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  • DE-95444 Bayreuth
  • 03/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-242822)

Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Anwesens Münzgasse 9 in 95444 Bayreuth zum Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde Bayreuth


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 13.03.2017 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Kultur-, Veranstaltungsgebäude
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Denkmalschutz
    Baukosten 2.928.200 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Israelitische Kultusgemeinde Bayreuth, Bayreuth (DE)
    Betreuer johannsraum Architekten, Nürnberg (DE), Regensburg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Gegenstand des Auftrages sind die Architektenleistungen der Leistungsphasen 2-9 Gebäude und Innenräume nach HOAI2013 zum Umbau und zur Sanierung des denkmalgeschützten Anwesens Münzgasse 9 in 95444 Bayreuth zum Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde Bayreuth. Die Israelitische Kultusgemeinde Bayreuth beabsichtigt, in enger Abstimmung mit der Stadt Bayreuth und der Regierung von Oberfranken, die Sanierung und Neugestaltung der Synagoge und die Errichtung eines jüdischen Kultus- und Kulturzentrums in der Münzgasse in Bayreuth. Als erster Bauabschnitt wurde im Januar 2013 der Neubau einer Mikwe fertiggestellt. Sanierung und Neugestaltung der Synagoge werden im Herbst 2016 als zweiter Bauabschnitt abgeschlossen. Im dritten und abschließenden Bauabschnitt soll der Umbau und die Sanierung des denkmalgeschützten Anwesens Münzgasse 9 zum Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde Bayreuth folgen
    Leistungsumfang
    Architektenleistungen der Leistungsphasen 2-9 nach HOAI2013 Teil 3, Abschnitt 1, §34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume.
    Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer, über die beauftragten Leistungsphasen hinausgehender Leistungen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
    Downloads enotices_johannsraum-2016-117156-nf02-de.pdf
    Adresse des Bauherren DE-95444 Bayreuth
    TED Dokumenten-Nr. 322732-2016
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Bayreuth: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2016/S 180-322732

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Israelitische Kultusgemeinde Bayreuth K.d.ö.R.
      Münzgasse 2
      Bayreuth
      95444
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Israelitische Kultusgemeinde Bayreuth K.d.ö.R.
      Telefon: +49 921-64389
      E-Mail: ikgbayreuth@freenet.de
      Fax: +49 921-8710761
      NUTS-Code: DE242

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.ikgbt.wordpress.com

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.ikgbt.wordpress.com
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      johannsraum Atelier für Architektur
      Paradiesstraße 17
      Nürnberg
      90459
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): johannsraum Atelier für Architektur
      Telefon: +49 9114394420
      E-Mail: ikgbt@johannsraum.de
      Fax: +49 91143944220
      NUTS-Code: DE254

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.ikgbt.wordpress.com

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      Israelitische Kultusgemeinde Bayreuth K.d.ö.R.
      Münzgasse 2
      Bayreuth
      90459
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Israelitische Kultusgemeinde Bayreuth K.d.ö.R.
      Telefon: +49 921-64389
      E-Mail: ikgbayreuth@freenet.de
      Fax: +49 921-8710761
      NUTS-Code: DE242

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.ikgbt.wordpress.com

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Freizeit, Kultur und Religion

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Anwesens Münzgasse 9 in 95444 Bayreuth zum Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde Bayreuth.

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Gegenstand des Auftrages sind die Architektenleistungen der Leistungsphasen 2-9 Gebäude und Innenräume nach HOAI2013 zum Umbau und zur Sanierung des denkmalgeschützten Anwesens Münzgasse 9 in 95444 Bayreuth zum Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde Bayreuth. Die Israelitische Kultusgemeinde Bayreuth beabsichtigt, in enger Abstimmung mit der Stadt Bayreuth und der Regierung von Oberfranken, die Sanierung und Neugestaltung der Synagoge und die Errichtung eines jüdischen Kultus- und Kulturzentrums in der Münzgasse in Bayreuth. Als erster Bauabschnitt wurde im Januar 2013 der Neubau einer Mikwe fertiggestellt. Sanierung und Neugestaltung der Synagoge werden im Herbst 2016 als zweiter Bauabschnitt abgeschlossen. Im dritten und abschließenden Bauabschnitt soll der Umbau und die Sanierung des denkmalgeschützten Anwesens Münzgasse 9 zum Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde Bayreuth folgen.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      Wert ohne MwSt.: 2 928 200.00 EUR
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE242
      Hauptort der Ausführung:

       

      95444 Bayreuth.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Architektenleistungen der Leistungsphasen 2-9 nach HOAI2013 Teil 3, Abschnitt 1, §34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume.

      Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer, über die beauftragten Leistungsphasen hinausgehender Leistungen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      Wert ohne MwSt.: 420 000.00 EUR
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 01/01/2017
      Ende: 31/01/2020
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      1. § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Satz 2 Nr. 1 und § 45 (4) Nr. 4 VgV: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers – Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Jahre, Gewichtung 10 %.

      2. § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (1) + (3) Nr. 8 VgV: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers – durchschnittliche Anzahl der technischen Beschäftigten der letzten 3 Jahre, Gewichtung 10 %.

