Kostenrahmen (Kostengruppe 200 bis 700 gem. DIN 276) beträgt ca. 3 300 000 EUR brutto. Davon werden den Kostengruppen 300 und 400 ca. 2 100 000 EUR bzw. 500 000 EUR brutto zugeordnet. Es wird nun ein kompetentes Unternehmen gesucht, welches für dieses Vorhaben die Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI erbringt. Als erster Schritt wird die Erarbeitung der Vorplanungsunterlage beauftragt, um die Realisierbarkeit in dem vorgegebenen Kostenrahmen zu überprüfen. Die weitere Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Diese werden einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine. Die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt (insbesondere Planung der Außenanlagen, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Tragwerksplanung, Schallschutz und Raumakustik, SiGeKo etc.) und sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und zu berücksichtigen. Für das Projekt sind bislang folgende Termine vorgesehen: 1. Beauftragung der Planungsleistungen: Dezember 2016. 2. Fertigstellung besondere Leistung Bestandsaufnahme bis Januar 2017. 3. Fertigstellung der Leistungsphasen 2 und 3 bis Juni 2017. 4. Fertigstellung der Genehmigungsplanung bis Juli 2017. 5. Fertigstellung der Ausführungsplanung bis Oktober 2017. 6. Baubeginn April 2018. 7. Baufertigstellung spätestens Februar 2020. Alle vorhandenen und im Vorfeld erarbeiteten Unterlagen sowie weitergehende Informationen und Bedingungen sind den weiteren Auftragsunterlagen zu entnehmen, die unter der folgenden Adresse zur Verfügung stehen: http://www.wiechers-beck.de/plattform/ba-marzahn-hellersdorf/haus-babylon/ |
Adresse des Bauherren | DE-12681 Berlin |
TED Dokumenten-Nr. | 265883-2016 |
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Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2016/S 147-265883
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiechers-beck.de/plattform/ba-marzahn-hellersdorf/haus-babylon/
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wiechers-beck.de/plattform/ba-marzahn-hellersdorf/haus-babylon/einreichung/
Abschnitt II: Gegenstand
Aufwertung des an der Stephan-Born-Str. 4, 12629 Berlin, gelegenen Hauses Babylon durch Nutzungsoptimierung, Umbau und energetische Sanierung, Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI.
Das 1989 in Großtafelbauweise als Kindergarten errichtete 3-geschossige Gebäude soll für die drei Haupttätigkeitsbereiche des Nutzers und Betreibers –Babel e. V.- emanzipatorische Bildung, Beratung und Begegnung umgebaut und modernisiert werden. Neben dem nachhaltigen Umgang mit dem vorhandenen Baubestand und seinen vorgegebenen räumlichen Einteilungen, soll das Gebäude über die Anpassung an die baurechtlichen Anforderungen wie z. B. die Herstellung der notwendigen Rettungswege, eine barrierefreie Zugänglichkeit, eine energetische Ertüchtigung (Fassade, Fenster, Dach) sowie die Berücksichtigung nutzungsrelevanter Details (Akustik, Schallschutz etc.) hinaus auch hinsichtlich seiner baulich-räumlichen Gestaltung innovative Lösungsansätze für ein gesellschaftliches und multinationales Miteinander beinhalten.
Berlin.
Das als Gebäudetyp WBS 70 KikaKombi 180-90 mit einer Bruttogeschossfläche in Höhe von 2 664 m² errichtete Gebäude wurde ursprünglich als Kita genutzt. Als der Bedarf an Kitaplätzen zurückging, wurde das Objekt 1996 vom Träger Babel e. V. übernommen.
Der Verein widmet sich der Förderung eines friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher ethnischer und kultureller Herkunft, sein Profil ist konsequent auf interkulturelle, antirassistische, Antidiskriminierungs- und Migrationsarbeit ausgerichtet. Zudem sollen Kinder und Jugendliche im schulischen Bereich motiviert und befähigt werden, sich bewusst und aktiv mit Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus auseinander zu setzen und eigene Gegenstrategien zu entwickeln. Neu in das Haus integriert werden soll ein Teilbereich der bezirklichen Musikschule, weiterhin wird am Standort soziale Gruppenarbeit durch den Träger MetrumBerlin gGmbH angeboten. Es wird eine innovative Fassadenlösung angestrebt, die den Charakter der Einrichtung widerspiegelt und sich gut in die neue Bebauungssituation einfügt.
Mit der Sanierungsmaßnahme soll die Herstellung einer optimalen Raumsituation und Zugänglichkeit sowie die Sicherung des Objektes erreicht werden, um die für das Quartier und den ganzen Bezirk wichtigen Projekte weiterführen zu können. Die Umsetzung der Maßnahme soll bei laufendem Betrieb erfolgen.
