Das Studentenwerk München beabsichtigt, die bestehende Wohnanlage für Studierende an der Kaulbachstraße 49 in München umzubauen und zu erweitern. Das bestehende Gebäude weist erhebliche technische und
funktionale Defizite auf. Das Vordergebäude soll erhalten und umgebaut werden, der rückwärtige Gebäudeteil wird rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt. In einer Machbarkeitsstudie wurden durch Aichner Kazzer Architekten, München die funktionalen und baurechtlichen Rahmenbedingungen untersucht. Das Ergebnis der Studie zeigt die Realisierbarkeit von insgesamt 80 Appartements, davon sind 10 rollstuhlgerecht und 7 als Eltern-Kind-Apartments vorgesehen. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines Lösungskonzeptes für die Gebäude- und für die Freianlagenplanung. Die Wohnanlage soll die soziale Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderung und von Menschen unterschiedlicher geografischer Herkunft fördern. Die Ausloberin erwartet sich für das geplante Bauvorhaben gestalterisch, funktional und wirtschaftlich (in Bezug auf die Herstellungs-, Unterhalts und Betriebskosten) überzeugende Lösungen. Das Verfahren wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens können die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist empfohlen.
Auswahlkriterien:
3-fach: Qualität der Gestaltung von Referenzprojekten;
4-fach: Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbarern Planungs- und Beratungsanforderungen;
Für die Auswahl wird die Ausloberin ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Dabei sind in jedem der Kriterien maximal 5 Punkte erreichbar. Die Bewertung errechnet sich aus der Multiplikation der erreichten Punkte mit der jeweiligen Gewichtung. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen.
Referenzprojekte des Bewerbers:
Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers. Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Planungs- und Beratungsanforderungen vergleichbar sein. Erfolge bei geregelten Wettbewerbsverfahren (z. B. nach RPW) können ein Hinweis auf eine hohe Gestaltqualität sein. Es werden alle Referenzprojekte ohne zeitliche Begrenzung gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Referenzliste“ abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Präsentation der Referenzprojekte:
Präsentation von max. 3 Referenzprojekten aus der Referenzliste. Die Referenzprojekte sind auf insgesamt max. 6 Seiten DIN-A4 (einseitig) in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen (z. B. Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte) aussagekräftig darzustellen. Aus der Präsentation sollen die Gestaltungsqualität und die Erfahrung insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Auswahlkriterien erkennbar sein.