Für den Wettbewerb werden ca. 10 – 12 geeignete Teilnehmer/-innen (Architekturbüros) aus den eingegangenen Bewerbungen unter Hinzuziehung eines Beratungsgremiums, bestehend aus unabhängigen Fachleuten und Vertreterinnen und Vertretern der Ausloberin sowie der Landeshauptstadt München, ausgewählt.
Der Zulassungsbereich für die Teilnahme umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Mitgliedsstaaten des WTO Beschaffungsübereinkommens (GPA). Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige:
— natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt /-in oder Landschaftsarchitekt /-in nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
— juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der /die bevollmächtigte Vertreter/-in oder Verfasser/-in der Gesellschaft erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s. o.) gestellt sind.
Landschaftsarchitekten /-innen sind nicht eigenständig teilnahmeberechtigt, sondern ausschließlich in Verbindung mit einem Architekten /-in.
Bewerbergemeinschaften können aus natürlichen und juristischen Personen bestehen. Sie haben in der Verfassererklärung eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter/-in zu benennen. Der/die bevollmächtigte Vertreter/-in muss Architekt/- in sein.
Hinweis zur Beteiligung von Landschaftsarchitekten:
Während beim Teilnahmewettbewerb ausschließlich Architekten/-innen teilnahmeberechtigt sind, wird im Realisierungswettbewerb die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten/-innen zwingend gefordert. Sofern die zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählten Bewerber/-innen nicht selbst Architekt/-in und Landschaftsarchitekt/-in sind oder die notwendige Qualifikation im Büro nachweisen können, benennt er/sie den/die Landschaftsarchitekten/-in nach dem Auswahlverfahren und bis spätestens zum Kolloquium.
Für den Wettbewerb werden Teilnehmer/-innen gesucht, die Fachkunde und Erfahrung mit Projekten mit vergleichbarer Komplexität entsprechend der Aufgabenstellung haben.
Kriterien für die Auswahl sind dabei:
a) Gestalterische und funktionale Qualität der Referenzprojekte (Gewichtung 60 %);
b) Erfahrung mit Wohnungsbauprojekten mit vergleichbarem Umfang und Komplexität mit integrierten Nichtwohnnutzungen (Gewichtung 20 %);
c) Erfahrung mit geförderten Projekten nach WoFG oder vergleichbaren Richtlinien (Gewichtung 10 %);
d) Erfahrung mit Lärmschutzbebauungen im Wohnungsbau (Gewichtung 10 %).
Die Erfüllung der Kriterien wird auf Basis von Referenzprojekten bewertet. Die Bewerber/-innen werden gebeten, bis zu 4 Referenzprojekte anzugeben, die mit der Komplexität der Planungsaufgabe vergleichbar sind (z. B. Bebauung vergleichbarer Größenordnung, Lärmschutz, integrierte Nichtwohnnutzung, etc.) Bei einem der Referenzprojekte darf es sich um einen Wettbewerbsbeitrag oder ähnliches handeln, dieses Projekt muss nicht realisiert sein oder sich in der Realisierung befinden.
Alle weiteren Referenzprojekte werden nur bewertet, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
— Planungsleistungen vergleichbar mit der zu vergebenden Planungsleistung, unerheblich von der Nutzungsart;
— Fertig gestellte oder im Bau befindliche Projekte (Baubeginn in den Jahren 2008 bis heute).
Maßgeblich für die Beurteilung ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern die Qualität.
Ausführliche Informationen zu den Referenzprojekten und der Bewertung der Auswahlkriterien können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen entnommen werden.