Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
16-0393 Neubau Hauptgebäude Ratsgymnasium Wolfsburg – Objektplanungsleistungen Gebäude gem. § 34 HOAI Lph. 1- 3, optional Lph. 4 – 9.
Referenznummer der Bekanntmachung: 16-0393
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Nicht offener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Neubau Hauptgebäude Ratsgymnasium Wolfsburg – Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 – Lph. 1 – 3, optional 4 – 9.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE913
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für das Ratsgymnasium, Wolfsburgs ältestes Gymnasium, ist als Herzstück eines teils bestehenden, teils im Bau befindlichen Gebäudeensembles ein neues Hauptgebäude zu planen. Es soll den baufällig gewordenen Bestandsbau von 1951 ersetzen, der historischen Wert in der Stadtbaugeschichte sowie identitätsstiftende Bedeutung für die Schulgemeinschaft besitzt. Das neue Hauptgebäude soll die erkennbare Adresse des Ratsgymnasiums sein und übergeordnete Funktionen des Schulbetriebs beherbergen. Diese umfassen ein zentrales Foyer, die Mensa, Verwaltungs-/Lehrerbereiche sowie Fachunterrichtsräume für Kunst, Musik und Kulturhistorisches. Neben der Umsetzung hoher Raumqualitäten für diese Funktionen ist es primäre Aufgabe im Entwurf, den neuen Baukörper so in das bestehende Gebäudeensemble der Schule einzuflechten, dass die einzelnen Schulfunktionen sinnfällig, komfortabel und barrierefrei verknüpft werden. Insgesamt umfasst der zu planende Gebäudekomplex ca. 2.289 q, Nutzfläche (NF 1-6 DIN 277).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/04/2017
Ende: 07/04/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 15
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Beurteilungskriterien:
— Erfüllung der formalen Vorgaben
— Städtebauliche Qualität, Maßstäblichkeit der Bebauung, Integration in das Gebäudeensemble undin den Stadtraum, Adressbildung, Größe, Zuschnitt und Lage der zusammenhängend entstehendenSchulaußenflächen
— Architektonische Qualität, Gestaltqualität der Fassaden/Baukörper, identitätsstiftender Charakter für die Schule
— Qualität der Umsetzung des inhaltlichen Profils des Ratsgymnasiums
— Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms sowie Flächeneffizienz
— Erschließungskonzept
— Barrierefreiheit
— Baukosten, Wirtschaftlichkeit in Unterhalt und Betrieb
— Energetischer Standard und Nachhaltigkeit
— Berücksichtigung der gesetzlichen Auflagen sowie der planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen.
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaften muss teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiter/innen. Die Bewerbergemeinschaft muss die geforderte Berufsqualifikation (siehe Punkt III.2) nachweisen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Im Falle der Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft ist der Bewerbungsbogen von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft auszufüllen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter und Ansprechpartner zu benennen. Jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen, Mehrfachbeteiligungen sind nicht zulässig.
In dem vorgeschalteten, offenen Bewerbungsverfahren sollen insgesamt 15 Büros/Arbeitsgemeinschaften für die Teilnahme an dem Wettbewerb ausgewählt werden. Die Auswahl erfolgt durch ein von dem Auslober berufenes Gremium. Drei Teilnehmer sollen mittels Losverfahren aus der Kategorie „Junges Büro“ ausgewählt werden. Kein Büro wird direkt zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen.
In der Kategorie „Mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“ werden die Bewerber, die nach Wertung der Auswahlkriterien die höchsten Punktzahlen erzielen, als Teilnehmer für den Planungswettbewerb ausgewählt.
Die Teilnahmebedingungen sowie die Mindest- und Auswahlkriterien finden sich im Bewerberbogen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gem. $ 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Alle weiteren Kriterien zur wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie die Mindest- und Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb sind im Bewerbungsbogen genannt.
Zur Kategorie „Junges Büro“ zählen Bewerber, deren Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer frühestens ab dem 01.01.2009 vermerkt ist. Im Falle einer Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft gilt diese Anforderung für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gleichermaßen. Junge Büros müssen eine Kopie der Kammerurkunde aller Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser einreichen. Die Teilnahmebedingungen und die Mindestanforderungen finden sich im Bewerberbogen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Architekt/-in gem. § 34 HOAI 2013.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/09/2016
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/04/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 45.000 EUR (netto) zur Verfügung.
Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für folgende Preise sowie Anerkennungen für bemerkenswerteTeilleistungen wie folgt aufzuteilen:
1. Preis: 18.000 EUR
2. Preis: 11.000 EUR
3. Preis: 7.000 EUR
Zwei Anerkennungen je 4.500 EUR
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme beschließen.
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: Ja
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: Ja
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2YHRC.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung LÜ -
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Fax: +49 04131152943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2016