1. Finanzielle / wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
a. Umsatz der Dienstleistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen (s. III. 1.3, Pkt. 2), für 2013 bis 2015:
i. 3 Punkte: wenn der Umsatz der Dienstleistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen, über 500 000,00 EUR netto beträgt
ii. 2 Punkte: wenn der Umsatz der Dienstleistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen, 250 000,00 EUR bis 500 000,00 EUR netto beträgt
iii. 1 Punkt: wenn der Umsatz der Dienstleistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen, unter 250 000,00 EUR netto beträgt
2. Fachliche Eignung
a. Berufliche Qualifikation der Büroleitung / Technischen Leitung
i. 3 Punkte: wenn die Büroleitung / technische Leitung mindestens 10 Jahre sein Büro führt / die technische Leitung innehat
ii. 2 Punkte: wenn die Büroleitung / technische Leitung mindestens 7 Jahre sein Büro führt / die technische Leitung innehat
iii. 1 Punkt: wenn die Büroleitung / technische Leitung mindestens 4 Jahre sein Büro führt / die technische Leitung innehat
b. Berufliches Qualifikationsprofil des Fachpersonals
i. 3 Punkte: wenn die Projektleiter (PL) und Projektmitarbeiter (PM), die das Projekt bearbeiten sollen, mindestens 10 Jahre in ihrer jeweiligen Fachrichtung tätig sind
ii. 2 Punkte: wenn die PL und PM, die das Projekt bearbeiten sollen, mindestens 7 Jahre in ihrer jeweiligen Fachrichtung tätig sind
iii. 1 Punkt: wenn die PL und PM, die das Projekt bearbeiten sollen, mindestens 4 Jahre in ihrer jeweiligen Fachrichtung tätig sind
Es zählen der PL und ein PM. Für die Wertung maßgeblich ist der Mitarbeiter mit der geringeren Anzahl Jahren an Berufserfahrung. Die Berufserfahrung muss nicht bei diesem Arbeitgeber erworben worden sein.
c. Bauoberleitung / Bauüberwachung
i. 3 Punkte: wenn die Büromitarbeiter, die die Bauoberleitung (BOL) und die Bauüberwachung (BÜ) wahrnehmen sollen, mindestens 10 Jahre in diesen Positionen tätig sind.
ii. 2 Punkte: wenn die Büromitarbeiter, die die BOL und die BÜ wahrnehmen sollen, mindestens 7 Jahre in diesen Positionen tätig sind
iii. 1 Punkt: wenn die Büromitarbeiter, die die BOL und die BÜ wahrnehmen sollen, mindestens 4 Jahre in diesen Positionen tätig sind
Es zählen ein Mitarbeiter, der die BOL wahrnimmt und ein Mitarbeiter, der die BÜ wahrnimmt. Für die Wertung maßgeblich ist der Mitarbeiter mit der geringeren Anzahl an Jahren Berufserfahrung. Die Berufserfahrung muss nicht bei diesem Arbeitgeber erworben worden sein.
3. Erfahrungen und Referenzen
a. Kompetenzen für Dienstleistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen (s. III. 1.3, Pkt. 2)
i. 3 Punkte: wenn von den unter III. 1.3, Pkt. 2, benannten Referenzprojekten mindestens 3 See- und Gewässerplanungen nachgewiesen werden sowie mindestens ein Nachweis eines Objekts mit Einbau einer künstlichen Abdichtung (Ton, Asphalt)
ii. 2 Punkte: wenn von den unter III. 1.3, Pkt. 2, benannten Referenzprojekten mindestens 2 See- und Gewässerplanungen nachgewiesen werden sowie mindestens ein Nachweis eines Objekts mit Einbau einer künstlichen Abdichtung (Ton, Asphalt)
iii. 1 Punkt: wenn von den unter III. 1.3, Pkt. 2, benannten Referenzprojekten mindestens 1 See- und Gewässerplanung nachgewiesen wird sowie mindestens ein Nachweis eines Objekts mit Einbau einer künstlichen Abdichtung (Ton, Asphalt)
4. Nachweis von Zertifizierungen
i. 1 Punkt: wenn gültige Zertifizierung nach QM-System DIN EN ISO 9001 vorliegt
ii. 1 Punkt: wenn gültige Zertifizierung nach Arbeitsschutzmanagementsystem BS OHSAS DIN ISO 18001:2007, alternativ SCC vorliegt
Ein ausformulierter Langtext ist bei den zur Verfügung gestellten Unterlagen eingestellt.