1. Erklärung nach § 46 Abs. 3 VgV, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Ingenieure (Diplom/Master) in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist.
Mindestanforderung an die Bewerbung (Ausschlusskriterium):
Zwei mit entsprechenden Leistungen im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 6 gemäß § 53 HOAI (2013) betraute festangestellte Ingenieure (Diplom/Master; kaufmännisches Auf- und Abrunden von Dezimalzahlen).
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aus dem jährlichen Mittel der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure (Diplom/Master) gebildet.
Wertungskriterium:
Bei mindestens zwei mit entsprechenden Leistungen betrauten, festangestellten Ingenieuren (Diplom/Master) durchschnittlich in den letzten drei Jahren, wird dieses Kriterium als Wertungskriterium herangezogen (kaufmännisches Auf- und Abrunden).
2. Angaben nach § 46 Abs. 3 VgV über die berufliche Befähigung und Qualifikation der für die Leistungserbringung vorgesehenen Fachkräfte.
3. Darstellung von drei Referenzen (1 – 3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten sechs Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen.
Für die eingereichten Referenzen gelten folgende Bedingungen, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz:
— Der Referenzbogen ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
— Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
— Benennung des Projektleiters, des Planers und der mit der örtl. Bauüberwachung betrauten Person.
— Angaben zum Auftraggeber (Bezeichnung, Anschrift, Kommunikationsdaten).
— Für alle Referenzen der öffentlichen Hand müssen Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, aus denen der Leistungsumfang ersichtlich ist. Nur bei privaten Auftraggebern, von denen für Referenzprojekte keine Bescheinigung erhältlich sein sollte, kann eine Eigenerklärung (Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift) abgegeben werden.
Mindestanforderungen an die Referenzen 1 – 3 (Ausschlusskriterien):
Die folgenden Anforderungen werden an die Referenzen 1, 2 und 3 in Summe gestellt.
Es handelt sich hierbei um K.O.-Kriterien, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung am weiteren Verfahren.
— Mindestens eine Referenz muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 98 GWB ausgeführt worden sein. Eine Bescheinigung des Auftraggebers ist beizufügen.
— Mindestens eine Referenz muss abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe an den Nutzer ist bereits erfolgt.
Wertung erfolgt nur, wenn die Referenz eindeutig beschrieben ist.
Weiterhin werden folgende Mindestanforderungen an die Referenz 1, 2 und 3 gestellt.
Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz:
— Angabe des beauftragten Leistungsumfangs,
Mindestanforderung: Die Leistungsphasen 2, 3, 5-8 gemäß § 55 HOAI 2013 müssen beauftragt sein.
— Angabe des Leistungsstands,
Mindestanforderung: Die LPH 8 gem. § 55 HOAI 2013 muss begonnen haben.
— Angabe der anrechenbaren Kosten gemäß § 53 ff. HOAI (2013),
Mindestanforderung: Kosten der KG 461 ≥ 120 000 EUR (netto).
— Angabe des Alters der Referenz,
Mindestanforderung: Die Referenz darf nicht älter als sechs Jahre sein, d. h. die Übergabe an den Nutzer muss nach dem 1.9.2010 erfolgt sein.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen anhand folgender Wertungskriterien:
— Art des Auftraggebers (privater AG, öffentlicher AG);
— Kosten der KG 461 gemäß § 53 ff. HOAI 2013 netto (mind. 120 000 EUR).
Die Wertung erfolgt nur, wenn die Maßnahme eindeutig beschrieben ist.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des ehemaligen Arbeitgebers oder des Auftraggebers vorliegt.
Wichtung der Referenzen (jeweils 25,0 %): Gesamt 75,0 %.