Der ermittelte Kostenrahmen (Kostengruppe 200 bis 700 gem. DIN 276) beträgt ca. 3 300 000 EUR brutto. Davon werden den Kostengruppen 300 und 400 ca. 2 100 000 EUR bzw. 500 000 EUR brutto zugeordnet.
Es wird nun ein kompetentes Unternehmen gesucht, welches für dieses Vorhaben die Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI erbringt.
Als erster Schritt wird die Erarbeitung der Vorplanungsunterlage beauftragt, um die Realisierbarkeit in dem vorgegebenen Kostenrahmen zu überprüfen. Die weitere Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Diese werden einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt (insbesondere Planung der Außenanlagen, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Tragwerksplanung, Schallschutz und Raumakustik, SiGeKo etc.) und sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und zu berücksichtigen.
Für das Projekt sind bislang folgende Termine vorgesehen:
1. Beauftragung der Planungsleistungen: Dezember 2016.
2. Fertigstellung besondere Leistung Bestandsaufnahme bis Januar 2017.
3. Fertigstellung der Leistungsphasen 2 und 3 bis Juni 2017.
4. Fertigstellung der Genehmigungsplanung bis Juli 2017.
5. Fertigstellung der Ausführungsplanung bis Oktober 2017.
6. Baubeginn April 2018.
7. Baufertigstellung spätestens Februar 2020.
Alle vorhandenen und im Vorfeld erarbeiteten Unterlagen sowie weitergehende Informationen und Bedingungen sind den weiteren Auftragsunterlagen zu entnehmen, die unter der folgenden Adresse zur Verfügung stehen:
http://www.wiechers-beck.de/plattform/ba-marzahn-hellersdorf/haus-babylon/
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zu den technischen Fachkräften (Projektleitung bzw. Stellvertretende Projektleitung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (vgl. III.1.3)).
1 Projektleitung (max. 8 Punkte).
1.1 Berufserfahrung (in Jahren) für entsprechende Dienstleistungen:
je Jahr über der Mindestanforderung 1 Punkt, max. 5 Punkte;
1.2 Berufserfahrung im Unternehmen:
je Jahr 1 Punkt, max. 3 Punkte;
2 Stellvertretende Projektleitung (max. 8 Punkte).
2.1 Berufserfahrung (in Jahren) für entsprechende Dienstleistungen:
je Jahr über der Mindestanforderung 1 Punkt, max. 5 Punkte;
2.2 Berufserfahrung im Unternehmen:
je Jahr 1 Punkt, max. 3 Punkte;
3 Referenzen (max. 156 Punkte).
Vergleichbare Referenzprojekte (Gemeinschaftseinrichtungen / Schulen / Kindertagesstätten u. a.), die von dem für die Durchführung der Leistung vorgesehenen Personal (Projektleitung bzw. Stellvertretende Projektleitung) mindestens in der Position der Stellvertretenden Projektleitung und mindestens zusammenhängend in den Leistungsphasen 2 bis 5 gem. § 34 HOAI und/oder mindestens zusammenhängend in den Leistungsphasen 5 (mindestens Teilleistungen) bis 8 gem. § 34 HOAI bearbeitet wurden:
3.1 Art des Projektes – Referenzen zu Gebäuden für Gemeinschaftseinrichtungen / Schulen / Kindertagesstätten u. a.:
je Referenz 8 Punkte, maximal 24;
3.2 Art der Maßnahme – Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB:
je Referenz 8 Punkte, maximal 24;
3.3 Art der Maßnahme – Referenzen zu Umbau, Sanierung, Modernisierung, Umnutzung:
je Referenz 8 Punkte, maximal 24;
3.4 Art der Konstruktion – Referenzen zu Umbau von Gebäuden in Großtafelbauweise:
je Referenz 4 Punkte, maximal 12;
3.5 Art der Umbaumaßnahme – Referenzen mit Nutzerbeteiligung:
je Referenz 4 Punkte, maximal 12;
3.6 Art der Umbaumaßnahme – Referenzen unter Berücksichtigung des laufenden Betriebes:
je Referenz 4 Punkte, maximal 12;
3.7 Verantwortete Gesamtbaukosten – Referenzen mit verantworteten Gesamtbaukosten (KG 300 + 400) größer gleich 1 500 000 EUR brutto:
je Referenz 4 Punkte, maximal 12;
3.8 Konzeptionelle Qualität – Referenzen, die auf der Grundlage eines Wettbewerbsergebnisses oder eines konkurrierenden Verfahrens realisiert wurden oder die einen Architekturpreis erhalten haben:
je Referenz 6 Punkte, maximal 12;
3.9 Gesamtaufgabe – Referenzen, die die Kriterien 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6 und 3.7 gleichzeitig erfüllen:
(zusätzlich) je Referenz 8 Punkte, maximal 24.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 172 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Teilbereiche in der Reihenfolge Referenzen, Projektleitung, Stellvertretende Projektleitung. Sollte auch in den Teilbereichen ein Punktegleichstand vorliegen, entscheidet das Los.
