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  • DE-28199 Bremen
  • 04/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-243652)

Code E-Fähigkeit der Flugbetriebsflächen


 
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    Entscheidung 25.04.2017 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 7
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen / Objektplanung Ingenieurbauwerke / Bauleitung, Objektüberwachung / Sicherheits-/ Gesundheitsschutz / Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Baukosten 6.500.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Flughafen Bremen GmbH, Bremen (DE)
    Aufgabe
    Der Flughafen Bremen hat gemäß Genehmigung für den Verkehrsflughafen Bremen vom 21. August 2000 den Flugplatzbezugscode 4E nach ICAO Anhang 14. Im Bereich der Vorfelder 1 und 2 sind bauliche Anpassungen erforderlich, um ein ICAO- und EASA-konformes Handling von Code E-Luftfahrzeugen gewährleisten zu können. Geplant ist, die Vorfelder 1 und 2 miteinander zu verbinden. Hierzu sind Flächen zu erstellen sowie die Beleuchtung und die Entwässerung anzupassen. Die Rollverkehrsführung auf den Vorfeldern 1 und 2 soll derart optimiert werden, dass auf der neu zu errichtenden Fläche ein Taxiway für Code E-Flugzeuge hergestellt wird. Zudem sollen unter Wegfall bestehender Abfertigungspositionen Standplätze für Code E-Flugzeuge geschaffen werden. Die Anforderungen des ICAO Anhang 14 sowie die Vorgaben der EASA sind gleichermaßen zu berücksichtigen. Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen als Generalplaner für das vorgenannte Projekt.
    Leistungsumfang
    A) Projektbeschreibung
    Ziel des Projektes ist die Herstellung der EASA-Konformität des Flughafens Bremen (siehe Ziffer II.1.4 der Bekanntmachung).
    b) Leistungsgegenstand
    Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen für Tiefbau und Technische Ausrüstung als Generalplaner für das vorgenannte Projekt. Der Leistungsumfang beinhaltet alle erforderlichen Planungsleistungen, die zur funktionsgerechten Planung der vertragsgegenständlichen Anlagen erforderlich sind oder es künftig werden. Die Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI und Zusatzleistungen, stellen aber keinen abschließenden Leistungskatalog dar. Der Leistungsgegenstand umfasst folgende Leistungsinhalte als Schwerpunkte:
    — Planungsleistungen für Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI LPH 1-9, insbes. Planung der unterschiedlichen Bauweisen (Beton oder Asphalt), einschließlich Dimensionierung der Flugbetriebsflächen
    — Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff. HOAI LPH 1-9, insbes. Planung der Entwässerung auf der Grundlage eines weiträumigen Entwässerungskonzepts
    — Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI LPH 1-9, insbes. der Vorfeldbeleuchtung sowie der notwendigen Befeuerung
    — Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination
    — Nachweis der EASA-Konformität
    — Baulogistik
    Teil des Projekts sind zudem die Positionierung von Maststandorten und Bodengeräteabstellflächen, das Betriebsstraßenkonzept sowie die Betankungs- und Feuerwehrzufahrten. Die Ausführung soll in 3 Baubereichen erfolgen.
    Es ist von projektspezifischen Baukosten von ca. 6.500.000 EUR (netto) für die Bauleistungen auszugehen.
    Der Gesamtleistungsumfang ist in folgende Beauftragungsblöcke aufgeteilt:
    Beauftragungsblock 1 (Festbeauftragung)
    Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ und Leistungsphase 2 „Vorplanung“, aufbauend auf die Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie.
    Beauftragungsblock 2
    Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ und Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“.
    Beauftragungsblock 3
    Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“.
    Beauftragungsblock 4
    Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ und Leistungsphase 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“.
    Beauftragungsblock 5
    Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 8 „Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung“.
    Beauftragungsblock 6
    Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 9 „Objektbetreuung“.
    Auf Grundlage des Planervertrages müssen alle vertragsgegenständlichen Leistungen als Generalplanung für die oben genannten Leistungsbilder komplett erbracht werden. Soweit der zukünftige Auftragnehmer die Vertragsleistungen nicht in eigener Person erbringt oder erbringen kann, handeln die von ihm hinzugezogenen Fachplaner, Fachingenieure, Gutachter o.ä. als Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB.
    Die Leistungserbringung mit Einschluss aller Planungen für temporäre Maßnahmen sowie die Terminplanung und Ablaufplanung der Bauarbeiten muss berücksichtigen, dass die vorgenannten Leistungen im Luftsicherheitsbereich des Flughafens Bremen erbracht werden. Die Sicherheitsauflagen aus dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit den sicherheitsrelevanten Auflagen müssen daher berücksichtigt und umgesetzt werden. Gleichermaßen müssen die Auflagen und Anforderungen des parallel laufenden Flugbetriebes berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Planung der einzelnen Bauabschnitte und die Zeiträume sind in enger Abstimmung mit allen Beteiligten durchzuführen. Dazu gehören die Planung der Rollführungen während der einzelnen Abschnitte, das Sperrkonzept und die Baustellenlogistik.
    Adresse des Bauherren DE-28199 Bremen
    TED Dokumenten-Nr. 332322-2016
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    •  

