Entscheidung |
25.04.2017
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 7 |
Gebäudetyp | Verkehr |
Art der Leistung | Objektplanung Verkehrsanlagen / Objektplanung Ingenieurbauwerke / Bauleitung, Objektüberwachung / Sicherheits-/ Gesundheitsschutz / Technische Ausrüstung |
Sprache | Deutsch |
Baukosten | 6.500.000 EUR zzgl. USt. |
Auslober/Bauherr | Flughafen Bremen GmbH, Bremen (DE) |
Aufgabe |
Der Flughafen Bremen hat gemäß Genehmigung für den Verkehrsflughafen Bremen vom 21. August 2000 den Flugplatzbezugscode 4E nach ICAO Anhang 14. Im Bereich der Vorfelder 1 und 2 sind bauliche Anpassungen erforderlich, um ein ICAO- und EASA-konformes Handling von Code E-Luftfahrzeugen gewährleisten zu können. Geplant ist, die Vorfelder 1 und 2 miteinander zu verbinden. Hierzu sind Flächen zu erstellen sowie die Beleuchtung und die Entwässerung anzupassen. Die Rollverkehrsführung auf den Vorfeldern 1 und 2 soll derart optimiert werden, dass auf der neu zu errichtenden Fläche ein Taxiway für Code E-Flugzeuge hergestellt wird. Zudem sollen unter Wegfall bestehender Abfertigungspositionen Standplätze für Code E-Flugzeuge geschaffen werden. Die Anforderungen des ICAO Anhang 14 sowie die Vorgaben der EASA sind gleichermaßen zu berücksichtigen. Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen als Generalplaner für das vorgenannte Projekt.
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Leistungsumfang | A) Projektbeschreibung Ziel des Projektes ist die Herstellung der EASA-Konformität des Flughafens Bremen (siehe Ziffer II.1.4 der Bekanntmachung). b) Leistungsgegenstand Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen für Tiefbau und Technische Ausrüstung als Generalplaner für das vorgenannte Projekt. Der Leistungsumfang beinhaltet alle erforderlichen Planungsleistungen, die zur funktionsgerechten Planung der vertragsgegenständlichen Anlagen erforderlich sind oder es künftig werden. Die Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI und Zusatzleistungen, stellen aber keinen abschließenden Leistungskatalog dar. Der Leistungsgegenstand umfasst folgende Leistungsinhalte als Schwerpunkte: — Planungsleistungen für Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI LPH 1-9, insbes. Planung der unterschiedlichen Bauweisen (Beton oder Asphalt), einschließlich Dimensionierung der Flugbetriebsflächen — Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff. HOAI LPH 1-9, insbes. Planung der Entwässerung auf der Grundlage eines weiträumigen Entwässerungskonzepts — Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI LPH 1-9, insbes. der Vorfeldbeleuchtung sowie der notwendigen Befeuerung — Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination — Nachweis der EASA-Konformität — Baulogistik Teil des Projekts sind zudem die Positionierung von Maststandorten und Bodengeräteabstellflächen, das Betriebsstraßenkonzept sowie die Betankungs- und Feuerwehrzufahrten. Die Ausführung soll in 3 Baubereichen erfolgen. Es ist von projektspezifischen Baukosten von ca. 6.500.000 EUR (netto) für die Bauleistungen auszugehen. Der Gesamtleistungsumfang ist in folgende Beauftragungsblöcke aufgeteilt: Beauftragungsblock 1 (Festbeauftragung) Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ und Leistungsphase 2 „Vorplanung“, aufbauend auf die Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie. Beauftragungsblock 2 Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ und Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“. Beauftragungsblock 3 Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“. Beauftragungsblock 4 Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ und Leistungsphase 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“. Beauftragungsblock 5 Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 8 „Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung“. Beauftragungsblock 6 Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 9 „Objektbetreuung“. Auf Grundlage des Planervertrages müssen alle vertragsgegenständlichen Leistungen als Generalplanung für die oben genannten Leistungsbilder komplett erbracht werden. Soweit der zukünftige Auftragnehmer die Vertragsleistungen nicht in eigener Person erbringt oder erbringen kann, handeln die von ihm hinzugezogenen Fachplaner, Fachingenieure, Gutachter o.ä. als Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB. Die Leistungserbringung mit Einschluss aller Planungen für temporäre Maßnahmen sowie die Terminplanung und Ablaufplanung der Bauarbeiten muss berücksichtigen, dass die vorgenannten Leistungen im Luftsicherheitsbereich des Flughafens Bremen erbracht werden. Die Sicherheitsauflagen aus dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit den sicherheitsrelevanten Auflagen müssen daher berücksichtigt und umgesetzt werden. Gleichermaßen müssen die Auflagen und Anforderungen des parallel laufenden Flugbetriebes berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Planung der einzelnen Bauabschnitte und die Zeiträume sind in enger Abstimmung mit allen Beteiligten durchzuführen. Dazu gehören die Planung der Rollführungen während der einzelnen Abschnitte, das Sperrkonzept und die Baustellenlogistik. |
Adresse des Bauherren | DE-28199 Bremen |
TED Dokumenten-Nr. | 332322-2016 |
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Deutschland-Bremen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2016/S 185-332322
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.airport-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Code E-Fähigkeit der Flugbetriebsflächen.