Siehe auch Angaben unter II.2.4). Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Bei der unter Ziffer II.2.7) angegebenen Vertragslaufzeit handelt es sich um eine zum derzeit angenommenen Zeitraum und beinhaltet nicht die Phase der Gewährleistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichen ist der im Original unterzeichnete Bewerbungsbogen sowie die untenstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen (siehe Anlagen zum Bewerbungsbogen). Nachweise können in Kopie eingereicht werden.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss. Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Makler) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
2. Nachweis der Unterschriftsbefugnis bei juristischen Personen durch einen Registerauszug (Handelsregisterauszug oder Partnerschaftsregisterauszug) bzw. bei juristischen Personen ohne geführten Registereintrag ersatzweise durch Eigenerklärung
(soweit zutreffend; siehe Anlage 1 zum Bewerbungsbogen).
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB
(siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen).
4. Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB
(siehe Anlage 3 zum Bewerbungsbogen).
5. Eigenerklärung über Vertretungsbefugnis im Falle einer Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft durch Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters, der durch alle Mitglieder der Gemeinschaft legitimiert ist, sowie unterzeichnete Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung im Falle einer solchen Gemeinschaft
(soweit zutreffend; siehe Anlage 4 zum Bewerbungsbogen).
6. Eigenerklärung zu den Auftragsanteilen, für die ein Auftrag an einen Nachunternehmer zu erteilen beabsichtigt wird
(siehe Anlage 5 zum Bewerbungsbogen).
7. Verpflichtungserklärung Drittunternehmer
(soweit dessen Eignungsnachweise zum Eignungsnachweis des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft herangezogen werden; siehe Anlage 6 zum Bewerbungsbogen; die Vorgaben für Drittunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmen).
8. Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Mindestentgelten, zur Gewährung des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung ebendieser Vorgaben
(siehe Anlage 7 und 7a zum Bewerbungsbogen).
9. Eigenerklärung zu den Maßnahmen der Frauenförderung, die gemäß Frauenförderverordnung in dem Unternehmen durchgeführt werden
(siehe Anlage 8 und 8a zum Bewerbungsbogen).
Hinweis: Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG- Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft nicht durch das Land Berlin wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre; die Angaben können auf 10 000 EUR gerundet werden.
2. Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI) in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre; die Angaben können auf 10 000 EUR gerundet werden.
3. Eigenerklärung zur Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre.
4. Eigenerklärung zur Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter entsprechender Qualifikation, also mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Objektplanung gem. § 34 HOAI, bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre.
(Zu 1. bis 4, siehe Bewerbungsbogen).
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Zu 2. Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanung gem. § 34 HOAI) in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre: mindestens 200 000 EUR netto p. a.
Zu 3. Eigenerklärung zur Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter entsprechender Qualifikation, also mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Objektplanung gem. § 34 HOAI, bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre:
mindestens 2 Vollzeitstellen.
Hinweis:
Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
1. Eigenerklärung zu den technischen Fachkräften (Projektleitung bzw. Stellvertretende Projektleitung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, jeweils unter anderem mit folgenden Angaben:
a. Name, Vorname,
b. Berufliche Qualifikation,
c. Berufserfahrung (in Jahren),
d. Berufserfahrung (in Jahren) für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanung gem. § 34 HOAI),
e. Berufserfahrung (in Jahren) im Unternehmen.
Ein Austausch des Personals kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.
(zu 1.: siehe Bewerbungsbogen).
2. Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, die von den technischen Fachkräften (Projektleitung bzw. Stellvertretende Projektleitung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bearbeitet wurden, jeweils unter anderem mit folgenden Angaben:
a. Art des Projektes (Gemeinschaftseinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten u. a. / Sonstiges) bezogen auf die Nutzung nach Fertigstellung,
b. Art der Maßnahme (Neubau / Umbau, Sanierung, Modernisierung, Umnutzung / Sonstige),
c. Bei Umbau, Sanierung, Modernisierung, Umnutzung: Baujahr des Bestandsgebäudes,
d. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsphasen gem. § 34 HOAI),
e. Leistungszeit,
f. Leistungsort,
g. Zeitpunkt der Fertigstellung (Übergabe an den Bauherrn),
h. Verantwortete Gesamtbaukosten,
i. Stellung im Projektteam,
j. Auftraggeber mit Kontaktdaten des dortigen Ansprechpartners,
k. Art des Auftraggebers (öffentlich / privat / Sonstige).
