1.) Darstellung von maximal 3 abgeschlossene (d. h. vollständig rückgebaute) Referenzprojekten aus den letzten 10 Geschäftsjahren (ab 2006 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten/Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 60 %)
Referenzprojekte die vor 2006 fertiggestellt/rückgebaut wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte jeweils folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelte es sich um ein vergleichbar großes Rückbauprojekt (BRI des Rückbaus ≥ 100 000 m3),
— das Referenzprojekt beinhaltete auch leistungen sowie Bodenbefestigungen (Straßen, etc.),
— bei dem Referenzprojekt handelte es sich um die Baufeldfreimachung von militärischen Konversionsflächen,
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungen der Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe und Bauüberwachung (in Anlehnung an die HOAI) erbracht.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Bruttorauminhalt des Rückbaus,
— erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Punkt 1.) unter Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn drei Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2.) Angabe, ob seitens des Bewerbers eine Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG vorliegt. – (Wichtung 5 %)
3.) Angabe, ob seitens des Bewerbers eine Akkreditierung nach DIN EN ISO / IEC 17025 für Probenahme von Boden, Bausubstanz, Abfall vorliegt. – (Wichtung 5 %)
4.) Angabe, ob seitens des Bewerbers der Sachkundenachweis für Asbest nach TRGS 519, Anlage 3 bei mindestens einem Projektmitarbeiter vorliegt. – (Wichtung 5 %)
5.) Angabe, ob seitens des Bewerbers der Fachkundenachweis für Arbeitssicherheit in kontaminierten Bereichen nach BGR 128 oder TRGS 524 bei mindestens einem Projektzmitarbeiter vorliegt. – (Wichtung 5 %)
6.) Angabe, ob seitens des Bewerbers der Sachkundenachweis nach LAGA PN 98 für Probenahmen bei mindestens einem Mitarbeiter vorliegt. – (Wichtung 5 %)
Die bestmögliche Bewertung zu den Punkten 2.) bis 6.) unter Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn alle Angaben positiv beantwortet werden, d. h. wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die teilweise Erfüllung der Punkte 2.) bis 6.) führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
7.) Angabe der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
8.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).