Der Flughafen Bremen hat gemäß Genehmigung für den Verkehrsflughafen Bremen vom 21. August 2000 den Flugplatzbezugscode 4E nach ICAO Anhang 14. Im Bereich der Vorfelder 1 und 2 sind bauliche Anpassungen erforderlich, um ein ICAO- und EASA-konformes Handling von Code E-Luftfahrzeugen gewährleisten zu können. Geplant ist, die Vorfelder 1 und 2 miteinander zu verbinden. Hierzu sind Flächen zu erstellen sowie die Beleuchtung und die Entwässerung anzupassen. Die Rollverkehrsführung auf den Vorfeldern 1 und 2 soll derart optimiert werden, dass auf der neu zu errichtenden Fläche ein Taxiway für Code E-Flugzeuge hergestellt wird. Zudem sollen unter Wegfall bestehender Abfertigungspositionen Standplätze für Code E-Flugzeuge geschaffen werden. Die Anforderungen des ICAO Anhang 14 sowie die Vorgaben der EASA sind gleichermaßen zu berücksichtigen. Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen als Generalplaner für das vorgenannte Projekt.
A) Projektbeschreibung
Ziel des Projektes ist die Herstellung der EASA-Konformität des Flughafens Bremen (siehe Ziffer II.1.4 der Bekanntmachung).
b) Leistungsgegenstand
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen für Tiefbau und Technische Ausrüstung als Generalplaner für das vorgenannte Projekt. Der Leistungsumfang beinhaltet alle erforderlichen Planungsleistungen, die zur funktionsgerechten Planung der vertragsgegenständlichen Anlagen erforderlich sind oder es künftig werden. Die Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI und Zusatzleistungen, stellen aber keinen abschließenden Leistungskatalog dar. Der Leistungsgegenstand umfasst folgende Leistungsinhalte als Schwerpunkte:
— Planungsleistungen für Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI LPH 1-9, insbes. Planung der unterschiedlichen Bauweisen (Beton oder Asphalt), einschließlich Dimensionierung der Flugbetriebsflächen
— Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff. HOAI LPH 1-9, insbes. Planung der Entwässerung auf der Grundlage eines weiträumigen Entwässerungskonzepts
— Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI LPH 1-9, insbes. der Vorfeldbeleuchtung sowie der notwendigen Befeuerung
— Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination
— Nachweis der EASA-Konformität
— Baulogistik
Teil des Projekts sind zudem die Positionierung von Maststandorten und Bodengeräteabstellflächen, das Betriebsstraßenkonzept sowie die Betankungs- und Feuerwehrzufahrten. Die Ausführung soll in 3 Baubereichen erfolgen.
Es ist von projektspezifischen Baukosten von ca. 6.500.000 EUR (netto) für die Bauleistungen auszugehen.
Der Gesamtleistungsumfang ist in folgende Beauftragungsblöcke aufgeteilt:
Beauftragungsblock 1 (Festbeauftragung)
Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ und Leistungsphase 2 „Vorplanung“, aufbauend auf die Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie.
Beauftragungsblock 2
Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ und Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“.
Beauftragungsblock 3
Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“.
