Die Bewerbungen sind gemäß §53 (5) VgV in einem verschlossenen Umschlag mit aufgeklebter Kennzeichnung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle der Öffentlichen Auftraggeberin fristgerecht gemäß IV.2.2) einzureichen. Für die Bewerbung wurden alle Vergabeunterlagen inklusive eines Bewerbungsbogens auf folgender Seite bereitgestellt:
www.ikgbt.wordpress.com
Die Verfahrenswebseite ist gemäß §41 (1) VgV ohne Registrierung zugänglich.
Der Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zu verwenden. Nicht unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss. Der Aufwand für die Erstellung der Bewerbung, des Angebotes und der Teilnahme am Verhandlungsverfahren wird durch die Vergabestelle nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht an die Bewerberinnen und Bewerber zurückgesandt.
Bewerbergemeinschaften sind zum Verfahren zugelassen. Eine Mehrfachbewerbung als Mitglied einer Bietergemeinschaft, Einzelbewerberin oder Einzelbewerber und als zusätzliche Bewerbung als Nachunternehmer ist ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen ausschließlich als Nachunternehmer bei verschiedenen Einzelbewerberinnen und -bewerbern oder Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Auf der Verfahrenswebseite www.ikgbt.wordpress.com veröffentlicht die Vergabestelle auch alle weiteren Informationen zum Verfahren, wie z. B. Termine, Ablauf, Rückfragen zum Verfahren, Wertungsergebnisse usf. Die Veröffentlichung aller weiteren Informationen zum Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich auf dieser Verfahrenswebseite, die Vergabestelle versendet grundsätzlich keine Unterlagen per e-Mail, Fax oder Post. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich daher eigenverantwortlich regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.
Rückfragen sind ausschließlich per e-Mail bis 8 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, am 4.10.2016 an die unter I.3) bezeichnete Kontaktstelle der Verfahrensbetreuer zu richten: ikgbt@johannsraum.de und werden auf der Verfahrenswebseite unter www.ikgbt.wordpress.cominklusive der Beantwortung der Rückfragen fortlaufend veröffentlicht.
Allgemeine Angaben zu den Zuschlagskriterien:
Die Auftraggeberin legt gemäß §58 (2) VgV die preislichen Rahmenbedingungen des Auftrages unter Ausnahme der Nebenkosten und der Stundenverrechnungssätze nach §35 (7) HOAI auf Grundlage der Anlage 10.2 HOAI Objektliste Gebäude wie folgt fest:
Honorarzone IV Mindestsatz
Umbauzuschlag nach §36 (1) HOAI: 25 %
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz nach §2 (7) HOAI wird gemäß Entwurf Architektenvertrag abgegolten.
Die Auftraggeberin bestimmt das wirtschaftlichste Angebot nach wirtschaftlichen, qualitativen, umweltbezogenen und sozialen Zuschlagskriterien. Diese sind:
2.1 Projektorganisation
Gewichtung 30-fach, maximal zwanzig Punkte (bis 600 Punkte)
2.2 Projektabwicklung
Gewichtung 30-fach, maximal zwanzig Punkte (bis 600 Punkte)
2.3 Stundenverrechnungssätze in Euro netto
Gewichtung 10-fach, maximal zehn Punkte (bis 100 Punkte)
2.4 Nebenkostenpauschale nach §14 (3) HOAI in % der Nettohonorare
Gewichtung 10-fach, maximal zehn Punkte (bis 100 Punkte)
2.5 Gesamteindruck
Gewichtung 10-fach, maximal zehn Punkte (bis 100 Punkte)
Detaillierte Informationen zu den Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen (erhältlich auf der Verfahrenswebseite www.ikgbt.wordpress.com) aufgeführt.