      Deutschland-Bremen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2016/S 185-332322

      Auftragsbekanntmachung – Sektoren

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/25/EU

      Abschnitt I: Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Flughafen Bremen GmbH
      Flughafenallee 20
      Bremen
      28199
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Infrastruktur und Technik
      E-Mail: MjE5T05iGmJbURphUlBVW1ZYLU5WX11cX2EaT19SWlJbG1FS
      Fax: +49 421/5595480
      NUTS-Code: DE501

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.airport-bremen.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.bremen-airport.com/ausschreibungen/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.6)Haupttätigkeit(en)
      Flughafenanlagen

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Code E-Fähigkeit der Flugbetriebsflächen.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: DA_-11/2016
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Der Flughafen Bremen hat gemäß Genehmigung für den Verkehrsflughafen Bremen vom 21. August 2000 den Flugplatzbezugscode 4E nach ICAO Anhang 14. Im Bereich der Vorfelder 1 und 2 sind bauliche Anpassungen erforderlich, um ein ICAO- und EASA-konformes Handling von Code E-Luftfahrzeugen gewährleisten zu können. Geplant ist, die Vorfelder 1 und 2 miteinander zu verbinden. Hierzu sind Flächen zu erstellen sowie die Beleuchtung und die Entwässerung anzupassen. Die Rollverkehrsführung auf den Vorfeldern 1 und 2 soll derart optimiert werden, dass auf der neu zu errichtenden Fläche ein Taxiway für Code E-Flugzeuge hergestellt wird. Zudem sollen unter Wegfall bestehender Abfertigungspositionen Standplätze für Code E-Flugzeuge geschaffen werden. Die Anforderungen des ICAO Anhang 14 sowie die Vorgaben der EASA sind gleichermaßen zu berücksichtigen. Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen als Generalplaner für das vorgenannte Projekt.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE501
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      A) Projektbeschreibung

      Ziel des Projektes ist die Herstellung der EASA-Konformität des Flughafens Bremen (siehe Ziffer II.1.4 der Bekanntmachung).

      b) Leistungsgegenstand

      Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen für Tiefbau und Technische Ausrüstung als Generalplaner für das vorgenannte Projekt. Der Leistungsumfang beinhaltet alle erforderlichen Planungsleistungen, die zur funktionsgerechten Planung der vertragsgegenständlichen Anlagen erforderlich sind oder es künftig werden. Die Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI und Zusatzleistungen, stellen aber keinen abschließenden Leistungskatalog dar. Der Leistungsgegenstand umfasst folgende Leistungsinhalte als Schwerpunkte:

      — Planungsleistungen für Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI LPH 1-9, insbes. Planung der unterschiedlichen Bauweisen (Beton oder Asphalt), einschließlich Dimensionierung der Flugbetriebsflächen

      — Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff. HOAI LPH 1-9, insbes. Planung der Entwässerung auf der Grundlage eines weiträumigen Entwässerungskonzepts

      — Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI LPH 1-9, insbes. der Vorfeldbeleuchtung sowie der notwendigen Befeuerung

      — Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination

      — Nachweis der EASA-Konformität

      — Baulogistik

      Teil des Projekts sind zudem die Positionierung von Maststandorten und Bodengeräteabstellflächen, das Betriebsstraßenkonzept sowie die Betankungs- und Feuerwehrzufahrten. Die Ausführung soll in 3 Baubereichen erfolgen.

      Es ist von projektspezifischen Baukosten von ca. 6.500.000 EUR (netto) für die Bauleistungen auszugehen.

      Der Gesamtleistungsumfang ist in folgende Beauftragungsblöcke aufgeteilt:

      Beauftragungsblock 1 (Festbeauftragung)

      Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ und Leistungsphase 2 „Vorplanung“, aufbauend auf die Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie.

      Beauftragungsblock 2

      Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ und Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“.

      Beauftragungsblock 3

      Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“.

      Beauftragungsblock 4

      Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ und Leistungsphase 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“.

      Beauftragungsblock 5

      Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 8 „Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung“.

      Beauftragungsblock 6

      Planungsleistungen zur Durchführung der Leistungsphase 9 „Objektbetreuung“.

      Auf Grundlage des Planervertrages müssen alle vertragsgegenständlichen Leistungen als Generalplanung für die oben genannten Leistungsbilder komplett erbracht werden. Soweit der zukünftige Auftragnehmer die Vertragsleistungen nicht in eigener Person erbringt oder erbringen kann, handeln die von ihm hinzugezogenen Fachplaner, Fachingenieure, Gutachter o.ä. als Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB.

