1.) Darstellung von maximal 4 abgeschlossene (d. h. in Betrieb genommene) Referenzprojekten aus den letzten 7 Geschäftsjahren (ab 2010 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 80 %).
Referenzprojekte die vor 2010 in Betrieb genommen wurden bzw. noch nicht in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem referenzgebenden Auftraggeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB,
— durch den Bewerber wurden vergleichbare Maschinen- und Werkstattausstattungen in einem der folgenden Bereiche realisiert: Fertigungstechnik und Anlagenmechanik (z. B. für Feinwerkmechaniker, Industriemechaniker, Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechaniker, Metallbauer/Konstruktionsmechaniker, Anlagenmechaniker für Sanitär-, – Heizungs- und Klimatechnik, Kfz-Mechatroniker und Landmaschinenmechaniker) / Bau- und Holztechnik (z. B. Schreiner, Maurer, Zimmerer) / Agrarwirtschaft (z. B. Landwirtschaft, Gärtner) / Maler und Lackierer,
— die Maschinen- und Werkstattausstattung dient Schulungs- oder Lehrzwecken,
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht,
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Art der Werkstätten und Ausstattung.
— erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn vier Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Je Referenzprojekt können insgesamt maximal 20 Punkte erzielt werden. Jedes Unterkriterium muss bei der jeweiligen Referenzbewertung mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden. Für „ja“ werden je Unterkriterium 5 Punkte, für „nein“ werden 0 Punkte vergeben.
Unter Berücksichtigung dieser Punktebewertung können bei der Angabe von 4 Referenzprojekten insgesamt 80 Punkte erzeilt werden (4 Referenzprojekte x 4 Unterkriterien x 5 Punkte je Unterkriterium = 80 Punkte).
2.) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
3.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.