Beauftragungsblock 4
Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ und Leistungsphase 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“.
Beauftragungsblock 5
Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 8 „Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung“.
Beauftragungsblock 6
Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 9 „Objektbetreuung“.
Auf Grundlage des Planervertrages müssen alle vertragsgegenständlichen Leistungen als Generalplanung für die oben genannten Leistungsbilder komplett erbracht werden. Soweit der zukünftige Auftragnehmer die Vertragsleistungen nicht in eigener Person erbringt oder erbringen kann, handeln die von ihm hinzugezogenen Fachplaner, Fachingenieure, Gutachter o.ä. als Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB.
Die Leistungserbringung mit Einschluss aller Planungen für temporäre Maßnahmen sowie die Terminplanung und Ablaufplanung der Bauarbeiten muss berücksichtigen, dass die vorgenannten Leistungen im Luftsicherheitsbereich des Flughafens Bremen erbracht werden. Die Sicherheitsauflagen aus dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit den sicherheitsrelevanten Auflagen müssen daher berücksichtigt und umgesetzt werden. Gleichermaßen müssen die Auflagen und Anforderungen des parallel laufenden Flugbetriebes berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Planung der einzelnen Bauabschnitte und die Zeiträume sind in enger Abstimmung mit allen Beteiligten durchzuführen. Dazu gehören die Planung der Rollführungen während der einzelnen Abschnitte, das Sperrkonzept und die Baustellenlogistik.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
— maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3),
wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) c) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzel-ne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Etwaige Optionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich den stufenweisen Abruf der Beauftragungsblöcke (BB) 2 bis 6 vor. Über die Festbeauftragung des BB 1 nach Ziffer II.2.4 hinaus besteht kein Anspruch für den Auftragnehmer auf Abruf weiterer Beauftragungsblöcke, auch nicht bei Fortführung des Projekts durch den Auftraggeber.
Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der behördlichen Entscheidungen, die noch ausstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offenzulegen und hieraus nachzuweisen (z. B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- und Projektmanagementbüros) oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts auszulösen.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Aus-schlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 der verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
A) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; als vergleichbar angesehen werden Planungsleistungen im Bereich Tiefbau / Technische Ausrüstung für Flugbetriebsflächen.
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 der verwiesen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Zu Ziffer III.1.2 a):
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 1 000 000 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
A) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens; der Auftraggeber stellt klar, dass vorliegend keine Angaben zur auftragsbezogenen Projektorganisation gemeint sind.
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 7 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu:
— Einstufung des Referenzprojekts in die Objektliste nach Anhang 12.2 bzw. Anhang 13.2 zur HOAI sowie Benennung der einschlägigen Honorarzone mit Begründung für die jeweilige Einordnung.
— Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit
— Angaben zur Auftragssumme (EUR, netto),
— Benennung der vom Bewerber bearbeiteten Planungsbereiche (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke),;
— Benennung der vom Bewerber bearbeiteten HOAI-Leistungsphasen
— Benennung der Baukosten (Kostengruppe 300 + 400)
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 der verwiesen.
Für die Benennung von Referenzen nach Ziffer III.1.3 c) sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
— Mindestens 2 Referenzprojekte müssen aus dem Bereich der Generalplanung der Sanierung/des Umbaus von Flugbetriebsflächen an Rollwegen und/oder Vorfeldern, mit Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) von mindestens 5 000 000 EUR (netto) stammen,
— Mindestens 1 Referenzprojekt muss aus dem Bereich Generalplanung von Baumaßnahmen an Rollwegen und/oder Vorfeldern und/oder Start-/Landebahnen mit Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) von mindestens 10 000 000 EUR (netto) stammen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Die Planungsleistungen sind durch Personen zu erbringen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen, und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt, dass sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen müssen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen, und über die erforderlichen Nachweise verfügt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Vo-raussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern oder kann nach Ziffer I.3 heruntergeladen werden.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Planerleistung ‚Code E-Fähigkeit der Flugbetriebsflächen‘ – Nicht öffnen“ zu versehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7.10.2016 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
Internet-Adresse:www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Ausschreibung veröffentlicht | 26.09.2016 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 19.05.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 19.05.2017 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-243652 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 357 |
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