      Die Leistungserbringung mit Einschluss aller Planungen für temporäre Maßnahmen sowie die Terminplanung und Ablaufplanung der Bauarbeiten muss berücksichtigen, dass die vorgenannten Leistungen im Luftsicherheitsbereich des Flughafens Bremen erbracht werden. Die Sicherheitsauflagen aus dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit den sicherheitsrelevanten Auflagen müssen daher berücksichtigt und umgesetzt werden. Gleichermaßen müssen die Auflagen und Anforderungen des parallel laufenden Flugbetriebes berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Planung der einzelnen Bauabschnitte und die Zeiträume sind in enger Abstimmung mit allen Beteiligten durchzuführen. Dazu gehören die Planung der Rollführungen während der einzelnen Abschnitte, das Sperrkonzept und die Baustellenlogistik.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 31/01/2017
      Ende: 30/06/2019
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 7
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen

      — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3),

      wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) c) entfallen,

      — maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).

      Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:

      — Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,

      — Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,

      — Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.

      Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:

      5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;

      4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;

      3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;

      2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;

      1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;

      0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.

      Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.

      Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.

      Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzel-ne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.

      Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen:

       

      Etwaige Optionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

       

      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

       

      Der Auftraggeber behält sich den stufenweisen Abruf der Beauftragungsblöcke (BB) 2 bis 6 vor. Über die Festbeauftragung des BB 1 nach Ziffer II.2.4 hinaus besteht kein Anspruch für den Auftragnehmer auf Abruf weiterer Beauftragungsblöcke, auch nicht bei Fortführung des Projekts durch den Auftraggeber.

      Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der behördlichen Entscheidungen, die noch ausstehen.

       

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      A) Eigenerklärung,

      aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.

      bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

      cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.

      Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.

      dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.

      b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).

      c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offenzulegen und hieraus nachzuweisen (z. B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- und Projektmanagementbüros) oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts auszulösen.

      Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Aus-schlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.

      Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.

      Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 der verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      A) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; als vergleichbar angesehen werden Planungsleistungen im Bereich Tiefbau / Technische Ausrüstung für Flugbetriebsflächen.

      b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

      Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.

      Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 der verwiesen.

      Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Zu Ziffer III.1.2 a):

      Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 1 000 000 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.

      Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      A) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;

      b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens; der Auftraggeber stellt klar, dass vorliegend keine Angaben zur auftragsbezogenen Projektorganisation gemeint sind.

      c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 7 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.

      Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:

      — Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;

      — Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts

      — Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu:

      — Einstufung des Referenzprojekts in die Objektliste nach Anhang 12.2 bzw. Anhang 13.2 zur HOAI sowie Benennung der einschlägigen Honorarzone mit Begründung für die jeweilige Einordnung.

      — Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts

      — Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit

      — Angaben zur Auftragssumme (EUR, netto),

      — Benennung der vom Bewerber bearbeiteten Planungsbereiche (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke),;

      — Benennung der vom Bewerber bearbeiteten HOAI-Leistungsphasen

      — Benennung der Baukosten (Kostengruppe 300 + 400)

      — Zeitraum der Leistungserbringung;

      — Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.

      Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 der verwiesen.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Für die Benennung von Referenzen nach Ziffer III.1.3 c) sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:

      — Mindestens 2 Referenzprojekte müssen aus dem Bereich der Generalplanung der Sanierung/des Umbaus von Flugbetriebsflächen an Rollwegen und/oder Vorfeldern, mit Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) von mindestens 5 000 000 EUR (netto) stammen,

      — Mindestens 1 Referenzprojekt muss aus dem Bereich Generalplanung von Baumaßnahmen an Rollwegen und/oder Vorfeldern und/oder Start-/Landebahnen mit Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) von mindestens 10 000 000 EUR (netto) stammen.

       

      III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
      Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

       

      Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

      Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.

      Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.

      Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

       

      Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

       

      III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

       

      Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

       

      III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

       

      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.

       

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      Die Planungsleistungen sind durch Personen zu erbringen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen, und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt, dass sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen müssen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen, und über die erforderlichen Nachweise verfügt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.

      Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Vo-raussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 19/10/2016
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      A) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

      b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:

      Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

      Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.

      Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

      Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

      c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

      d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern oder kann nach Ziffer I.3 heruntergeladen werden.

      Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Planerleistung ‚Code E-Fähigkeit der Flugbetriebsflächen‘ – Nicht öffnen“ zu versehen.

      e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:

      aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.

      bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

      f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

      g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7.10.2016 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.

      h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Bremen Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
      Contrescarpe 72
      Bremen
      28195
      Deutschland
      Telefon: +49 421/36110333
      E-Mail: MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYjBSUWUeUmJVXVVeHlRV

      Internet-Adresse:www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer Bremen Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
      Contrescarpe 72
      Bremen
      28195
      Deutschland
      Telefon: +49 421/36110333
      E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVlxSXl5WYzFTUmYfU2NWXlZfH1VW
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      20/09/2016
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 26.09.2016
Ergebnis veröffentlicht 19.05.2017
Zuletzt aktualisiert 19.05.2017
Wettbewerbs-ID 2-243652 Status Kostenpflichtig
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