Ein Referenzprojekt darf nur dann eingereicht werden, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
— Wenn es sich um ein Projekt des Umbaus, der Sanierung oder der Modernisierung handelt und innerhalb der letzten 10 Jahre (bezogen auf den Tag der Bekanntmachung) fertig gestellt wurde (Übergabe an den Bauherrn); es ist keine Voraussetzung, dass der Bewerber bereits seit 10 Jahren existiert.
— Das Projekt hinsichtlich Kosten, Termine und Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurde.
— Wenn keine negativen Auskünfte vorliegen bzw. keine negativen Auskünfte durch den anzugebenden Ansprechpartner vorliegen.
— Wenn das Projekt in den Leistungsphasen 2 bis 8 gem. § 34 HOAI durchgängig durch die technischen Fachkräfte (Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bearbeitet wurde.
— Unter der Voraussetzung, dass ein Referenzprojekt alle zuvor genannten Kriterien erfüllt, können weitere Referenzen eingereicht werden, wenn sie lediglich in den Leistungsphasen 2 bis 5 oder 5 bis 8 gem. § 34 durchgängig durch die technischen Fachkräfte (Projektleitung bzw. Stellvertretende Projektleitung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bearbeitet wurden. Referenzen der technischen Fachkräfte (Projektleitung bzw. Stellvertretende Projektleitung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, die diese für andere Arbeitgeber bearbeitet haben, sind ebenfalls zulässig.
(Zu 2.: siehe Deckblatt Referenzen in Anlage zum Bewerbungsbogen. Eine erläuternde Darstellung des Referenzprojektes ist zusätzlich auf max. einer DIN A4-Seite beizulegen).
Zu 1. Eigenerklärung zu den technischen Fachkräften.
Für die Projektleitung:
— Mindestens 6 Jahre Berufserfahrung für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanung gem. § 34 HOAI).
Für die Stellvertretende Projektleitung:
— Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanung gem. § 34 HOAI).
Zu 2. Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten der technischen Fachkräfte:
— Mindestens ein Referenzprojekt als Umbau, Sanierung, Modernisierung;
— Mindestens ein Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB;
— Mindestens ein Referenzprojekt mit verantworteten Gesamtbaukosten (KG 300 + 400) größer gleich 1 500 000 EUR brutto.
Einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschriften: VgV § 75 (1) in Verbindung mit § 44 (1).
Zugelassen sind:
— natürliche und Juristische Personen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen,
— juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Die Formblätter sind auf der projektbezogenen Plattform (http://www.wiechers-beck.de/plattform/ba-marzahn-hellersdorf/haus-babylon/bewerbungsbogen/) abrufbar.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive aller entsprechenden Nachweise und Erklärungen einzureichen; davon abweichend sind die Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Angaben von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgibt. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
Je Teilnahmeantrag sind maximal eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung zu benennen. Bei Einreichung mehrerer Bewerbungsbögen bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerbungsbögen unausgefüllt.
3. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form eingereicht werden, sind per E-Mail im pdf-Format bei der bezeichneten Stelle (MTFhYGF4a25tP3ZoZGJnZHFyLGFkYmotY2Q=) einzureichen. Nach Eingang der E-Mail erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung; dies beinhaltet keinerlei inhaltliche Prüfung des Teilnahmeantrags, sondern bestätigt ausschließlich den Eingang der Nachricht.
Teilnahmeanträge, die in Papierform eingereicht werden, sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift „Haus Babylon – Nicht öffnen vor Ablauf der Teilnahmefrist.“ gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle (wiechers beck) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge im Original unterzeichnet sein müssen.
4. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
5. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung per E-Mail an die benannte Kontaktstelle (MTltXGleWFlcN25gXFpfXGlqJFlcWmIlW1w=) erteilt. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, auf der projektbezogenen Plattform (http://www.wiechers-beck.de/plattform/ba-marzahn-hellersdorf/haus-babylon/informationen-und-rueckfragen/) veröffentlicht.
6. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren und berechtigen auch nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
7. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
8. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt. Davon abweichend behält sich die Vergabestelle vor, von den beteiligten Büros im Rahmen der Verhandlungsgespräche Lösungsansätze in skizzenhafter Form gegen angemessene Vergütung entwickeln zu lassen.
9. Alle Teilnehmende am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Teilnehmenden im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
Internet-Adresse:https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Internet-Adresse:https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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Ausschreibung veröffentlicht | 02.08.2016 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 19.12.2016 | ||
Zuletzt aktualisiert | 13.10.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-239345 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 667 |
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