      3. § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (1) + (3) Nr. 1 VgV und § 75 (5) VgV: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers – Gestaltqualität Referenzprojekt Objektplanung, Gewichtung 80 %.

      Detaillierte Angaben zur Wertung siehe Vergabeunterlagen.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

       

      Siehe hierzu die detaillierten Erläuterungen der Vergabeunterlagen.

       

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      1.) § 123 + 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen.

      2.) § 73 (3) VgV: Eigenerklärung, dass keine Ausführungs- und Lieferinteressen bezogen auf den Auftrag bestehen.

      3.) § 122 (2) Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 75 (1) VgV: Nachweis der Berufsqualifikation Architektin bzw. Architekt bzw. Eigenerklärung.

      Gemäß § 56 (2) VgV fordert die Vergabestelle keine Eigenerklärungen bzw. Nachweise zu den Ausschlusskriterien unter III.1.1.1.)-3.) nach. Die Nichtvorlage der benannten Eigenerklärungen bzw. Nachweise spätestens zum Zeitpunkt des unter Punkt IV.2.2) genannten Schlusstermines für den Eingang der Teilnahmeanträge führt zum direkten Ausschluss der Bewerbung.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      1.) § 45 (1) Satz 2 Nr. 3 VgV: Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Mindestdeckung für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR, für Sonstige Schäden 1 000 000 EUR, mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für die Bewerbung ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Auswahl muss die Versicherungsbescheinigung aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden. (Ausschlusskriterium).

      Gemäß § 56 (2) VgV fordert die Vergabestelle keine Eigenerklärung zum Ausschlusskriterium unter III.1.2.1.) nach. Die Nichtvorlage der benannten Eigenerklärung bzw. des Nachweises spätestens zum Zeitpunkt des unter Punkt IV.2.2) genannten Schlusstermines für den Eingang der Teilnahmeanträge führt zum direkten Ausschluss der Bewerbung.

      2.) § 122 (2) Nr. 2 GWB in Verbindung mit § 45 (4) Nr. 4 VgV: Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz/ durchschnittlicher Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen) der letzten drei Jahre; Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages: 200 000 EUR netto/ anno im Durchschnitt der letzten 3 Jahre;

      Gewichtung 10 %, maximal 10 Punkte ab 400 000 EUR netto, weniger als 200 000 EUR netto: 0 Punkte.

      3.) § 36 (1) VgV: Eigenerklärung oder Verpflichtungserklärung zu evtl. vorgesehenen Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern

      Gemäß § 56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Nachweise und Angaben zu den unter III.1.2.2.)+3.) genannten Eignungskriterien nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, von den Bewerberinnen und Bewerbern im Verfahren die Vorlage von Nachweisen zu Eigenerklärungen unter III.1.2.2.)+3.) zu verlangen.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      1.) § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (1) + (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche techn. Beschäftigtenanzahl (inkl. Inhaberinnen und Inhaber) der letzten 3 Jahre:

      (Technische Beschäftigte = Architekt/in, BA./ MA/ Dipl.-Ing. Architektur, Hochbautechniker o.vgl.); Gewichtung 10 %, maximal 10 Punkte ab vier technischen Beschäftigten inklusive Inhaberin bzw. Inhaber, weniger als zwei technische Beschäftigte: 0 Punkte.

      2.) § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. mit § 46 (1) + (3) Nr. 1 und § 75 (5) VgV: Geeignetes Referenzprojekt; Es ist ein Referenzprojekt vorzulegen, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsaufgabe vergleichbar sind. Vergleichbar sind z.B. Projekte wie Umbauten nach §2 (5) HOAI und Modernisierungen nach § 2 (6) HOAI mindestens der Honorarzone IV des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach HOAI (hohe Planungsanforderungen). Es werden nach §46 (3) Nr.1 VgV auch Referenzprojekte berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Es müssen aussagekräftige Darstellungen von vorgenanntem Referenzprojekt in Text und Bild auf bis zu 2 einseitig bedruckten DIN A4-Seiten eingereicht werden. Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, so hat die Bewerberin bzw. der Bewerber das zu bewertende Referenzprojekt benennen. Werden mehr als 2 einseitig bedruckte DIN A4-Seiten für das zu bewertende Referenzprojekt eingereicht, werden nur die beiden ersten Seiten bewertet.

      Gewichtung 80 %, maximal 10 Punkte bei hoher Gestaltqualität;

      Gemäß § 56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Nachweise und Angaben zu den unter III.1.3.1.)+2.) genannten Eignungskriterien nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, von den Bewerberinnen und Bewerbern im Verfahren die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu Eigenerklärungen unter III.1.3.1.)+2.) zu verlangen.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      Architektinnen und Architekten im Sinne des jeweils geltenden Landesrechtes, bzw. gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 75 (1) VgV natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt berechtigt sind und in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig dürfen.

      Juristische Personen müssen einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Anforderungen des § 122 (2) Nr.1 GWB in Verbindung mit § 75 (1) VgV an natürliche Personen erfüllt.

      Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

       

      1. § 45 (1) Satz 2 Nr. 3 VgV: Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Mindestdeckung für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR, für Sonstige Schäden 1 000 000 EUR, mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.

      2. § 43 (2) + (3) VgV: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, müssen aber eine Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, ein Mitglied ist als bevollmächtigte Vertreterin bzw. bevollmächtigter Vertreter anzugeben.

       

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 12/10/2016
      Ortszeit: 17:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 31/10/2016
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Die Bewerbungen sind gemäß §53 (5) VgV in einem verschlossenen Umschlag mit aufgeklebter Kennzeichnung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle der Öffentlichen Auftraggeberin fristgerecht gemäß IV.2.2) einzureichen. Für die Bewerbung wurden alle Vergabeunterlagen inklusive eines Bewerbungsbogens auf folgender Seite bereitgestellt:

      www.ikgbt.wordpress.com

      Die Verfahrenswebseite ist gemäß §41 (1) VgV ohne Registrierung zugänglich.

      Der Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zu verwenden. Nicht unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss. Der Aufwand für die Erstellung der Bewerbung, des Angebotes und der Teilnahme am Verhandlungsverfahren wird durch die Vergabestelle nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht an die Bewerberinnen und Bewerber zurückgesandt.

      Bewerbergemeinschaften sind zum Verfahren zugelassen. Eine Mehrfachbewerbung als Mitglied einer Bietergemeinschaft, Einzelbewerberin oder Einzelbewerber und als zusätzliche Bewerbung als Nachunternehmer ist ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen ausschließlich als Nachunternehmer bei verschiedenen Einzelbewerberinnen und -bewerbern oder Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.

      Auf der Verfahrenswebseite www.ikgbt.wordpress.com veröffentlicht die Vergabestelle auch alle weiteren Informationen zum Verfahren, wie z. B. Termine, Ablauf, Rückfragen zum Verfahren, Wertungsergebnisse usf. Die Veröffentlichung aller weiteren Informationen zum Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich auf dieser Verfahrenswebseite, die Vergabestelle versendet grundsätzlich keine Unterlagen per e-Mail, Fax oder Post. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich daher eigenverantwortlich regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.

      Rückfragen sind ausschließlich per e-Mail bis 8 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, am 4.10.2016 an die unter I.3) bezeichnete Kontaktstelle der Verfahrensbetreuer zu richten: ikgbt@johannsraum.de und werden auf der Verfahrenswebseite unter www.ikgbt.wordpress.cominklusive der Beantwortung der Rückfragen fortlaufend veröffentlicht.

      Allgemeine Angaben zu den Zuschlagskriterien:

      Die Auftraggeberin legt gemäß §58 (2) VgV die preislichen Rahmenbedingungen des Auftrages unter Ausnahme der Nebenkosten und der Stundenverrechnungssätze nach §35 (7) HOAI auf Grundlage der Anlage 10.2 HOAI Objektliste Gebäude wie folgt fest:

      Honorarzone IV Mindestsatz

      Umbauzuschlag nach §36 (1) HOAI: 25 %

      Die mitzuverarbeitende Bausubstanz nach §2 (7) HOAI wird gemäß Entwurf Architektenvertrag abgegolten.

      Die Auftraggeberin bestimmt das wirtschaftlichste Angebot nach wirtschaftlichen, qualitativen, umweltbezogenen und sozialen Zuschlagskriterien. Diese sind:

      2.1 Projektorganisation

      Gewichtung 30-fach, maximal zwanzig Punkte (bis 600 Punkte)

      2.2 Projektabwicklung

      Gewichtung 30-fach, maximal zwanzig Punkte (bis 600 Punkte)

      2.3 Stundenverrechnungssätze in Euro netto

      Gewichtung 10-fach, maximal zehn Punkte (bis 100 Punkte)

      2.4 Nebenkostenpauschale nach §14 (3) HOAI in % der Nettohonorare

      Gewichtung 10-fach, maximal zehn Punkte (bis 100 Punkte)

      2.5 Gesamteindruck

      Gewichtung 10-fach, maximal zehn Punkte (bis 100 Punkte)

      Detaillierte Informationen zu den Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen (erhältlich auf der Verfahrenswebseite www.ikgbt.wordpress.com) aufgeführt.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
      Postfach 606
      Ansbach
      91511
      Deutschland
      Telefon: +49 981531277
      E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
      Fax: +49 981531837

      Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin hat gemäß § 160 (3) Nr. 1 GWB den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen schriftlich zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die geltend gemachten Verstöße gegen die Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen ersichtlich waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gerügt hat.

      Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken kann gestellt werden, solange die Auftraggeberin noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versand der Informationen per Fax oder e-Mail zehn Kalendertage vergangen sind. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht zur Verhandlung zugelassen wurden, gilt dies nicht, sondern bei diesen reicht aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
      Postfach 606
      Ansbach
      91511
      Deutschland
      Telefon: +49 981531277
      E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
      Fax: +49 981531837

      Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      12/09/2016
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 14.09.2016
Ergebnis veröffentlicht 31.03.2017
Zuletzt aktualisiert 03.12.2018
Wettbewerbs-ID 2-242822 Status Kostenpflichtig
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