Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Offener, 2-phasiger interdisziplinärer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren – Objektplanung Gebäude gem. § 34 und Freianlagen gem. § 39 HOAI 2013.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71420000
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung einer neuen Seebrücke für die Gemeinde Timmendorfer Strand. Die bestehende Maritim Seebrücke ist sanierungsbedürftig und soll durch einen Neubau ersetzt werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative, ungewöhnliche Vorschläge für eine Seebrücke zu erhalten, die einerseits die klassische Funktion, sich auf das Meer hinaus bewegen zu können erfüllen, andererseits auch andere Nutzungsangebote für die vielfältigen Alters- und Nutzergruppen bieten und überdies eine unverwechselbare Gestalt haben.
Ferner ist die Anbindung an die Promenade und den Strandpark von großer Bedeutung. Nicht zuletzt geht es darum, ein Bauwerk zu erhalten, das den technischen-maritimen Anforderungen entspricht und in dem angestrebten Kostenrahmen realisierbar ist.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten und Landschaftsarchitekten, die Leistungen gem. § 34 bzw. § 39 HOAI erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Beurteilungskriterien:
— Erfüllung der formalen Vorgaben;
— Originalität und Gestaltqualität;
— Nutzbarkeit und funktionale Qualität;
— Qualität der Einbindung in den Landschaftsraum;
— Berücksichtigung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen;
— Barrierefreiheit;
— Baukosten, Wirtschaftlichkeit in Unterhalt und Betrieb;
— Realisierbarkeit;
— Nachhaltigkeit.
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/10/2016
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 31 000 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssumme teilweise als Aufwandsentschädigung auszuschütten. Alle Teilnehmer/-innen der 2. Phase, die die insofern geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten jeweils eine Aufwandsentschädigung von 1 000 EUR (netto). Ferner ist beabsichtigt, die verbleibende Wettbewerbssumme in Höhe von 21 000 EUR (netto) für folgende Preise sowie Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen wie folgt aufzuteilen:
1. Preis 10 000 EUR;
2. Preis 5 500 EUR;
3. Preis 3 000 EUR;
4. Preis 1 500 EUR;
Anerkennungen 1 000 EUR.
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme beschließen.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Alle Teilnehmer/-innen der 2. Phase, die die insofern geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten jeweils eine Aufwandsentschädigung von 1 000 EUR (netto).
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auslober behält sich vor, für die Realisierung die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen bzw. lokalen Architekturbüro als Nachunternehmer zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist eine Zustimmung des Auslobers erforderlich.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
Internet-Adresse:http://schleswig-holstein.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Kiel
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen.
a. 10 Kalendertage nach Kenntnisnahme eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber;
b. vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
c. vor Ablauf der Angebotsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
d. innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
e. siehe § 101b Abs. 2 GWB;
f. 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU: 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Kiel
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2016